Sitzung des Gemeinderates vom 12. Mai 2011 VORSITZENDE: Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l Bürgermeisterstellvertreter Lisa R ü c k e r Stadtrat Detlev E i s e l – E i s e l s b e r g BAUER Susanne Mag.a / BAUMANN Heinz / BENEDIK Ingrid / BERGMANN Ingeborg / BINDER Sigrid / DE MONTMORENCY Gerald / EBER Manfred E EICHBERGER Klaus / ENNEMOSER Verena Mag.a / FABISCH Andreas / FRÖLICH Klaus Mag. / GESEK Gerda / GRABE Daniela Mag.a Dipl.-Ing. / GROSZ Gerald / HAAS-WIPPEL Waltraud / HAGENAUER Peter / HAßLER Gerald Mag. / HERPER Karl-Heinz / HOFMANN-WELLENHOF Bernhard Dipl.-Ing. Dr. / HOHENSINNER Kurt / HÖTZL Christoph / JAHN Christina / KOLAR Wilhelm / KOROSCHETZ Johann / KORSCHELT Harald Mag. / KOWALD Mario Mag. / KRAMPL Dagmar / KRAXNER Bernhard / KVAS Karl Mag. E LINHART Gunther Dipl.-Ing. / LOHR Roland Ing. / MARIACHER Gerhard Mag. / MARTINER Andreas / MAYR Peter / MEIßLITZER Edeltraud / MOLNAR Andreas Mag. / MÜLLER Johann / NEUMANN Dominic / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea Mag.a / PIFFL-PERCEVIC Peter Dr. / POGNER Harry / POTZINGER Elisabeth / RAJAKOVICS Thomas / RICHTER-KANIK Nuray Drin. / SCHLOFFER Gertrude / SCHNEIDER Stefan / SCHÖNBERGER Rene Mag. E SCHRÖCK Georg / SIKORA Christian / SIPPEL Armin Mag. / SPATH Gerhard Mag. / SPRACHMANN Karin Mag.a Drin. / TABERHOFER Ulrike Mag.a / TITZ Martin Mag. / TOPF Georg Dipl.-Ing. / WOHLFAHRT Gerhard Dr. / NAGL Siegfried Mag. Bgm. / RÜCKER Lisa Bgm.-Stvin. / EISEL-EISELSBERG Detlev / EUSTACCHIO Mario Mag. (FH) / GRABNER Sonja Mag.a (FH) / KAHR Elke / MÜLLER Edmund Mag. / RÜSCH Gerhard Dipl.-Ing. Dr. / SCHRÖCK Martina Mag.a Drin. / SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFERIN: : GRin. Sissi POTZINGER STENOTYPISTINNEN: Heidemarie LEEB Carina REITER BEGINN: 13.15 Uhr ENDE DER SITZUNG: 18.35 Uhr E i n l a d u n g von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur o r d e n t l i c h e n S i t z u n g d e s G e m e i n d e r a t e s am 12. Mai 2011 um 12.00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock T a g e s o r d n u n g Ö f f e n t l i c h 1. Präs. 38056/2009-1 abgesetzt! Auftragsvergabe nach sozialen Kriterien Informationsbericht Berichterstatter/in: 2. A 6-2270/2003-28 Neufestsetzung der Beiträge in städtischen Kindergärten Wirksamkeit: ab Kinderbetreuungsjahr 2011/12 Berichterstatter/in: GRin Potzinger (Seite 62-86) 3. A 8- 22996/2006-29 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem. § 45 Abs. 3 lit c. des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Mindestanzahl der Anwesenden: 38, Zustimmung von mindestens 29 Mitgliedern des Gemeinderates Umfassende Sanierung des städtischen Wohnhauses Eggenbergergürtel 40/ Friedhofgasse 8 Nachförderung des Landes Steiermark; Darlehensaufnahme in der Höhe von € 37.902,-- beim Land Steiermark Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 87-88) 4. A 8- 22996/2006-30 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem. § 45 Abs. 3 lit c. des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Mindestanzahl der Anwesenden: 38, Zustimmung von mindestens 29 Mitgliedern des Gemeinderates Umfassende Sanierung des städtischen Wohnhauses Triesterstraße 60 und 62, Darlehensaufnahme in der Höhe von € 1.402.453,-- beim Land Steiermark Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 88-89) 5. A 8- 34020/2010-2 Kanalinselprogramm 01, BA 150 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 40.272,-- Berichterstatter/in: GR Mag. Spath (Seite 49-50) 6. A 8- 41041/2010-45 Amt für Wohnungsangelegenheiten Umfassende Sanierungen; Kreditansatzverschiebung über € 100.000,-- in der AOG 2011 Berichterstatter/in: GR Mag. Spath (Seite 50-51) 7. A 8/2-037979/2006-13 abgesetzt! Parkgebühren-Verordnung 2006/Novelle Berichterstatter/in: GR Hohensinner (Seite 8. A 8/4-1812/2001 Sonderwohnbauprogramm „Betreutes Wohnen für SeniorInnen-Kalvarienberstraße“ Gdst. Nr. 2280/1, EZ 1269, KG 63104 Lend im Ausmaß von 2.548 m², Einräumung eines Baurechtes ab 1.9.2012 auf die Dauer von 55 Jahren Berichterstatter/in: GR Hohensinner (Seite 89-90) 9. A 8/4-7632/2006 Hochwasserschutz Stufenbach Rückhalte- becken A, KG Andritz Erwerb von Grundstücksflächen im Gesamtausmaß von 7.765 m² Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 51) 10. A 8/4- 11449/2006 Augasse Gdst. Nr. 341/259, KG 63112 Gösting 1. Verkauf einer ca. 651 m² großen Teilfläche 2. Übernahme von 64 m² ins öffentliche Gut Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 52) 11. A 8/4 – 10271/2011 abgesetzt! Immobilientransaktion Stadt Graz – GBG Verkauf einer Teilfläche von 49 m² des Gdst.Nr. .896, KG 63125 Webling, Kapellenstraße 100, 8053 Graz Verzicht auf Ausübung des Vorkaufs- und Wiederkaufsrechtes; Berichterstatter/in: GR Mag. Spath (Seite 12. A 10/8 – 12421/2011 – 2 A 8 – 46340/2010-10 Radverkehrsmaßnahmen 2009 Erhöhung der Projektgenehmigung Um € 1.141.000,-- in der AOG 2009 – 2012 Berichterstatter/in: GR Hagenauer (Seite 52-53) 13. A 23 –2023/2011-16 Bericht über 20 Jahre Ökoprofit Graz Berichterstatter/in: GRin Pavlovec-Meixner (Seite 53) 14. A 23 – 023047/2009-22 A 8-46340/2010-12 1. Grazer Feinstaub-Förderungspaket bzw. Heizungsumstellung auf Fernwärme, Übertragung der Restmittel aus 2010, Nachtragskredite über insg. € 1.197.200,-- in der OG 2011 2. Kommunales Energie- und Klimaschutzkonzept – KEK 2020, 2.1.Förderung von Fahrradanhängern und Lastenfahrrädern a.) Genehmigung der Richtlinien b.) Projektgenehmigung über € 15.000,-- in der OG 2011/2012 c.) haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 10.000,-- in der OG 2011 2.2. Verlängerung der Förderungen zur Errichtung von Radabstellanlagen und Anschaffung von Fahrrad-Servicebox bis 31.05.2012 Berichterstatter/in: GRin Mag. Grabe (Seite 54) 15. SSA –20907/2003 – 38 Petition an Österr. Bundesregierung: Medienkompetenztraining als fixer Bestandteil im Pflichtschulunterricht Berichterstatter/in: GR Dr. Piffl-Percevic (Seite 54-55) 16. SSA-20907/2003-39 Petition an Stmk. Landesregierung: Änderung der Erläuterung des Pflichtschulerhaltungsgesetzes zur Unterstützung von Kindern mit Autismusspektrum Berichterstatter/in: GR Dr. Hofmann-Wellenhof (Seite 55) N a c h t r a g 17. A 8- 46340/2010-14 SSA- 5429/2004-144 1. Projektgenehmigung in der OG über € 17.820.000,-- für die Jahre 2011-2015 2. Beistellung von pädagogischem Personal für die Freizeitbetreuung Berichterstatter/in: GR Mag. Spath (Seite 91-94) 18. A 8- 41041/2010-1 Eckwertbudgets 2011 Erhöhung der Abteilungswerte durch Sparbuchentnahmen Haushaltsplanmäßige Vorsorge Berichterstatter/in: GR Kolar (Seite 55-57) 19. A 8- 16565/06-24 AEVG Abfall-, Entsorgungs- und Verwertungs GmbH Richtlinie für die o. Generalversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Berichterstatter/in: GRin Mag. Grabe (Seite 58-59) 20. A 8- 18780/2006-65 Stadtmuseum Graz GmbH; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GR Mag. Titz (Seite 59) 21. A 8- 18090/2006-67 Graz Tourismus und Stadtmarketing GmbH; Sondergesellschafterzuschuss in der Höhe von € 83.750,-- ; „American Football WM 2011“ Abschluss eines Finanzierungsvertrages Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 59-60) 22. A 8 – 19542/2006-42 steirischer herbst festival gmbH Richtlinien für die Generalversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Berichterstatter/in: GR Mag. Titz (Seite 60-61) 23. A 8/4 – 12448/2008 Städtische Liegenschaft Entenplatz 1a, 1b, 3a, 4 Grdst. Nr. 23/2, EZ 22, KG Gries im Ausmaß von 2.322 m² Realteilung Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 61) 24. A 10/8 - 12421/2011 -4 A 10/1P - 047911/2008 -18 abgesetzt! Parkzonen – Änderungsmaßnahmen Abänderung der bestehenden Projektgenehmigung durch Evaluierung und Maßnahmen 2010/2011 Berichterstatter/in: 25. A 14_K 600/1997 07.04.1 Bebauungsplan Liebenauer Gürtel VII. Bez., KG Engelsdorf 1. Änderung Berichterstatter/in: GR Müller (Seite 94-95) 26. A 16-4212/2002 BG 36971/20011-4 A 8-46340/2010-11 A 15-3392/210 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem. § 1 Abs. 3 der Subventionsordnung Mindestanzahl der anwesenden GR – 38, Zustimmung von mindestens 29 GR-Mitgliedern Fördervereinbarung zur mittelfristigen Finanzierung des Festivals La Strada für die Jahre 2011 bis 2013 Berichterstatter/in: StR Mag. Müller (Seite 95-96) 27. A 16-2438/2002 BG-7280/2011-165 A 8-46340/2010-13 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem. § 1 Abs. 3 der Subventionsordnung Mindestanzahl der anwesenden GR – 38, Zustimmung von mindestens 29 GR-Mitgliedern Fördervereinbarung zur mittelfristigen Finanzierung der Kulturvermittlung Steiermark für die Jahre 2011 bis 2013 Berichterstatter/in: StR Mag. Müller (Seite 97-98) 28. A 17-014785/2011/1 Petition an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Gemeinden zur Festlegung von Sperrzeiten in bestimmten Gemeindegebieten Berichterstatter/in: GR Mayr (Seite 98-101) 29. StRH – 8448/2009 Prüfbericht zum Thema Überprüfung der Abteilung für Katastrophenschutz und Feuerwehr Graz Berichterstatter/in: GR Korschelt (Seite 101-102) 30. StRH – 39132/2009 Prüfbericht betreffend Follow-up-Prüfung zur Auslagerung der Exekutionstätigkeit Berichterstatter/in: GR Rajakovics (Seite 102-103) 2. N a c h t r a g 31. Präs. 3123/2004-5 Europäisches Fremdsprachenzentrum in Österreich; Vertretung der Stadt Graz im Vorstand des Vereines, Änderung Berichterstatter/in: GR De Montmorency (Seite 61-62) 32. Präs. 12437/2003-59 Vertretung der Stadt Graz in Kommissionen, Vereinen, wirtschaftlichen Unternehmungen; Ersatznominierung für StR a.D. Karl-Heinz Herper Berichterstatter/in: GR De Montmorency (Seite 103-104) Graz, 12. Mai 2011 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. Seite Übersicht der Gegenstände Nachruf 1) Elfriede Neumayer 16-17 Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Protokollgenehmigung 2) Bestellung der Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat der „steirischer herbst festival gmbH“ 3) Universalmuseum Joanneum GmbH – Vertretung der Stadt Graz in der Generalversammlung 4) Änderung der Geschäftseinteilung Rechnungsjahr 2010, diverse Überschreitungen von Kreditansätzen in der OG und AOG 2010 18 18 18-19 19 19-20 Fragestunde des Gemeinderates 1) Bettelverbot: Zuständigkeit der Ordnungswache (GR. Mag. Sippel, FPÖ an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 2) Zunehmende Anzahl der Fälle von Alkohomissbrauch Minderjähriger (GR. Schröck, BZÖ an StR. Eisel-Eiselsberg, ÖVP) 3) Beschaffung der „lärmenden“ Variobahn (GR. Mag. Mariacher, parteilos an Bgm.-Stvin. Rücker, Grüne) 4) Armutsbericht – weitere Schritte (GRin. Mag.a Ennemoser, ÖVP an StRin. Mag.a Drin. Schröck, SPÖ) 5) Präventionsmaßnahmen im Bereich der Jugendarbeit (GRin. Haas-Wippel, SPÖ an StR. Eisel-Eiselsberg, ÖVP) 6) Auswirkungen der Budgetkürzungen auf das städtische Sozialbudget (GR. Baumann, Grüne an StRin. Mag.a Drin. Schröck, SPÖ) 7) Rahmenplan Stadtentwicklung Reininghaus (GRin. Bergmann, KPÖ an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 8) Maßnahmen gegen Verkehrssicherheitsprobleme durch in den Straßenraum wachsende Hecken (GR. Mayr, ÖVP an Bgm.-Stvin. Rücker, Grüne) 21-25 26-29 29-33 33-36 36-38 38-40 40-45 45-48 Tagesordnung 49-104 Dringlichkeitsanträge 1) Überparteilicher Schulerschluss zur finanziellen Sicherstellung des Hochwasserschutzes, Petition an die Steiermärkische Landesregierung (GR. Hohensinner, ÖVP) 2) Impfaktionen an Grazer Pflichtschulen (GR. Rajakovics, ÖVP) 3) Mehr-Generationen-Spielplätze (GR. Herper, SPÖ) 4) Ausbau der Implacementstiftung für den Gesundheits- und Sozialbereich (GRin. Haas-Wippel, SPÖ) 5) Evaluierung der Auswirkungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung in Graz (GR. Baumann, Grüne) 6) Stadtbildverschandelung durch Gratiszeitungen und Prospekte (GRin. Schloffer, KPÖ) 7) Maßnahmenpaket Verkehrsanbindungen (GR. Mag. Sippel, FPÖ) 8) Neuauflage der „Aktion scharf“ im Grazer Univiertel (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 9) Bessere Prävention von Alkoholmissbrauch durch Kinder an den Grazer Schulen (GR. Grosz, BZÖ) 10) Aufforderung, während der Gemeinderatssitzungen keinen Alkohol auszuschenken (GR. Schröck, BZÖ) 11) Die bis dato gegebene Verfügbarkeit von freien Sozialwohnungen der Stadt Graz deckt nicht den andrängenden Bedarf: Daher Einleitung von substantiellen Maßnahmen, um vorhandenen Sozialwohnungen bzw. die Ressourcen der Stadt Graz trefflicher einzusetzen (GR. Mag. Mariacher, parteilos) 105-109 109-113 113-128 128-130 130-140 140-147 147-159 159-162 162-167 168-170 171-178 Anfragen an den Bürgermeister 1) Erarbeitung des Pilotprojektes „Zeitwertkonto“ für das „Haus Graz“ (GR. Pogner, ÖVP) 2) Ferienbetreuung der Schulkinder in der Nachmittagsbetreuung (GRin. Meißlitzer, SPÖ) 3) Variobahn/Mehrkosten (GRin. Mag.a Bauer, SPÖ) 4) Interkulturelle Gärten (GRin. Binder, Grüne) 5) Energieeffizienz-Initiative Nr. 5 – Realisierung von Green IT in Graz (GRin. Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 6) Jährliches Gedenken an die Befreiung des KZ-Auschwitz (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 7) Fahrscheinkontrollen bei den Graz-Linien (GRin. Mag.a Taberhofer, KPÖ) 8) Unterstützung der Arbeit der SoziallotsInnen und der damit im Zusammenhang stehenden erforderlichen Vertragsverlängerung (GRin. Mag.a Taberhofer, KPÖ) 9) Radtraining ausschließlich für Afrikanerinnen und muslimische Frauen (GR. Grosz, BZÖ) 10) Notwendige gravierende Anstrengungen in der Familienpolitik der Stadt Graz (GR. Mag. Mariacher, parteilos) 180-181 181-182 182-184 184-187 187-188 188-189 189-190 191-192 192-217 217-220 Anträge 1) Kennzeichnung von hochprozentigem Alkohol mit Warnhinweisen (GRin. Mag.a Ennemoser, ÖVP) 2) Karenzierungsmöglichkeit politischer MandatarInnen (GR. Kraxner, GRin. Potzinger, ÖVP) 3) Brustkrebs-Früherkennung in Gefahr – Petition an den Gesundheitsminister (GRin. Potzinger, GRin. Mag.a Ennemoser, ÖVP) 4) Mehrfachnutzung von Flächen in Graz /Grazer Messeareal (GR. Rajakovics, ÖVP) 5) Graz braucht mehr Farbe (GR. Eichberger, SPÖ) 6) Kundenfreundlichere Öffnungszeiten für das Straßganger Freibad (GR. Mag. Haßler, SPÖ) 7) Bessere Information vor Wohnstraßen-Befragungen (GR. Kolar, SPÖ) 8) Aufnahme von Verhandlungen für die Erstellung eines Masterplanes für die Grazer Universität (GRin. Mag.a Drin. Sprachmann, SPÖ) 9) Gedenkstunde im Gemeinderat (GRin. Binder, Grüne) 10) Ersatz für Problemstoffsammelstellen der aufgelassenen Bezirksämter (GRin. Bergmann, KPÖ) 11) Genehmigung von Baudichteüberschreitungen (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 12) FKK-Bereiche in Grazer Schwimmbädern (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 13) Weiterführung der Förderung des Vereins „Patchwork-Familien-Service“ (GRin. Mag.a Taberhofer, KPÖ) 14) Grazer Schwimmbäder – kostenloser Eintritt in den Sommerferien für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren (GR. Sikora, KPÖ) 15) Städtischer Kindergarten – flexibles Zeitmodell umsetzen (GR. Sikora, KPÖ) 16) Parkplatz-Misere vor dem Bad Eggenberg (GRin. Benedik, FPÖ) 17) Fußgängerübergang Waltendorfer Hauptstraße/Savenauweg (GR. Hötzl, FPÖ) 18) Verkehrsspiegel Kollonitschstraße – Stiftingtalstraße (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 19) Universitätsviertel: medizinische Bewertung der Schallpegelmessung (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 20) Einbau von Rauchmeldern (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 21) Verbesserung der Straßenreinigung (GR. Ing. Lohr, FPÖ) 221 222-223 223-224 224-225 225-226 227-228 228-229 230-231 231.232 232-233 234 235 236-237 237-238 239-240 240-242 242-243 243-244 244-245 245-246 246-247 Absetzung der Tagesordnungspunkte 1) Präs. 38056/2009-1, Auftragsvergabe nach sozialen Kriterien, Informationsbericht; 7) A 8/2-037979/2006-13, Parkgebühren-Verordnung 2006/Novelle; 11) A 8/4-10271/2011, Immobilientransaktion Stadt Graz – GBH, Verkauf einer Teilfläche von 49 m2 des Gdst.Nr. 896, KG 63125 Webling, Kapellenstraße 100, 8053 Graz, Verzicht auf Ausübung des Vorkaufs- und Wiederkaufsrechtes; 14) A 23-023047/2009-22, A 8-46340/2010-12, 2. Kommunales Energie- und Klimaschutzkonzept – KEK 2020; 2.1. Förderung von Fahrradanhängern und Lastenfahrrädern a) Genehmigung der Richtlinien; b) Projektgenehmigung über € 15.000,- in der OG 2011/2012, c) haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 10.000,- in der OG 2011, 2.2. Verlängerung der Förderungen zur Errichtung von Radabstellanlagen und Anschaffung von Fahrrad-Servicebox bis 31.5.2012; NT 24) A 10/8-12421/2011-4, A 10/1P – 047911/2008-18, Parkzonen – Änderungsmaßnahmen, Abänderung der bestehenden Projektgenehmigung durch Evaluierung und Maßnahmen 2010/2011 Die von den zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeiteten Berichte an den Gemeinderat sind Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses und liegen in der Präsidialabteilung – Verfassungsreferat zur allgemeinen Einsicht auf. Der Vorsitzende, Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l , eröffnet um 13.15 Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz. Er stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bgm. Mag. Nagl: Geschätzte Damen und Herren, liebe Medienvertreter, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf unsere Galerie! Ich möchte Sie alle wieder im Gemeinderatssitzungssaal herzlich willkommen heißen, ich darf unsere Gemeinderatssitzung eröffnen, feststellen, dass sie, wie immer, ordnungsgemäß einberufen wurde und dass wir beschlussfähig sind. Für heute haben sich drei Personen bei uns entschuldigt. Der Herr Gemeinderat Mag. Kvas ist erkrankt, Herr Gemeinderat Mag. Schönberger ist dienstlich verhindert und Herr Gemeinderat Eber ist heute aus familiären Gründen leider nicht in der Lage, dieser Sitzung beizuwohnen. Meine geschätzten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, sich von den Sitzen zu erheben. Nachruf Elfriede Neumayer, Bürgerin der Stadt Graz Bgm. Mag. Nagl: Am Donnerstag, dem 21. April heurigen Jahres, ist die Bürgerin der Stadt Graz, Frau Elfriede Neumayer verstorben. Elfriede Neumayer wurde am 22. Mai 1919 in Leibnitz geboren. Nach dem Besuch der Volksschule in ihrer Heimatstadt übersiedelte sie nach Graz, wo sie ihre Ausbildung fortsetzte und nach der Hauptschule mit dem Abschluss der Handelsschule beendete. 1938 bis 1940 hat sie in der Kanzlei der Rechtsanwälte Dr. Klempier und Dr. Pressinger verantwortungsvolle Tätigkeiten übernommen. Von 1939 bis 1945 war die renommierte Firma Siemens – Schuckert ihre Arbeitsstätte, an der sie die wichtigsten Agenden einer Abteilungsleiterin für die Fakturierung übernahm. Am Ende der Wirren des 2. Weltkrieges nahm Elfriede Neumayer die Gelegenheit wahr und bewarb sich um den Dienst im Magistrat Graz. Uneigennützig stellt sie ihre ganze Kraft in den Wiederaufbau ihrer von den Gräueln des Weltbrandes zerstörten Heimat. Nach ihrem Umzug in die Bundeshauptstadt hat sie bei der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten in Wien ihr Wissen in kommunalen Belangen in die Praxis umsetzen können. Durch verschiedene Faktoren bedingt, widmete sich Elfriede Neumayer ab 1950 ihrer Familie. Als überzeugte Sozialdemokratin, die von der Ungerechtigkeit, der Unterdrückung des Menschen und von seinen Leiden bewegt war, handelte sie im Sinne von Karl Marx und dessen Ausspruch: „Die Philosophen haben die Welt nur interpretiert, es geht aber darum, sie auch zu verändern.“ Tatkräftig übte sie gerne ehrenamtliche Funktionen aus, in denen sie als Referentin und Frauenleiterin von Wien-Penzing den Schutzwürdigen unserer Gesellschaft hilfreich zur Seite stand. Die SPÖ-Sektion Graz-Wetzelsdorf konnte sie schon 1963 als Mitglied des Frauenkomitees und Subkassierin gewinnen – eine Position, die sie bis 1972 innehatte. Wichtige Ehrenämter hat die Unermüdliche in verschiedenen sozialdemokratischen Organisationen bekleidet, wobei die Bezirkskassenführung der Bezirksorganisation Graz-Stadt hervorgehoben sein soll. Besonders zugetan war Elfriede Neumayer dem Pensionistenverband Österreichs, in den sie ihr reiches Wissen und den Schatz ihrer Erfahrungen einbringen konnte. Die Vertretung der Interessen und Rechte der Senioren, zum Beispiel bei Pensionen, Mitbestimmung und Konsumentenschutz sowie der Kampf gegen die Einsamkeit durch ein vielfältiges Sport-, Kultur-, Bildungs-, Tanz-, Musik- und Vortragsangebot war stets Ziel von Elfriede Neumayers Bestrebungen. Die charakterliche Größe und ihr humorvolles Wesen haben Elfriede Neumayer Hochachtung und Wertschätzung auch über politische Grenzen hinweg eingebracht. Die Ernennung zur Bürgerin der Stadt Graz erfolgte mit Gemeinderatsbeschluss vom 14. 10. 2004. Die Stadt Graz wird der Verstorbenen stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Ich danke für die Anteilnahme. Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Genehmigung des Protokolls Bgm. Mag. Nagl: Das Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates vom 17. März 2011 wurde von Frau Gemeinderätin Sissi Potzinger überprüft und für in Ordnung befunden. Die Vervielfältigungen werden den Klubs, wie immer, zur Verfügung gestellt. 2) Bestellung der Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat der „steirischer herbst festival gmbH“ Bgm. Mag. Nagl: Ich habe dann weitere Mitteilungen, eine betreffend die Bestellung der Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat der steirischen herbst festival gmbH. Gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz eine Verfügung des Stadtsenates vom 6. Mai 2011. Anstelle von Herrn Stadtrat außer Dienst Karl-Heinz Herper wird nunmehr Herr Stadtrat Mag. Edmund Müller als Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der steirischen herbst festival gmbH nominiert. Ich ersuche nunmehr den Gemeinderat, diese Dringlichkeitsverfügung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. 3) Universalmuseum Joanneum GmbH – Vertretung der Stadt Graz in der Generalversammlung Bgm. Mag. Nagl: Es war eine weitere Änderung notwendig. Diesmal geht es um das Universalmuseum Joanneum GmbH. Anstelle von Herrn Stadtrat außer Dienst Karl-Heinz Herper soll nun ebenfalls Herr Stadtrat Mag. Edmund Müller als Vertreter der Stadt in der Generalversammlung der Universalmuseum Joanneum GmbH nominiert werden. Ich darf auch hier ersuchen, die Dringlichkeitsverfügung, die der Stadtsenat am 6.5. getroffen hat, zur Kenntnis zu nehmen. 4) Änderung der Geschäftseinteilung Bgm. Mag. Nagl: Eine weitere Mitteilung betrifft Änderungen in der Geschäftseinteilung. Aufgrund des Projektes Haus Graz und wegen zahlreicher Gesetzesänderungen haben sich die Aufgaben für den Magistrat Graz in vielen Bereichen verändert. Ich habe daher die Änderungen beziehungsweise Ergänzungen der Geschäftseinteilung für den Magistrat 1992 laut Beilage verfügt. Gemäß § 35 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz wird die Geschäftseinteilung für den Magistrat vom Bürgermeister mit Zustimmung des Stadtsenates erlassen. Ich habe daher die Mitglieder des Stadtsenates gebeten, dieser Änderung auch zuzustimmen, was sie getan haben, und ich möchte den Gemeinderat darauf aufmerksam machen, dass wir eben eine geänderte Geschäftseinteilung haben. 5) Rechnungsjahr 2010, diverse Überschreitungen von Kreditansätzen in der OG und AOG 2010 Bgm. Mag. Nagl: Eine Mitteilung betrifft das Rechnungsjahr 2010 mit diversen Überschreitungen von Kreditansätzen in OG und AOG. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.11.2001 den Prüfbericht des Stadtrechnungshofes zum Rechnungsabschluss 2000, die Stellungnahmen der Referenten sowie die des Kontrollausschusses einschließlich der Vorschläge zur Beseitigung der aufgezeigten Mängel zur Kenntnis genommen. Darin enthalten war, wie Sie wissen, die Vorgabe, dass dringliche Verfügungen am Jahresende, die dem Gemeinderat im laufenden Haushaltsjahr nicht mehr vorgelegt werden konnten, in möglichst eine der nächsten Sitzungen des neuen Haushaltsjahres zur Kenntnis zu bringen sind. Wir haben jetzt einige Überschreitungen. Zur Verbuchung von Zuführungen zu den MRG-Rücklagen waren folgende Überschreitungen notwendig: Da ist eine Haushaltsstelle Investitions- und Tilgungszuschüsse zwischen Unternehmen, die haben wir geändert um 1.103.938,77, Investitions- und Tilgungszuschüsse mit 3.158.732,-, eine dritte Voranschlagstelle mit 337.463,18, bei der Voranschlagstelle Gewinnentnahmen der Gemeinde, unterschiedliche Unternehmungen, marktbestimmter Betrachtung 2.046.817,17. Nach Überweisung von Bundes- beziehungsweise Landesfördermitteln waren bei einigen Kanalbauabschnitten Einnahmenüberschüsse zu verzeichnen, die mit folgenden Zuführungen, sogenannten Überschreitungsbeiträgen, an die Erneuerungsrücklage Kanal wieder bereinigt wurden. Da gab es beim Bauabschnitt 127 1.803,30 Euro, beim Bauabschnitt 130 wurden aus Rücklagen zugeführt 7.314,93, beim Bauabschnitt 128 waren es 2.489,08, beim Bauabschnitt 125 waren es 3.998,40 Euro. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, diese Kreditüberschreitungen auch zur Kenntnis zu nehmen. Bürgermeisterstellvertreterin Rücker übernimmt 13.25 Uhr den Vorsitz. F R A G E S T U N D E Beginn: 13.25 Uhr Ende: 14.25 Uhr 1) Bettelverbot: Zuständigkeit der Ordnungswache GR. Mag. Sippel stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR. Mag. Sippel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, geschätzte Besucher! In meiner Frage an den Bürgermeister geht es um das Bettelverbot und die Zuständigkeit der Ordnungswache. Die Sicherheitsbehörden, die Exekutive hat ja im Zuge des Bettelverbotes auch die Bitte an das Bürgermeisteramt herangetragen, hier zur Überwachung des Bettelverbotes auch die Ordnungswache unterstützend beizuziehen. Dieser Wunsch ist seitens des Bürgermeisteramtes zur Verwunderung vieler aber abgelehnt worden und deshalb richte ich an Sie, Herr Bürgermeister, nachstehende F r a g e : Auf welcher politischen und rechtlichen Argumentationsgrundlage wurde den Sicherheitsbehörden die gewünschte Zusammenarbeit mit der Ordnungswache bei der Überwachung des Bettelverbotes verweigert (Applaus FPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Herr Klubobmann, zuerst möchte ich Ihnen sagen, dass diese Novelle zum Landessicherheitsgesetz nicht nur beschlossen, sondern auch kundgemacht wurde und damit auch Gültigkeit hat. Wie so oft in einem Rechtsstaat erzielt eine gesetzliche Bestimmung ihren generalpräventiven Zweck, was bedeutet, dass wir derzeit gar kein Vollzugsproblem dieser gesetzlichen Bestimmung haben. Die Betroffenen haben dieses Gesetz offensichtlich zur Kenntnis genommen, und ich werde später noch darauf eingehen und Ihnen sagen, wie oft die Polizei bislang quasi einschreiten musste. Nun zu Ihrer Frage. Das Landessicherheitsgesetz in der derzeit geltenden Fassung bestimmt im § 3a den Tatbestand der Bettelei. Im § 3e desselben Gesetzes wird festgelegt, dass in der Vollziehung des Bettelverbotes die Gemeinde mit einem eigenen Wirkungsbereich betraut ist. Allerdings legt der § 5 eine verpflichtende Mitwirkung der Organe der Bundespolizei fest. Weder von der Stadt Graz noch von der Bundespolizei wird in irgendeiner Form diese gesetzlich bestimmte Vorgangsweise in dieser Angelegenheit in Frage gestellt. Wenn auch in einer von Ihnen zitierten Zeitung dies fälschlich berichtet wurde, kann ich Ihnen aus einem Schreiben vom 11. 5. dieses Jahres des Stadtpolizeikommandos der Stadt Graz Folgendes zitierten: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Wenn Medienberichte einen Unmut der Polizei in der Causa des Vollzugs des Bettelverbotes thematisieren, so kommen derartige Aussagen keinesfalls von kompetenten beziehungsweise zu einer derartigen Feststellung berufenen Organisationseinheit der Polizei. Für die Grazer Polizei ist es nie eine Frage gewesen, dass der nunmehr sensible Bereich des Vollzugs des Betteleiverbotes primär eine übertragene Aufgabe des Stadtpolizeikommandos Graz darstellt und wir sind selbstverständlich bereit, diese Vollzugsaufgabe wahrzunehmen. Sicherlich sollte nicht unerwähnt bleiben, dass auch die Ordnungswache Graz für den Vollzug parallel zur Polizei befugt ist und auch seitens der Vollzugsbehörde, das ist die Bundespolizeidirektion Graz, mit einer Ermächtigung zur Einhebung von Organstrafverfügungen betraut wurde. Der Führung des SPK Graz ist aber bewusst, dass einerseits die personellen Ressourcen der Ordnungswache sehr beschränkt sind und im konkreten Vollzugsbereich, insbesondere beim Einschreiten gegen ausländische Bettler, mangels Befugniseinschränkungen die Ordnungswache nur bedingt tätig werden kann. Abschließend darf erwähnt werden, dass seitens des Stadtpolizeikommandos Graz nie Zweifel am Kooperationswillen der Stadt Graz wahrgenommen wurden, sondern dass im Gegenteil Sicherheitsprobleme im gemeinsamen Gespräch behandelt werden, um eine gemeinsame Lösungsfindung zu ereichen.“ Das heißt ganz konkret, die Strafverfügung dürfte auch jemand von der Ordnungswache ausstellen, es gab auch von mir niemals quasi einen Aufruf oder einen Befehl an unsere Ordnungswache, dass sie hier auch dem Vollzug nicht nachkommen sollen, Sie wissen aber wahrscheinlich selbst, dass sowohl das sprachliche Problem noch dazu diese Einschränkung, dass ja ein Organ unserer Ordnungswache in keinster Weise da jemand mitnehmen kann etc., de facto eine Amtshandlung fast unmöglich macht. Selbstverständlich wird die Überwachung dieses Aufgabenbereiches durch die Organe der Ordnungswache wahrgenommen, aber wie gesagt, sehr eingeschränkt. Weiters liegt mir der Behördenauftrag der Bundespolizeidirektion Graz vom 28. April vor, worin unmissverständlich zum Ausdruck kommt, dass ein Auftrag an die Organe der Bundespolizei zum Vollzug des Landessicherheitsgesetzes im Zusammenhang mit der Bettelei zu erfolgen hat. Ich halte daher abschließend fest, dass Ihre Anfrage inhaltlich nicht richtig ist, weil sie sich auf einen Artikel bezieht, den niemand nachvollziehen kann und der auch von allen offiziellen Stellen hinterfragt werden muss. Auf die Frage, wie viele Tatbestände es bisher bei diesem Gesetzesvollzug gibt, kann ich Ihnen mitteilen, es sind derzeit fünf Anzeigen und drei Ermahnungen in der Stadt Graz passiert (Applaus ÖVP). GR. Mag. Sippel: Danke einmal für die Beantwortung. Ich glaube, es ist doch berechtigt, dass man auch, wenn das so, wie Sie sagen, eine Zeitungsente aus nicht zuständigen Kreisen der Polizei sein sollte, es ist, glaube ich, durchaus auch sinnvoll, in diese Richtung nachzufragen. Weil Sie gesagt haben, ich meine, es war zu dem Zeitpunkt natürlich nicht absehbar, wie sich das Bettelverbot auch in den ersten Tagen und Wochen auswirken wird. Da ist natürlich jetzt momentan die Situation zufriedenstellend, aber das ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass auch in naher Zukunft wieder Rückkehr vorhanden ist. Also von dem her, glaube ich, braucht man da jetzt noch nicht zu früh jubeln. Aber meine konkrete Zusatzfrage ist, 2010 wurde die Ordnungswache von Ihnen ja weitestgehend in ihrem Aufgabenbereich, ich möchte einmal sagen, beschnitten. Ist es jetzt Ihrerseits gedacht, diesen Aufgabenumfang wieder zurückzugeben oder sogar zu erhöhen oder lassen Sie die Ordnungswache jetzt völlig in der Bedeutungslosigkeit verschwinden? Bgm. Mag. Nagl: Also den Aufgabenumfang haben wir nicht reduziert, sehr wohl haben wir aber eine notwendige Aufstockung, die wir uns sehr genau angesehen haben, auch im Zuge der Budgetdiskussion haben wir gesagt, die werden wir nicht mehr durchführen und wir werden die Ordnungswache im Speziellen zur Überwachung unserer Parkanlagen einsetzen, aber darüber hinaus natürlich auch dort, wo wir es für notwendig erachten, und ich habe vorgeschlagen, dass wir neben der Installierung eines Sicherheitsbeauftragten in unserer Stadt, dass wir jetzt auch wirklich versuchen, einen Teil des Budgets auch dem Bundesministerium für Inneres anzubieten, damit es zur verstärkten Abdeckung von Überstunden kommen kann. Da gibt es jetzt schon einen sehr langwierigen Briefwechsel zwischen der Stadt Graz und dem Bundesministerium und wir versuchen gerade auch mit dem Polizeikommando die Möglichkeit zu schaffen, dass wir Gelder, also die Frage war immer, wenn wir Gelder haben und wir setzen sie ein, dann wäre es doch gut, wenn wir damit Personen einsetzen, sprich Polizistinnen und Polizisten, die damit mehr erreichen können als unsere eigene Ordnungswache. Das Ministerium sagt, das unmittelbare Überweisen von Geldern hier nach Graz ist nicht möglich, es könnte maximal im Wege des Bundesministeriums erfolgen, und da versuche ich jetzt dann auch mit der neuen Innenministerin eine Vereinbarung zu treffen, dass diese Gelder dann natürlich nicht einfach wieder im Bundestopf verschwinden, weil das wäre, ganz im Gegenteil, mehr als der falsche Weg. Ich möchte auch hier im Gemeinderatssaal auch noch anmerken zu Ihrer Frage, man hat uns zugesichert, dass wir mehr Polizisten nach Graz bekommen sollen, das was wir im Moment aus den Einsatzzentralen, wenn ich so sagen darf, in unserer Stadt höre, ist genau das Gegenteil, es kommen zwar jetzt immer wieder auch neue Polizistinnen und Polizisten, allerdings gibt es auch eine sehr, sehr starke Versetzung der Grazer Polizistinnen und Polizisten in das steirische Umland und ich werde diesbezüglich auch mit dem Landespolizeikommandanten jetzt ein Gespräch führen, weil ich denke mir, dass das Bundesministerium durchaus bemüht ist, verstärkt Polizistinnen und Polizisten auch vertragsgemäß in die Steiermark zu schicken, aber ein Aushungern von Graz darf und soll es nicht geben, und für die Verteilung der Mannschaften ist aber auch in erster Linie das Landespolizeikommando zuständig, das heißt, wir werden jetzt mit dem Landespolizeikommandanten Klöbl Kontakt aufnehmen und einmal deutlich darauf aufmerksam machen, dass wir in fast allen Wachzimmern massiv unterbesetzt sind mittlerweile. Es wäre dann noch eine Zusatzbemerkung zu dem, was Sie gemeint haben, das Geld, falls wir eines einsetzen können, sollte natürlich nur in Graz eingesetzt werden für Überstunden und zeitgleich müssen wir wieder schauen, dass das Angebot an Polizistinnen und Polizisten im Großraum Graz verstärkt wird und nicht in so vielen Landgemeinden, wo ich sagen muss, zum Teil in manchen Wachzimmern schon fast Überbelegungen da sind. Es ist auch nicht eingehalten worden das ursprüngliche Versprechen, dass jene Menschen, die im Grenzschutz früher beschäftigt waren, nach Graz kommen. Es wurde nämlich dann einmal die Entscheidung getroffen, dass diese auch, falls ihr Wohnort in den südlichen Nachbarbezirken ist oder auch in den östlichen, dass sie dort auch dann Dienst tun dürfen und nicht nach Graz versetzt werden und das ist ein sehr, sehr ernstes Thema, das wir die nächsten Tage und Wochen anzugehen haben (Applaus ÖVP). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 13.35 Uhr den Vorsitz. 2) Zunehmende Anzahl der Fälle von Alkoholmissbrauch Minderjähriger GR. Schröck stellt an StR. Eisel-Eiselsberg folgende Fragen: GR. Schröck: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Tribüne! Meine Frage richtet sich an Stadtrat Eisel-Eiselsberg betreffend die zunehmende Anzahl der Fälle von Alkoholmissbrauch Minderjähriger, Näheres dazu haben Sie schon dem Bericht, der meiner Frage hier vorangegangen ist, entnommen. Deswegen komme ich gleich zu meiner F r a g e : Mit welchen Initiativen haben Sie vor, diesem sehr ernstzunehmenden Problem entgegenzutreten beziehungsweise welche Initiativen haben Sie bisher gesetzt, um diesem Umstand Herr zu werden? StR. Eisel-Eiselsberg: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Ich darf vorweg festhalten, dass Jugendschutz ein gesellschaftspolitisches Thema ist, ein gesamtgesellschaftspolitisches, das sicher nicht nur das Jugendamt selbst angeht, aber natürlich insbesondere auch das Jugendamt. Jugendschutz beschränkt sich nicht nur auf die rechtlichen Regelungen, insbesondere das Steiermärkische Jugendschutzgesetz, sondern durchaus auch auf andere Säulen, wie das das Amt für Jugend und Familie sieht, nämlich auch auf den strukturellen Jugendschutz, das bedeutet, Gefährdungen erst möglichst gar nicht entstehen lassen, aber auch auf den erzieherischen Jugendschutz, das bedeutet, Jugendliche werden über Gefährdungssituationen aufgeklärt und zu einem verantwortungsvollen Umgang angeleitet. Der erwähnte gesetzliche Jugendschutz bedeutet natürlich Kontrolle von Übertretungen und Verfahren nach Übertretungen des Jugendschutzgesetzes. Der präventive, das heißt, der beratende und aufklärende Jugendschutz steht im Amt für Jugend und Familie schon seit vielen Jahren im Vordergrund. Dies manifestiert sich auch an folgenden Aktivitäten: Zum einen die Vernetzung mit den für Jugendschutz relevanten Institutionen in Graz, zum Beispiel verschiedene Sparten der Wirtschaftskammer, der Kinder- und Jugendanwaltschaft, Vivit, der Kinderklinik, dem Citymanagement Graz, der Monopolverwaltung für Steiermark und Kärnten, aber auch natürlich der Exekutive und der Ordnungswache, mit anderen mit dem Jugendschutz befassten Ämtern, aber auch die für den Jugendschutz beim Land Steiermark zuständige Fachabteilung ist hier miteingebunden. Dazu gehört auch ein Jour fixe, das periodisch stattfindet mit den genannten Einrichtungen und Institutionen, um hier eine noch bessere Zusammenarbeit zu gewährleisten. Es geht weiters um Beratung, in erster Linie Information und Aufklärung zum Jugendschutz sowie Unterstützung von Fachkräften in Schulen oder anderen Institutionen in der Arbeit mit Jugendlichen, aber auch von Privatpersonen, die Jugendlichen selbst, die Erziehungsberechtigten und sonstigen Erwachsenen. Das Jugendamt veranstaltet Vorträge zum Thema Jugendschutz in Schulen, aber auf Anfrage natürlich auch bei anderen Einrichtungen und Institutionen, wie beispielsweise bei der Fachgruppentagung der Wirtschaftskammer der Sparte Tankstellen oder auch Gastronomie, bei der KAGES selbst, an der Pädagogischen Hochschule im Rahmen des Lehrgangs Drogensuchtprävention im schulischen Kontext und dergleichen mehr. Es gibt die Aktion Jugendschutz aktiv, das ist eine Broschüre Best Practice, eine Anleitung für die Gastronomie im Zusammenhang mit Jugendlichen und Alkohol und natürlich auch Hinweisschilder zum Alkoholausschank an Jugendliche. Das wird flächendeckend an alle Gewerbebetriebe übermittelt automatisch bei der Gewerbeanmeldung. Wir verteilen diese Broschüren auch über das Citymanagement an Grazer Schulen beziehungsweise deren Direktorinnen und Direktoren und die Grazer Freizeitbetriebe und bei Bedarf, wie gesagt, an Gastronomiebetriebe im Rahmen von Jugendschutzkontrollen. Das Amt für Jugend und Familie hat auch Freecards zu den jugendschutzrelevanten Themen Weggehen, Alkohol und Rauchen herausgegeben mit einer Gestaltung, mit einem Inhalt, der jugendgerecht ist, und es gibt natürlich den präventiven Ansatz im Rahmen des gesetzlichen Jugendschutzes, das heißt, bei Übertretungen erfolgt generell eine Vorladung in das Amt, im Rahmen der Jugendschutzverhandlung wird der Jugendliche beziehungsweise auch die Erziehungsberechtigen über das Gesetz aufgeklärt. Wirkt diese Belehrung nicht, wenn ich so sagen darf, gibt es als weitere Stufe soziale Dienste, zu dem die Jugendlichen herangezogen werden und eine weitere Stufe sowohl Geldstrafe gegen Erziehungsberechtigte wie auch Jugendliche selbst. Wie wir sie in der letzten Woche auch wieder gelesen haben, sind natürlich Ereignisse, die uns alle bestürzen und uns auch natürlich zur Frage drängen, was kann man machen, damit solche Ereignisse eben nicht passieren? Ich denke, es war ungefähr vor eineinhalb Jahren, als wiederum die Medien über ein so ein Vorkommnis berichtet haben und ich habe das zum Anlass genommen, um auch Herrn Prof. Müller der Kinderklinik persönlich aufzusuchen und mit ihm mich auszutauschen, was wir denn in solchen Fällen zusätzlich noch machen könnten. Herr Prof. Müller hat sehr deutlich gemacht, dass er einerseits die städtischen Initiativen in diesem Zusammenhang sehr begrüßt und auch die Zusammenarbeit, die in den letzten Jahren zwischen Stadt und Klinik verbessert worden ist, ausdrücklich gelobt. Er hat aber auch ganz klar gesagt, dass wir uns alle, und ich glaube, das wird auch jeder nachvollziehen können, nicht der Illusion hingeben können, dass derartige Fälle hundertprozentig auszuschließen sein werden in Zukunft. Aber er hat gesagt drei Wörter eigentlich, was wir machen können und machen sollen: Prävention, Prävention, Prävention, und ich denke, da sind wir als Stadt selbst ganz gut unterwegs, da geht es darum, Eltern in ihren Erziehungskompetenzen zu stärken und in ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen, das geschieht einerseits durch unsere vermittelnden Beratungsstellen durch Elterncoaching, Erziehungsberatung, durch Väterrunden, aber auch durch finanzielle Zuwendungen an Einrichtungen und Vereine, die sich derartigen Themen widmen, aber es geht auch darum, Kinder nicht nur aufzuklären, sondern auch im Zuge ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken. Sie sozial zu integrieren, positive Angebote geben hinsichtlich Freizeitgestaltung, sei es jetzt über die Aktivitäten des Jugendamtes selbst in der schulfreien Zeit oder auch jene des Sportamtes. Das heißt, ich denke, die Stadt Graz, insbesondere jetzt für das Amt für Jugend und Familie, kann ich das festhalten, macht hier sehr viel. Es wird an uns allen liegen, auch ämterübergreifend, ressortübergreifend noch mehr Anstrengungen zu unternehmen, damit wir in diesem Bereich noch besser werden können. Es gibt ja heute auch vom BZÖ einen dringlichen Antrag zu diesem Thema. Ich denke, wir sollten diesen Antrag alle unterstützen und ressortübergreifend, ämterübergreifend versuchen, gemeinsam noch bessere Lösungen zu finden, damit wir derartige Vorkommnisse nicht mehr so häufig in Zeitungen lesen müssen (Applaus ÖVP). 2) Beschaffung der „lärmenden“ Variobahn GR. Mag. Mariacher stellt an Bgm.-Stvin. Rücker folgende Frage: GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beschaffung der lärmenden Variobahn war ja ebenso in den letzten Wochen ein Megathema in Graz bis zur Bürgerversammlung, die es diesbezüglich mit dem Management und Politik etc gegeben hat. Im Grazer Gemeinderat wurden 45 Garnituren von uns dieser Variobahn laut Vorschlag für einen ansehnlichen Preis von 100 Millionen Euro beschlossen. Diese Großinvestition für die Stadt Graz droht wirklich zu einem verkehrspolitischen Desaster auszuarten, die vielfachen Probleme, insbesondere die Lärmbelästigung in vielen Straßenzügen, nicht nur in der Murgasse, ist evident und konnte bisher trotz aller Mühen des Managements der Holding Graz und des Herstellers und Lieferanten, Firma Stadler, nicht ausreichend behoben werden. So surren zwar die alten Cityrunner durch Graz, aber die lärmende Variobahn bleibt uns bis dato erhalten. Es droht ein Desaster zu werden, man muss vorsichtig sein mit den Formulierungen, das ist mir klar, aber die Lösungen, die bisher ausgearbeitet werden, waren keinesfalls ein ausreichender Erfolg. Wie viele Betroffene, und das ist für mich der Maßstab, offenkundig feststellen müssen. Auch ist die vertragsrechtliche Position, die auch in den Medien angesprochen wird, seitens der Stadt Graz und der Firma Stadler sehr unzureichend beleuchtet, auch darüber, sagen die Bürger, wären Informationen notwendig. Vor diesem Hintergrund möchte ich an Sie, Frau Vizebürgermeisterin, Sie sind ja auch in Personalunion stellvertretende Aufsichtsratvorsitzende der Holding Graz GmbH, die F r a g e stellen: Wer hat die Beschaffung in Ihrem Ressort zu verantworten – fachlich einerseits und kaufmännisch auf der anderen Seite? Bgm.-Stvin. Rücker: Danke für diese Frage, die tatsächlich, so wie Sie es beschreiben, über das hinausgeht, was man normalerweise als die Kinderkrankheiten bezeichnet, die bei einer Neueinführung einer Straßenbahn üblich sind. Hier geht es wirklich inzwischen um eine Problematik, und das nehme ich sehr ernst, wo wir sehen, dass die betroffenen Anrainer und Anrainerinnen tatsächlich unter massiven Beeinträchtigungen leiden. Das heißt, ich teile Ihre Einschätzung, dass wir hier nicht mehr bei einer kleinen Problemstellung sind, sondern bei einer sehr gewaltigen, was die öffentliche Verkehrssituation in Graz betrifft. Ich möchte die Dinge auseinanderhalten. Das eine ist, und das haben Sie auch so beschrieben und das wird ja auch dokumentiert, ist, dass nun versucht wird, mit den schon gelieferten Variobahnen Lösungen zu finden, um das ganze Problem der Frequenzen vor allem in den Griff zu bekommen, auch hier bin ich nicht zufrieden mit dem bisher Erzielten und hoffe, dass wir hier noch bessere Erfolge erzielen können, weil sonst ist die Variobahn in dieser Form nicht zumutbar. Die zweite Frage, die sich für mich zunehmend stellt, und da möchte ich Ihre Frage jetzt beantworten, dieser Beschaffungsvorgang lag in der damaligen Aktiengesellschaft Stadtwerke AG, bei den damaligen und heute auch wieder verantwortlichen Vorstandsmitgliedern Malik und Messner, und zwei Fragestellungen insbesondere interessieren mich zunehmend nach Diskussionen, die wir ja intensiv führen, die ich auch im Aufsichtsrat gerne beantwortet haben will in der nächsten Zeit. Das eine ist, ist die Entscheidung für den Preis zulasten der technischen Qualität gegangen, da geht es insbesondere auch um die Frage, hat man aufgrund von Preisfragen auf bestimmte Dinge verzichtet, die eben auch konkret ins Gewicht fallen, das heißt, dass billigere Bestandteile gewählt wurden, die aber letztendlich auch schwerer sind, das ist eine Frage, die immer wieder auftaucht und die zu beantworten sind und möglichst schnell zu beantworten sein wird. Das Zweite ist, ob damals die Ausschreibebedingungen, weil das Problem, das wir hier haben ist, dass sich Stadler an alle Vorgaben gehalten hat, was die Ausschreibung anbelangt hat und damit eigentlich ein Produkt geliefert hat, das bestellt wurde, aber wurden damals in der Ausschreibung alle Fakten der damals bestehenden Erkenntnis über neueste Technologie im Bereich der Straßenbahn und dessen, was für eine Stadt in der Größenordnung und auch in der Bauweise der Stadt Graz notwendig ist, sind da alle diese Standards eingeflossen, das ist die zweite Frage, die ich für mich im Aufsichtsart beantwortet haben will von den beiden damals befassten Vorständen. Das heißt, auch die fachliche Entscheidung wurde damals in den Stadtwerken getroffen und dort ist auch die Verantwortung, aber natürlich übernehme ich insofern die Verantwortung, als dass ich diesen Fragen nachgehe, weil ich als Verkehrsreferentin natürlich nicht will, dass es sich zu dem Desaster auswächst, das Sie hier beschreiben. GR. Mag. Mariacher: Frau Vizebürgermeisterin, kann man fast froh sein, dass man hier noch die Aktiengesellschaft gehabt hat, dass hier sozusagen eigenverantwortliche Vorstände am Werk waren, denen Sie die Hauptverantwortung zuordnen. Ich möchte aber auf einen Punkt noch eingehen, den auch der Bürgermeister in der letzten Woche überlegt hat, ventiliert hat, nämlich die Frage eines möglichen Vertragsausstieges, und da gibt es ja auch schon ein Statement der Firma Stadler, die sagt, ein Lieferstopp kommt für sie nicht in Frage. Meine Zusatzfrage lautet daher, können Sie es ausschließen, dass der Lieferant in einem allfälligen Rechtsstreit gegenüber der Stadt Graz beziehungsweise der Holding Graz siegt? Bgm.-Stvin. Rücker: Diese Frage halte ich für eine spannende Fragestellung, vor einem Rechtsstreit auszuschließen welches Ergebnis herauskommt. Wünschenswert wäre das. Wir prüfen diese Frage natürlich, aber es ist so, dass wenn die Firma Stadler Recht hat, dass sie sagt, sie haben alle Auflagen erfüllt, dass sie ein Produkt geliefert haben, wie es bestellt wurde. Wenn das nicht so ist, und das denke ich, das zeigt sich momentan noch nicht meines Erachtens, es waren die Standards, die damals vorgegeben wurden, haben eben sehr wenig auf die Frequenz zum Beispiel reflektiert, dann wird das ein schwieriges rechtliche Unterfangen, sonst hätte man diesen Schritt ja schon längst begangen. Das heißt, diese Frage ist zu klären, aber die kann ich als Nichtjuristin hier Ihnen nicht beantworten und auch nicht als Hellseherin, die ich nicht bin. Bgm. Mag. Nagl: Bevor ich nun zur vierten Frage in der Fragestunde komme, möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir heute drei Unterlagen auf unseren Plätzen vorgefunden haben. Einmal ein Büchlein unseres Stadtmuseums Graz, das wiederum aufzeigt, dass wir mit doch sehr geringen Mitteln eine beträchtliche Anzahl an interessanten Ausstellungen in den Jahren 2006 bis 2010 zustande gebracht haben und dazu gratuliere ich den Verantwortlichen im Stadtmuseum. Des Weiteren bedanke ich mich beim Grazer Umweltamt, dass wir die Broschüre „20 Jahre Ökoprofit“ vorfinden, der wieder viele interessante Details zu entnehmen sind und schließlich und endlich bedanke ich mich auch beim Präsidialamt, beim Referat für Statistik, sie haben uns wieder die Bevölkerungsdaten mit Stand 1.1.2011 übermittelt. 4) Armutsbericht – weitere Schritte GRin. Mag.a Ennemoser stellt an StRin. Mag.a Drin. Schröck folgende Frage: GRin. Mag.a Ennemoser: Sehr geehrte Frau Stadträtin, werte Kolleginnen und Kollegen! Im Frühjahr 2009 hat ja das Sozialamt das Grazer Aktionsprogramm gegen Armut ins Leben gerufen und dazu gab es eine Armutskonferenz und da waren ja mehr als 130 Teilnehmer und heraus ist gekommen, das Ziel war ein Paket mit konkreten Vorschlägen für notwendige Maßnahmen gegen Armut in Graz zu schnüren. Aus diesem Prozess ging dann der erste Armutsbericht der Stadt Graz hervor. Nun frage ich dich, werte Frau Stadträtin: Welche Aktivitäten wurden von Ihnen in Fortführung des Armutsberichtes gesetzt (Applaus ÖVP)? StRin. Mag.a Drin. Schröck: Liebe Verena Ennemoser! Danke für deine Anfrage. Ich muss da einmal thematisch was abklären, das eine ist das Aktionsprogramm gegen Armut, das andere ist der Armutsbericht. Deine Frage richtet sich bezüglich des Armutsberichts. Dieser ist eine soziologische Studie, ist eine Datensammlung, die erstmals alle Daten bezüglich Armut in Graz zusammengefasst hat. Armut, wie wir alle wissen, ist ein breites Thema und man hat sich in diesem Armutsbericht daher auf einige Bereich festgemacht. Einerseits Erwerbsarbeit und Arbeitsmarkt, Gesundheit, Wohnversorgung, Migration und Verschuldung. Am jüngsten Beispiel der städtischen Zuzahlung der Transitarbeitskräfte, die über Erfa in den verschiedenen Abteilungen der Stadt Graz eingesetzt sind, ist einmal ein grundlegendes Problem sichtbar geworden. In den letzten Jahren wurden ja Transitarbeitskräfte über Erfa eingesetzt, das war die sogenannte Aktion 4000, finanziert vom AMS und dem Land Steiermark, das heißt, ohne Kostenbeteiligung der Stadt Graz, und diese Arbeiten haben teilweise auch sehr großes mediales Echo gefunden. Zum Beispiel die Soziallotsinnen oder auch Menschen, die dafür gesorgt haben, dass es zur Neophyten-Eindämmung im Bereich der Bach- und Flurpflege gekommen ist. Das heißt, es war eine klassische Win-Win-Situation sowohl für die Transitarbeitkräfte als auch für die Stadt Graz. Im heurigen Jahr, wie wir alle wissen, gibt es dieses Projekt nicht mehr, wir sind sehr spät vom AMS darüber informiert worden, das war nach der Budgeterstellung, und das AMS und das Land fördert diese Transitarbeitskräfte nur mehr, wenn sich die Stadt Graz auch finanziell beteiligt mit einem Anteil von 300 Euro pro eingesetzter Arbeitskraft. Ja, wie gesagt, es ist spät kommuniziert worden, aber es ist eines damit sehr offensichtlich geworden: Mit wem soll das AMS eigentlich offiziell verhandeln, wir haben keine Festlegung in der Stadt Graz, wer ist für Arbeit und Beschäftigung zuständig und wir haben keinen Budgetposten, wo das festgeschrieben ist und ich möchte mit dieser Forderung auch in die nächsten Budgetverhandlungen gehen, weil ich denke, die Stadt Graz hat sehr wohl Verantwortung in diesem Bereich, und das muss sich in einem eigenen Budgetposten ausdrücken und es wäre auch gut, wenn das in einer politischen Ressortzuständigkeit ausformuliert wäre. Aber da muss man dazusagen, das ist natürlich erst nach der nächsten Wahl im Zuge der Ressortverhandlungen möglich. Im Großen und Ganzen, was will ich damit sagen? Armutsbekämpfung ist sehr eng mit Beschäftigungspolitik zusammenhängend, der Armutsbericht ist eine Feststellung von Fakten, und diese Fakten verlangen nach einem klaren Bekenntnis der Stadt Graz, dass sie für Beschäftigung und Arbeit verantwortlich ist (Applaus SPÖ). GR. Mag.a Ennemoser: Also die Transitarbeitskräfte ist jetzt ein kleiner Teil auch von dieser Seite und ist ein kleiner Teil auch vom Armutsbericht. Es gibt ja einen großen Handlungsbereich im Sozialbereich von deiner Seite her, jetzt sage ich, sind aber, und auch die Erfassung dieser Daten und auch die Erstellung des Armutsberichtes war sicher nicht billig. Jetzt muss ich sagen, und da sind auf der Seite 92 konkrete Maßnahmen festgelegt worden und die teilweise schon angefangen wurden und einfach nicht weitergeführt wurden. Also stelle ich dir weiter die Frage, was hast du punkto Verhandlungen um eine Stabsstelle zur Arbeitslosenbekämpfung, mit der Fortführung der Diskussionsreihe Armut im Gespräch, mit der Forcierung von niederschwelligen Gesundheitszugängen und bezüglich Wohnungslosenhilfe getan? StR. Mag.a Drin. Schröck: Liebe Verena, noch einmal, es ist offensichtlich ein Missverständnis, du hast die Frage nach dem Armutsbericht gestellt, und du meinst aber das Aktionsprogramm gegen Armut. Aber ich kann darauf natürlich antworten. Das Aktionsprogramm ist von meiner Vorgängerin Elke Edlinger durchgeführt worden, es hat auch eine breite Berichterstattung im Gemeinderat gegeben, das heißt, die Ergebnisse müssten Ihnen allen eigentlich weitestgehend bekannt sein. Und diese Vorschläge betreffen natürlich nicht nur meinen Sozialbereich, sondern betreffen eigentlich alle Ressorts in der Stadt Graz, aber ich beziehe mich jetzt einmal speziell auf meinen Bereich. Zum Arbeits- und Beschäftigungsbereich habe ich bereits geantwortet, eine weitere große Forderung war die Verbesserung der Informationen für Menschen, die in Armut leben, hier ist sehr viel passiert. Seit meinem Amtsantritt bemühe ich mich, dass das gesamte freiwillige Beihilfensystem, das wir haben, also Osterbeihilfe, Heizkostenzuschuss, Weihnachtsbeihilfe immer über Gratiszeitungen transportiert wird, weil davon auszugehen ist, dass Menschen in Armut kein Zeitungsabo haben und daher ihnen eigentlich nur diese Gratismedien zur Verfügung stehen. Zur Mindestsicherung gibt es ein Informationsblatt, in Kürze auch einen Folder, der in sechs verschiedenen Sprachen aufgelegt sein wird. Im Sozialamt hat es eine räumliche Veränderung gegeben, hier wurde eine Informationsstelle im Parterre geschaffen, wo jetzt alle Erstanträge der Mindestsicherung abgewickelt werden können, das heißt, hier ist auch für Barrierefreiheit und Einfachheit gesorgt worden. Vor kurzem habe ich den Mindestsicherungsrechner präsentiert, der sehr einfach zu handhaben ist, der auf unserer Homepage zu finden ist, das heißt, also Menschen, die glauben oder die eine Mindestsicherung beantragen wollen, können schon im Vorfeld diesen Mindestsicherungsrechner benutzen. Die Soziallotsinnen erleichtern den Zugang zu den städtischen Leistungen, über die habe ich auch schon vorher kurz geredet im Rahmen von Erfa. Zum Frühwarnsystem bei Stromrückständen kann ich sagen, dass Kontrakt mit der Energie Graz hergestellt worden ist und dass es schon sehr, sehr viele Prepayment-Zähler gibt. Die betreuten Formen sind ein Inhalt dieses Armutsprogramms, die betreuten Formen boomen in der Stadt Graz, sie werden laufend ausgebaut, vor kurzem habe ich auch im Sozialausschuss ein neues Konzept für einen vierten mobilen Dienst vorgelegt. Ob dieser vierter Dienst angeboten werden kann, was ich sehr hoffe, hängt natürlich nicht allein von der Stadt Graz ab, sondern das muss mit dem Land Steiermark verhandelt werden und vom Land Steiermark schlussendlich auch genehmigt werden. Das Mädchenzentrum wurde geschaffen, damit wurde ein sozialer Treffpunkt ohne Konsumationszwang geschaffen, in eine ähnliche Richtung geht meine Idee, die auch am Sonntag auf der Titelseite des Grazers publiziert wurde, die Generationenspielplätze. Urlaubsaktionen für Seniorinnen und Senioren wurden wieder eingeführt nach längerer Pause, es gibt Mittagstische für Seniorinnen und Senioren, die vom SBZ betreut werden. Die Liste ist noch lang. Liebe Verena, ich bitte dich, auf diesem Thema dranzubleiben und auch einmal die anderen Ressorts zu fragen und in den anderen Ressorts zu schauen, ob dort auch so viel passiert ist wie bei mir (Applaus SPÖ). 5) Präventionsmaßnahmen im Bereich der Jugendarbeit GRin. Haas-Wippel stellt an StR. Eisel-Eiselsberg folgende Frage: GRin. Haas-Wippel: Hoher Gemeinderat, lieber Herr Stadtrat, lieber Detlev! Die Aktualität ist, glaube ich, dadurch gegeben, dass zwei Fraktionen hier in der Fragestunde bei dir diese Antwort auch erwarten. Es ist ja eine Tatsache, dass nicht nur die Anzahl der jungen AlkoholikerInnen sehr stark steigend ist, im Jahr 2007 waren es 140, im Jahr 2010 waren es schon 280. Es ist die Tatsache auch, dass die Jugendlichen immer jünger werden. Deshalb meine konkrete Zusatzfrage, du hast ja schon sehr viel gesagt betreffend Initiativen, die du im Bereich der Jugendarbeit gesetzt hast, du hast auch den Prof. Müller angesprochen von der Kinderklinik, der sagt, Prävention, Prävention, Prävention, deshalb habe ich mich mit dem Prof. Müller auch zusammengesetzt und habe gesagt, welche Präventionsprojekte er empfehlen könnte, und er sagt eben, man kann nicht früh genug damit anfangen, er würde empfehlen aufgrund der jüngsten Vorfälle, das bereits im Kindergarten die Kinder mit dem Thema sensibilisiert werden. Im Kindergarten deshalb, weil er sagt, da ist eine Bereitschaft vorhanden, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, wie es dann in der Pubertät bei den 13- bis 15-Jährigen nicht mehr so leicht erreicht werden kann. Deshalb meine Zusatzfrage: Welche konkreten Projekte werden in deinem Verantwortungsbereich, sprich Kindergarten, durchgeführt, um im Sinne der Suchtprävention die Kinder zu sensibilisieren und über die Folgen des Alkoholkonsums aufzuklären (Applaus SPÖ)? StR. Eisel-Eiselsberg: Ja, ein konkretes Projekt kann ich für den Kinderartenbereich nennen, nämlich den spielzeugfreien Kindergarten, in dessen Rahmen halt jedes Jahr in den Einrichtungen oder in vielen Einrichtungen einige Monate auf die Verwendung von Spielzeug verzichtet wird und nur mit den persönlichen vorhandenen Ressourcen der Kinder praktisch auch die Freizeit gestaltet wird. Das sei, nach Auskunft von Experten und Expertinnen, auch ein Beitrag zur Suchtprävention, auf etwas verzichten, nicht immer im Überfluss mit Konsumgütern konfrontiert zu sein und eben sich mit sich selbst zu befassen beziehungsweise auch die persönliche Entwicklung da zu unterstützen. Das ist ein Projekt, das wir in den Kindergärten durchführen. Experten halten es für richtig, aber ich denke, vielleicht wird uns das eine oder andere im Zuge einer ressortübergreifenden Auseinandersetzung dazu noch einfallen. 6) Auswirkungen der Budgetkürzungen auf Landesebene auf das städtische Sozialbudget GR. Baumann stellt an StRin. Mag.a Drin. Schröck folgende Frage: GR. Baumann: Liebe Frau Stadträtin, liebe Martina! Wir haben uns öfter beschäftigt da herinnen mit dem Sparbudget, mit den Kürzungen im Land. Meine Frage jetzt, heute, es wird ja auch Auswirkungen haben auf das Sozialbudget unserer Stadt, es wird vielleicht ein Geld übrig bleiben, das nicht ausgegeben wird, es werden vielleicht Mehrkosten entstehen, weil es ja den Menschen nach diesen Einsparungen im Sozialbereich und im Behindertenbereich ja nicht besser gehen wird. Daher meine F r a g e an dich: Wie werden sich die Budgetkürzungen auf Landesebene auf das Budget des Sozialressorts der Stadt Graz auswirken, konkret welche Mehrausgaben sind zu erwarten und welche Effekte auf das Budget ergeben sich durch die Streichung und durch die Kürzungen von Leistungen in den Bereichen Soziales und in der Behindertenhilfe? StRin. Mag.a Drin. Schröck: Ja, lieber Heinz Baumann, in den letzten Wochen und Monaten hat sich in der Gesetzgebung sehr, sehr viel getan. Wir haben sehr viele Gesetze begutachtet auf bundesgesetzlicher Ebene, das Pflegefondsgesetz, das Pflegegeldreformgesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, den BundesseniorInnenplan. Weiters die Novelle zum Landesbehindertengesetz, Steiermärkisches Mindestsicherungsgesetz, Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetz, die Wohnbeihilfeverordnung des Landes, die Kostenzuschussverordnung zum Steiermärkischen Behindertenhilfegesetz, das Steiermärkische Behindertenhilfegesetz, Leistungs- und Entgeltverordnung, sprich LEVO, und die Novelle zum Sozialhilfegesetz, die Regressnovelle. Einige der angeführten Rechtsmaterien sind noch nicht fertig, sind noch nicht in Kraft getreten, es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös, hier eine Kostenschätzung vorzunehmen. Ich kann das erst machen, wenn der wirkliche gesetzliche Rahmen steht und das wirklich seriös bewertbar ist. Ich bitte, das so zur Kenntnis zu nehmen, zu den inhaltlichen Einsparungen habe ich, glaube ich, in diesem Haus schon öfter Stellung bezogen (Applaus SPÖ). GR. Baumann: Das hört sich nach sehr viel Arbeit an, die du da in letzter Zeit geleistet hast. Ich nehme an, es werden die Kollegen und Kolleginnen im Amt gewesen sein, die diese Stellungnahmen abgegeben haben, weil auf der politischen Ebene wurden ja deine Vorstellungen von sozialdemokratischer Sozialpolitik scheinbar nicht durchgesetzt. Wann wirst du mich über die Auswirkungen des Sozialbudgets, des heurigen, und wir schauen ja auch schon ins nächste Jahr, da wird es ja auch ein anständiges Sozialbudget geben, informieren, damit wir uns auch von Seiten der Grünen weiterhin für keine Kürzungen im Sozialbereich, wie wir ja da in Graz auch schon bewiesen haben, einsetzen können, wann? StRin. Mag.a Drin. Schröck: Das habe ich zwar schon beantwortet, aber ich tue es gerne noch einmal langsam. Das Erste ist, natürlich hat mein Amt diese Begutachtungen gemacht, ich habe nicht gesagt, dass ich das gemacht habe, ich habe gesagt wir, unter wir subsumierte ich mich mit meinem Sozialamt. Ich glaube, das ist politisch vertretbar, das zu machen. Zum Zweiten, lieber Heinz, die LEVO steht noch nicht und die LEVO ist, wie du auch weißt, einfach dafür verantwortlich, wie die Kosten sich künftig entwickeln werden, und bei der Mindestsicherung gilt das Gleiche, die Mindestsicherung ist seit zwei Monaten in Kraft, es ist einfach jetzt noch überhaupt nicht möglich, das abzuschätzen. Wir haben gestern ein Gespräch mit Vertretern und Vertreterinnen des Landes Steiermark gehabt, wo es geheißen hat, dass die Mindestsicherung womöglich im September wieder geändert wird, weil doch einige Schwachstellen sichtbar geworden sind. Das heißt, es ist einfach extrem unseriös, jetzt irgendwas hochzurechnen, wo ich nicht einmal noch weiß, wie die Kostenentwicklung oder wie überhaupt der gesetzliche Rahmen im Bereich der Behindertenhilfe ausschauen wird. Sobald das vorliegt und ich eine seriöse Schätzung machen kann, werde ich diese Schätzung dir und dem Gemeindrat insgesamt natürlich sehr, sehr gerne zur Verfügung stellen (Applaus SPÖ). Bürgermeisterstellvertreterin Rücker übernimmt um 14.10 Uhr den Vorsitz. 7) Rahmenplan Stadtentwicklung Reininghaus GRin. Bergmann stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GRin. Bergmann: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Die Zukunft des Areals Reininghausgründe ist ungewiss. Einer Tageszeitung entnehmen wir, dass Herr Douglas Fernando den Kauf der Gründe von Asset one nur vollziehen wird, wenn die Rahmenbedingungen stimmen und die Stadt Graz wichtige Umwidmungen im Gewerbegebiet garantiert. Daraus folgt, dass der vom Gemeinderat im Februar 2010 einstimmig beschlossene Rahmenplan Stadtentwicklung Reininghaus in Frage gestellt wird. Dieser Rahmenplan gibt der Stadt die Handhabe dafür, ihre Interessen auch einzubringen und durchzusetzen. In diesem Rahmenplan ist auch die Forderung nach kommunalem Wohnbau auf diesem Areal enthalten. Es ist kein Zufall, dass der Komplex Reininghaus aus der Diskussion um das neue Stadtentwicklungskonzept ausgeklammert wurde. Deshalb stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende F r a g e : Wird der Rahmenplan „Stadtentwicklung Reininghaus“ durch Umwidmungsgarantien der Stadt Graz an Herrn Douglas Fernando relativiert werden (Applaus KPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Der Rahmenplan Graz-Reininghaus wurde durch den Gemeinderat beschlossen und, wie Sie wissen, einstimmig beschlossen und bildet die Grundlage für die Entwicklung des Gesamtareals. Ich darf noch einmal anmerken, dass es nicht nur um die 550.000 Quadratmeter Reininghausflächen geht, sondern dass wir einen Gesamtrahmenplan über fast eine Million Quadratmeter beschlossen haben und der dort auch gilt. Die funktionelle Gliederung des 4.0 Stadtentwicklungskonzeptes entspricht den Festlegungen im Rahmenplan Graz-Reininghaus, der Rahmenplan wird als Sonderthema in der Revision des STEK 4.0 bearbeitet. Folgender Wortlaut zum Entwicklungsgebiet Reininghaus ist in der aktuellen Stadtentwicklung 4.0, Auflage, im Verordnungstext angeführt: „§ 20 Entwicklungsschwerpunkt Reininghaus. Erstens: Entwicklung eines Siedlungsschwerpunktes Graz-Reininghaus in Abstimmung mit der Herstellung der infrastrukturellen Ausstattung. Zweitens: Fortführung und Weiterentwicklung des Rahmenplans Graz-Reininghaus bei künftigen Entwicklungsschritten. Drittens: Festlegung der Bebauungsplanpflicht bei Umwidmungen im Flächenwidmungsplan. Viertens: Festlegung von Aufschließungsgebieten bei vorhandenen infrastrukturellen Mängeln. Fünftens: Schaffung attraktiv gestalteter öffentlicher Räume. Sechstens: Eine verträgliche Funktionsmischung ist anzustreben und gegebenenfalls durch Festlegungen in Bebauungsplänen zu sichern und siebentens: ein hoher Durchgrünungsgrad ist anzustreben.“ Im Rahmenplan sind keine konkreten Widmungen im Sinne des Fläwi-Planes, sondern sind Zielnutzungen für jedes einzelne Quartier festgelegt, keine Widmungen, aber unsere Zielsetzung. Für eine von Dr. Fernando bereits angesprochene vorgezogene Entwicklung verschiedener Quartiere oder eines Quartiers ist jedenfalls eine schriftliche Zustimmung durch die UVP-Behörde im Land Steiermark einzuholen, das heißt, er kann nicht einfach jetzt irgendwo anfangen, sondern er muss beim Land Steiermark, bei der UVP-Behörde, nachfragen, ob er im Rahmen der jetzt gegebenen Widmungen dort vorgezogen mit einem Teil beginnen könnte, dass die Entwicklung parallel im noch zu startenden UVP-Verfahren durchgeführt werden kann. Hier wurde der Projektwerber darauf hingewiesen, dass er mit der Landesbehörde Rücksprache zu halten hat. Festzuhalten ist aus fachlicher Sicht, dass begleitend zur Entwicklung des Areals Vorsorge für die infrastrukturelle Aufschließung laut Rahmenplan, da geht es auch um Grünflächen, zu treffen ist. Die Kosten haben wir ja noch nicht budgetiert, das müsste man aber, wenn es ganz konkret werden sollte und ein Käufer einmal feststeht und mit konkreten Plänen kommt, dann von uns natürlich auch Schritt für Schritt nachvollzogen werden. Erlauben Sie mir aber abschließend noch die wesentlichste Sache, die Sie angesprochen haben, zu beantworten. Wie Sie wissen, kann ausschließlich der Gemeinderat Widmungen oder Umwidmungen beschließen, das heißt konkret, dass für jede Widmung ein Gemeinderatsbeschluss mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. Sogenannte Umwidmungsgarantieren, wie Sie das jetzt formulieren, im Sinne von schriftlichen oder mündlichen Zusagen kann es daher nicht geben und natürlich auch nicht von mir. Ich würde es mir nie erlauben, Entscheidungen des Gemeinderates, ich spreche das nochmals aus, das ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit bei Belangen des Stadtentwicklungskonzepts oder des Fläwi-Planes, vorweg irgendjemandem in Aussicht zu stellen. Wir sollten aber allerdings auch alle wissen, dass jeder, der dort mit Investitionen vorhat, auch wirklich etwas umzusetzen, auf diese Umwidmungen angewiesen sein wird, weil sonst sind Kaufpreise, die sich jetzt wieder zwischen 80 und 130 Millionen laut Zeitungsberichten bewegen, in keinster Weise auch nur annähernd, sage ich, auf einem geschäftlichen Modell irgendwo aufzubauen. Das ist undenkbar, also das würde, wenn ich so sagen darf, ein Flop werden. Wir wissen, dass es eines Tages Infrastrukturleistungen von uns geben wird, wir wissen, dass wir auch Umwidmungen vorzunehmen haben. Sie haben aber auch gehört, was wir alles an Bedingungen auch in dem Verordnungsrahmen des STEK jetzt vorhaben und damit ist die Frage weniger an mich zu richten, sondern an alle Gemeinderatsmitglieder, die hier sitzen, weil ich werde nicht mitstimmen, wenn es dann um die Widmungen geht. Garantien hat überhaupt niemand (Applaus ÖVP). GRin. Bergmann: Herr Bürgermeister! Es tut trotzdem gut, das aus Ihrem Mund zu hören, dass Sie voll hinter dieser Sache stehen. Aber ich habe noch eine zusätzliche Frage. Hat Herr Fernando sich schon an Sie gewandt, gibt es schon konkrete Wünsche bezüglich Flächenumwidmungen? Man hört sehr vieles aus den Medien und das lässt eigentlich alles offen. Bgm. Mag. Nagl: Ich kann es hier noch einmal betonen, ich glaube, wir haben es hier auch schon einmal so besprochen, der Herr Dr. Fernando war einmal bei mir, er hat mir hier sein Team vorgestellt, er hat die Architekten mitgebracht, die ihn jetzt beraten, danach sind genau jene Fragen auch bei ihm aufgetaucht, die wir im Vorfeld ihm als Hürden schon genannt haben, das ist vor allem der steuerliche Aspekt, das ist sehr, sehr schwer, wenn ich so sagen darf, diese Grundstücke oder diese Gesellschaft zu erwerben, ohne dass man in einer relativ schnellen Zeit auch zu enormen Steuerbelastungen kommt. Mit dieser Problematik, glaube ich, schlägt sich der Herr Dr. Fernando mittlerweile auch herum beziehungsweise versucht, Lösungen zu finden. Bislang habe ich mit ihm noch kein weiteres Treffen gehabt. Wir haben, aber es wird jetzt demnächst bald einmal eines stattfinden, damit man nicht immer nur aus der Zeitung Überlegungen erfahren. Ich darf aber im Speziellen auch in Ihre Richtung und in Richtung Ihrer Fraktion sagen, manchmal verhalten wir uns auch in der Politik schon eigenartig. Wir wollen doch alle, oder viele herinnen wollen, dass sich Reininghaus entwickelt und dass es ein Stadtteil wird. Deswegen haben wir auch so einen Rahmenplan beschlossen, der war ja einstimmig, dann ist es darum gegangen, ein klares Bekenntnis abzulegen, wenn es niemand anderer tut, machen wir es selber, da waren dann doch einige, wenn ich so sagen darf, auch Sie dafür, dass wir das nicht selbst machen. Jetzt kommt wieder jemand, der sich mit uns gemeinsam dieser Aufgabe stellen will und jetzt machen wir ihm…sind wir dauernd nervös und im Vorfeld nervös, dass das, was wir hier herinnen eh noch zu beschließen und zu diskutieren haben, in irgendeiner Form Geheimnis, sagenumwoben, irgendwas Schlechtes passieren würde. Ich kann nur eines sagen, der Herr Dr. Fernando, wenn er dieses Grundstück kaufen sollte mit seinen Gesellschaften, wird sich sehr intensiv mit dem Gemeindrat, mit unseren Mitarbeitern auseinanderzusetzen haben, weil du kannst mit Ausnahme von Gewerbegebieten dort de facto nichts machen, und deswegen liegt es in unserer Hand, was dort kommt. Ich schlage nur immer vor, es gibt genügend Hürden auch für ihn jetzt, es wäre sehr gescheit, wenn wir positiv auf ihn zugehen und noch einmal sagen, was wir uns wünschen. Aber jetzt auch dann gleich den Wunsch hineinzufügen, ja wir wünschen uns alles, was im 21. Jahrhundert bei der Stadtentwicklung möglich sein soll, aber wir sind auch gar nicht bereit, irgendwas zu leisten. Das wäre der falsche Weg, wir haben angedeutet, dass wir bereit sind, Infrastruktur zu leisten, auch Widmungen zuzulassen, aber erst dann, wenn Konkretes vorliegt und das haben wir bisher immer so gehalten, das wurde uns ja, wenn ich so sagen darf, auch vom derzeitigen Besitzer teilweise medial dann auch vorgeworfen, weil er gesagt hat, wenn die Stadt schon umgewidmet hätte, und wir haben immer gesagt, wir widmen dann um, wenn wir ganz konkret wissen, was dort passiert, das wissen wir leider noch nicht und auf das müssen wir noch warten (Applaus ÖVP). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 14.20 Uhr den Vorsitz. 8) Maßnahmen gegen Verkehrssicherheitsprobleme durch in den Straßenraum wachsende Hecken GR. Mayr stellt an Bgm.-Stvin. Rücker folgende Frage: GR. Mayr: Liebe Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um ein bezirksrelevantes Thema in den Grazer Außenbezirken, das jedes Jahr um diese Zeit immer wieder ein Thema wird. Und zwar das sind die Hecken an den eh schon schmalen Straßenzügen, die von den Grundstücksbesitzern üblicherweise nicht geschnitten werden (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke), die den Straßenraum noch mehr einengen und die natürlich schlussendlich zum Verkehrssicherheitsproblem führen. Die Kolleginnen und Kollegen aus St. Peter, aus Liebenau, aus Mariatrost etc, haben diesbezüglich auch schon in den letzten Jahren immer in regelmäßigen Abständen Anträge eingebracht. Der Punkt ist einfach der, dass die Vorgangsweise, die Aufforderung durch das Straßenamt und allfällige Ersatzvornahmen einfach viel zu lange dauern. Wir sind, wenn überhaupt etwas passiert, dann im späten Herbst, wo das Thema eigentlich nicht mehr relevant ist. Jetzt wäre es wichtig, hier zu einer vernünftigen Vorgangsweise zu kommen. Daher die F r a g e an dich: Welche Möglichkeiten du siehst, hier vielleicht zu einer Verbesserung der Situation zu kommen? Bgm.-Stvin. Rücker: Danke vielmals für diese Anfrage, die ich ja auch kenne und die jedes Jahr, wie du richtig sagst (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke), um diese Zeit an uns herangetragen wird. Ein vernünftiges Prozedere heißt in unserem Rechtsstaat auch eines, das rechtliche Grundlagen kennt, und ich kann dir berichten, dass nicht nur meine Abteilungen damit befasst sind, sondern dass das wieder quer über viele geht, wenn das rechtlich der Norm nach abgewickelt wird. Wie läuft das: Normalerweise ist der Grundeigentümer beziehungsweise die Grundeigentümerin wird von der Holding Service Straße darauf hingewiesen, dass ihre Pflanzen in den Straßenraum wachsen. Das muss als Erstes passieren, dass es eine Beeinträchtigung darstellt und damit wird aufgefordert, das zu beheben. Kommt der Grundeigentümer oder die Eigentümerin dem nicht nach, dann wird vom Straßenamt ein Bescheid erstellt, wo dann eben dieser Rückschnitt eingefordert wird, dann muss eine Frist abgewartet werden, weil nach einem Bescheid gibt es eine Frist, dann muss die A 17, die Bau- und Anlagenbehörde, eine Vollstreckung vornehmen, also eine Ersatzvornahme, außer es besteht Gefahr im Verzug, dann können wir schnell sein und das tun wir dann auch, also wenn wirklich eine Verkehrssicherungssituation beeinträchtig ist, dann wird geschnitten und dann die Rechnung zugestellt. Eine andere Vorgangsweise ist leider laut StVO nicht möglich, aber was ich gerne wieder mache ist, dass wir auch medial wieder den Eigentümern/Eigentümerinnen von Gärten herantragen, dass sie verantwortlich sind und noch einmal darauf hinweisen, nachdem eben im Frühling der stärkste Pflanzenwuchs stattfindet, dass sie das von selbst machen müssen. Aber wie gesagt, wir sind in einem Rechtsstaat und wenn es um vernünftige Lösungen geht, dann ist es nicht immer korrelierend mit der rechtlichen Norm, muss ich auch dazusagen. GR. Mayr: Eine Zusatzfrage, die eigentlich eine Bitte ist und die ich als Frage formuliere. Nämlich der Punkt ist der, man müsste halt ersuchen die Zuständigen, die betroffenen Verfahren möglichst rasch abzuwickeln und vielleicht wäre es eine Möglichkeit, schon etwas früher im Jahr, also ich sage durchaus vielleicht im Februar/März, mit der Kontrolle zu beginnen oder vor Beginn der Wachstumsperiode zu sehen, wo sind die kritischen Stellen, um dann vielleicht wirklich bis zum Sommer die ersten Ersatzvornahmen, falls notwendig, durchführen zu können (Applaus ÖVP). Bgm. Mag. Nagl: Meine geschätzten Damen und Herren! Darf ich um ein bisschen mehr Ruhe ersuchen. Bgm.-Stvin. Rücker: Ich teile deinen Vorschlag und prinzipiell sind die Leute bei uns angehalten, in diesem Bereich sehr streng vorzugehen. Wir haben es ja auch leider auch immer wieder zu tun mit Grundstücken, wo es keine derzeitige Bewohnung beziehungsweise wo der Eigentümer auch nicht greifbar ist. Das ist oft der Bereich, wo man dann wirklich die großen Probleme haben. Das ist ja auch bei den Grundstücken, wo Müll abgelagert wird, und wir ohne rechtlich eben uns an die Regeln zu halten, nicht an das Grundstück herankommen und dort sind ja auch die Probleme, weil da wartet niemand den Garten oder pflegt niemand den Garten und das ist etwas, was wirklich uns immer wieder vor die Mühe stellt bis hin, dass man Eigentümer bis nach Lateinamerika ausforschen müssen, um dann überhaupt ein Gegenüber zu haben. Also dort sehen wir wirklich das große Problem, dass es Grundstücke gibt, die, und dort sind dann die drastischen Situationen, die wir alle kennen, wenn wir am Gehsteig unterwegs sind. Bgm. Mag. Nagl: Meine geschätzten Damen und Herern! Wir haben heute in Summe acht von 16 Fragen in der Fragestunde nur beantworten können. Vielleicht achten wir das nächste Mal darauf, dass wir auch, sowohl bei den Fragen als auch bei den Antworten, uns etwas kürzer fassen, dann haben alle Kolleginnen und Kollegen die Chance dranzukommen. Alle nicht aufgerufenen beziehungsweise auch die eine Frage vom BZÖ werden jetzt schriftlich beantwortet werden. T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H Bgm. Mag. Nagl: Ich darf Sie nun ersuchen, die Tagesordnung zur Hand zu nehmen. Wir haben wieder im Vorfeld all jene Stücke zusammengetragen, die jetzt gemeinsam als beschlossen gelten, beziehungsweise nicht mehr dann auf der Tagesordnung sein werden. So wie das Stück Nummer 1) das wurde abgesetzt. Als beschlossen gelten die Stücke 5) und 6), das Stück Nummer 7) abgesetzt. Die Stücke 9) und 10), das Stück 11) abgesetzt, das Stück 12) gegen Herrn Gemeinderat Mariacher, das Stück 13) gegen das BZÖ, im Stück 14) ist der Punkt 2 abgesetzt, der Punkt 1 gilt als beschlossen, das Stück 15), das Stück 16), das Stück 18) gegen die Stimmen von FPÖ, BZÖ und Gemeinderat Mariacher, im Stück 19), da geht es um die AEVG, gilt als beschlossen gegen FPÖ, BZÖ, Mariacher und auch gegen die KPÖ mit Ausnahme der Punkte 1, 2 und 4, da geht die KPÖ mit. Das Stück Nummer 20) gegen BZÖ und Mariacher, Stück 21) und 22), wobei dieses gegen die Stimmen der FPÖ, des BZÖ und des Kollegen Mariacher beschlossen ist, das Stück Nummer 23), das Stück Nummer 24) ist abgesetzt. Vom zweiten Nachtrag das Stück Nummer 31. Ich darf noch einmal korrigieren, beim Stück Nummer 19), das ist das AEVG-Stück, im Punkt 1 bis 4 ja, im Punkt 5 bis 8 nein von SPÖ. 5) A 8 – 34020/2010-2 Kanalinselprogramm 01, BA 150 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt-schaft für eine Förderung im Nominale von € 40.272,- Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Zif. 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 4/2010 beschließen: Die Stadt Graz nimmt den Förderungsvertrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH., Wien, Antragnummer B002670 vom 29.3.2011, mit dem eine Förderung im vorläufigen Nominale von € 40.272,- gewährt wird, vorbehaltlos an. Dieser Förderungsvertrag bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses. 6) A 8 – 41041/2010-45 Amt für Wohnungsangelegenheiten, umfassende Sanierungen; Kreditansatzverschiebung über € 100.000,- in der AOG 2011 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 42/2010 beschließen: In der AOG 2011 werden die Fiposse 5.85300.010010 „Gebäude, umfassende Sanierung“ 6.85300.341010 „Investitionsdarlehen von Ländern, Landesfonds u. –kammern“ um je € 100.000,- erhöht und zur Bedeckung die Fiposse 5.85300.010110 „Gebäude, Grünangersiedlung“ um € 30.000,- 5.85300.61100 „Instandh. von Straßenbauten, Privatstraßensanierung“ um € 70.000,- 6.85300.346200 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ um € 100.000,- gekürzt. 9) A 8/4 – 7623/2006 Hochwasserschutz Stufenbach Rückhaltebecken A, KG Andritz Erwerb von Grundstücks-Flächen im Gesamtausmaß von ca. 7.75 m2 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130767 i.d.F. LGBl.Nr. 42/2010, beschließen: 1.) Der kostenpflichtige Erwerb von Teilflächen im Gesamtausmaß von 7.765 m2 der Grundstücke Nr. 593/3, 504/10, 503/4, 497/1 und 502/3, je KG Andritz zu einem Kaufpreis von insgesamt € 859.277,50 aus dem Eigentum der J.G. Wolf GmbH, wird zu den Bedingungen der beiliegenden Vereinbarung, welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, genehmigt. 2.) Sämtliche mit der Errichtung, Unterfertigung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Steuern, Abgaben und Gebühren, einschließlich der Grunderwerbsteuer, gehen zu Lasten der Stadt Graz. 3.) Die Errichtung des Kaufvertrages als auch die Herstellung der Grundbuchsordnung erfolgt durch und auf Kosten der Stadt Graz. 4.) Die Bedeckung des Kaufpreises in der Höhe von € 859.277,50 zuzüglich rund 5 % Nebenkosten, somit insgesamt rund € 902.000,-, erfolgt durch die A 10/5 – Grünraum und Gewässer auf der Fipos 5.63900.001300. 10) A 8/4 – 11449/2006 Augasse, des Gdst.Nr. 341/259 KG 63112 Gösting 1. Verkauf einer ca. 651 m2 großen Teilfläche 2. Übernahme von 64 m2 ins öffentl. Gut Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 und 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130767 i.d.g.F. LGBl.Nr. 42/2010, beschließen: 1.) Der Verkauf einer ca. 651 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 341/259, EZ 2279, KG 53112 Gösting, an die Firma Schäfer Gesellschaft m.b.H. & Co OG, Etrichstraße 7, 4600 Wels, FN 27627 d, zu einem Kaufpreis von € 91.140,00, wird zu den Bedingungen der beiliegenden Vereinbarung, welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, genehmigt. 2.) Sämtliche mit der Vermessung des Kaufgegenstandes, der Errichtung, Unterfertigung und der grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Steuern, Abgaben und Gebühren, einschließlich der Grunderwerbsteuer, gehen zu Lasten der Käuferin. 3.) Der Kaufpreis von € 91.140,00 ist auf der Fipos 2.84000.001200 zu vereinnahmen. 4.) Die Übernahme einer ca. 64 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 341/259 in das öffentliche Gut, wird genehmigt. 12) A 10/8 – 12421/2011-2 A 8 – 46340/2010-10 Radverkehrsmaßnahmen 2009 Erhöhung der Projektgenehmigung um € 1.141.000,- in der AOG 2009-2012 Der Gemeindeumweltausschuss, Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung und Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellen den Antrag, der Gemeinderat möge gemäß § 45 Abs. 2 Pkt. 5 in Verbindung mit § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz beschließen: 1. Der vorstehende Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Die Projektgenehmigung „Radverkehrsmaßnahmen 2009“ wird von € 2.000.000,- um € 1.141.000 auf insgesamt € 3.141.000 aufgestockt Ges.Kost. RZ Ausgaben bis Ende 2010 MB 2011 MB 2012 3.141.000 2009-2012 1.224.038,67 775.100 1.141.861,33 und bis zum Jahr 2012 verlängert. Dabei werden die noch ausstehenden Projekte hinsichtlich Realisierung weiter verfolgt und Radverkehrprojekte entlang von Landes- und Hauptverkehrsstraßen sowie entlang von Fließgewässern, in Abstimmung mit dem Sachprogramm Grazer Bäche, im Grazer Stadtgebiet forciert. 3. Die Abteilung für Verkehrsplanung wird in Abstimmung mit den betroffenen Magistratsabteilungen sowie den zuständigen Abteilungen des Landes Steiermark beauftragt, sämtliche für die Realisierung der Radverkehrsmaßnahmen erforderliche Schritte in die Wege zu leiten. 13) A 23-002023/2011/0016 20 Jahre ÖKOPROFIT Graz Der Gemeindeumweltausschuss und Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 13071967 idF LGBl. 32/2005 beschließen: • Der vorliegende Bericht zu 20 Jahren ÖKOPROFIT in Graz als Information zu den Arbeiten, Ergebnissen und zukünftigen Ideen wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 14) A 23-023047/2009/0022 A 8 – 46340/2010-12 Grazer Feinstaub-Förderungspaket bzw. Heizungsumstellung auf Fernwärme, Übertragung der Restmittel aus 2010, Nachtragskredit über insg. € 1.197.200,- in der OG 2011 Der Gemeindeumweltausschuss, Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung und der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 25 iVm § 90 Abs. 4 und § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 42/2010 beschließen: In der OG 2011 werden die Fiposse 1.52200.775000 „Kap. Transferzahlungen an Unter- nehmungen“ um € 1.132.200,- 1.85300.010000 „Gebäude“ um € 65.000,- 2.52200.298002 „Rücklagen, Entnahme Feinstaub- rücklage“ um € 1.132.200,- 2.85300.298302 „Rücklagen, Entnahme Feinstaub- rücklage“ um € 65.000,- erhöht. 15) SSA 20907/2003-38 Medienkompetenztraining als fixer Bestandteil im Pflichtschulunterricht Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z. 15 des Statutes der Landeshauptstadt Graz beschließen: An die Österreichische Bundesregierung wird im Petitionswege mit dem Anliegen herangetreten, die bereits begonnene Aufklärungskampagne zum Thema „safer Internet“ als Medienkompetenztraining im Lehrplan aller Pflichtschulen zu verankern. 16) SSA-20907/2003-39 Änderung der Erläuterung des Pflichtschulerhaltungsgesetzes zur Unterstützung von Kindern mit Autismus spektrum Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt den Antrag, der Gemeinderat möge gemäß § 45 Abs. 2 Z. 15 des Statutes der Landeshauptstadt Graz an die Stmk. Landesregierung im Petitionswege mit folgendem Anliegen herantreten: Die Stmk. Landesregierung wird ersucht, 1. § 35a StPEG dahingehend zu überprüfen, ob aufgrund dieser Bestimmung auch eine Betreuung autistischer Kinder im Sinne des Motivenberichtes möglich ist und in eventu 2. eine entsprechende Novellierung der zitierten Gesetzesstelle durch den Stmk. Landtag zu beantragen. NT 18) A 8 – 41041/2010-1 Eckwertbudget 2011-06-16 Erhöhung der Abteilungseckwerte durch Sparbuchentnahmen haushaltsplanmäßige Vorsorge Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 42/2010 beschließen: In der OG 2011 werden folgende Fiposse geschaffen bzw. erhöht: 1.24000.757000 „Lfd. Transferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszweck“ SK 001 – Verschiedene“ um € 65.000,- 1.24000.757300 „Lfd. Transferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszweck, Privatkindergärten“ um € 48.000,- 1.43900.510000 „Geldbezüge der VBs der Verwaltung“ um € 18.200,- 1.81600.619000 „Instandh. von Sonderanlagen“ um € 500.000,- 1.28000.754000 „Lfd. Transferz. an sonst. Träger d. öffentl. Rechts,“ SK 001 – „Verschiedene Universitäts- förderungen“ um € 11.000,- 1.30000.757000 „Lfd. Transferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszweck“ SK 020 – „Verschiedene“ um € 100.000,- 1.46900.728200 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 5.000,- 1.46900.757000 „Lfd. Transferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszweck“ SK 015 – „Verschiedene“ um € 23.000,- 1.46900.510000 „Geldbezüge der VBs der Verwaltung“ um € 30.000,- 1.48000.618000 „Instandh. von sonstigen Anlagen“ um € 5.000,- 1.48000.620000 „Personen- und Gütertransporte“ um € 10.000,- 1.48000.728000 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 5.000,- 1.85300.618000 „Instandh. von sonstigen Anlagen“ um € 10.000,- 1.85300.620000 „Personen- und Gütertransporte“ um € 10.000,- 1.85300.728100 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 10.500,- 1.90000.754000 „Lfd. Transerz. an sonst. Träger d. öffentl. Rechts“, SK 001 – „Verschiedene“ um € 50.000,- 1.90000.755300 „Lfd. Transferz. an Unternehmungen“ (ohne Finanzuntern.)“, SK 001 „Verschiedene“ um € 50.000,- 1.90000.757100 „Lfd. Transferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszweck“ SK 001 – „Verschiedene“ um € 50.000,- 1.90000.768000 „Sonst. laufende Transferzahlungen an private Haushalte“, SK 001 – „Verschiedene“ um € 50.000,- 1.77100.728300 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 300.000,- 1.01050.728400 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 56.300,- zur Bedeckung wird die Fipos 2.98100.298002 „Rücklagen, Entnahme Ausgleichs- rücklage“ um € 1.407.000,- erhöht. Die Eckwerte der genannten Abteilungen werden jeweils zu Lasten der jeweiligen Sparbücher wie folgt erhöht: Abteilung Wert al Wert neu Amt für Jugend und Familie 48.763.600 48.894.800 Kulturamt – Ressort Bgm. Nagl 958.000 969.000 Kulturamt – Ressort StR. Müller 8.814.300 8.914.300 Straßenamt 4.999.500 5.499.500 Referat Frauen und Gesundheit 884.400 942.400 Amt für Wohnungsangelegenheiten 1.946.800 1.997.300 Finanzdirektion 30.478.600 30.678.600 Bürgermeisteramt 1.490.300 1.790.300 Magistratsdirektion 3.197.300 3.253.600 NT 19) A 8 – 1565/06-24 AEVG Abfall-, Entsorgungs- und Verwertungs GmbH Richtlinien für die o. Generalversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landes-hauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Der Voranschlags-, Finanz- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 42/2010 beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz, StR. Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, in der am 31.5.2010 stattfindenden ordentlichen 26. o. Generalversammlung der AEVG Abfall-, Entsorgungs- und VerwertungsGmbH. insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 und über die Zurkenntnisnahme des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2010 2. Beschlussfassung über die Zurkenntnisnahme des Konzernjahresabschlusses zum 31.12.2010 und über des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2010 3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2010 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010 5. Genehmigung der Verschmelzung der Gesellschaft als übertragende Gesellschaft mit der Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH als übernehmende Gesellschaft zum 31.12.2010 6. Genehmigung der Abgabe und Unterfertigung der notwendigen Verzichtserklärung 7. Genehmigung des Verschmelzungsvertrages 8. Genehmigung und Unterfertigung der Erklärung der Stadt Graz zum Bestandsvertrag der AEVG Abfall- Entsorgungs- und Verwertungs GmbH vom 17.1.1997 samt Nachtrag. NT 20) A 8 – 18780/2006-65 Stadtmuseum Graz GmbH; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 42/2010, im Sinne des Motivenberichtes beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Stadtmuseum Graz GmbH, StR. Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, im Umlaufwege insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Abstimmung auf schriftlichem Wege 2. Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses 2010 3. Verwendung des Bilanzergebnisses 2010 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 NT 21) A 8 – 18090/2006-67 Graz Tourismus und Stadtmarketing GmbH; Sondergesellschafterzuschuss in der Höhe von € 83.750,00; „American Football WM 2011“ Abschluss eines Finanzierungsvertrages Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Zif. 10 iVm § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 42/2010 beschließen: Der Abschluss des einen integrierenden Bestandteil bildenden Finanzierungsvertrages, abzuschließen zwischen der Gesellschafterin der Graz Tourismus- und Stadtmarketing GmbH, Stadt Graz und der Graz Tourismus- und Stadtmarketing GmbH, wird genehmigt. Die haushaltsplanmäßige Vorsorge findet sich auf der Fipos 1.26900.755200 „Lfd. Transferz. an Unternehmungen“ (ohne Finanzu.)“. NT 22) A 8 – 19542/2006-42 steirischer herbst festival GmbH Richtlinien für die Generalversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, Stimmrechtsermächtigung Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der steirischer herbst festival GmbH, Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl, wird, vorbehaltlich der Beschlussfassung im Aufsichtsrat, gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 42/2010, ermächtigt, in der Generalversammlung folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Genehmigung der Tagesordnung 2. Beschlussfassung des Jahresabschlussprüfers 2011 3. Beschlussfassung über die Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates NT 23) A 8/4 – 12448/2008 Städtische Liegenschaft Entenplatz 1a, 1b, 3a, 4, Gdst.Nr. 23/2, EZ 22, KG Gries im Ausmaß von 2.322 m2 Realteilung Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5 und 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idgF. LGBl.Nr. 42/2010, beschließen: 1.) Die Stadt Graz stimmt der Realteilung der EZ 22, KG Gries, im Sinne des beiliegenden Lageplanes vom 22.9.2010 und des Realteilungsvertrages bzw. des Nachtrages zum Baurechtsvertrag zu. 2.) Die Kosten der Vermessung der Realteilungsflächen in der KG Gries trägt die Stadt Graz. Die Nebengebühren werden von den Eigentümern im Sinne der bestehenden Anteile aufgeteilt. 2. NT 31) Präs. 3123/2004-5 Europäisches Fremdsprachenzentrum in Österreich; Vertretung der Stadtrat Graz im Vorstand des Vereines, Änderung Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Als Vertretung der Stadt Graz im Vorstand des Vereines „Europäisches Fremdpsrachenzentrum in Österreich“ wird – an Stelle von Herrn DI Gerhard Ablasser – der/die Leiterin des Referates für Internationale Beziehungen – derzeit interimistische Leiterin Frau Dr. Maria-Theresia Holub – namhaft gemacht. Die Tagesordnungspunkte 5), 6), 9), 10), 14) im Pkt. 1, 15), 16), NT 21), NT 23) und 2. NT 31) wurden einstimmig angenommen. Die Tagesordnungspunkte 12), 13), NT 18), NT 19), NT 20) und NT 22) wurden mit Mehrheit angenommen. Berichterstatterin: GRin. Potzinger 2) A 6 – 002270/2003-0028 Neufestsetzung der Beiträge in städtischen Kindergärten Wirksamkeit: ab Kinderbetreuungsjahr 2011/12 GRin. Potzinger: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, hohe Stadtregierung! Bei dem Stück geht es um die Neufestsetzung der Beiträge in städtischen Kindergärten. Wirksamkeit ab dem Kinderbetreuungsjahr 2011/12. Das wurde notwendig, nachdem der sogenannte Gratis-Kindergarten seitens des Landes ab kommenden Herbst nicht mehr finanziert wird. Details im Stück sind im Ausschuss ausführlich beraten worden, ich ersuche um Annahme. Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Kinder, Jugendliche, Familien und Sport gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 14 des Statutes der Landeshauptstadt Graz den Antrag, der Gemeinderat wolle auf Basis des Beschlusses der Steiermärkischen Landesregierung hinsichtlich der Novellen zum Stmk. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz sowie zum Stmk. Kinderbetreuungsförderungsgesetz Folgendes beschließen: 1. Der neue Preis für Betreuungs- und Essenbeiträgen in städtischen Kindergärten wird vom Amt für Jugend und Familie an die Eltern gemäß der geplanten Sozialstaffel des Landes inklusive Mehrkindstaffel für den Betreuungsbeitrag sowie der gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 22. April 2010 festgelegten Essensbeiträge weiterhin sozial gestaffelt verrechnet. 2. Die daraus entstehenden monatlichen Beiträge für Essen und Betreuung sind der Tabelle im Anschluss zu entnehmen. 3. Für die Hauptferien während der Sommermonate haben die Eltern/Erziehungsberechtigten von 5-jährigen Kindern im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr einen Betreuungsbeitrag zu leisten, wenn sie einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. 4. Während der Sommerferien erfolgt eine wochenweise Verrechnung der Betreuungs- und Essensbeiträge für alle Kinder. 5. Während aller Ferienzeiten erfolgt eine wochenweise Berechnung der Essenbeiträge. 6. Die neuen Essens- und Betreuungsbeiträge in städtischen Kindergärten (und damit bei allen Tarifpartnern) treten mit Beginn des nächsten Betreuungsjahres im September 2011 in Kraft. 7. Die voraussichtlichen geschätzten Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben der Stadt Graz im Jahr 2011 in Höhe von € 166.000,- können über eine Sparbuchentnahme in derselben Höhe abgedeckt werden. Die geschätzte Summe ist derzeit im Sparbuch reserviert. Bei Bedarf wird eine Entnahme der – nach Beobachtung der Entwicklung ab September 2011 – genauer abzuschätzenden Summe im Herbst 2011 beantragt. Beitragstabellen Kindergärten und heilpädagogischer Kindergarten 2011/2012 5-jährige Kinder bis 6 Betreuung gratis! bis 6 Stunden Stunden Stufe Familieneinkommen halbtags ohne Essen Betreuung Essen halbtags mit Essen 1 bis 1.500.00 0,00 0,00 31,74 31,74 2 1.500,01 bis 1.600,00 0,00 0,00 33,78 33,78 3 1.600,01 bis 1.700,00 0,00 0,00 36,86 36,86 4 1.700,01 bis 1.800,00 0,00 0,00 38,91 38,91 5 1.800,01 bis 1.900,00 0,00 0,00 40,95 40,95 6 1.900,01 bis 2.000,00 0,00 0,00 44.03 44,03 7 2.000,01 bis 2.100,00 0,00 0,00 46.07 46,07 8 2.100,01 bis 2.300,00 0,00 0,00 55,29 55,29 9 2.300,01 bis 2.500,00 0,00 0,00 58,36 58,36 10 2.500,01 bis 2.700,00 0,00 0,00 60,41 60,41 11 2.700,01 bis 2.900,00 0,00 0,00 60,41 60,41 12 2.900,01 bis 3.100,00 0,00 0,00 60,41 60,41 13 3.100,01 bis 3.300,00 0,00 0,00 60,41 60,41 14 3.300,01 bis 3.500,00 0,00 0,00 60,41 60,41 15 3.500,01 bis 3.700,00 0,00 0,00 60,41 60,41 16 3.700,01 bis 3.900,00 0,00 0,00 60,41 60,41 17 3.900,01 bis 4.100,00 0,00 0,00 60,41 60,41 18 4.100,01 bis 4.300,00 0,00 0,00 60,41 60,41 19 4.300,01 bis 4.500,00 0,00 0,00 60,41 60,41 20 4.500,01 bis 4.700,00 0,00 0,00 60,41 60,41 21 4.700,01 bis 4.900,00 0,00 0,00 60,41 60,41 5-jährige Kinder 7.-8. Stunde Stufe Familieneinkommen Betreuung Essen ganztags mit Essen 1 Bis 1.500,00 0,00 31.74 31,74 2 1.500,01 bis 1.600,00 8,00 33,78 41,78 3 1.600,01 bis 1.700,00 12.00 36.86 48,86 4 1.700,01 bis 1.800,00 16,00 38,91 54,91 5 1.800,01 bis 1.900,00 20,00 40,95 60,95 6 1.900,01 bis 2.000,00 24,00 44,03 68,03 7 2.000,01 bis 2.100,00 28,00 46,07 74,07 8 2.100,01 bis 2.300,00 32,00 55,29 87,29 9 2.300,01 bis 2.500,00 36,00 58,36 94,36 10 2.500,01 bis 2.700,00 40,00 60,41 100,41 11 2.700,01 bis 2.900,00 40,00 60,41 100,41 12 2.900,01 Bis 3.100,00 40,00 60,41 100,41 13 3.100,01 bis 3.300,00 40,00 60,41 100,41 14 3.300,01 bis 3.500,00 40,00 60,41 100,41 15 3.500,01 bis 3.700,00 40,00 60,41 100,41 16 3.700,01 bis 3.900,00 40,00 60,41 100,41 17 3.900,01 bis 4.100,00 40,00 60,41 100,41 18 4.100,01 bis 4.300,00 40,00 60,41 100,41 19 4.300,01 bis 4.500,00 40,00 60,41 100,41 20 4.500,00 bis 4.700,00 40,00 60,41 100,41 21 4.700,00 bis 4.900,00 40,00 60,41 100,41 5-jährige Kinder 7.-10. Stunde Stufe Familieneinkommen Betreuung Essen ganztags mit Essen 1 Bis 1.500,00 0,00 31.74 31,74 2 1.500,01 bis 1.600,00 16,00 33.78 49,78 3 1.600,01 bis 1.700,00 24,00 36.86 60,86 4 1.700,01 bis 1.800,00 32,00 38,91 70,91 5 1.800,01 bis 1.900,00 40,00 40,95 80,95 6 1.900,01 bis 2.000,00 48,00 44,03 92,03 7 2.000,01 bis 2.100,00 56,00 46,07 102,07 8 2.100,01 bis 2.300,00 64,00 55,29 119,29 9 2.300,01 bis 2.500,00 72,00 58,36 130,36 10 2.500,01 bis 2.700,00 80,00 60,41 140,41 11 2.700,01 bis 2.900,00 80,00 60,41 140,41 12 2.900,01 Bis 3.100,00 80,00 60,41 140,41 13 3.100,01 bis 3.300,00 80,00 60,41 140,41 14 3.300,01 bis 3.500,00 80,00 60,41 140,41 15 3.500,01 bis 3.700,00 80,00 60,41 140,41 16 3.700,01 bis 3.900,00 80,00 60,41 140,41 17 3.900,01 bis 4.100,00 80,00 60,41 140,41 18 4.100,01 bis 4.300,00 80,00 60,41 140,41 19 4.300,01 bis 4.500,00 80,00 60,41 140,41 20 4.500,00 bis 4.700,00 80,00 60,41 140,41 21 4.700,00 bis 4.900,00 80,00 60,41 140,41 3-4-jährige Kinder bis 6 Stunden Stufe Familieneinkommen halbtags ohne Essen 1 Bis 1.500,00 0,00 2 1.500,01 bis 1.600,00 24,00 3 1.600,01 bis 1.700,00 36,00 4 1.700,01 bis 1.800,00 48,00 5 1.800,01 bis 1.900,00 60,00 6 1.900,01 bis 2,000,00 72,00 7 2.000,01 bis 2.100,00 84,00 8 2.100,01 bis 2.300,00 96,00 9 2.300,01 bis 2.500,00 108,00 10 2.500,01 bis 2.700,00 120,00 11 2.700,01 bis 2.900,00 120,00 12 2.900,01 bis 3.100,00 120,00 13 3.100,01 bis 3.300,00 120,00 14 3.300,01 bis 3.500,00 120,00 15 3.500,01 bis 3.700,00 120,00 16 3.700,01 bis 3.900,00 120,00 17 3.900,01 bis 4.100,00 120,00 18 4.100,01 bis 4.300,00 120,00 19 4.300,01 bis 4.500,00 120,00 20 4.500,01 bis 4.700,00 120,00 21 4.700,01 bis 4.900,00 120,00 3-4-jährige Kinder bis 6 Stunden Stufe Familieneinkommen Betreuung Essen ganztags mit Essen 1 Bis 1.500,00 0,00 31.74 31,74 2 1.500,01 bis 1.600,00 24,00 33.78 57,78 3 1.600,01 bis 1.700,00 36,00 36.86 72,86 4 1.700,01 bis 1.800,00 48,00 38,91 86,91 5 1.800,01 bis 1.900,00 60,00 40,95 100,95 6 1.900,01 bis 2.000,00 72,00 44,03 116,03 7 2.000,01 bis 2.100,00 84,00 46,07 130,07 8 2.100,01 bis 2.300,00 96,00 55,29 151,29 9 2.300,01 bis 2.500,00 108,00 58,36 166,36 10 2.500,01 bis 2.700,00 120,00 60,41 180,41 11 2.700,01 bis 2.900,00 120,00 60,41 180,41 12 2.900,01 Bis 3.100,00 120,00 60,41 180,41 13 3.100,01 bis 3.300,00 120,00 60,41 180,41 14 3.300,01 bis 3.500,00 120,00 60,41 180,41 15 3.500,01 bis 3.700,00 120,00 60,41 180,41 16 3.700,01 bis 3.900,00 120,00 60,41 180,41 17 3.900,01 bis 4.100,00 120,00 60,41 180,41 18 4.100,01 bis 4.300,00 120,00 60,41 180,41 19 4.300,01 bis 4.500,00 120,00 60,41 180,41 20 4.500,00 bis 4.700,00 120,00 60,41 180,41 21 4.700,00 bis 4.900,00 120,00 60,41 180,41 3-4-jährige Kinder bis 6 Stunden Stufe Familieneinkommen Betreuung Essen ganztags mit Essen 1 Bis 1.500,00 0,00 31.74 31,74 2 1.500,01 bis 1.600,00 32,00 33.78 65,78 3 1.600,01 bis 1.700,00 48,00 36.86 84,86 4 1.700,01 bis 1.800,00 64.00 38,91 102,91 5 1.800,01 bis 1.900,00 80,00 40,95 120,95 6 1.900,01 bis 2.000,00 96,00 44,03 140,03 7 2.000,01 bis 2.100,00 112,00 46,07 158,07 8 2.100,01 bis 2.300,00 128,00 55,29 183,29 9 2.300,01 bis 2.500,00 144,00 58,36 202,36 10 2.500,01 bis 2.700,00 160,00 60,41 220,41 11 2.700,01 bis 2.900,00 160,00 60,41 220,41 12 2.900,01 Bis 3.100,00 160,00 60,41 220,41 13 3.100,01 bis 3.300,00 160,00 60,41 220,41 14 3.300,01 bis 3.500,00 160,00 60,41 220,41 15 3.500,01 bis 3.700,00 160,00 60,41 220,41 16 3.700,01 bis 3.900,00 160,00 60,41 220,41 17 3.900,01 bis 4.100,00 160,00 60,41 220,41 18 4.100,01 bis 4.300,00 160,00 60,41 220,41 19 4.300,01 bis 4.500,00 160,00 60,41 220,41 20 4.500,00 bis 4.700,00 160.00 60,41 220,41 21 4.700,00 bis 4.900,00 160,00 60,41 220,41 3-4-jährige Kinder bis 10 Stunde Stufe Familieneinkommen Betreuung Essen ganztags mit Essen 1 Bis 1.500,00 0,00 31.74 31,74 2 1.500,01 bis 1.600,00 40,00 33.78 73,78 3 1.600,01 bis 1.700,00 60,00 36.86 96,86 4 1.700,01 bis 1.800,00 80,00 38,91 118,91 5 1.800,01 bis 1.900,00 100,00 40,95 140,95 6 1.900,01 bis 2.000,00 120,00 44,03 164,03 7 2.000,01 bis 2.100,00 140,00 46,07 186,07 8 2.100,01 bis 2.300,00 160,00 55,29 115,29 9 2.300,01 bis 2.500,00 180,00 58,36 238,36 10 2.500,01 bis 2.700,00 200,00 60,41 260,41 11 2.700,01 bis 2.900,00 200,00 60,41 260,41 12 2.900,01 bis 3.100,00 200,00 60,41 260,41 13 3.100,01 bis 3.300,00 200,00 60,41 260,41 14 3.300,01 bis 3.500,00 200,00 60,41 260,41 15 3.500,01 bis 3.700,00 200,00 60,41 260,41 16 3.700,01 bis 3.900,00 200,00 60,41 260,41 17 3.900,01 bis 4.100,00 200,00 60,41 260,41 18 4.100,01 bis 4.300,00 200,00 60,41 260,41 19 4.300,01 bis 4.500,00 200,00 60,41 260,41 20 4.500,00 bis 4.700,00 200,00 60,41 260,41 21 4.700,00 bis 4.900,00 200,00 60,41 260,41 GR. Dr. Wohlfahrt: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben da ein sehr wichtiges Stück, ein durchaus auch schmerzhaftes Stück. Das Land hat beschlossen, den Gratis-Kindergarten, die Nichtkostenbeteiligung der Eltern wieder abzusetzen. Im Zuge eines Sparpaketes, was wir mehrfach sehr unangenehm zu spüren bekommen haben, die politische Einschätzung dieses Sparpaketes muss jeder selbst treffen, die Auswirkungen haben wir nun auch hier im Gemeinderat. Das generelle Problem bei der Wiedereinführung des Elternbeitrages ist natürlich allgemein bekannt, es führt meistens dazu, dass man aufgrund von Einschleifregelungen auch Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben, also Personen, die in Armut leben, einen, wenn auch kleinen, Beitrag für die Betreuung der Kinder abverlangt. Ist vielleicht nicht besonders geschickt, weil gerade für diese Kinder ist es besonders wichtig, in den Kindergarten zu gehen, da muss man genau hinschauen. Was ist aber jetzt? Generell ist die Stadt natürlich nicht in der Lage (Der Bürgermeister läutet mit der Ordnungsglocke), diese Elternbeiträge wie das Land Steiermark wieder vorsieht zu ersetzen. Das sind Größenordnungen, wo die Stadt nicht einspringen kann. Das generelle Problem werden wir nicht lösen können, aber wir sollten auch auf Details schauen, manche Details sind einfach sehr wichtig. Eines, was besonders der ÖVP nahe liegen wird, eine absolut mangelhafte Berücksichtigung von Mehrkindfamilien. Wir haben hier das große Problem, dass die Mehrkindfamilien nicht ausreichend in der Einkommensstaffel berücksichtigt sind, sprich, Familien mit mehrere Kindern werden ja übermäßig belastet, nicht nur, weil sie unter Umständen mehrere Kinder im Kindergarten haben, auch deswegen, weil diese Zusatzbelastung des zusätzlichen nötigen Ausgaben nicht ausreichend berücksichtigt werden. Sprich, 100 Euro pro Kind ist eindeutig zuwenig. Andere Details, die mir besonders wichtig sind, sind die Sprungstellen, die hier passieren. Eine Durchschnittsfamilie mit zum Beispiel zwei Kindern, das ist kein Sonderfall, zwei Kinder ist absolut was Übliches, kann unter Umständen, wenn sie einen Euro mehr verdient, um 80 Euro mehr Beitrag zahlen müssen, das, liebe Leute, das ist sicherlich nicht Sinn einer solchen Regelung, unabhängig von allen sozialen Belastungen kann es nicht ein, dass man mit einem Euro oder fünf Euro mehr Einkommen 80 Euro mehr zahlen muss. Hier scheint dem Land einiges passiert zu sein. Genau auf dieses Problem hat mein Kollege Franz Prettentaler vor rund zwei Jahren hingewiesen. Diese Arbeit, an sich ja problematisch, ich bin kein Freund dieser Arbeit, wie Sie wahrscheinlich wissen, aber die ÖVP ist sehr stark auf dieses Argument aufgesprungen, hat damals sehr stark gesagt, Leistung muss sich lohnen und jetzt kommt ein Beschluss, der genau in die Gegenrichtung geht. Für mehr Einkommen gibt es weniger verfügbares Einkommen, das ist die falsche Richtung. Die Studie von Franz Prettentaler vor zwei Jahren hat viel Überraschung ausgelöst, soviel Überraschung sogar, dass manche Parteien die Einführung einer Transparenzdatenbank gefordert haben, ein sehr teures Instrument, um dieses Phänomen genauer nachzuverfolgen. Liebe Kollegen, wir brauchen keine Transparenzdatenbank, wir brauchen bessere Gesetze und Verordnungen, das ist der Punkt, um den es hier geht. Da steht ganz klar in der Verordnung drinnen, mehr Einkommen, ein Euro reicht aus, wenn es an der Grenze ist, führt zu 40 Euro mehr Belastung bei einem kleinen Kind in einer Ganztagesbetreuung. Bei zwei Kindern sind es eben 80 Euro. Das macht ja wohl keinen Sinn, hier lohnt sich Leistung nicht und ich verstehe nicht, wie gerade eine Partei, der das so wichtig war, die monatelang sehr stark darüber diskutiert hat, jetzt so etwas unterstützen kann. Aber man kann natürlich sagen, es ist das Land, wir haben keinen Spielraum. Ich sehe das nicht ganz so. Wenn als Argumentation hier angeführt wird Schreiben des Städtebundes, dann frage ich mich schon als Gemeindevertreter hier, was ist ein Schreiben des Städtebundes? Gibt es eine Verordnung oder gibt es hier Spielraum, ein Schreiben des Städtebundes deutet für mich sehr stark auf Interpretationen hin. Ich glaube deshalb, wir sollten noch einmal nachdenken über dieses Stück, es gibt noch eine Möglichkeit, die wir machen könnten. Die Stadt Graz hebt auch Essensbeiträge ein, wir könnten auch hergehen und dort, wo diese Sprungstellen absolut ungerechtfertigt sind, wo diese 40 Euro dazukommen, mit dem Essensbeitrag wieder heruntergehen, da können wir diese Sprungstellen, die wirklich nicht zu verantworten sind, entschärfen. Wie würden Sie reagieren, Sie leben an der Armutsgefährdungsgrenze, kriegen eine Lohnerhöhung von zehn Euro und haben nachher 70 Euro weniger zur Verfügung. Ich hoffe, nie so jemandem zu begegnen, dem das passiert ist, ich könnte ihm keine Antwort darauf geben und ich weiß auch nicht, welche Antwort das Jugendamt geben wird. Liebe Leute, ich ersuche darum, dieses Stück zu vertagen, hier noch einmal das Hirnschmalz anzuwenden und diese Sprungstellen jedenfalls zu entschärfen, das können wir nicht verantworten (Applaus Grüne). GR. Sikora: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Wohlfahrt hat eh schon die Rechenbeispiele gebracht, wobei ich vielleicht ergänzen muss, dass die Fraktion der Grünen sehr wohl im Ausschuss dafür gestimmt haben für das Stück, also das muss man vielleicht ergänzend trotzdem erwähnen. Mit dem Aus für den Gratiskindergarten kommt neben der künftigen extremen Belastung für die Familien auch eine finanzielle Belastung auf die Stadt Graz zu, während das Land Steiermark laut Bericht an den Gemeinderat eine Kostenexplosion von 20 Millionen erwartet, kommen auf die Stadt Graz Mindereinnahmen und Mehrausgaben in der Höhe von geschätzten 518.000 Euro zu, und im Gemeinderatsausschuss für Jugend und Familie sprachen auch berechtigterweise eben der zuständige Stadtrat und die GemeinderätInnen aller Fraktionen sehr wohl ihren, und das vor allem sehr emotional, ihren Unmut über die Kostenabwälzung des Landes auf die steirischen Kommunen und da vor allem auf die Stadt Graz, aus. Und trotzdem werden wir jetzt im Anschluss, höchstens es wird doch noch eine Denkphase geben, den Vorschlag finde ich auch sehr gut, trotzdem findet jetzt im Anschluss der Beschluss des vorliegenden Stückes statt und trotzdem werden wir diesen Beschluss höchstwahrscheinlich leider erleben müssen. Der Gemeinderatsklub der KPÖ Graz wird dem Stück jedoch keine Zustimmung erklären, damit setzen wir ein Zeichen, dass wir die Kürzungspolitik des Landes nicht hinnehmen, was auch von allen Grazer Stadtpolitikern möglich gewesen wäre. So bleibt uns nur die eine Möglichkeit, die StadtpolitikerInnen der Fraktionen, die auch im Landtag vertreten sind, aufzufordern, dass sie entschieden Maßnahmen gegen ihre Parteifreunde in der Landesregierung gegen diese Regelung setzen. Mit der Abschaffung des Gratis-Kindergartens ist ein sozialpolitisch gesehener Höhepunkt in punkto Kinderbetreuung mit einem Schlag nach nur drei Jahren Geschichte und das wieder einmal auf Kosten der ohnehin schon durch das Belastungssystem extrem belasteten Familien. Lediglich für Fünf- bis Sechsjährige ist der verpflichtende Halbtageskindergarten gratis und das auch nur unter bestimmten Aspekten. Die Abschaffung des Gratis-Kindergartens, der erst vor drei Jahren eingeführt wurde, ist ein Stoppsignal für soziale Verantwortung und für die Chancengleichheit, denn Bildung, egal in welchem Alter, muss kostenfrei sein. Besonders auf Frauen wird eine zusätzliche Hürde zukommen, werden sich diese doch angesichts der hohen Kindergartenkosten wieder ganz an den häuslichen Herd zurückziehen und dadurch in mehreren Belangen benachteiligt. Das Land hat damit einen gewaltigen Rückschritt in punkto Gleichstellung für die Frauen erreicht. Ich werde auch heute in einem Antrag so als kleine Familienentlastung für die Streichung der starren Stundenregelung beim Halbtagskindergarten, wie gesagt, einen Antrag stellen und mit dem Antrag möchte ich erreichen, dass die Einführung eines modernen, flexiblen und vor allem eine an die reale Arbeitswelt, vor allem für Frauen, angepasstes System gefordert wird. Mit diesem Antrag könnte zumindest, vorausgesetzt dass alle Fraktionen des Gemeinderates dann die Zustimmung signalisieren, Familien, die auf zwei Einkommen angewiesen sind, ein wenig entgegengekommen werden. Danke (Applaus KPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Meine geschätzten Damen und Herren in der Regierung, des Gemeinderates, aber auch liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Es hat herinnen einen solchen Lärmpegel, dass es wirklich schwer ist, auch nur annähernd noch einem Redner oder einer Rednerin am Rednerpult folgen zu können. Ich bitte einfach, alle Gespräche, die man so dringend jetzt führen muss, draußen vorzunehmen und dass wir herinnen einmal versuchen, unseren Gemeinderäten zuzuhören. GR. Grosz: Hoher Gemeinderat, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren der Stadtregierung! Wir versuchen natürlich mit dem Lärmpegel auch Ihnen entgegenzukommen, da wir ja lesen durften, dass derzeit das Nervenkostüm der Grazer Volkspartei ein wenig angespannt ist und daher selbstverständlich wir auch in der angemessenen Ruhe, auch der Situation über ihre politische Zukunft, auch den Lärmpegel hier ein wenig senken werden, das ist selbstverständlich klar, da wollen wir nicht noch weitere psychische Probleme bringen. Sehr geehrte Damen und Herren, hoher Gemeinderat! Das, was wir jetzt als Stück diskutieren, ist de facto, und jetzt ist das Wort Lüge sicherlich von einem Ordnungsruf umfasst, aber ist die größte Wahlkampflüge oder das Resultat der größten Wahlkampflüge in der Geschichte eines Landtagswahlkampfes in der Steiermark. Vor zwei Jahren treten die Herren Voves und Schützenhöfer voller Heldentum an, es entsteht eine wahre Olympiade in der Steiermark, wer denn den Gratis-Kindergarten eingeführt hat, und gong, mit dem Glockenschlag am 26. September 2010 ist der Gratis-Kindergarten in der Geschichte der Steiermark wieder Geschichte und alles entpuppt sich nur als Wahlkampfzuckerl, das nicht einmal zwei Jahre schmeckte. Und jetzt muss wieder der Grazer Gemeinderat hergehen und wieder reparieren. Da machen wir einfach nicht mit, weil wir bei diesen parteipolitischen Bocksprüngen auch auf dem Rücken der Familien und der Kinder auch nicht mitgehen können und, sehr geehrte Damen und Herren der Österreichischen Volkspartei, Verzeihung, der steirischen Landesgruppe der niederösterreichischen Volkspartei: Sie haben einmal das Wort Familienpolitik als christlich-soziale Partei in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen gestellt. Von Familienpolitik ist in diesem Land weder auf Bundesebene noch auf Landesebene aus Ihrem Eck nichts mehr zu erwarten. Sie haben die Familien und auch die Kinder, auch mit dem heutigen Beschluss und mit dem vorangegangenen Beschluss, den Gratiskindergarten in Graz aufzulösen, in der Steiermark aufzulösen, die Familien und die Kinder verraten und das gehört Ihnen auch in der Deutlichkeit gesagt. Sie haben die Familien, die Kinder im Stich gelassen und behaupten von sich selbst, heute noch eine Familienpartei zu sein und das steht einfach in Konkurrenz, aber die Wählerinnen und Wähler strafen Sie eh ständig ab. Das wird auch nicht besser werden, solange Sie auch heute einmal mehr einen Beschluss fassen, in dem Sie ja indirekt die Vorgangsweise des Landes mittragen und dass die SPÖ überhaupt dazu schweigt, obwohl ihre damalige Landesrätin noch inseriert hat, hurra, wie haben den Gratis-Kindergarten eingeführt, und jetzt nach zwei Jahren gilt das alles nichts mehr, das spricht ja auch Bände für sich. Sie haben beide den Menschen Sand in die Augen gestreut vor einer Wahl und Sie können nach der Wahl Ihre Versprechen nicht einhalten und den Ausfluss Ihrer Politik, den erleben wir jetzt im Grazer Gemeinderat mit dem heutigen Beschluss, dem wir nicht zustimmen werden. GRin. Benedik: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben mir ja leider schon viel weggenommen, ich muss sagen, da kann ich wirklich auch komplett zustimmen. Auch wir Freiheitlichen konnten im Ausschuss, so wie auch heute im Gemeinderat, zu diesem Stück nicht unsere Zustimmung erteilen, da das vorliegende Stück ja mehr ein Konzept ist und noch keiner Endfassung entspricht. So weiß man zum Beispiel derzeit nicht, was zum Einkommen zählen wir, außerdem wurde der Heizkostenzuschuss noch nicht berechnet und, und, und. Da wir jetzt aus diesem Grund noch nicht wissen, welche finanziellen Belastungen auf die Familien beziehungsweise auf die Alleinerzieher zukommen, die ja ohnehin schwer finanziell belastet sind in dieser heutigen Zeit, und noch hinzukommen werden, können wir also diese Zustimmung zu diesem Stück auch nicht geben (Applaus FPÖ). StR. Eisel-Eiselsberg: Ich habe es im Ausschuss schon gesagt, ich muss es auch hier herinnen noch einmal in dieser Deutlichkeit sagen. Mit diesem vorliegenden Stück stimmt der Grazer Gemeinderat keineswegs über die Novelle zum Kinderbetreuungsgesetz ab oder gar zu einer Verordnung, einer Durchführungsverordnung zu. Das ist auf anderer Ebene bereits passiert, zumindest was die gesetzliche Materie betrifft. Da hat die Stadt Graz zeitgerecht und sehr deutlich darauf hingewiesen, was wir von dieser Novelle halten, nämlich nicht besonders viel aus fachlich pädagogischen Gründen, aber natürlich auch aus finanziellen Gründen, weil, wie erwähnt, wir heute davon ausgehen müssen, dass dadurch rund 518.000 Euro pro Jahr Mehrbelastung auf die Stadt Graz zukommen. Im Rahmen der Gesetzwerdung haben wir also die Interessen der Stadt Graz sehr deutlich wahrgenommen, wenn sie letztlich nicht auch ins Gesetz eingeflossen sind, dann ist das eine für uns bedauerliche Situation, aber demokratiepolitisch wohl zur Kenntnis zu nehmen und ich verwahre mich dagegen, dass wir indirekt jetzt dieses Kinderbetreuungsgesetz hier mitbeschließen, es ist schlichtweg falsch, Herr Gemeindrat Grosz (Applaus ÖVP), das tun wir nicht. Wenn bei der noch ausstehenden Durchführungsverordnung, die wir in wenigen Tagen erwarten, tatsächlich noch nicht dezidiert schriftlich uns vorliegt, was jetzt zum Einkommensbegriff zählt, dann ist das richtig, aber es ändert nichts an den Tabellen, die diesem Stück angeschlossen sind. Ob dann die Berechnung anlog dem Heizkostenzuschuss erfolgen wird des Einkommens ist uns so in Aussicht gestellt worden, weil die Gemeinden damit eingeübt sind, wenn ich das so sagen darf, das ist der einzige Hinweis zum Heizkostenzuschuss, aber sonst gibt es keinen und, Herr Gemeinderat Wohlfahrt, was ist ein Schreiben des Städtebundes? Erstens ist der Städtebund auch nicht irgendwer, zum Zweiten hat der Städtebund ja dieses Schreiben nur herausgeben können aufgrund einer Anfrage bei der Landesregierung, auch dieses Schreiben, die Antwort der Landesregierung der zuständigen Gemeindeabteilung liegt mir ja auch vor, und die ist ja wortident nahezu beziehungsweise halt sehr legistisch ausgeführt, der Städtebund hat es dann auch so dargelegt, dass man es auch gut verstehen kann als Normalleser und da ist ganz klar drinnen festgehalten, dass eben es nahezu keinen Spielraum für die Gemeinden gibt, diese maximalen Elternbeiträge des Landes Steiermark zu unterschreiten und zwar aus folgenden Gründen, wenn ich vorlesen darf: Kinderbildung- und -betreuung fällt gemäß Artikel 14 BVG in Gesetzgebung, Vollziehung in die Kompetenz des Landes, gemeindeeigene Kinderbetreuungseinrichtungen wie Kinderkrippe, Kindergarten, Hort sind wirtschaftliche Unternehmungen, die nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu führen sind, und dann steht weiter: Die der Gemeinde durch den Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung entstehenden Kosten sind soweit wie möglich und zumutbar durch angemessene Benützungsbeiträge abzudecken, das gesetzliche Modell des Sozialstaffelbeitragesersatzes normiert somit einen Richtwert für die Gemeinden, der diese Kriterien ausreichend erfüllt. Davon abweichende Benützungsbeiträge kann demnach die Gemeinde nur dann vorschreiben, wenn diese niedrigen Elternbeiträge ausreichen, um die Kinderbetreuungseinrichtung der Gemeinde kostendeckend zu betreiben. Gut, das wissen wir alle, die wir herinnen sitzen und besonders auch du, der sich mit Zahlen gerne beschäftigt, dass das ohnedies nicht der Fall ist, auch wenn wir diese genannten Elternbeiträge einheben können. Ebenso sozial gestaffelt sind wir bei weitem noch nicht bei einer Kostendeckung. Ich sage ein Beispiel, wenn wir heute eine Kinderkrippengruppe eines privaten Trägers aufnehmen ins Tarifsystem, in das städtische Normkostenmodell, kostet das in etwa 50.000, die wir nur dazuzahlen, 100.000 bei der Krippe, beim Kindergarten 50.000,-, wenn man das umlegt, zahlen wir pro Kind in einer privaten Einrichtung im Tarifsystem im Kindergarten in etwa 2.000 Euro pro Jahr noch dazu, und in der Kinderkrippe sind das weit über 7.000 Euro beim Privaten. Bei den städtischen Einrichtungen ist es noch ein bisschen mehr, wie wir alle wissen, aus bekannten Gründen. Das heißt, ich muss es noch einmal zusammenfassen, wir möchten mit diesem Stück eigentlich nur das übernehmen, was uns mehr oder weniger vorgegeben ist, wir müssen das im Sinne der Eltern, die auch wissen wollen, was sie im Herbst erwartet und im Sinne der Administration, weil es sind X-Tausende abzuarbeiten und ich mache sonst gerne eine Schleife, um weiter zu diskutieren, ich sehe leider in diesem Fall vielleicht Diskussionsbedarf, aber keine Handlungsmöglichkeit der Stadt Graz, wollen wir nicht auf alle Beitragsersätze und auch Förderungen des Landes in Zukunft verzichten, und das ist es und ich bitte einfach trotzdem im Interesse der Eltern und auch unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass wir heute dieses Stück beschließen. Bgm. Mag. Nagl: Danke, Herr Stadtrat. Meine geschätzte Damen und Herren, nachdem es ein paar Attacken vom Kollegen Grosz in Richtung ÖVP gegeben hat, möchte ich jene… Zwischenruf GR. Grosz unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Ja, es ist ja…das freut mich im Besonderen, dass du dieses Thema ansprichst, weil diesbezüglich müsstet ihr ja auch eurer Bündnis Zukunft irgendwie umtaufen, weil ja das mit Österreich flächendeckend, glaube ich, nicht ganz so gegeben ist (Applaus ÖVP). Lieber Gerald Grosz, wenn du familienpolitisch denkst und dir auch die Landschaft anschaust und vor allem das Land hernimmst, in dem das Bündnis Zukunft entstanden ist, verzeichnen gerade wir in der Landeshauptstadt Graz, also in der von der Volkspartei auch stark mitgetragenen Regierungsverantwortung, genau aus dem Bundesland Kärnten verzeichnen wir sehr, sehr viele Menschen, junge Menschen, die hierherziehen, die ihr Lebensglück hier finden wollen, auch berechtigte Chancen bei uns bekommen, und wir haben eine sehr große Kärntner Community hier, die auch sehr viele Kinder bekommt erfreulicherweise, und falls du die Statistiken nicht genau gelesen hast, müsstest du draufgekommen sein, dass Familienpolitik vielleicht nicht immer damit zusammenhängt, ob jemand jetzt noch den einen oder anderen Euro bekommt, sondern ob ein Gesamtdenken einer Stadt Richtung Kinderfreundlichkeit geht. Und seit vielen Jahren, eigentlich seit eineinhalb Jahrzehnten, seitdem ich das beobachten kann, hat die Stadt Graz und auch die Volkspartei immer sehr stark versucht, diese familienfreundlichen Bedingungen herzustellen. Wenn wir im gesamten deutschsprachigen Raum jetzt jene Stadt sind, die die meisten Kinder bekommt, wenn wir unsere gesamten Kindereinrichtungen ausbauen können, dann heißt das, dass sich Menschen hier wohlfühlen und dass sie auch der Meinung sind, dass das ein guter Boden für die Zukunft ihrer Familien ist. Und es hängt jetzt nicht nur davon ab, ob wir den einen oder anderen Euro wieder einer Staffel hinauf- oder hinunter tun, sondern da geht es um einen gesamtheitlichen Ansatz, den wir verfolgen. Und wir haben uns in der Stadt Graz durch den Gratis-Kindergarten gegenüber unserem vorherigen Modell, das wir hatten, auch mit einer Sozialstaffel einiges an Geld erspart. Wir haben auch als schwarz/grüne Regierungskoalition diesem Gemeinderat vorgeschlagen, die hier frei werdenden Gelder möglichst schnell, bestmöglich wieder für Familien einzusetzen und da dürfte, und das will ich heute hier erwähnen und dem Herrn Stadtrat Eisel-Eiselsberg auch ein Kompliment aussprechen, wir haben uns vorgenommen, in dieser Periode innerhalb von fünf Jahren zwischen null und drei Jahren den Kindern möglichst nach der Vorgabe der Europäischen Union ein Drittel der Kinder, die hier leben, also 33 %, eine solche Chance schon in diesen fünf Jahren zu ermöglichen (Applaus ÖVP). Wir haben, wenn ich so sagen darf, in der Halbzeit es geschafft, dass wir bei knapp 30 % aller hier lebenden Kinder zwischen null und drei Jahren und die Zahl steigt ja beträchtlich über 4.200 Geburten pro Jahr, das ist ein Angebot, das nehmen Menschen durchaus wahr. Wir sind eine Stadt, in der auch die Kindergärten modernisiert und ausgebaut wurden, in der es ein Kindermuseum gibt, in der wir die Nachmittagsbetreuung ausgebaut haben, in der es eine Kinderuniversität geht, die mittlerweile international Schlagzeilen macht, in der wir auch in die Internationalität von Schulen investieren, wo man weiß, dass die Kinder auch nach diesem Kindergarten einmal Bildungschancen bekommen werden wie sonst kaum wo, wenn ich nur an die Universitäten, Fachhochschulen und andere Bildungseinrichtungen denke und wo wir auch in Freizeit, Spiel und Sport und Kulturangebot wahnsinnig viel tun. Das alles zusammen ermutigt junge Menschen, dann letztendlich auch in Graz zu bleiben, hierherzuziehen und das ist die Familienpolitik, über die wir reden sollten. Es ist leider so, dass das Land Steiermark, und wir haben uns sehr deutlich im Stadtsenat auch gegen die jetzige Regelung des Landes ausgesprochen, da wird das eine oder andere vielleicht auch wieder korrigiert werden. Nur sagen und reden ist das eine, handeln dann wenn aber schon gewiss ist, dass es so kommt, ist das andere und deswegen handeln wir jetzt (Applaus ÖVP). Zwischenruf GR. Grosz. Wer weiß das besser als du? GR. Dr. Wohlfahrt: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, der Herr Bürgermeister hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass in der Kinderbetreuung sehr vieles weitergeht, ist ein wichtiges, gemeinsames Projekt, Kinderbetreuung ausbauen, sonstige wichtige Angebote, familienfreundliche Angebote, hier sind wir auch alle gemeinsam auf dem richtigen Weg. Auf der andere Seite, wie auch vom Stadtrat gehört und ich glaube auch vom Herrn Bürgermeister, dass diese Regelung, diese Einkommensstaffel nicht besonders gut ist. Der Stadtsenat hat sich hier auch durchaus negativ zu Wort gemeldet, wir haben zwei große Probleme bei dieser Einkommensstaffel. Der eine Punkt ist, dass bei 1.500 Euro eine extreme Sprungstelle ist, hier Familien, die an der Armutsgefährdungsgrenze leben, plötzlich sehr, sehr stark belastet werden, ich habe es vorher erwähnt, ein Euro mehr kann bei zwei Kindern zu 80 Euro Mehrkosten führen, das ist nicht erklärbar, bei allen zumutbaren Ausgaben, diese Sprungstelle ist nicht erklärbar. Wir haben ein zweites Problem, was ich persönlich sehr schlecht finde, und ich verstehe nicht, warum die Kollegen der SPÖ so locker mitstimmen, der Maximalbeitrag wird bei einem Familieneinkommen von 2.500 Euro erreicht. Ich verstehe nicht, warum eine Familie mit 5.000 Euro Einkommen nicht ein wenig mehr zahlen kann als jene mit 2.500 Euro bei einer Sozialstaffelung. Wir beenden hier einen Beitrag, einen nicht kostendeckenden Beitrag, wie wir vernommen haben, und wir wissen alle, dass diese Beiträge nicht kostendeckend sind, warum kann hier nicht noch ein wenig mehr verlangt werden dafür, dass wir im unteren Bereich, dort wo Menschen und Familien in Armut leben, ein wenig unterstützen können? Ich glaube, darüber sollte man noch einmal nachdenken, hier nicht ganz so schnell diese Staffel beschließen, sondern ich bitte vor allem die Kolleginnen und Kollegen von SPÖ und ÖVP, mit ihren Landtagsabgeordneten hier noch einmal zu reden, um hier Nachjustierungen vornehmen zu können? Generell ist es klar, generell wird es zu einem Elternbeitrag wieder kommen, generell ist das auch unter Umständen argumentierbar, nur diese Sprungstellen, die können wir nicht argumentieren. Die nicht zusätzliche Belastung für den gehobenen Mittelstand hin bis zu den Reichen, die können wir nicht argumentieren. Der Herr Bürgermeister sagt selbst oft in Sitzungen, ich wäre gerne bereit, mehr zu zahlen für einen guten Kindergartenplatz, für seinen Sohn. Denn der Kindergartenplatz wird ihm geboten, ein guter noch dazu, nur mehr zahlen kann oder soll er in diesem Fall nicht, hier endet diese Staffelung bei einem Familieneinkommen von 2.500. Es gibt Familien, die sind weit leistungsfähiger, von denen könnten wir ein bisschen mehr verlangen, um es für jene günstiger zu machen, die es wirklich dringend brauchen. Ich glaube, hier sind einfach noch Dinge zu verbessern, hier sollten jene Parteien, die dieses Landesgesetz mittragen, noch einmal mit den Kolleginnen und Kollegen reden, hier sollten wir nicht vorschnell das durchwinken und diese Staffel übernehmen. Wenn das alles nichts hilft, und das ist nicht unwahrscheinlich, so wie ich die Strukturen kenne, müssten wir uns wirklich im Sinne der Stadt überlegen, ob wir mit dem Essensbeitrag hier ein kleinwenig puffern. Wir können mit dem Essensbeitrag genau diese Stellen herausnehmen, wir können hier diese Sprungstelle abfedern, um dieses nicht besonders schöne Wort zu benutzen und hier ein wenig Ausgleich schaffen und wir könnten unter Umständen den vollen Essensbeitrag dann erst über der Obergrenze von 2.500, wo jetzt keine Steigerung mehr vorgesehen sind, erst dann reinholen. Diese Beiträge sind für die Stadt durchaus verkraftbar. Den Elternbeitrag ersetzen können wir natürlich nicht, das überschreitet die Möglichkeiten der Stadt, aber ein bisschen mehr Gerechtigkeit und ein bisschen weniger Sprungstellen, ein bisschen mehr Leistungsgerechtigkeit, die Ihnen sonst so wichtig ist, ein bisschen mehr Gerechtigkeit könnten wir hier einführen (Applaus Grüne). StR. Eisel-Eiselsberg: Ich wollte noch ergänzen beziehungsweise berichtigen, ich habe nicht gesagt oder nicht explizit darauf hingewiesen, dass diese Tabelle so schlecht sei, das ist auch gar nicht mein Ansatz gewesen, ich habe gesagt, wir haben uns im Stadtsenat, und da war diese Tabelle nicht Bestandteil, klar gegen die inhaltliche Änderung des Kinderbildung- und -betreuungsgesetzes ausgesprochen, eben aus pädagogischen Gründen, aber auch aus finanziellen Gründen. Das war mein Hinweis und ich möchte auch zum Essensbeitrag was sagen, wir verrechnen auch hier keine Vollkosten, allein sage ich einmal, beim Start im Verhältnis zwischen Zentralküche, Jugendamt, Eltern gehen schon 700.000 unter Anführungszeichen „verloren“, weil man das gar nicht weiterverrechnet und wir wissen auch alle, dass unsere Sozialstaffelung jetzt jenseits der Betreuungsbeiträge natürlich auch bei den Essensbeiträgen eine soziale Staffel vorsieht, also es zahlt ja auch der Bedürftige weitaus weniger und natürlich weitaus weniger kostendeckend auch das Essen gegenüber dem besser Verdienenden, der halt annähernd kostendeckendes Essen bezahlt, also da wird ja sehr wohl auch in der Umsetzung durch die Stadt Graz darauf Rücksicht genommen. Aber ich kann nur wieder wiederholen, wir stimmen jetzt nicht ab über eine Gesetzesänderung, sondern darüber, ob wir als Stadt Graz das eben mit Zähneknirschen akzeptieren müssen, um auch in den Genuss von Förderungen des Landes zu kommen und letztlich auch die Eltern, das muss man ja auch sagen, weil wenn wir praktisch uns ausklinken aus dem Landessystem und wir den Eltern in Zukunft ganz andere Beiträge verrechnen müssten, dann hätten wir einen Aufstand in Graz (Applaus ÖVP). GRin. Potzinger: Sehr geschätzter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Damen und Herren! Ich möchte mich zuerst an Kollegen Wohlfahrt wenden, dem ich mehr wissenschaftliche Genauigkeit zugetraut hätte bei seiner Recherche. Erstens, gibt es die Durchführungsverordnung des Landes noch gar nicht, zweitens, was die Sozialstaffel betrifft, dein Beispiel von 1.500 auf 1.501 Familieneinkommen, bezugnehmend auf die Prettenthaler-Studie, das da ein Sprung entsteht jetzt von 80 Euro plus ist mit Verlaub totaler Humbug, es kommt nämlich die Mehrkinderstaffel, und wenn ich zwei Kinder habe und 1.501 Euro verdiene, habe ich weiterhin den Gratiskindergarten. Lieber Herr Kollege, auch da wird wieder zurückgestuft aufgrund der Mehrkindstaffel und es kommt noch was dazu, die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuung hast du auch nicht erwähnt und auch die ist wichtig. Erst vor einigen Jahren von Bundesseite eingeführt und eine Erleichterung für die Eltern, die Beiträge zahlen. Und nun etwas zum lieben Gerald Grosz von wegen familienpolitischer Verantwortung. Wir haben nachhaltige familienpolitische Verantwortung auch für unsere Kinder und Kindeskinder, und die schlimmste Familienpolitik ist die, die Familien belastet, den Kindern und Enkelkindern einen Schuldenrucksack umhängt, der sie erdrückt. Die Wirtschaftskrise der letzten Jahre war noch nicht in diesem Ausmaß absehbar, als der Gratis-Kindergarten eingeführt wurde. Wenn du den Blick europäisch weitest, dann siehst du, wie weit Sozialleistungen in anderen Ländern zurückgefahren werden mussten. Da ist das, was bei uns passiert, noch vergleichsweise harmlos. Ich bin die Erste, die dafür plädiert, wenn wir wieder mehr Mittel zur Verfügung haben, dass wir wenigstens die Halbtagskindergarten für aller beitragsfrei zur Verfügung stellen in Anlehnung an die Pflichtschule, wo ja für die Bildungsleistung am Vormittag auch kein Beitrag eingehoben werden muss, aber die jetzige Lösung ist unter dem Spardruck, der gegeben ist, nicht vermeidbar. Ganz kurz noch zum Kollegen Sikora, Antrag auf Streichung der starren Halbtagsstundenregelung im Kinderarten, das sind Dinge, die man diskutieren kann, aber hier geht es nicht darum, wie der Herr Bürgermeister gesagt hat und der Herr Stadtrat, das Landesgesetz zu diskutieren, diese Möglichkeit haben wir nicht hier im Rahmen des Gemeinderates, sondern es geht jetzt ausschließlich darum, den Eltern einmal einen ersten Anhaltspunkt zu geben, wie im Herbst die Sozialstaffel aussehen wird mit dem Vorbehalt, dass die Durchführungsverordnung des Landes erst kommt. Wir sind den Eltern schuldig, dass sie eine Erstinformation bekommen und deshalb ersuche ich um Annahme dieses Stücks in Verantwortung für die Familien dieser Stadt. Danke (Applaus ÖVP). GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kollegin Sissi Potzinger! Du hast insofern nicht ausreichend Recht, weil zu dem Zeitpunkt, wo das im Landtag beschlossen worden ist, der Gratiskindergarten, waren die Wolken der Wirtschaftkrise schon deutlich zu sehen, von der Wirtschaftkrise ist natürlich auch unser Land erfasst, das ist das eine. Das Zweite ist, es wurde proklamiert im Landtag als Herzstück der Familien- und Bildungspolitik, und ein Herz reißt man nicht nach zwei/zweieinhalb Jahren raus, das war dann in dem Sinne eine absolute Unwahrheit, was man den Bürgerinnen und Bürgern kommuniziert hat, das ist Lug und Betrug, das da den Familien passiert ist und ich sehe es in keiner Weise ein, bevor nicht entsprechende Verwaltungsreform im Land Steiermark Platz gegriffen hat, bevor sich das Land nicht aus dem Eigenen heraus entsprechende Sparziele gesetzt hat und die entsprechend auch umgesetzt hat, hier an den Ärmsten in den Familien und den Kindern wirklich den Sparstift anzustreichen. Es gibt viele Kritik, da bin ich durchaus in sehr vielen Punkten auch bei den anderen Oppositionsparteien zu diesem Sparpaket. Aber hier gerade bei den Familien anzusetzen und hier sozusagen den ersten Stein zu werfen, das ist wirklich ein ganz arges Stück, das hier passiert, und daher werde ich auch sicher nicht zustimmen. Danke. Bgm. Mag. Nagl: Meine geschätzten Damen und Herren! Sie haben den Antrag vom Kollegen Dr. Wohlfahrt gehört, er hat den Antrag gestellt auf Absetzung dieses Stückes, über diesen Antrag werden wir jetzt abstimmen. StRin. Kahr: Nachdem du selbst gesagt hast, es gibt kein Schlusswort, habe ich mich eines Besseren belehren lassen. Es ist einiges da herinnen schon gesagt worden jetzt von jenen, die einfach darüber sehr unglücklich sind, dass es zu diesen Entscheidungen im Land gekommen ist. Die Betonung, dass es eine Entscheidung im Land ist, ist natürlich richtig. Es wäre jetzt sehr leicht, immer wieder gebetsmühlenartig zu wiederholen, natürlich sind das dieselben Parteien, natürlich die auch hier in der Stadt Graz auch vertreten sind, es ist ja nicht so, dass die ÖVP und die SPÖ hier in der Stadt jetzt in einer Minderheit sind. Man muss sich hier aber, denke ich, künftighin im Gemeinderat sehr wohl darüber Gedanken machen, wie man mit dem Sparkurs, der im Land hier beschlossen worden ist und der natürlich Auswirkungen auf hunderte von Menschen in der Stadt Graz haben wird, sei es jetzt im Kinderbetreuungsbereich oder auch in anderen Bereichen umgehen wird, und ich habe, das bekommen Sie, liebe Gemeinderätinnen und Gemeinderäte nicht so mit, im Stadtsenat beschließen wir ja jede Woche auch nicht geringe Summen für verschiedenste Bereiche und ich denke, dass man da sich schon überlegen muss, zum Beispiel so wie jetzt in der morgigen Stadtsenatssitzung wir einspringen für eine Ausfallshaftung für das Bergfilmfestival, weil halt ein Politiker im Landtag seine ursprüngliche Zusage nicht einhält und sozusagen jetzt da ein Defizit da ist, das kann man nicht sagen, sind nur 18.000 Euro, aber das ist ja nicht ein Einzelfall, das sind ja viele Punkte, man muss sich auch hinterfragen, ob es notwendig ist, wirklich fast in jeder Stadtsenatssitzung sehr, sehr hohe Summen für Kirchenrenovierungen, das auch in Ordnung ist bis zu einem gewissen Grad, wenn man es haben, aber einfach in diesem Wechselspiel, weil da bin ich jetzt wieder mit ein bisschen mehr Gerechtigkeit, was der Gemeinderat Wohlfahrt angesprochen hat, es kann nur das Wort Gerechtigkeit ein bisschen oder weniger Gerechtigkeit oder das,… die Stadt Graz ganz klar Entscheidungen treffen, wenn wir stützen wollen und nicht mit ein bisschen weniger oder mehr und die Entscheidung, die da in diesem Zusammenhang mit den Kinderbetreuungseinrichtrungen fällt, das ist ein absolute Fehlentscheidung gewesen im Landtag. Familienpolitisch gehen wir da einen Rückschritt und der Versuch dieser Abfederung jetzt auf kommunaler Ebene hier, das ist keine wirkliche Abfederung, weil sie durchaus, da bin ich bei dir, teilweise Einkommensschichten, die wirklich besser verdienen, aber der Grund, warum dort natürlich auch nicht so hingeschaut wird ist, weil das nicht die Masse ist, weil die Mehrheit der Menschen einfach sehr wenig und mittlere Einkommen schon längst haben. Die wirklich Begüterten, die geben ihre Kinder eh nicht in die Kinderbetreuungseinrichtung, in die städtischen, in der Mehrheit, das muss man sich ja auch einmal anschauen, das glaube ich nämlich auch so… Zwischenruf GRin. Mag.a Ennemoser: Nein. StRin. Kahr: Nein, in den stadteigenen Kinderbetreuungseinrichtungen, also die, die wirklich große Einkommen haben, sicherlich nicht. Aber, was ich mir wünschen würde, ist, dass wir eine Diskussion führen, wirklich in allen Bereichen sich das anschauen, und wir werden auf jedem Fall diesem Stück so nicht zustimmen, weil es auf der einen Seite wieder genau jene trifft, die auf allen Ebenen jetzt zum Zug kommen und dann sind es halt nur da zehn Euro, da nur fünf Euro, aber in der Summe ist es genau das, was ihnen fehlt, um wirklich bescheidenste Verbesserungen für ihre Kinder voranzutreiben (Applaus KPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Meine geschätzten Damen und Herren! Dass wir auch den § 29 unserer Geschäftsordnung vielleicht noch einmal kurz durchgehen, falls niemand mehr das Wort begehrt, wenn nach genehmigtem Antrag auf Schluss der Redner ist, die vorgemerkten Redner alle gesprochen haben oder wenn der Antrag auf Schluss der Wechselrede angenommen wurde, erklärt der Vorsitzende die Verhandlung für geschlossen, erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort und formuliert die der Abstimmung zugrundeliegende Frage derart, dass sie mit Zustimmung oder Nichtzustimmung entschieden werden kann. Das heißt konkret, wenn das das Schlusswort der Frau Sissi Potzinger war, dann hätte danach jetzt auch niemand reden drüfen, nachdem wir aber auch noch einen Antrag haben, kann man sich auch zum Antrag zu Wort melden. Wenn jetzt alle einverstanden sind, stimmen wir über diesen Antrag auf Absetzung des Stückes zuerst ab. Der Abänderungsantrag von GR. Dr. Wohlfahrt wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Stadtrat Eisel-Eiselsberg übernimmt den Vorsitz um 15.10 Uhr Berichterstatterin: GRin. Bergmann 3) A 8 – 22996/2006-29 Umfassende Sanierung des städtischen Wohnhauses Eggenberger Gürtel 40 /Friedhofgasse 8 Nachförderung des Landes Steiermark; Darlehensaufnahme in der Höhe von € 37.902,00 beim Land Steiermark GRin. Bergmann: Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht in diesem Stück um die eine Nachförderung bezüglich einer umfassenden Sanierung des städtischen Wohnhauses Eggenberger Gürtel 40/Friedhofgasse 8. Es wurde für die gesamte Sanierung dieses Wohnhauses eine Darlehensaufnahme bereits per Gemeinderatsbeschluss beschlossen in der Höhe von 1.180.000 Euro, und nunmehr gewährt das Land eine Nachförderung in der Höhe von 37.902 Euro. Zur Sicherstellung dieses Betrages sind die üblichen Bedingungen des Wohnbauförderungsgesetzes. Ich bitte um Annahme. Die Berichterstatterin stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 3 lit c des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 42/2010, mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit beschließen: Die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von € 37.902,00 auf Basis der Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 und der Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz wird zu den Bedingungen des beiliegenden Schuldscheines und der beiliegenden Förderungszusicherung, die integrierende Bestandteile dieses Beschluss bilden, genehmigt. Zur Sicherstellung des Betrages von € 37.902,00 samt 0,5 % p.a. Zinsen, 5,5 % Verzugs- bzw. Zinseszinsen und der Kaution in der Höhe von € 3.790,20 verpflichtet sich die Stadt Graz gemäß Schuldschein zur Verpfändung von 1/1 Anteile der Liegenschaft (Baurechts-)EZ 572, KG Gries sowie zur Einräumung eines Veräußerungsverbots. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen (51 : 0). Berichterstatterin: GRin. Bergmann 4) A 9 22006/2006-30 Umfassende Sanierung des städtischen Wohnhauses Triesterstraße 60 und 62 Darlehensaufnahme in der Höhe von € 1.402.453,00 beim Land Steiermark GRin. Bergmann: Das nächste Stück betrifft wieder eine umfassende Sanierung des städtischen Wohnhauses in der Triesterstraße 60 und 62, und es geht um die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von 1.402.000 Euro. Es soll wieder aus den Mitteln der Wohnbauförderung des Landes Steiermark aufgenommen werden, und zur Sicherstellung dieses Betrages gelten ebenfalls wieder die üblichen Bedingungen des Wohnbauförderungsgesetzes. Die Berichterstatterin stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 3 lit c des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 42/2010, mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit beschließen: Die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von € 1.402.453,00 auf Basis der Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 und der Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz wird zu den Bedingungen des beiliegenden Schuldscheines und der beiliegenden Förderungszusicherung, die integrierende Bestandteile dieses Beschlusses bilden, genehmigt. Zur Sicherstellung des Betrages von € 1.402.453,00 samt 0,5 % p.a. Zinsen, 5,5 % Verzugs- bzw. Zinseszinsen und der Kaution in der Höhe von € 140.245,30 verpflichtet sich die Stadt Graz gemäß Schuldschein zur Verpfändung von 1/1 Anteile der Liegenschaft (Baurechts-) EZ 1508, KG Gries, sowie zur Einräumung eines Veräußerungsverbots. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen (51 : 0) Berichterstatter: GR. Hohensinner 8) A 8/4 – 1812/2001 Sonderwohnbauprogramm „Betreutes Wohnen für SeniorInnen – Kalvarienbergstraße“, Gdst.Nr. 2280/1, EZ 1269, KG 63104 Lend im Ausmaß von 2.548 m2 Einräumung eines Baurechtes ab 1.9.2012 auf die Dauer von 55 Jahren GR. Hohensinner: Sehr geehrter Herr Stadtrat, werte Gäste auf der Galerie, sehr geehrter Gemeinderat! Mein Stück befasst sich mit der Zielsetzung der Regierungsparteien, 500 leistbare Wohnungen zu errichten. Die Abteilung für Immobilien hat in Folge geeignete Grundstücke gesucht. Ein Grundstück mit der Adresse Kalvarienbergstraße wurde gefunden, hier sollen nun Wohnungen für Menschen ab dem vollendeten 59. Lebensjahr errichtet werden. Auf diesem Grundstück befindet sich ein Kindergartengebäude, das stark sanierungsbedürftig ist. Der Halbtagskindergarten, der sich in diesem Gebäude bis dato befunden hat, wird in den nächstgelegenen Kindergarten in die Erlengasse übersiedelt. In der Folge wurde das Baurecht ausgeschrieben, aber leider wurde kein Bauträger gefunden, der hier Pläne oder ein Projekt entwerfen wollte. Parallel dazu ist das Hilfswerk Steiermark gemeinsam mit der Gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft oder Siedlungsgenossenschaft für Arbeiter und Angestellte Köflach an die Stadt Graz herangetreten mit einem schönen Konzept. Die Abteilung für Immobilien hat daher einen entsprechenden Baurechtsvertrag auf 55 Jahre definiert und aufbereitet. Der wertgesicherte Bauzins beträgt 20.384,- jährlich. Bei Beendigung des Baurechtes gehen die Objekte entschädigungslos in das Eigentum der Baurechtsgeberin, der Stadt Graz, über. Bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 i.d.g.F. LGBl.Nr. 42/2010, beschließen: 1.) Die Stadt Graz räumt der SGK – Gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft der Arbeiter und Angestellten Köflach reg.Gen.m.b.H., Grazer Straße 2, 8580 Köflach, FN 64763s, an dem Gdst.Nr. 2280/1, EZ 1269, KG 63104 Lend, ab 1.9.2012 auf die Dauer von 55 Jahren ein Baurecht im Sinne des beiliegenden Baurechtsvertrages ein, wobei für die Betreuung des Modells „Betreutes Wohnen für SeniorInnen – Kalvarienbergstraße“ die Hilfswerk Steiermark GmbH, Herrgottwiesgasse 149, 8055 Graz, FN 211039b, von der Baurechtsnehmerin beauftragt wird. 2.) Der jährliche zu entrichtende Bauzins beträgt € 20.384,- und ist mit dem Verbraucherpreisindex 2005 wertgesichert. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Spath NT 17) SSA – 5429/2004-144 A 8 – 46340/2010-14 1. Projektgenehmigung in der OG über € 17.820,000,- für die Jahre 2011-2015 2. Beistellung von pädagogischem Personal für die Freizeitbetreuung GR. Mag. Spath: Hier geht es um die Projektgenehmigung in der OG über 17.820.000 Euro für die Jahre 2011 bis 2015 und um die Bereitstellung von pädagogischem Personal für die Freizeitbetreuung. Aufgrund der schulrechtlichen Bestimmungen ist der Schulerhalter verpflichtet, eben schulische Tagesbetreuungen einzurichten und neben der dazu erforderlichen Infrastruktur auch die PädagogInnen für die Freizeit bereitzustellen. In Graz sind im Schuljahr 2010/11 48 städtische Pflichtschulen betreut worden, die Zahl der zu betreuenden SchülerInnen steigt ständig. Zur Bereitstellung der PädagogInnen für die Stadt Graz sind externe Rechtsträger, haben einen Vertrag mit der Stadt Graz, die grundsätzlich vier Jahre laufen, und diese Lautzeit ist mit 31. August dieses Jahres beendet. Der Jahresaufwand im Budgetjahr 2010 betrug laut Rechnungsabschluss 3.843.531 Euro. Für eine Neubeauftragung für vier Jahre eben ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Dazu sind Rahmenbedingungen definiert worden. Ich möchte nur auf eine Rahmenbedingung hinweisen, dass eine Sonderregelung für das Vergabelos der Ellen-Key-Schule vorliegt, hier werden eben zwei BetreuerInnen bereitgestellt und für weitere fünf Lernstunden pro Woche eine Betreuungsperson. Die Ausschreibung gilt für 34 Volksschulen, 13 neue Mittelschulen und drei Sonderschulen. Die Verträge sollen eben für vier Schuljahre dauern und zwar beginnend mit 1. September 2011 bis 31. August 2015, der Finanzierungsaufwand der Stadt Graz beträgt eben 7.820.000 Euro und die Kosten sind im Eckwertbudget des Stadtschulamtes eben bedeckt und werden von dort finanziert. Ich stelle daher diesen Antrag, dass die 17.820.000 Euro, eben diese Projektgenehmigung, genehmigt wird und zweitens für die Bereitstellung von pädagogischem Personal für die Freizeitbetreuung an ganztägigen Schulformen durch externe Rechtsträger eben auch die Zustimmung erteilt wird. Die Bedeckung erfolgt für das Jahr 2011, also für das heurige Jahr, auf den hier angegebenen Finanzpositionen in der Höhe von 1.357.600 Euro. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft und des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z. 7 bzw. § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 42/2010 beschließen: 1. In der OG wird die Projektgenehmigung „Ganztägige Schulformen 2011-2015“ (für den Zeitraum 1.9.2011 bis 31.8.2015) in der Höhe von € 17.820.000,- wie folgt beschlossen. Projekt Ges.Kost. RZ MB 2011 MB 2012 MB 2013 MB 2014 MB 2015 Ganztägige Schulformen 2011 - 2015 17.820.000 2011-2015 1.612.300 4.210.300 1.359.700 4.514.800 3.132.000 Die Kosten sind über die Eckwerte 2011 – 2015 des Stadtschulamtes zu finanzieren. 2. Für die Beistellung von pädagogischem Personal für die Freizeitbetreuung an ganztätigen Schulformen durch externe Rechtsträger wird die Zustimmung erteilt. Die Bedeckung erfolgt für das Jahr 2011 aus den Fipossen 1.21100.728700 in der Höhe von € 1.357.500,- bzw. 1.21200.728700 in der Höhe von € 255.100,-. GR. Mag. Mariacher: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dieser Punkt ist es wert, dass man ein paar Worte dazu verliert, geht es doch um eine enorme Summe von 17,8 Millionen Euro, die hier für die Betreuung von Kindern, Jugendlichen eingesetzt werden soll. Ich denke, dass wir dem Wesen nach, dass wir dieses Ziel erreichen wollen, diese Betreuung sicherzustellen und zu gewährleisten unisono einig sind. Was ich in dem Stück vermisse, und das ist durchaus ein Kardinalfehler, der hier für mich herauskommt, ist, dass in keiner Weise evaluiert ist, dass in keiner Weise auch nur dargestellt ist, ob man mit den bestehenden Ressourcen, die die Stadt zur Verfügung hat, insgesamt immerhin 7.000 Mitarbeitern gemeinsam mit der Holding, hier auch nur ansatzweise ein Potential findet, um diesen Betreuungsaufwand (Der Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke), um diese Betreuungsleistung von Mensch zu Kindern und Jugendlichen in irgendeiner Weise zu gewährleisten. Das heißt, ich rede hier nicht von 30 %, nein, nicht einmal 5 %, nicht einmal ein Prozent dieser Leistung, die hier dargestellt ist, gibt es ein Substituierungsvorschlag, wo man sagt, ok, wir haben diverses Potential in Graz zu Verfügung im Magistrat, in der Holding, dass sie entsprechende Ausbildung hat oder womöglich hier die Bereitschaft ist in diesem Bereich tätig zu werden, hier auch entsprechende Zusatzausbildung, Schulung zu machen, um das auch wirklich fachlich adäquat zu gewährleisten, nein, nichts findet man in diesem Stück und ich denke, dass es gerade im Sinne der Sparsamkeit und im Sinne gerade des Beschlusses, den wir vorhin gefasst haben, nämlich Kindern, Eltern, Familien zu belasten durch höhere Abgaben, ist es ein Kardinalfehler und ich denke (Der Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) daher, nur aus diesem Grund werde ich meine Zustimmung verweigern. Danke. StR. Eisel-Eiselsberg: Vielleicht darf ich nur persönlich anmerken, wenn hier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Graz oder des Hauses Graz angesprochen werden, die man möglicherweise in diesem Bereich einsetzen kann, da kann man nur sehr, sehr deutlich sagen, hier geht es um Fachpersonal in pädagogischer Hinsicht, in freizeitpädagogischer Hinsicht und diese Mitarbeiter, die wir haben in der Stadt, die brauchen wir selber in unseren Einrichtungen. Die sind nicht überflüssig, im Gegenteil, wir leiden immer unter Personalmangel, die können wir nicht einfach abziehen und woanders einsetzen (Applaus ÖVP). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Müller NT 25) A 14-K-600/1997 07.04.1 Bebauungsplan „Liebenauer Gürtel“ VII. Bez., KG Engelsdorf 1. Änderung GR. Müller: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier um den Bebauungsplan Liebenauer Gürtel, den nördlichen Bereich davon. Der Bebauungsplan musste adaptiert und angepasst werden aufgrund der Änderung der Flächenwidmungsplanvorschriften. Es hat im letzten Moment noch einige Anpassungen hinsichtlich der Zufahrt gegeben, sprich es wurden Servitutsvereinbarungen abgeschlossen beziehungsweise mussten abgeschlossen werden. Es liegen jetzt die entsprechenden Maßnahmen und rechtlichen Voraussetzungen vor, damit bei der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung der Antrag einstimmig angenommen wurde. Daher stellt der Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle die Aufhebung des Aufschließungsgebietes, den 07.04.1 Bebauungsplan Liebenauer Gürtel bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie die Einwendungserledigung beschließen. Der Berichterstatter stellt namens des Gemeindeumweltausschusses und Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle 1. die Aufhebung des Aufschließungsgebietes, 2. den 07.04.1 Bebauungsplan „Liebenauer Gürtel“, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie 3. die Einwendungserledigung beschließen. Der Tagesordnungspunk wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: StR. Mag. Müller NT 26) BG00 36971/2011/0004/HAUB A 16-4212/2002 A 15-3392/2010 A 8 – 46340/2010-11 Fördervereinbarung zur mittelfristigen Finanzierung des Festivals La Strada für die Jahre 2011 bis 2013 StR. Mag. Müller: Zur mittelfristigen Finanzierung von La Strada, Sie kennen, glaube ich alle, La Strada, ein Festival, das wirklich internationales Renommee hat, das für Graz eine ganz hervorragende Wirkung hat, und es geht hier darum, eine mittelfristige Absicherung zu machen. Das Stück wurde im Stadtsenat vorberaten, es ist so, dass wir hier, wir machen das ja nur ausnahmsweise für drei Jahre, Finanzierungssicherheit gibt. Es ist vielleicht auch besonders hervorzuheben, dass es sich um eine Kooperation mehrerer Ressorts handelt und es geht auch darum, eine Planungssicherheit eben für dieses Festival zu geben. Und es ist so, dass wir auch im Stadtsenat das besprochen haben, dass wir das natürlich nur in Ausnahmefällen machen können, und deswegen bitten wir um Zustimmung des Gemeinderates auch für dieses Stück und ich bitte um Annahme (Applaus SPÖ). Der Berichterstatter stellt namens des Stadtsenates den Antrag, der Gemeinderat wolle mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit gemäß § 1 Abs. 3 der Subventionsordnung der Landeshauptstadt Graz vom 9.12.1993 bzw. gemäß § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 i.d.F. LGBl.Nr. 42/2010 beschließen: Die Gesamtsumme für die Fördervereinbarung zur mittelfristigen Finanzierung des Festivals La Strada umfasst für das Jahr 2011 € 250.000,- und für die Jahre 2012/2013 jährlich € 200.000,-. 1. Für die haushaltsmäßige Vorsorge in den Jahren 2011 bis 2013 wird die entsprechende Projektgenehmigung erteilt. 2. Zur mittelfristigen Sicherung der Planung und Finanzierung des Festivals La Strada werden die in den jeweiligen Budgets enthaltenen Subventionen, wie im Motivenbericht aufgelistet, beschlossen. 3. Die Förderungsvereinbarung ist durch die Mag.-Abt. 16 – Kulturamt und die Mag.-Abt. 8 – Finanz- und Vermögensdirektion mit den ProjektträgerInnen von La Strada laut beigelegtem Vertrag, der einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, abzuschließen. 4. Die Auszahlung erfolgt zu den im Vertrag genannten Terminen von den jeweils zuständigen Abteilungen – die Abrechnung für die ausgezahlten Beträge wird zur Gänze vom Kulturamt durchgeführt. 5. Mit dieser Förderung ist jener Fördervertrag, der mit GRB vom 11.12.2008 in Höhe von € 57.600,- beschlossen wurde, außer Kraft gesetzt. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen (48:0). Berichterstatter: StR. Mag. Müller NT 27) BG00 07280/2011/0165/HAUB A 16-2438/2002 A 8 – 46340/2010-13 Fördervereinbarung zur mittelfristigen Finanzierung der Kulturvermittlung Steiermark für die Jahre 2011 bis 2013 StR. Mag. Müller: Es ist so, dass es bei der Kulturvermittlung Steiermark handelt es sich um eine kunstpädagogische Initiative, die auch bereits von Erfahrung geprägt ist. Es ist so, dass es auch damit eine Planungssicherheit geben soll für diese Einrichtung, es ist so, Sie kennen auch die Kulturvermittlung Steiermark, nehme ich an, es handelt sich hier vor allem, was mich also auch besonders fasziniert hat darum, dass es sehr stark international vernetzende Kulturkooperationen gibt, wo sehr starke internationale Ansätze drinnen sind und das in der Kulturpädagogik auch den Niederschlag findet. Das bedeutet, es ist auch für die Jugend ein ganz interessanter Bereich und es geht auch hier darum, eben eine mittelfristige Planungssicherheit zu geben, es ist das alles vorbereitet worden noch von meinem Vorgänger, dem Herrn Stadtrat außer Dienst Karl-Heinz Herper. Ich werde seinen Weg hier weiterführen, es geht darum, Kontinuität in diese Kulturarbeit zu bringen. In diesem Sinne bitte ich auch hier um Annahme (Applaus SPÖ). Der Berichterstatter stellt namens des Stadtsenates den Antrag, der Gemeinderat wolle mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit gemäß § 1 Abs. 3 der Subventionsordnung der Landeshauptstadt Graz vom 9.12.1993 bzw. gemäß § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 i.d.F. LGBl.Nr. 42/2010 beschließen: Die Gesamtsumme für die Fördervereinbarung zur mittelfristigen Finanzierung der Kulturvermittlung Steiermark beträgt für die Jahre 2011 bis 2013 jährlich € 244.800,-. 1) Für die haushaltsplanmäßige Vorsorge in den Jahren 2011 bis 2013 wird die entsprechende Projektgenehmigung erteilt. 2) Zur mittelfristigen Sicherung der Planung und Finanzierung der Kulturvermittelung Steiermark werden die in den jeweiligen Budgets enthaltenen Subventionen, wie im Motivenbericht aufgelistet, beschlossen. 3) Die Fördervereinbarung ist durch die Mag.-Abt. 16 – Kulturamt und die Mag.-Abt. 8 – Finanz- und Vermögensdirektion mit den ProjektträgerInnen der Kulturvermittlung Steiermark laut beigelegtem Vertrag, der einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, abzuschließen. 4) Die Auszahlung erfolgt zu den im Vertrag genannten Terminen von den jeweils zuständigen Abteilungen – die Abrechnung für die ausgezahlten Beträge wird zur Gänze vom Kulturamt durchgeführt. 5) Mit dieser Fördervereinbarung ist jener Fördervertrag, der mit GRB vom 11.12.2008 in Höhe von € 197.700,- beschlossen wurde, außer Kraft gesetzt. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen (48 : 0). Berichterstatter: GR. Mayr NT 28) A 17 – 014785/2011/1 Petition an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familien und Jugend zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Gemeinden zur Festlegung von Sperrzeiten in bestimmten Gemeindegebieten GR. Mayr: Sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um ein Problem, das wir aus dem Uni-Viertel kennen, die Lärmbelastung, die Situation wie man auch rechtlich damit umgehen kann. Wir haben in der Gewerbeordnung, also über die Gewerbeordnung und die Sperrzeitenverordnung des Landeshauptmannes, folgende Situation, dass für die Betriebsarten Bar, Kaffeehaus, Café, Diskotheken und Nachtklubs Sperrstunden oder Grenzen definiert sind, die eigentlich keine sind, das heißt, ein Offenhalten über 24 Stunden ist im Prinzip möglich. Jetzt gibt es eine Möglichkeit gemäß § 13 Abs. 5 der Gewerbeordnung daran etwas, hat die Gemeinde die Möglichkeit, die Aufsperrstunde zu ändern und zwar dann, wenn die Nachbarschaft wiederholt durch ein nicht strafbares Verhalten von Gästen vor der Betriebsanlage des Gastgewerbebetriebes unzumutbar belästigt wird und wenn sicherheitspolizeiliche Bedenken bestehen. Diesbezüglich gab es natürlich über Jahr hinweg Bemühungen der Stadt Graz, wir sind aber dann rechtlich und auch messtechnisch leider in die Situation gekommen, dass bei einer hohen Konzentration von Gastgewerbebetrieben die Zuordnung zu den einzelnen Betrieb dieser Problemlage eigentlich nicht mehr möglich ist. Daher ist es auch nicht möglich, einen konkreten Betrieb, und nur das wäre möglich, eine andere Aufsperrstunde oder andere Betriebsstunden von Seiten der Gemeinde zu verordnen. Daher wäre es nun das Ziel, und das ist aus unserer Sicht also jetzt rechtlich die letzte Möglichkeit, in diesem Bereich eine Bestimmung oder die Bestimmung des § 13 der Gewerbeordnung dahingehend zu ändern, dass es Gemeinden erlaubt sein soll, eine Sperrstunde zu ändern und zwar durchaus in einem bestimmten Gastgewerbebetrieb, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, und der Antrag sollte daher dahingehend gehen, der Gemeinderat wolle beschließen, das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zu ersuchen, den § 113 der Gewerbeordnung 1994 dahingehend zu ergänzen, dass entweder die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich oder die Bezirksverwaltungsbehörde von der Sperrzeitenverordnung des Landeshauptmannes bei Vorliegen einer hohen Dichte an Gastgewerbebetrieben abweichende Sperrzeiten für bestimmte betroffene Wohngebiete und sonstige sensiblen Bereiche festlegen können sollen. Bitte um Annahme (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Gemeindeumweltausschusses und des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeindrat wolle beschließen, das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zu ersuchen, den § 113 GewO 1994 dahingehend zu ergänzen, dass entweder die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich oder die Bezirksverwaltungsbehörde von der Sperrzeitenverordnung des Landeshauptmannes bei Vorliegen einer hohen Dichte an Gastgewerbebetrieben abweichende Sperrzeiten für bestimmte betroffene Wohngebiete und sonstige sensible Bereiche festlegen können. GR. Ing. Lohr: Hoher Gemeinderat, sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ein wichtiges Stück und ein erster Schritt in die richtige Richtung. Mein Kollege Mag. Korschelt kämpft ja schon lange mit vielen Freiheitlichen im Bereich des Geidorfes, um Ruhe für die Anrainer zu bekommen. Harald Korschelt wird auch einen dringlichen Antrag noch zum Thema machen. Aber zu diesem Stück, wir sehen das als einen ersten Schritt und wir sollten gleich einen zweiten Schritt auch Richtung Land setzen. Ich darf das auch kurz begründen. Die aktuelle Sperrstunden-Verordnung des Landes hat die ursprüngliche Intention, die Gewerbeordnung für Kaffeehaus- und Barbetriebe eine Sperrstunde von 05.00 Uhr bei gleichzeitiger Aufsperrstunde von 05.00 Uhr zuzulassen, damit wurde ein Schlupfloch geschaffen, das den Betreibern der Lokale im Universitätsviertel ein nahezu durchgehendes Offenhalten ihrer Betriebe ermöglicht. Dem steht nun das Bedürfnis der Anrainer nach adäquaten Ruhezeiten und einer jedem Menschen gebührenden Nachtruhe von mindestens sechs Stunden gegenüber. Betrifft vor allem Familien mit Kindern. Es gilt zu bedenken, dass da Familien betroffen sind, und der gegenständliche Missstand wurde durch die gegenständliche Sperrstunden-Verordnung des Landes Steiermark verursacht. Unabhängig von der Petition an den Bundesgesetzgeber sowie ihrer weiteren Behandlung sollte auch das Land Steiermark in seinem Wirkungsbereich berichtigend eingreifen. Ich stelle daher namens des FPÖ-Gemeinderatsklubs einen Zusatzantrag: Der Gemeinderat wolle zudem beschließen, auch an das Land Steiermark auf dem Petitionsweg heranzutreten, um eine Änderung der aktuellen Sperrstunden-Verordnung dahingehend zu erwirken, dass eine jedem Menschen zustehende Nachtruhe von durchgehend mindestens sechs Stunden sichergestellt ist. Ich bitte um Zustimmung (Applaus FPÖ). Bürgermeisterstellvertreterin Rücker übernimmt um 15.30 Uhr den Vorsitz. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag von GR. Ing. Lohr wurde mit Mehrheit abgelehnt. Berichterstatter: GR. Mag. Korschelt NT 29) StRH – 8448/2009 Überprüfung der Abteilung für Katastrophenschutz und Feuerwehr Graz GR. Mag. Korschelt: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat! Auf Antrag des Herrn Bürgermeisters wurde die Abteilung für Katastrophenschutz und Feuerwehr in Graz geprüft. Es ist ein sehr umfangreicher Prüfbericht, der allein 110 Seiten umfasst, der Kontrollausschuss hat sich in den Sitzungen vom 14. Dezember 2010, 25. Jänner 2011, am 1. März 2001, am 29. März 2011 und am 2. Mai sehr ausgiebig mit dem Prüfbericht beschäftigt. Ich möchte noch dazusagen, dass der Prüfbericht nicht beinhaltet die Freiwillige Feuerwehr und auch nicht die unendliche Geschichte der Anschaffung dieser vier Fahrzeuge, die wir immer noch nicht haben. Generell möchte ich sagen, dass der Prüfbericht sehr positiv ist und ich glaube, sagen zu können, dass die Bürger und auch wir beruhigt schlafen können, weil wir wissen, dass wir eine Berufsfeuerwehr haben, die im wahrsten Sinne des Wortes ihren Mann stellt und ich darf bitten, diesen Prüfbericht anzunehmen. Der Berichterstatter stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den Prüfbericht des Stadtrechnungshofes sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Rajakovics NT 30) StRH – 39132/2009 Follow-up-Prüfung zur Auslagerung der Exekutionstätigkeit GR. Rajakovics: Auch das ist aus Sicht des Kontrollausschusses ein erfreuliches Stück, wenn es um Exekutionen geht, wahrscheinlich für die Betroffenen nicht so ein erfreuliches. Im Jahr 2004 ist auf der Basis eines seinerzeit von externen Experten erstellten Gutachtens beschlossen worden, die bis dahin von den MagistratsmitarbeiterInnen durchgeführte Exekution von Gebühren und Abgabenansprüchen an die Gerichte auszulagern. Ziel war letztlich ein Einsparungspotential von einer Million Euro für die Stadt Graz. Die Prüfung war, wieweit sind diese Erwartungen eingetroffen, dieser kostenrechnerische Erfolg liegt 2009 bei 360.000 Euro, langfristig wird dieser Erfolg auf ein realistisches, nachhaltiges Maß von rund 600.000 Euro ansteigen. Die Meinung zur Vorteilhaftigkeit der Auslagerung der Exekution war im Jahr 2004 nicht unumstritten, vielfach waren damals Zweifel an der Synergiemöglichkeit angemeldet worden, aus heutiger Sicht kann die Entscheidung als richtig angesehen werden und auch, wenn die damaligen zahlenmäßigen Potentiale in noch höheren Einsparungen signalisiert haben, ist der jetzt erzielte Erfolg doch auch eine Erfolgsgeschichte, der Kontrollausschuss hat das einstimmig so auch gesehen. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den Prüfbericht des Stadtrechnungshofes sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. De Montmorency 2. NT 32) Präs. 12437/2003-59 Vertretung der Stadt Graz in Kommissionen, Vereinen, wirtschaftlichen Unternehmungen; Ersatznominierung für StR. a.D. Karl-Heinz Herper GR. De Montmorency: Frau Vizebürgermeisterin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Vertretung der Stadt Graz in Kommissionen, Vereinen, wirtschaftlichen Unternehmungen als Ersatznominierung für den Stadtrat außer Dienst Karl-Heinz Herper. In den diversen Vereinen war Karl-Heinz Herper Mitglied und der Stadtsenat hat vorberaten, und ich stelle namens des Stadtsenates den Antrag, der Stadtrat Mag. Edmund Müller möge als Vertreter der Stadt Graz in den diverse dem Bericht vorliegenden Vereinen als Vertreter der Stadt Graz fungieren. Ich ersuche um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Stadtsenates den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Anstelle von Herrn StR. a.D. Karl-Heinz Herper wird Herr StR. Mag. Edmund Müller als Vertreter der Stadt Graz nominiert. 1) als Vertreter im Netzwerk „Gesunde Städte“; 2) als Mitglied im Theatererhalterverband Österr. Bundesländer und Städte; 3) als Mitglied im Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs; 4) als Vertreter in der Hauptversammlung des Vereins zur Förderung der Regionalentwicklung (REV) Graz - Graz-Umgebung; 5) als Mitglied des Aufsichtsrates und Mitglied des Lenkungsausschusses der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH; 6) als Mitglied des Aufsichtsrates der Opernhaus Graz GmbH; 7) als Mitglied des Aufsichtsrates der Schauspielhaus Graz GmbH, 8) als Mitglied des Aufsichtsrates der Next Liberty Kinder – Jugendtheater GmbH; 9) als Mitglied des Aufsichtsrates der Theaterservice Graz GmbH; 10) als Mitglied des Aufsichtsrates und Mitglied des Beirates der Grazer Spielstätten Orpheum, Dom im Berg, Schloßbergbühne Kasematten GmbH. GR. Mag. Mariacher: Frau Vizebürgermeisterin! Ich danke für das Stück, weil es ja doch sehr umfassend darlegt, welche Positionen Karl-Heinz Herper in der Stadtregierung gehabt hat und jetzt übertragen werden. Mein Begehren ist es, weil in dieser Vollständigkeit ist das bei den bisherigen Stücken nicht der Fall gewesen, dass wir als Gemeinderäte eine vollständige Liste wirklich aller Stadtregierungsmitglieder bekommen, in welchen Organisationen und Vereinen sie Kraft dieser Funktion in Vertretung sind, um hier wirklich einen kompletten Überblick zu haben. Danke. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E 1) Überparteilicher Schulterschluss zur finanziellen Sicherstellung des Hochwasserschutzes, Petition an die Steiermärkische Landesregierung GR. Hohensinner, GRin. Mag.a Ennemoser, GR. Dipl.-Ing. Topf stellen namens von ÖVP, SPÖ, Grünen, KPÖ, FPÖ und BZÖ folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Hohensinner: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werter Gemeinderat! In den vergangenen Jahren mehrten sich auch im Großraum Graz die Unwetter, welche verschiedene Bäche in unserer Stadt zu reißenden Flüssen wachsen ließen. Vor allem Anrainer der Bezirke Andritz, St. Peter und Mariatrost waren und sind noch heute von dieser Naturgefahr betroffen. Zwischenruf unverständlich. GR. Hohensinner: Straßgang auch, Herr Klubobmann. Um die Bewohnerinnen und Bewohner besser zu schützen, wurde von den zuständigen Abteilungen des Magistrates Graz das Sachprogramm Grazer Bäche ausgearbeitet und in der Gemeinderatssitzung am 24.09.2009 von uns beschlossen. Die darin formulierten Baumaßnahmen sind teilweise umgesetzt beziehungsweise befinden sich in der Planungs- oder Umsetzungsphase. Für die Projektrealisierung waren grundsätzlich fünf Jahre angesetzt. Um dieses ehrgeizige, für die betroffenen Menschen grundlegend wichtige Ziel weitgehend zu erreichen, ist das städtische Sachprogramm zur Hochwassersanierung der Grazer Siedlungsräume mit extremer Konsequenz voranzutreiben. Hier ist festzuhalten, dass die meisten Arbeitsschritte, wie auch die Finanzierung, in Kooperation mit Bund und Land realisiert werden sollen. Der gesamte Finanzbedarf laut Kostenschätzung hat zur Zeit der Beschlussfassung Euro 48,5 Millionen Euro betragen. Die Finanzierung läuft über unterschiedliche Kostenaufteilungsschlüssel. Demnach hat die Stadt Graz über den oben angeführten Gemeinderatsbeschluss die Deckung von 12.100.000 Euro sichergestellt. Sie haben auch die genaue Auflistung der Jahre angeführt. Das Land Steiermark war von Anfang an bei allen Projektplanungsschritten beteiligt und hat an der Kostenermittlung des Programms intensiv mitgestaltet, auch Zahlen eingebracht, aber hinsichtlich des finanziellen Zeitplans nie Bedenken geäußert. Zu diesem Punkt ist anzumerken, dass die Bereitstellung der Bundesmittel ganz eng an die Landesbeteiligung gekoppelt ist. Verschiedene Zeitungsmeldungen beziehungsweise Aussagen von Landespolitikerinnen und -politikern und Landesbeamtinnen und -beamter bezüglich des Sparpakets sorgen für große Verunsicherung unter den hochwassergeplagten Anrainerinnen und Anrainern und auch unter uns Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern. Für die finanzielle Prioritätensetzung des Landes ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Stadt Graz aufgrund der dichten Besiedlung einen Sonderstatus im Hochwasserschutz hat. Die Stadt Graz setzt in dieser grundlegenden Frage einen überparteilichen Schulterschluss und der auch mit der heutigen Sitzung mit diesem Antrag auch eindrucksvoll gelungen ist, dafür möchte ich jetzt schon einmal danke sagen. Namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs stellen wir daher folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Grazer Gemeinderat tritt im Petitionswege an die Steiermärkische Landesregierung heran: Die Finanzlandesrätin Frau Dr. Bettina Vollath und der für die Hochwasserschutzbaumaßnahmen zuständige Landesrat Johann Seitinger werden dringend aufgefordert, die für die Realisierung des gemeinsam erarbeiteten Sachprogramms Grazer Bäche erforderlichen Finanzmittel durch einen Beschluss in der Steiermärkischen Landesregierung sicherzustellen (Applaus ÖVP). GR. Mag. Mariacher zum Antrag: Lieber Kurt, lieber Antragsteller! Ich muss sagen, mit dieser Initiative ist dir und deinen Kollegen, die da mitunterschrieben haben, leider ziemlicher Fake gelungen. Was richtig sind, sind die 12,1 Millionen Euro, die wir damals als aus der Not heraus aufgrund der Ereignisse im Gemeinderat, glaube ich, damals einstimmig beschlossen haben, aber wie der Stadtrechnungshof auch entsprechend in seiner Analyse ein halbes Jahr später festgestellt hat, natürlich nicht ganz korrekt sind, das Land hat gemäß der gesetzlichen Grundlage keinen einheitlichen Prozentschlüssel, der bezahlt wird, sondern das ist inhaltlich völlig unabhängig. Beim Bau von Rückhaltebecken werden zum Beispiel zehn Prozent gewährt, bei Linearmaßnahmen wird der Anteil der Stadt auf 30 % erhöht. Der Stadtrechnungshof hat in seinem Bericht festgestellt, es ist kritisch festzustellen, dass die angenommenen Förderschlüssel nicht garantiert sind, diese sind zwar grundsätzlich seitens des Bundes beziehungsweise des Landes zugesagt, werden jedoch bei jedem Projekt gesondert jetzt erst nach Prüfung bestätigt. Genauso ist es. Weiters sagt der Stadtrechnungshof, der Finanzierungsanteil der Stadt Graz wurde vorwiegend unter der Annahme einer optimalen Förderung errechnet, es ist davon auszugehen, dass der geschätzte Finanzierungsanteil der Stadt Graz deutlich höher als 12,1 Millionen Euro sein wird. Das heißt, die Stadt Graz hat erst uns beschließen lassen als Gemeinderäte, hat dann den Stadtrechnungshof beauftragt, ein entsprechendes Gutachten zu machen, der eigentlich zum Schluss kommt, hoppla, da ist eigentlich die Kacke am Dampfen, würde man in Deutschland sagen, es sind wahrscheinlich wesentlich mehr Mittel erforderlich als die 12,1 Millionen Euro. Weiters ist folgendermaßen, dass die ganze Angelegenheit vom Sparpaket nämlich nach meinem Informationsstand, und ich habe hier Kontakt in die Landesregierung gepflegt, in keiner Weise betroffen wird, sondern das ganze wird nach einer entsprechenden bundesgesetzlichen Grundlage nach dem Wasserbaubeförderungsgesetz abgewickelt, da ist ganz genau geregelt, wie das abzugehen hat, die Stadt Graz ist Interessent und entsprechend sind die einzelnen Projekte abzuwickeln. Das Land Steiermark, so ist meine Auskunft, bitte, Kurt Hohensinner, wenn du eine andere hast, dann sage es hier und nenne aber auch entsprechend die Quelle, nach meinen Informationen wird das Land Steiermark und ist auch budgetär vorgesehen im Jahr 2011 so viel Förderungen für den Hochwasserschutz in Graz ausschütten, bezahlen oder ist vorgesehen, wie noch nie bisher zuvor. Ich weiß daher nicht, woher die Aufregung kommt, ich glaube daher, ihr wollt einfach politisches Terrain, das ihr verloren habt, einfach wieder zurückgewinnen, das ist als entlarvt und daher meines Erachtens weder Dringlichkeit noch dem Antrag daher zustimmend. Danke. GR. Hohensinner: Entschuldigung, Herr Kollege Mariacher, Sie haben da einen Zettel vergessen, BKS-Bank mit ein paar Notizen, der ist gerade runtergefallen. Und im Schlusswort möchte ich mich noch einmal bedanken bei allen, die da mitmachen, und es ist ein überparteilicher Schulterschluss, bei aller Wertschätzung, Herr Kollege, überparteilicher Schulterschluss, du bist eine Person, die versucht und das finde ich ein bisschen beschämend, hier in dieser wichtigen Frage parteipolitisches Kleingeld zu wechseln. Du hast auch gesagt, es ist ein Fake, eine Fälschung, hast dann korrigiert, es gibt verschiedene Aufteilungskosten, Aufteilungsschlüssel. Ich weiß nicht, ob du den Antrag gelesen hast? Habe ich geschrieben, dass es einen Kostenaufteilungsschlüssel gibt? Zwischenruf GR. Mag. Mariacher: Nein. GR. Hohensinner: Na eben, also bitte vielleicht, dass du dich entschuldigst, weil es ist auf keinen Fall ein Fake, Fake heißt Fälschung, und das ist eigentlich eine grobe Unterstellung und das möchte ich bitte mit aller Deutlichkeit zurückweisen, Herr Kollege (Applaus ÖVP). Ich bedanke mich noch einmal für die breite Zustimmung. Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen. 2) Impfaktion an Grazer Pflichtschulen GR. Rajakovics stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Rajakovics: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der gestrigen Ausgabe der Kleinen Zeitung wurde berichtet, dass auf Grund eines Oberstgerichtsurteils in Kärnten, welches die mangelnde Information der Eltern bezüglich der Schulimpfungen kritisierte, allerdings aufgrund eines tragischen Einzelfalls, die Landessanitätsdirektion Steiermark beschlossen hat, die Impfungen in den Schulen auszusetzen und diese an die Bezirkshauptmannschaften zu übertragen. Das ist - höflich ausgedrückt - ein gesellschafts- und gesundheitspolitischer Skandal. Erstens werden alle Eltern bereits nach der Geburt im Rahmen der Mutter-/Kind-Pass-Untersuchungen ausführlich über die Notwendigkeit von Impfungen aufgeklärt, auch natürlich über die Gefahren und zweitens ist es in der Steiermark jedenfalls Usus, dass die Eltern ihr Einverständnis zur Impfung in der Schule per Elternheft schriftlich kundtun müssen, das war ja auch der Grund dieses Urteils, dass dieses Informationsblatt in Kärnten zu wenig ausführlich auch auf die Gefahren hinweist. Zur Zeit liegt, und das ist tragisch, ein zwei Monate altes Baby mit Keuchhusten auf der Intensivstation der Grazer Kinderklinik, das natürlich noch gar nicht geimpft sein kann, dessen Umgebung aber nicht geimpft war und so ist das Kind angesteckt worden und kämpft jetzt um das Überleben. Der langjährige Leiter der Grazer Kinderintensivstation Dr. Hans Grubbauer, er ist bereits im Ruhestand, warnt eindringlich davor, diese Impfungen auszusetzen. Impfungen, deren positive Wirkung auf die Volksgesundheit sich über Jahrzehnte bewährt hat, müssen weiterhin flächendeckend garantiert werden. Denn wird das nicht in der Schule getan, wird es zu großen Lücken kommen und dann werden sich Krankheiten wie Diphtherie oder Keuchhusten, oder Tbc aktuell ist schon wieder im Vormarsch, bei uns wieder ausbreiten. Man braucht kein Prophet zu sein, sondern nur auf die Statistiken blicken, wie viele Eltern die Mutter-/Kind-Pass-Untersuchungen nach den verpflichtenden ersten 12 Monaten noch weiter durchführen lassen, ich habe das leider nur von zwei Kinderärzten, aber die sagen, dass das weniger als zwei Drittel sind, die diese Untersuchungen dann weiter durchführen lassen. Das heißt, in Zukunft wird ein erheblicher Teil der Kinder den Impfschutz nicht mehr genießen. Der volkswirtschaftliche Schaden durch Erkrankungen wird enorm sein. Geht es um die vom Gericht geforderte Aufklärung der Eltern, dann kann diese über mehrsprachige Broschüren oder bei Elternabenden erfolgen. Geht es um die Finanzen, das ja immer auch möglich ist bei Maßnahmen, die das Land zurzeit setzt, dann wäre man gut beraten, an Stelle der Streichung einen entsprechenden Elternbeitrag einzuheben. Namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs stelle ich daher folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g: Der Grazer Gemeinderat ersucht die zuständigen Stadträte, Mag. (FH) Sonja Grabner für die Schule und Mag. Edmund Müller für die Gesundheit, umgehend in Gespräche mit der Landessanitätsdirektion Steiermark einzutreten, um die Schulimpfaktionen für die Grazer Pflichtschulen für das kommende Schuljahr durch die geeigneten Maßnahmen sicherzustellen. Danke (Applaus ÖVP). GR. Mag. Mariacher zur Dringlichkeit: Lieber Kollege Thomas Rajakovics, das ist wirklich ein sehr wichtiges und gutes Thema, danke dafür, ich glaube auch, die Dringlichkeit ist dahingehend wirklich gegeben, weil die Durchimpfungsrate, wie das so schön heißt, einfach im Sinken ist und jeder weiß (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke), je geringer die Durchimpfungsrate ist, desto anfälliger ist die Population, die Bevölkerung, sprich: die kleinsten Kinder und in dem Sinne. Danke völlig korrekt, nichts auszusetzen auch von meiner Seite her, finde es toll, dass das gemacht worden ist und wünsche wirklich viel Erfolg und darf wirklich auch alle aufrufen, die Eltern sind oder die Einfluss haben, hier wirklich für entsprechenden Impfschutz zu wirken. Danke. StR. Mag. Müller: Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, liebe Stadtsenatskollegen, hoher Gemeinderat! Es ist so, ich habe manchmal das Gefühl, also gerade, wenn der Herr Gemeinderat Mariacher hinausgeht, dann denke ich mir, er macht schon ein bisschen Anfragebeantwortung. Dafür herzlichen Dank, das ist wirklich eine gute Kooperation. Zwischenruf GR. Ing. Lohr: Ich glaube, Sie können ihn gern haben. StR. Mag. Müller: Danke für das Angebot, Transfersummen, wie viel kriegen wir, das ist die Frage. Es ist so, dass uns das natürlich ein Anliegen ist, diese Impfaktionen weiterzuführen, selbstverständlich, ganz klar. Das ist wirklich ein wichtiges Anliegen und insofern haben wir dieses Anliegen auch als gemeinsames formuliert und ich bin dankbar für diesen Antrag. Es ist so, dass wir ein Grundimpfkonzept haben, das der Bund macht. Es ist so, dass das Land dann mit der Landessanitätsdirektion ein Umsetzungskonzept für das Land macht, ein Landeskonzept und wir in der Stadt das dann umzusetzen haben. Und wir glauben, dass die Durchimpfung, und so wie Sie das gesagt haben, dass das extrem wichtig ist, weil wir haben das auch festgestellt an den Fallzahlen, dass immer weniger Leute, immer weniger Eltern ihre Kinder impfen lassen und das ist durchaus Besorgnis erregend, keine Frage. Und deshalb schließen wir uns nicht nur der Dringlichkeit an, sondern auch im Inhalt vollinhaltlich an und wir können anbieten, und das ist jetzt vielleicht auch interessant, dass aber die Impfstelle zur Verfügung steht. Die Impfstelle der Stadt Graz und dass hier sehr wohl vorbildlich diese Aufklärungsarbeit, diese Information gemacht wird, dass man seine Kinder ohne Sorge impfen lassen kann und es ist so, dass dieses persönliche Gespräch, das eben jetzt notwendig ist, um auf Gefahren auch beim Impfen hinzuweisen, eben erforderlich geworden ist aufgrund eines Gerichtsurteils, und ich glaube, das müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen, dass man diese Verantwortung so nicht mehr nehmen kann, ohne eben diese Voraussetzung zu erfüllen. Es ist so, dass diese Aufklärung auch durchaus, und da vertrauen wir eben darauf, dass dann der Gesetzgeber was macht, dass wir dann eine entsprechende Grundlage haben, das auch wieder in den Schulen zu machen. Weil es ist wirklich einfacher, wenn man das direkt in den Schulen macht und vor allem hoffen wir, dass wir damit die Impfraten, Durchimpfraten, wie das mit dem Fachausdruck heißt, wieder erhöhen können (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 3) Mehr-Generationen-Spielplätze GR. Herper stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Herper: Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Bewegung und Spiel an der frischen Luft die Vitalität steigern, dass damit Ausdauer, Beweglichkeit, Koordination und Kraft gefördert werden, ist Tatsache. Das kommt ja nicht von ungefähr, dass wir uns auch mit unserem Nachwuchs regelmäßig viele Stunden im Freien oder auf Spielplätzen verbringen. Ich hoffe, bald auch mit meiner Enkelin. Doch die Förderung von Bewegung, Spaß und Spiel im öffentlichen Raum sollte eigentlich nicht auf die Jüngeren und Jüngsten beschränkt bleiben - wirkt sich doch das alles auch bei Erwachsenen positiv auf den Kreislauf aus, verbessert Gelenkigkeit, Schnelligkeit und Reaktionsvermögen. Vor allem: Solche Möglichkeiten sorgen für ein Mehr an Lebensfreude, wie wir das ja am Beispiel des SeniorInnenzentrums in der Theodor-Körner-Straße sehen, das über einen Fitnesspark verfügt. Was in Graz allerdings noch fehlt, das sind Mehr-Generationen-Spielplätze, wie sie in Spanien längst Standard sind, wie ich sie selber gesehen habe, ich möchte auch gerne spielen, wie sie auch in Spanien längst Standard sind, das habe ich selber auch in Spanien gesehen. In den meisten größeren deutschen Städten wie auch in den skandinavischen Ländern sind sie Alltäglichkeit. Nämlich Spielplätze, die derart ausgestattet und ausgestaltet sind, dass sie sowohl von Kindern als auch von Erwachsenen genutzt werden können und allen Generationen etwas bieten können. Solche Mehr-Generationen-Spielplätze sind nicht nur eine kostenlose Alternative zu teuren Fitnesscentern, siehe Innenstadt – sie fördern vor allem die Kommunikation, das Miteinander von Jungen und Älteren, den gemeinsamen Freizeitspaß im öffentlichen Raum und in frischer Luft. Sie sind Treffpunkte der Generationen. Wobei die Ausstattungsmöglichkeiten für solche intergenerative Spielplätze vielfältig sind: Das reicht von einfachen Bein- und Rückentrainingsgeräten über Balancierstrecken, einem kleinen Fitnessparcours? In Deutschland etwa gibt es auf solchen intergenerativen Spielplätzen zum Teil die ähnlichen Geräte wie für die Kleinen – nur eben stabiler und größer dimensioniert, ebenso aber auch Spielgeräte, die von allen gleichermaßen genutzt werden können. Wobei vor allem Erfahrungen aus Deutschland zeigen, aus deutschen Städten, dass diese generationenübergreifenden Spielplätze noch einen weiteren positiven Effekt haben: Man findet damit auch leichter Spielplatz-Paten und -Patinnen, die bereit sind, sich gemeinsam um solche Spielplätze zu kümmern – auch deshalb, weil solche intergenerativen Anlagen mehr als reine Kinderspielplätze und auch Bezirkstreffpunkte und im Grätzel und in Wohngebieten sind. Deshalb namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion, und ich bedanke mich auch bei der Sozialstadträtin Martina Schröck für die Initiative, stelle ich daher den d r i n g l i c h e n A n t r a g : Die zuständigen Fachabteilungen des Magistrats Graz werden beauftragt zu prüfen, wo und in welcher Form in Graz gemäß Motivenbericht Mehr-Generationen-Spielplätze nach spanischen und deutschen Vorbildern umgesetzt werden könnten. Dem Gemeinderat ist bis spätestens September dieses Jahres ein einsprechender Bericht vorzulegen. Ich bedanke mich (Applaus SPÖ). GRin. Mag.a Taberhofer zur Dringlichkeit: Liebe Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht verwundern, dass wir natürlich als KPÖ sowohl der Dringlichkeit als auch dem Inhalt dem Antrag zustimmen, sehen wir doch diese Initiative teilweise als Anerkennung unserer Bemühungen, die wir genau in diese Richtung schon seit einem Jahr gesetzt haben (Applaus KPÖ), weil so habe ich zum Beispiel am 20. Mai letzten Jahres bereits eine Initiative in diese Richtung eingebracht mit Standort Generationenspielplatz im Rösselmühlpark. Da wurde dann die Antwort gegeben, dass der Standort nicht so günstig wäre, aber im Zusammenhang dort, wo das Geriatrische Zentrum ist, wäre ein möglicher Standort, und das Interesse wurde bekundet. Zwischenzeitlich hat meine Bezirksratskollegin in Gries Inge Arzon verschiedene Aktivitäten in diesem Zusammenhang auch gesetzt. Vor allem auch im Zusammenhang mit dem Projekt Gesundes Gries, sie hat sich unermüdlich für die Idee dort eingesetzt, geworben, hat teilweise auch irgendwie Sponsoren für mögliche finanzielle Unterstützungen in diese Richtung geworben, und es ist im Rahmen des Projektes eine Zusicherung gekommen, dass ein kleiner Teil des Geldes für diese Initiative genutzt werden kann, geklärt werden muss jedoch vor allem Aufstellung, Haftung und was den Generationen-Spielplatz anbelangt, und genau diesen Antrag habe ich in der letzten Gemeinderatssitzung gestellt und ich finde das natürlich immer positiv, dass im Interesse der Seniorinnen und Senioren vielfältig von verschiedenen Seiten her Initiativen gesetzt werden und deshalb freue ich mich durchaus darüber, dass die SPÖ auch in diese Richtung unterstützend wirken will, und für mich ist eben Prüfstein, inwieweit auf Perspektive in Zusammenarbeit sowohl die finanzielle Unterstützung als auch die Umsetzung dieses Generationenspielplatz erfolgen wird. Danke (Applaus KPÖ). GR. Hohensinner: Liebe Martina, lieber Karl-Heinz! Die ganze Sache ist eine nette und an sich wirklich zu verfolgende Idee. Im Ansatz gibt es ja schon ähnliche Projekte in Graz zum Beispiel der Lessingpark, Kollege Andi Molnar hat mir berichtet, dort schon gespielt zu haben, LKH Graz, da gibt es einen neuen Spielplatz, ich war selbst bei der Eröffnung dabei, habe dort spielen dürfen. Es gibt, was ich weiß, in Graz 16 Bezirkssport- und Spielplätze, die meisten sind so konzipiert, dass neben den Spielplätzen auch Sportmöglichkeiten sind und nicht zu vergessen der Klettergarten, da gibt es eine regelrechte Erlebniswelt im Leechwald. Wir werden der Dringlichkeit nicht zustimmen, aber sehr wohl dem Abänderungsantrag der grünen Fraktion. Bei aller Wichtigkeit dieses Anliegens muss ich schon eines sagen, liebe Martina, du bist ja selbst zuständig, du hast es auch gegenüber der Wochenzeitung erwähnt, Sozialstadträtin Martina Schröck klärt die Zuständigkeit, also du bist zuständig als Sozialstadträtin. Jetzt frage ich mich, warum nicht einfach machen, das Prozedere schaut so aus, du kannst als Fachstadträtin, gleich wie das der Detlev kann, gleich wie das der Gesundheitsstadtrat kann, ein Projekt entwerfen, könntest dann zur Abteilung für Grünlandplanung gehen, die würden das dann aufbereiten, und umzusetzen hätte das die Holding, was ich weiß. Also man könnte das so angehen. Ich möchte auch hinterfragen, das Instrument der dringlichen Anträge sehen wir als eines an, wo wir wirklich ganz, ganz wesentliche Sachen auf die Tagesordnung beziehungsweise…. Zwischenruf unverständlich. GR. Hohensinner: Bitte? Mein Antrag ist, glaube ich sehr wichtig gewesen, was den Hochwasserschutz betrifft. Also das Instrument der dringlichen Anträge sollte man wirklich anders verwenden und was mir noch auffällt, und das müssen Sie auch irgendwie noch vertragen, die Prioritätensetzung. Ich habe mit vielen Leuten aus dem Sozialbereich diskutiert und die haben sich schon ein bisschen gewundert, warum die Sozialstadträtin dieses sicher wichtige Projekt ganz vorne anstellt. Also da gibt es einige Sachen, die wahrscheinlich aus meiner Sicht zuvor behandelt gehörten. Aber wie schon gesagt, wir werden der Dringlichkeit nicht stattgeben, aber sehr wohl nachher dem Abänderungsantrag der Grünen. Danke (Applaus ÖVP und Grüne). Bgm.-Stvin. Rücker: Zur Vervollständigung der Vaterschafts- und Mutterschaftsthematik, wer, wann, wo zum Thema Generationenspielplätze Initiativen gesetzt hat, es gibt in Graz einen dezidierten Generationenspielplatz, der in Kooperation umgesetzt wurde, und zwar beim Heim Rosenhain gibt es einen Generationenspielplatz… Zwischenrufe unverständlich. Bgm.-Stvin. Rücker: Aha, Theodor-Körner-Straße, Verzeihung, an der Mur direkt, da war jetzt ein Knoten im Hirn, der gemeinsam umgesetzt wurde zwischen den GGZ, dem zuständigen Stadtsenatsreferenten und den damaligen Wirtschaftsbetrieben. Nur zur Vervollständigung der ganzen Diskussion. GR. Mag. Sippel: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat! Wir werden der Dringlichkeit zustimmen, wir werden auch dem Abänderungsantrag des Kollegen Baumann zustimmen, weil ich auch der Meinung bin wie der Kollege Hohensinner, dass hier die Sozialstadträtin gefordert ist, selbst einmal auch in die Entwicklungsphase zu gehen, uns dann ein Konzept auch auf den Tisch zu legen, und wenn das auch von den Kosten her und vom Wert her für die Stadt auch vernünftig ist, dann wird man auch in weiterer Folge mit uns reden können. Ich denke aber trotzdem, und das sollte hier erwähnt werden, dass es im Sozialbereich, und das ist auch in diesem Bereich einzuordnen diese Thematik, dieses Vorhaben, dass es da viele andere Baustellen auch gibt, die, denke ich, wichtiger sind, wo auf einer Prioritätensetzung auch eher das Geld, es kostet ja was, auch in die Hand genommen werden soll und darüber hinaus, und das werden wir uns eben anschauen, es ist nicht unbedingt auch gesichert, dass dieses Vorhaben auch in Graz funktioniert. Es funktioniert in Skandinavien, es funktioniert in Spanien, aber dort ist auch die Mentalität eine andere und das gilt hier im Hinterkopf zu behalten. Aber nichtsdestotrotz wir warten auf das Konzept, sind gespannt und wenn das auch schlussendlich vernünftig ist, wird es dann in weiterer Folge auch von uns eine Zustimmung geben. Danke (Applaus FPÖ). GR. Herper: Lieber Armin, bei aller Wertschätzung, aber wie ist die Mentalität zwischen Deutschen und Österreich so grundverschieden? Bei Spanien könnte ich es noch verstehen, aber Skandinavien und Deutschland sind nicht so grundverschieden. Aber gut, ich meine, so differenziert, wie du das jetzt siehst, so sehe ich das gar nicht, sondern aus der Praxis dieser Städte in Skandinavien, Nordeuropa und Mitteleuropa da gibt es gewisse Ähnlichkeiten mit Graz, kann ich mir vorstellen. Was ich bei der ÖVP nicht ganz begreife ist, wenn sie schon dem Abänderungsantrag vom Kollegen Heinz Baumann ihre Zustimmung signalisieren, warum sie dann der Dringlichkeit ihre Zustimmung verweigern, lieber Kurt, es ist irgendwie widersinnig und polemisch zu sagen, die Martina Schröck möge sich um andere Dinge kümmern. Sie kümmert sich um sehr viele Dinge in ihrem Sozialbereich, sie hat eine Aktivität und Leistungskatalog, sie hat es heute schon in ihrer Anfragebeantwortung und wird es auch bei der Dringlichkeit noch einmal kundtun, also uns geht es darum, dass wir eine Idee, die sich in anderen Städten und Ländern durchgesetzt hat, dass wir die auch in Graz verwirklichen und ich kann durchaus auch dem Anliegen des Heinz Baumann etwas abgewinnen, deswegen appelliere ich noch einmal an die ÖVP, sich einen Ruck zu geben und der Dringlichkeit ihre Zustimmung zu geben. Danke (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit angenommen. GR. Baumann zum Antrag: Was nun dringlich ist und was nicht dringlich ist, entscheidet die Mehrheit des Gemeinderates, in dem Fall für die Dringlichkeit deines Antrages, Karl-Heinz. Ich finde es sehr löblich, dass du dich jetzt als Gemeinderat, als Klubobmann einsetzt für generationsübergreifende Spielplätze, übers gemeinsame Spielen, da gibt es auch von uns Grünen die Unterstützung. Es sind ein paar so Dinge gefallen, wo das schon in Ansätzen auch vorhanden ist in Graz, ich möchte eine Sache noch erwähnen, die es in Kürze geben wird, nämlich die Wohnstraßen. Die Wohnstraße, das sind doch die Plätze, wo Generationen sehr leicht miteinander in Kontakt kommen können, und so wie sie geplant sind, die Wohnstraßen, und demnächst eröffnet werden, die erste in Eggenberg, werden wir da auch so etwas wie ein generationsübergreifendes Spielen ermöglichen. Aber schon angekündigt und bei der Dringlichkeit dazu schon Stellung genommen haben ja einige Kolleginnen und Kollegen zu meinem Abänderungsantrag, den ich hiermit formell stellen möchte. Namens des Gemeinderatsklubs der Grünen-ALG stelle ich zum dringlichen Antrag des Gemeinderatsklubs der SPÖ folgenden Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beauftragt Sozialstadträtin Dr.in Martina Schröck unter Einbeziehung von Gesundheitsstadtrat Mag. Edmund Müller sowie mit Beratung oder in Beratung und durch Beratung des zuständigen Stadtrates für Jugend und Familie, Herrn Stadtrat Detlev Eisel-Eiselsberg, ein Konzept für die Umsetzung von Mehr-Generationen-Spielplätzen für Graz zu erarbeiten und umzusetzen. Ich bitte um Annahme oder ich sage schon danke für die Annahme dieses Abänderungsantrages (Applaus Grüne). GRin. Bergmann: Lieber Kurt, auf deine Wortmeldung hin muss ich mich einfach melden. Ich denke, der Gemeinderat hat schon viele Initiativen deinerseits beschlossen hier, wo ich mir persönlich manchmal gedacht habe, ob das jetzt unbedingt das Wichtigste für die Stadt ist, wie zum Beispiel der Mur-Beach oder andere Dinge, aber das sei dahingestellt (Applaus KPÖ). Ich glaube ganz einfach, deine Wortmeldung, deine abfällige Wortmeldung hat mich gestört zu diesem Thema. Ich glaube, dass das ein ganz wesentlicher und wichtiger Beitrag in der Stadt sein kann, ob das jetzt Senioren, Eltern oder Kinder sind und ich möchte hier auch mit einbeziehen Behinderte, es ist immer wieder, und da habe ich in der vergangenen Periode schon Initiativen eingebracht, dass unsere Spielplätze für viele behinderte Kinder kaum zu nutzen sind, also auch das sollte in dieses Konzept mit einfließen. Aber mein Vorschlag wäre, nachdem sich der Bezirksrat in Gries schon so intensiv mit diesem Thema beschäftigt hat, dass ja auch gerade der Ex-Stadtrat Herper sich bei dem Projekt gesunder Bezirk Graz eingebracht hat, dass dort Bezirksräte und auch unsere Kollegin sich sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt haben. Es gibt hier bereits finanzielle Mittel zum Ankauf dieser Geräte, es gibt hier auch, und da hat die Kollegin Taberhofer in der Vergangenheit schon sehr viel recherchiert, welche Geräte sind sinnvoll, es gibt sogar in der Abteilung Grünraum schon einen Katalog dafür, was hier in Frage kommt. Es gibt, wie gesagt, die Finanzen, es gibt auch einen Standort, den man schon ins Auge gefasst hat, machen wir doch ein Pilotprojekt bei diesen Dingen, wo schon Vorarbeit geleistet wurde. Die einzige Frage, die hier noch offen ist, und das ist eine Frage, die jetzt geklärt werden muss in der Stadt, wer übernimmt für diese Geräte die Kosten für die Aufstellung und wer übernimmt die Haftung. Das betrifft auch Kinderspielplätze, es ist eine Haftungsfrage, es ist eine Wartungsfrage, wer wartet diese Geräte, und genau an diesem Punkt sind wir jetzt bei diesem Projekt angelangt, das noch zu klären ist. Und da bitte ich wirklich den Herrn Stadtrat Müller und die Frau Stadträtin Schröck, hier unterstützend einzugreifen, wo es möglich ist, Verhandlungen mit der Holding aufzunehmen, denn die Wirtschaftsbetriebe, so wie es früher eigentlich relativ einfach gewesen ist, die Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbetrieben ist eben jetzt komplizierter geworden. Also ich würde mir wünschen, wenn wir hier ein Pilotprojekt auf die Beine stellen, dieses evaluieren und wenn das ein Erfolg wird, dass wir dann dieses Konzept eigentlich auf weitere Standorte in Graz ausdehnen. Danke (Applaus KPÖ und SPÖ). GR. Mag. Mariacher: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Antrag sind wirklich einige ganz wesentliche Fragen zu beantworten, die ich leider aus dem Antragstext des dringlichen Antrages nicht herauslese. Es ist sehr breit eigentlich die Intention dargelegt, keine Frage, aber ich frage mich genauso wie der Kollege Baumann erstens, warum macht nicht die Sozialstadträtin selber den Vorschlag erstens, die Frage ist, wie reiht sich das ein in die Prioritätenliste der Sozialstadträtin, weil wir diskutieren eigentlich in jeder Sitzung über die beschränkten Sozialressourcen, wir haben diskutiert lang über die Auswirkungen des „Sparpaketes“ unter Anführungszeichen, im Landtag, ich sehe da hier einen zusätzlichen Aufwand. Ich sehe in keiner Weise irgendeinen Vorschlag der Budgetdeckung, wenn Sie reinschreiben würden, ja Sie haben schon entsprechende Sponsoren bei der Hand, die die Kosten übernehmen für Aufstellung und Betrieb, wäre das was anderes. Keine Auskunft diesbezüglich, ich sehe auch die Problematik, dass die Stadt Graz überhaupt zu kämpfen hat, die bestehenden Kindergartenplätze überhaupt am aktuellen Stand zu halten, der Prof. Mayer von der Kinderklinik hat sich jahrelang immer wieder bemüht und auch beanstandet, welche Gefährdungen es bereits bei den bestehenden Kindergartenplätzen gibt, auch das ist natürlich bei Mehr-Generationen-Plätzen zu erwarten, da gebe ich der Kollegin Bergmann vollkommen Recht, es ist auch die Frage wirklich der Haftung ganz eindeutig auszudiskutieren und darzulegen, wie die Übernahme der Haftungsfragen ist und diese Problematiken sind meines Erachtens im Antrag gar nicht berücksichtigt, sodass ich mich außerstande sehe wirklich, vor diesem inhaltlichen Hintergrund diesem Antrag zuzustimmen. Danke. Bgm.-Stvin. Rücker: Ich möchte noch einmal kurz erwähnen, es gibt die Möglichkeit, ein bestehendes Exemplar eines Seniorenspielplatzes oder Generationen-Spielplatzes selbst zu besuchen und zu besichtigen und zu erleben, wie das funktioniert. Man braucht nur an der Mur entlang spazieren gehen und direkt beim GGZ, zwischen GGZ und Mur ist dieser Spielplatz angelegt, vor zwei Jahren eröffnet worden und ich nehme an, ist neben dem Kindergarten, also ist schön integriert dort. StRin. Mag.a Drin. Schröck: Hoher Gemeinderat! Ich freue mich, dass dieses Thema, das ich am Sonntag medial präsentiert habe, hier so heiß diskutiert wird. Was mich schon ein bisschen wundert ist, dass man hier bei einem Projekt, das ein sehr schönes Projekt ist, sofort wieder die Kostendebatte führen muss. Und, Herr Klubobmann Sippel, Sie stimmen sofort zu, wenn es darum geht, eine Haftungsübernahme für ein Fitness-Center zu machen, ohne mit der Wimper zu zucken, und dieses Projekt ist vergleichsweise ein Schnäppchen (Applaus SPÖ). Wir können einen bestehenden Spielplatz adaptieren, das ist jetzt keine Unsumme, von der wir da reden, und ich möchte jetzt noch einmal eines klipp und klar sagen, ja, ich bin Sozialstadträtin und ja, meine primären Aufgaben sind Armutsbekämpfung und soziale Gerechtigkeit in dieser Stadt, aber meine Aufgabe ist es auch, für ein gutes Miteinander zu sorgen, weil genau das bedeutet das Wort sozial, miteinander leben, in sozialem Frieden miteinander leben, und dieses Projekt ist ein Meilenstein, um diesem Ziel ein Stück näher zu kommen. Und ich verstehe jetzt auch die Diskussion innerhalb der ÖVP nicht ganz. Ich habe gehört, ich kann es nicht verifizieren, vielleicht macht es der Kollege Eisel-Eiselsberg dann selber, aber ich habe gehört, es hat schon einmal den Plan gegeben nach Rückkunft von einer Riga-Reise, wo in Kooperation mit dem Friedensbüro schon ein fixfertiges Vorhaben beziehungsweise Konzept für einen Mehr-Generationen-Spielplatz zur Umsetzung in Diskussion gestanden ist. Jetzt bringen wir dieses Thema ein und auf einmal ist das überhaupt nicht mehr so wichtig und man diskutiert über Prioritätenlisten. Ich kann Ihnen eines sagen, meine Prioritätenliste ist lang und Gott sei Dank bin ich multitaskingfähig (Applaus SPÖ). Zwischenruf GR. Grosz: Am Parteitag, Schuhe zu fotografieren. GR. Grosz: Frau Stadträtin Schröck wir wissen, Sie sind multitaskingfähig, Sie sind immerhin auch imstande, bei SPÖ-Parteitagen ihre Schuhe ins Facebook zu stellen, daneben Parteiprogramme zu studieren, darüber auch abzustimmen und neue Parteivorsitzende zu wählen, was dabei herauskommt, wissen wir, wenn wir Ihren Sitznachbarn anschauen. Sehr geehrte Damen und Herren, hoher Gemeinderat! Ich bedanke mich durchaus für das Schauspiel der Ignoranz der tatsächlichen Probleme einer Stadt mit einem Ausgabenbudget von einer Milliarde Euro. Einige Zuseherinnen und Zuseher sind ja da, die wahrscheinlich auch sich erschrocken denken, jetzt schauen sie sich einmal den Gemeinderat der Stadt Graz und nun sitzen sie eine halbe Stunde auf der Tribüne und dann merken sie, wie da der Klubobmann Herper im Sandkasten der politischen Bühne sein rotes Schäufelchen auspackt, dann kommt der Schwarze, der dem Roten eine auf den Deckel gibt und sagt, nein, das ist mein Schauferl und mein Küberl, das darfst du nicht haben und dann eine Stadträtin, die sagt, nein, das ist überhaupt alles mein Sandkasten und das war meine Idee, und dann erleben wir durchaus das Schauspiel, dass der Gemeinderat der zweitgrößten Stadt Österreichs, acht Millionen Einwohner hat Österreich, zweitgrößte Stadt, hier sich eine Dreiviertel-Stunde über Spielplätze, Generationenspielplätze unterhalten kann. Am Höhepunkt der Auswirkungen der Wirtschaftskrise, wenige Tage nach dem 1. Mai, wo Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer aus dem Osten in diese Stadt strömen und es zu einem Verdrängungswettbewerb kommt, wenige Wochen, nachdem die steirische Landesregierung das Belastungspaket schlechthin geschnürt hat, wo sie Behinderte und sozial Benachteiligte in dem Land belasten und fünf Monate, nachdem die Bundesregierung das größte Belastungspaket in der Geschichte der Zweiten Republik geschnürt hat, unterhält sich der Grazer Gemeinderat über Spielplätze. Sehr geehrte Damen und Herren, gratuliere Ihnen zu dem Einblick, den Sie in die Grazer Stadtpolitik somit erhalten haben, eindrucksvoll, Sie werden sich vielleicht sogar bei der nächsten Wahl überlegen, ob Sie überhaupt nicht mehr zur Wahl gehen sollten und zwar wegen latenter Hoffnungslosigkeit. Ich sage Ihnen, ich bewerte jetzt, um zum Inhalt zu sprechen, den Generationenkindergarten, -kinderspielplatz oder was auch immer überhaupt nicht, wir werden dem sogar zustimmen und zwar Ihrem Antrag, Herr Herper, und auch dem Abänderungsantrag von Herrn Baumann, weil er offenbar sinnvoll ist und eh schon bis zum würdigen Erbrechen hier eine Dreiviertel-Stunde lang ja optimal ausgeführt worden ist. Aber dass man eine Dreiviertel-Stunde für eure rot/schwarzen und grünen Spielplatzschauferln brauchen, das kann es nicht sein und da glaube ich, gut, das „schwarz“ nehme ich sofort wieder heraus und entschuldige mich und hoffe, dass damit diese Debatte für heute beendet ist. GR. Hohensinner: So, Gerald, jetzt hast aber wirklich dein oranges Küberl ausgepackt, muss man sagen, Beserl, genau, oranges Beserl. Ich möchte nur noch einmal sagen, wir haben uns nicht lustig gemacht, aber es ist schon ein bisschen kurios, dass die Sozialstadträtin, die sich selbst zuständig fühlt, einen Auftrag vom eigenen Klubobmann braucht, selbst aktiv zu werden. Zur Kollegin Bergmann möchte ich sagen, das ist schlichtweg falsch, ich habe nie in diesem Gemeinderat einen Antrag, schon gar nicht einen dringlichen Antrag zum Citybeach oder zum Murbeach gestellt, also bitte das zur Richtigstellung. Aber, liebe Frau Kollegin, aber du hast was Richtiges gesagt, es wäre ganz wichtig, die Kinderspielplätze barrierefrei zu machen und richtig, da habe ich bereits einen Antrag gestellt. Zum Kollegen Mariacher, ich gebe dir in dieser Sache Recht zum Thema Sparpaket, wir haben ein Sparpaket beschlossen, es wird gespart, was wichtig ist, ich bin auch bemüht, und sage das zu jedem Termin mit unseren Landespolitikern und bitte auch die Sozialstadträtin einzutreten, dass wir im Behindertenhilfebereich nicht nur aus der Gießkanne ein Vierterl rausnehmen, sondern dass man eine Strukturänderung in der Sozialpolitik einleitet. Ich vergleiche die Landespolitik ist 2004 mit 100 Stundenkilometer gegen die Wand gefahren, hat den Retourgang eingelegt, ohne irgendwas zu ändern und fahrt jetzt noch einmal mit 75 km/h durch die Wand. Ich bin da sehr selbstkritisch, man muss eine Strukturänderung einführen, und in der Jugendwohlfahrt hat es der Detlev Eiselsberg eindrucksvoll gezeigt mit der Sozialraumorientierung. Hier könnte man einige bürokratische Ebenen herausnehmen und wirklich den Menschen die bedarfsorientierte Hilfe anbieten, und noch ein Punkt zur Sozialstadträtin in der Prioritätensetzung, weil das stört mich wirklich, liebe Frau Kollegin. Ich habe dir ein Mail geschrieben von einer Familie, da ist der Treppenlift kaputt geworden, das hätte genau 600 Euro gekostet und die Mutter hat genau um vier/fünf Tage die Frist versäumt und da erwarte ich mir wirklich von dir als Sozialstadträtin, dass man, auch wenn es rein rechtlich und gesetzlich nicht möglich ist, da über einen Paragraphen zu helfen, dass man einen Weg findet, wie man dieser Dame, der rein sachlich diese Hilfe zusteht, die nur eine Frist versäumt hat, dass man hier eine Hilfe anbietet, und das wäre eine Sozialpolitik, die wir brauchen. Ich habe das nicht in die Zeitung gegeben, ich bin einfach zu dir gekommen, aber da haben wir nichts zusammengebracht. Danke (Applaus ÖVP). GR. Baumann: Bei diesem Ding da mache ich nicht mit. Es geht um eine Erweiterung des Antrages, des Abänderungsantrages in der letzten Zeile oder in der vorletzten Zeile, wo es vom Konzept ausgeht, dass wir da noch „unter Einbeziehung der Graz-Holding“ dazunehmen, damit man auch quasi da das Konzept, was die Pflege, die Aufstellung und die Pflege dieser Plätze angeht, dass man da auch bei der Konzeptierung dabei haben, wenn das in Ordnung geht, ich habe schon herumgefragt, dann bleibt dieser Antrag so mit dem Zusatz aufrecht. Das wollte ich noch zum sachlichen Teil dieses Abänderungsantrages sagen. GR. Hagenauer: Ich wollte nur eine Anmerkung machen zum Begriff von Größe des Kollegen Grosz. Mit einem kleinen historischem Rückgriff. Im Jahre 1973 hat es eine Veranstaltung gegeben, steirische Akademie zum Thema Raumordnung, und dort war damals der amtierende Bürgermeister Götz, der einen ähnlichen Begriff hat oder in einer ähnlichen Tradition gestanden ist wie unser Freund Grosz. Was große Reiche und große Traditionen anbelangt, in einer Veranstaltung gesagt hat, da ist es gegangen um ein Verkehrsproblem, er könne sich nicht mit solchen Details beschäftigen. Ich zitiere das, weil das hat meine Einstellung durchaus geprägt, den Peter Atteslander, der damals dabei war, Schweizer Soziologe, er hat gesagt: Herr Bürgermeister, alle großen Dinge zeigen sich im Detail. Und das ist der Punkt. Wenn jemand glaubt, hier nur reden zu müssen von irgendwelchen, in allgemeinen Phrasen und demagogisch, dann ist das nicht ein Zeichen von Größe, sondern dann ist das eigentlich erbärmlich, jedenfalls ein Armutszeichen. Alle Dinge, alle großen Dinge, Herr Kollege, zeigen sich im Detail, man steigt nicht in die Niedrigkeit, man erniedrigt sich nicht, wenn man sich mit solchen Fragen, wie mit dem Zusammenleben von Generationen, beschäftigt, in Gottes Namen. Und die zweite Anmerkung zu dem Vergleich, mit dem Lkw gegen die Wand fahren, möchte ich dem Kollegen Hohensinner jetzt gratulieren. Ich habe mich nie soweit vorgewagt, ich habe immer gesagt, sie haben den Karren in den Graben gefahren und lassen sich jetzt als Helden feiern, was können sie jetzt machen, also wenn man keine Alternative hat, ist man kein Held, stimme ich Ihnen vollkommen zu, und zweitens was natürlich ärgerlich ist, das sei mir noch gestattet zum Schluss, wenn dann jemand einen Autobus in den Graben hinunter fährt und man schreit eh schon die ganze Zeit vor, passt auf, da vorne kommt eine Kurve und die steigen dann aus aus dem verbeulten Fahrzeug mit dem Lenkrad in der Hand und sagen zu den Fahrgästen, bitteschön jetzt alle anpacken, weil wir müssen zusammenhalten, dann ist das nicht ganz die richtige Botschaft. Danke (Applaus Grüne). GR. Herper: Also ich hätte mir nicht vorstellen können, dass ein solcher Antrag Mehr-Generationen-Spielplätze sogar eine Sozialdebatte inspiriert, zu tiefsinnigen Kommentaren führt, was mich doch sehr überrascht hat, aber ich finde es toll, es zeigt auch, ich bedanke mich bei dir, Heinz Baumann, für die Kooperation, es zeigt ja, dass es auch eine Form von Größe ist, wenn man auf vernünftige Vorschläge anderer gerne eingehen will, und wir werden dem Abänderungsantrag unsere Zustimmung geben. Ich würde mich freuen, wenn wir uns gemeinsam, vielleicht wenn ich nicht mehr da bin, einige werden auch nicht mehr da sein, aber herzlich, wenn wir unseren ersten Probelauf gemeinsam an einem solchen Mehr-Generationen-Spielplatz machen werden. Danke herzlich (Applaus SPÖ). Bgm.-Stvin. Rücker: Jetzt kommen wir zum Abänderungsantrag, der vor dem Antrag abgestimmt wird. Der Abänderungsantrag wurde noch ergänzt, er liegt ja vor und er wurde ergänzt um die Einbeziehung der Holding Graz. Der Abänderungsantrag von GR. Baumann wurde einstimmig angenommen. 4) Ausbau der Implacementstiftung für den Gesundheits- und Sozialbereich GRin. Haas-Wippel stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GRin. Haas-Wippel: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Betreuung pflegebedürftiger Menschen ist ein zentrales Thema unserer Gesellschaft. Zukünftig stellt uns die demografische Entwicklung vor große Herausforderungen, da besonders im Bereich der Hochaltrigkeit ein besonders starker Zuwachs zu erwarten ist und mit dieser Hochaltrigkeit sehr oft Multimorbidität und Pflegebedürftigkeit verbunden sind. Nach dem aktuellen Pflegevorsorgebericht des Sozialministeriums werden derzeit rund 80% der pflegebedürftigen Menschen zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Es ist aber davon auszugehen, dass der hohe Anteil der pflegenden Angehörigen in den nächsten 20 Jahren zurückgehen wird. Aus diesen genannten Gründen wird sich der Bedarf an qualifizierten Pflege- und Betreuungspersonen in den nächsten Jahren weiter erhöhen. Österreich steuert in den nächsten Jahren auf einen dramatischen Pflegenotstand zu, denn es gibt bereits jetzt schon zu wenige Pflegepersonen – besonders betroffen ist hier der Langzeitbereich.   Die Implacementstiftung des Arbeitsmarktservice als Vermittler von Aus- und Weiterbildungsangeboten im Gesundheits- und Sozialbereich, also Umschulungen von arbeitsuchenden Personen, hat sich in den letzten Jahren erfolgreich und als wirklich effizientes Instrument im Kampf gegen den Mangel an Pflegekräften etabliert. Der Zugang zu den geförderten Gesundheitsausbildungen ist aber in Anbetracht des eklatanten Personalnotstandes zu eng geregelt, da die ArbeitnehmerInnen, die in einem unkündbaren Dienstverhältnis stehen und generell alle MitarbeiterInnen in den Gebietskörperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts von dieser Regelung ausgenommen sind. Bisher blieb daher einer nicht unerheblichen Anzahl interessierter MitarbeiterInnen eine Ausbildung beziehungsweise eine Umschulung verwehrt. In Anbetracht des fehlenden Pflegepersonals soll eine vereinfachte und eine breitere Möglichkeit für alle – und nicht nur für arbeitsuchende Personen – geschaffen werden. Es sollte auch wertvollen „Spätberufenen“ eine Ausbildung beziehungsweise eine Umschulung ermöglicht werden, um so einerseits den MitarbeiterInnen eine Ausbildungsschiene zu eröffnen und andererseits eine erfolgreiche Strategie zur Entgegenwirkung des Personalengpasses im Pflegebereich zu erreichen. In diesem Sinne stelle ich daher namens des sozialdemokratischen Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Die Stadt Graz möge im Petitionswege an die zuständigen Stellen im Bund herantreten, um eine Erweiterung des Aus- und Weiterbildungsangebotes für den Gesundheits- und Sozialbereich mittels Implacementstiftung durchzuführen, damit auch den MitarbeiterInnen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, die Teilnahme an der Implacementstiftung ermöglicht wird. Ich bitte um breite Zustimmung (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GRin. Haas-Wippel: Das ist wirklich eine große Freude für mich, weil heute ist der 12. Mai, der Tag der Internationalen Krankenpflege, der wird ja gefeiert, weil vor 200 Jahren eine echte Pionierin der Gesundheits- und Krankenpflege, die Florence Nightingale, die ihren Geburtstag gefeiert hat, und ihr zu Ehren feiern wir den 12. Mai als internationalen Tag der Krankenpflege. Und deshalb ist es für mich wirklich eine große Freude, wenn ich mit so einer breiten Zustimmung rechnen kann und ich danke ganz herzlich dafür (Applaus SPÖ und Grüne). Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 5) Evaluierung der Auswirkungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Graz GR. Baumann stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Baumann: In meinem dringlichen Antrag spielt der Zeithorizont zum Unterschied von der Frage eine größere Rolle und wird quasi fokussiert auf eine Evaluierung der Einführung der Mindestsicherung und die Auswirkung dieser Mindestsicherung auf die betroffenen Grazer und Grazerinnen. Ich denke, dass es im September schon soweit sein könnte, dass wir erste Ergebnisse und vielleicht auch erste Nachjustierungen diesbezüglich auch treffen müssen. Seit 1. März 2011 ist das Steiermärkische Mindestsicherungsgesetz in Kraft. Die Kritikpunkte zu diesem Gesetz sind bekannt und wurden auch im Grazer Gemeinderat bereits diskutiert und viele davon auch gemeinsam bekämpft. In der Folge skizziere ich nochmals jene Bestimmungen, die aus meiner Sicht besonders problematisch sind und sich auf jene Menschen in Graz, die von Armut bedroht oder betroffen sind, negativ auswirken werden: • Die Mindestsicherung wird im Unterschied zur Sozialhilfe und zur Ausgleichszulage für PensionistInnen nur 12-mal und nicht 14-mal ausbezahlt werden. • Die Mindestsicherung liegt mit 752,93 Euro netto deutlich unter der Armutsgefährdungsgrenze von 951 Euro. • Der Richtsatz für Kinder wurde von 169 Euro monatlich auf 143,06 Euro monatlich reduziert. • Der bisherige Rechtsanspruch auf den Aufwand für Unterkunft entfällt. • Leben erwachsene Personen in einem gemeinsamen Haushalt, in einer Haushaltsgemeinschaft, wird eine Wirtschaftsgemeinschaft angenommen, wodurch es zu einer wechselseitigen Anrechnung des Einkommens und zu einer Reduktion der Ansprüche kommt. Besonders problematisch ist dabei, dass eine Beweislastumkehr erfolgt, das heißt, die AntragstellerInnen müssen den Nachweis erbringen, dass keine Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt. • Weiters, während der, und das ist ein sehr entscheidender Punkt auch, während die 15a-Vereinbarung festlegt, dass von Verwandten kein Ersatz für Mindestsicherungsleistungen verlangt werden darf (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke), wurde mit dem Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetz der Angehörigenregress wieder eingeführt, das dürfte auch verfassungswidrig sein, wird auch bekämpft werden. • Durch die 12-malige Auszahlung und die Reduktion der Richtsätze wird es zu einer Schlechterstellung der BezieherInnen im Vergleich zum Bezug auf Grundlage des Sozialhilfegesetzes kommen, für einige, wahrscheinlich für die meisten. Damit wird das in der 15a-Vereinbarung festgelegte Verschlechterungsverbot einfach ignoriert. Daher ist zu befürchten, dass das Steiermärkische Mindestsicherungsgesetz dazu führen wird, dass sich die Zahl der von Armut betroffenen Menschen in Graz weiter erhöhen wird und BezieherInnen von Leistungen nicht länger über die notwendigen Mittel verfügen werden, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Auch ist nicht zu erwarten, dass mehr Menschen den Weg in den Arbeitsmarkt finden werden, da entgegen der ursprünglichen Ankündigungen offensichtlich nicht daran gedacht ist, zusätzliche Ressourcen dafür, wie das Case-ManagerInnen-Prinzip, zur Verfügung zu stellen. Aus sozialpolitischer Sicht halte ich es daher für dringend erforderlich, dass sich die Stadt Graz früh genug mit den Auswirkungen des Mindestsicherungsgesetzes befasst, um 1. den politisch Verantwortlichen auf Landesebene die daraus entstandenen Konsequenzen zu verdeutlichen und um 2. selbst entsprechende Maßnahmen zu entwickeln, die geeignet sind, um gegenzusteuern. Deshalb stelle ich namens des grünen Gemeinderatsklubs - ALG folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz beauftragt Sozialstadträtin Drin. Martina Schröck, bis September 2011 dem Gemeinderat über die Auswirkungen des Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetzes auf die soziale Situation jener GrazerInnen, die von Armut bedroht beziehungsweise betroffen sind, zu berichten sowie über Maßnahmen zu informieren, die von Seiten des Sozialressorts der Stadt Graz geplant werden, um entsprechend gegenzusteuern. Ich denke, das ist ein Antrag auch in deinem Sinne und hoffe auch um Zustimmung von allen anderen Fraktionen, danke schön (Applaus Grüne). GRin. Benedik zur Dringlichkeit: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Antragsteller, mit einzelnen Punkten im Motivenbericht sind wir nicht einverstanden, du bist nämlich in deinem Motivenbericht nicht ganz auf dem neuesten Stand. Hier hat es nämlich bereits Nachbesserungen gegeben, die du wahrscheinlich nicht gelesen hast, wundert mich, da gerade du dir kein Blatt vor den Mund nimmst und immer gerne als Besserwisser agierst. Ich will hier aber nicht näher ausführen, du kannst nachher gerne zu mir kommen, wir können das diskutieren. Wie gesagt, einzelnen Punkten im Motivenbericht stimmen wir nicht zu. Nichtsdestotrotz werden wir aber der Dringlichkeit zustimmen, da du ja die Auskunft über die Auswirkungen des Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetzes auf die soziale Situation der Grazer von Sozialstadträtin Drin. Schröck einforderst. StRin. Mag.a Drin. Schröck: Lieber Heinz Baumann, ich kann dem natürlich zustimmen, also ich werde diesem Auftrag des Gemeinderates natürlich sehr, sehr gerne nachkommen, das ist ja meine unmittelbare Aufgabe als Sozialstadträtin, mich um dieses Thema zu kümmern. Ich muss jetzt aber schon eines dazusagen, es gibt eine Formulierung in diesem dringlichen Antrag, mit der ich mir wirklich schwer tue: „entsprechend entgegenzusteuern“. Ich muss es hier herinnen noch einmal betonen, ich bin nicht die Person, die die Mindestsicherung irgendwie beschließt, verändern oder sonst irgendwas kann. Ich kann beziehungsweise mein Sozialamt kann das Landesgesetz einfach nur ausführen. Was wir tun können und was ich tun kann sind, politisch zu intervenieren beim zuständigen Landeshauptmannstellvertreter, das tue ich laufend, ich habe erst gestern wieder ein Gespräch mit seinem Büro gehabt. Das Land Steiermark bekommt auch laufend Rückmeldungen von meinem Sozialamt, wo noch Nachbesserungsbedarf ist. Wie schon vorher erwähnt, es wird womöglich im Herbst noch einmal zu einer Änderung dieses Mindestsicherungsgesetzes kommen. Um wirklich entgegensteuern zu können, und manche Kommunen habe ich gehört, angeblich macht Linz das, zahlen die Mindestsicherung 13- und 14-mal aus, also zahlen diese, unter Anführungsstrichen, „Sonderzahlungen“ vom kommunalen Budget aus. Das heißt, um wirklich gegensteuern zu können, brauche ich Geld und ich mag nicht wieder hören, ich muss ein bisschen kreativ sein, um da irgendwas zu lösen, wir reden da wirklich von den Ärmsten der Armen, und da geht es um Geld und da geht es darum, dass, wenn wir da wirklich nachhaltig dagegen steuern wollen, dann müssen wir Geld in die Hand nehmen und dann muss ich dieses Geld auch zur Verfügung bekommen und das möchte ich hier noch einmal ganz klar festhalten. Wir werden auch einen entsprechenden Abänderungsantrag zu diesem monetären oder einen Zusatzantrag zu diesem monetären Zusammenhang einbringen, weil ohne Geld gibt es keine Musi (Applaus SPÖ). GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Kollege Baumann, ich weiß nicht, hängt es mit dem GAK zusammen, dass du beim letzten Spiel warst gegen SV Allerheiligen, aber der Antrag ist in seiner Textierung gelungen. Ich glaube, bei so einer wichtigen gesetzlichen Änderung wie der Mindestsicherung ist es einfach wichtig, bei aller Kritik, die von diversen Seiten erfolgt ist (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke), dass man zeitnah, wenn man Erkenntnisse hat, entsprechend evaluiert. Ich glaube, das ist absolut notwendig, um zu sehen, wo kann man auch hinsichtlich Verwaltungseinsparungen etwas machen und vor allem den Fokus darauf zu richten, wie schaut es mit der sozialen Treffsicherheit aus. Wo ist auch gemäß Prioritätenreihung der größte Bedarf, eine allfällige Nachjustierung zu machen, wo ist der Bedarf geringer beziehungsweise gar nicht vorhanden. Ich glaube, das ist ein Gebot der Stunde, es geht nicht um viel Geld, es geht um viele, viele Menschen, die von dieser Mindestsicherung betroffen sind oder profitieren, je nachdem, wie man es sehen mag, aber im Antrag her vollkommene Unterstützung, dass das zu tun ist, und ich bin schon auf die Ergebnisse gespannt. Danke. Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR. Grosz zum Antrag: Sehr geehrte Damen und Herren, hoher Gemeinderat! Bin über zwei Dinge sehr erstaunt, offenbar hat der Gemeinderat oder die Damen und Herren des Gemeinderates lernen können, dass bei der Formulierung des Antrages der GAK und das Spiel gegen Allerheiligen geholfen hat, mit Verlaub gesagt, Kollege Mariacher, ein größeren Schwachsinn habe ich von diesem Pult auch selten gehört, und die zweite bemerkenswerte Äußerung war jene der Sozialstadträtin, sie sagt, es stört sie die Formulierung „um entsprechend entgegenzusteuern“. Also jetzt bin ich kein Fan der Mindestsicherung und das gehört auch nicht zu meiner politischen Grundlinie, die Mindestsicherung, weil ich sie grundsätzlich für leistungsfeindlich halte. Aber der Vorschlag der Grünen und des Kollegen Baumann ist insofern richtig, dass die Stadt Graz, die ja hauptbetroffen ist vom Steirischen Mindestsicherungsgesetz unter allen steirischen Gemeinden, richtigerweise die Auswirkung auf ihren eigenen Gemeindebereich prüft und die Sozialstadträtin auffordert, in ihrem eigenen Ressortbereich entgegenzusteuern, um abzufedern. Und, Frau Kollegin Schröck, Ihre ursächliche Aufgabe ist es nicht, den Soziallandesrat Schrittwieser anzurufen, ihm ein herzhaftes Freundschaft Genosse zu wünschen und sagen, du, ich habe da einen Auftrag aus Graz, ich will es dir halt nur gesagt haben und damit habe ich meine Schuldigkeit getan und lege wieder auf. Ihre ursächliche Aufgabe ist auch nicht die politische Kapitulation, als Sozialdemokratin einfach zur Kenntnis zu nehmen, dass Ihre Genossen auf Landesebene politisch Verrückte sind und sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, ich kann eigentlich eh nichts dagegen tun. Frau Sozialstadträtin, nehme ich selbstverständlich zurück, politisch Verrückte, offenbar jeden Tag mehrfach gegen die Wand gerannt, vielleicht ist das hilfreicher. Also jedenfalls, um entsprechend gegenzusteuern, diese Formulierung ist richtig (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) und… Bgm.-Stvin. Rücker: Wir sind hier in einem Gremium, wo es allen ansteht, miteinander in einem Tonfall zu reden, der würdig ist und ich hoffe, das ist am Ende des Abends auch noch so. GR. Grosz: Ja ja, selbstverständlich Frau Vizebürgermeisterin, so wie auch beim Punkt Kindergärten seniorengerechte und generationengerechte, habe ich gemerkt, wie würdig der Grazer Gemeinderat ist und vor allem auch die Wortmeldung des Herrn Kollegen Hagenauer. Aber wie gesagt, dass sie entgegensteuern muss, das ist ihr ursächlicher Auftrag und dass die Stadt Graz das evaluiert, ist ihre Verpflichtung und daher stimmen wir auch diesem Antrag zu, wiewohl wir nicht die Mindestsicherung unterstützen, weil sie leistungsfeindlich ist und weil sie schlussendlich im Sozialbereich der falsche Weg war. GRin. Haas-Wippel: Also manches Mal habe ich wirklich das Gefühl, wir sind nicht in einem Gemeinderat, sondern in einem Kindergarten. Also mir tut es persönlich wirklich weh, wenn wir so in einem Ton miteinander umgehen. Das ist wirklich unserer Stellung als Politikerin, als Politiker nicht würdig, ich muss wirklich sagen, es ist erschreckend. So jetzt zum Inhalt, es hat die Frau Stadträtin Drin. Martina Schröck schon ausgeführt: Es wird natürlich die Notwendigkeit gegeben sein, aufgrund der Mindestsicherung Maßnahmen zu ergreifen, hier und da nachzujustieren und schauen, wo sind die Auswirkungen, die wirklich abgefedert werden müssen. Sie sieht das natürlich als ihre ureigenste Aufgabe an und sie wird das auch durchführen. Aber eines ist auch festzuhalten, wir brauchen dazu auch ein Budget, wenn wir zusätzliche Maßnahmen ergreifen, weil wir haben schon gehört, ohne Geld keine Musi, deshalb mein Zusatzantrag: Nachdem im dringlichen Antrag angesprochene allfällige Maßnahmen, die seitens des Sozialressort geplant werden, um entsprechend gegenzusteuern unter Umständen nicht über das laufende Budget des Sozialamtes abgedeckt werden können, da zurzeit der Budgeterstellung das Mindestsicherungsgesetz im Detail noch nicht bekannt war, ist von der Finanzabteilung zu prüfen, inwieweit dem Sozialamt zur Umsetzung zusätzlicher gegensteuernder Maßnahmen eine budgetäre Sonderdotierung zur Verfügung gestellt werden kann (Applaus SPÖ). GR. Rajakovics: Also ich bin auch dafür, dass man immer seriös in diesem Gemeinderat verhandelt und diskutiert, ebenso bin ich dafür, dass auch Stadträtinnen, die in einer Regierung sitzen, seriös verhandeln und diskutieren und daraus entsteht dann ein Budget. Jedes Mal herzugehen und zu sagen, vom Sozialpass angefangen bis zu irgendwohin zu sagen, ja ich würde eh gerne arbeiten, aber leider kann ich das nicht, weil ich habe vorhin noch kein Budget bekommen, ohne sich anzuschauen, wie schaut die Situation aus und genau das ist, was der Herr Kollege Baumann gerne hätte, wahrscheinlich, nehme ich an, vielleicht sogar aus einem anderen Grund die Grünen, als es auch die ÖVP sehr gerne einmal auf dem Tisch hätte, wie wirkt sich diese Mindestsicherung denn eigentlich aus. Aber da herzugehen und quasi einen Freibrief zu wollen, zuerst brauchen wir einmal ein Geld und dann setzen wir uns vielleicht hin und fangen zum Arbeiten an und überlegen uns etwas. Faktum ist, dass wir nicht, bis heute nicht, wissen, wie sich jetzt die Einsparungsmaßnahmen des Herrn Kollegen Schrittwieser auswirken auf die Stadt Graz, weil wir sind ja 60:40-Zahler, das heißt, eventuell hat die Frau Stadträtin Schröck jetzt ja Millionen übrig, weil sie diverse Dinge nicht mehr zahlen braucht, das alles wissen wir nicht, also von vorneherein herzugehen und sagen, jetzt gebt mir ein Geld und dann werde ich vielleicht zum Arbeiten beginnen, das halte ich wirklich schlichtweg für politisch eigentlich ein Skandal und das ist jetzt schon öfter passiert, und wie es passiert, wenn man das Geld vorher zur Verfügung gestellt hat, hat man gesehen bei den Sozialarbeitern, es ist im Hot-Spot, seit 14 Monaten ist das Geld zugesagt und da, der Letzte wird, so ich höre, jetzt angestellt, das hat acht Monate gedauert, bis man Personal findet, wo es immer heißt, es ist zuwenig Personal im Sozialamt und wenn es dann Geld gibt und auch die Zusage, man steht dahinter, dann wird es einfach nicht umgesetzt. Also ich würde schon bitten ein bisschen mehr politische Kreativität von jenen, die in dieser Stadt in Regierungsfunktion sitzen, auch wenn wir politisch in weiten Teilen eine Zusammenarbeit, eine enge, mit den Grünen haben, sind alle Stadtregierer, und jedes Mal nur herzugehen und zu sagen, dazu brauche ich eigentlich nur den Herrn Senatsrat Wippel, weil wenn ich ihm ein Geld gebe und sage, machen Sie was, Herr Senatsrat, hat er gute Ideen, da brauche ich keinen Politiker dann wählen, der dann auch noch in einem politischen Büro sitzt und angeblich die Verantwortung will. Also ich denke schon, Frau Stadträtin, das müssen Sie übernehmen, dass Sie uns entsprechend informieren, wie schaut es aus und uns dann davon überzeugen, dass tatsächlich irgendetwas noch in Ihrem Budget vielleicht verändert werden soll. Aber Sie sagen gar nichts, Sie sagen, Sie wissen nichts zur Mindestsicherung, Sie wissen auch nicht genau, wie sich das Sozialbudget entwickeln wird aufgrund der Vorgaben des Landes, aber für alle Fälle brauchen wir jetzt einmal per Antrag noch dazu, ich weiß gar nicht, ob das möglich wäre, einen solchen Antrag per Dringlichem zu stellen, so einen Abänderungsantrag, aber für alle Fälle hätte ich jetzt gerne ein bisschen ein Geld, weil dann fange ich mir vielleicht zu überlegen an, was ich mache. Also das ist wirklich politisch sehr wenig bisher und da wünsche ich mir schon, gerade von einer jungen Politikerin wie Ihnen, ein bisschen mehr Engagement. Danke (Applaus ÖVP). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 16.55 Uhr den Vorsitz. GR. Baumann: Wir Grüne sind in diese Regierung gegangen und in mehr Regierungsverantwortung gegangen, auch mit der Aussage und der Verpflichtung, im Sozialbereich nicht zu sparen. Das ist uns auch in den ersten drei Budgets gelungen, also das ist unser Beitrag auch dazu, ein wenig distanziere ich mich von diesen untergriffigen Dingen, die da jetzt gesagt worden sind. Aber, Martina, schau, was bleibt auch im Sozialbudget im heurigen über, es wird einiges überbleiben, es hat auch im letzten Jahr, wenn es Nachbedeckungen gegeben hat, immer auch im Pflichtleistungsbereich die Nachbedeckung gegeben selbstverständlich und drittens, wird es für das Budget 2012 Verhandlungen geben, wo dann deine Überlegungen miteinfließen werden und wenn sie die Zustimmung finden, um Armut zu vermeiden, dann wird es auch da ein wenig, oder wie auch immer, ausreichend Geld geben. Zum Zusatzantrag, wir werden diesem Zusatzantrag nicht zustimmen können, weil es auch gar nicht klar ist, ob dieser Zusatzantrag geschäftsordnungsgemäß möglich ist und die Klärung ist uns jetzt auch in dieser kurzen Zeit nicht möglich gewesen. Wie gesagt, die Ausführungen, vorher mehr Geld, wird in der Budgetverhandlung diskutiert, soll dort auch werden, wird im Stadtsenat diskutiert. Dazu gibt es andere Formate im Gemeinderat und in der Stadtverwaltung und ich bitte sozusagen, diese Teile dann auch in den Budgetverhandlungen, in den Vorverhandlungen, in den Vorschlägen einzubringen, dann werden wir uns als Grüne selbstverständlich dafür einsetzen, dass im Sozialbereich zum Unterschied vom Land in der Stadt nicht gespart wird. Dankeschön für die Annahme meines Antrages (Applaus Grüne). Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Jetzt kommen wir zum Zusatzantrag, den die SPÖ eingebracht hat, Frau Gemeinderätin Haas-Wippel. Der Lautet: Nachdem im dringlichen Antrag angesprochene allfällige Maßnahmen, die seitens des Sozialressorts geplant werden, um entsprechend entgegenzusteuern, unter Umständen nicht über das laufende Budget des Sozialamtes abgedeckt werden können, da zur Zeit der Budgeterstellung des Mindestsicherungsgesetz im Detail noch nicht bekannt war, ist von der Finanzabteilung zu prüfen, inwieweit dem Sozialamt zur Umsetzung zusätzlicher gegensteuernder Maßnahmen eine budgetäre Sonderdotierung zur Verfügung gestellt werden kann. Der Zusatzantrag von GRin. Haas-Wippel wurde mit Mehrheit abgelehnt. 6) Stadtbildverschandelung durch Gratiszeitungen und Prospekte GRin. Schloffer stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GRin. Schloffer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe ZuhörerInnen auf der Galerie! Betrifft die Stadtbildverschandlung durch Gratiszeitungen und Prospekte. In diesem Gemeinderat hat es schon viele Diskussionen über die Verschmutzung und Verschandelung des Stadtbildes gegeben. Mir geht es heute um ein Papierproblem. Vor allem an Sonntagen werden viele Gratiszeitungen im Freien – auch vor Geschäftseingängen und dergleichen – deponiert. Das gilt auch für leer stehende Geschäfte. Dabei kommen die Betreiber meist erst montags in das Geschäft. In der Zwischenzeit liegen diese Zeitungen und auch Prospekte im Freien. Es gibt auch Wartehäuschen der Graz Linien, in denen Zeitungsstapel deponiert sind. Die werden gelesen, dann kommt der Bus, dann steigen die Leute ein, die Zeitung bleibt wieder liegen. Die reinste Papierdeponie. Vor allem, wenn es starke Windstöße gibt, machen sich diese Zeitungen selbständig und flattern auf Gehsteige und auf die Straße. Es ist kein schönes Bild, wenn man sich an manchen Plätzen oder Straßen vorkommt wie am Rande einer Altpapierdeponie. Jetzt am Sonntag wieder, am 8. Mai 2011, war es besonders schlimm bei diesen Stürmen, es hat es jeder mitgekriegt. Auch wenn es regnet, kommt es zu Problemen. Das sind Zeitungen, wenn sie einmal am Boden liegen, die von niemandem mehr gelesen werden kann. Auch die Schnürbänder für die Zeitungsstöße werden achtlos weggeschmissen und liegen tagelang herum, ohne von den Gehsteigen entfernt zu werden. Es ist schon oft gesagt worden, was nicht alles die Touristen in unserer Stadt stören würde; die herumliegenden Zeitungsteile machen bestimmt ebenfalls kein schönes Bild. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz beauftragt die zuständigen Stellen, auf die Zeitungs- und Prospektverteilerfirmen einzuwirken oder eine Verordnung herausgeben, aber was weiß ich, damit die Ablagerung von Gratiszeitungen und Prospekten im Freien nicht mehr abgestellt werden. Ich bitte um Ihre Zustimmung, ich danke für die Aufmerksamkeit (Applaus KPÖ). GR. Mag. Korschelt zur Dringlichkeit: Werter Herr Bürgermeister! Wir werden dem Antrag weder in der Dringlichkeit noch im Inhalt zustimmen. Dringlich, glauben wir, ist es überhaupt nicht und inhaltlich würden wir auch sagen, für uns ist es halt wieder ein Zeichen, dass wieder ein Verbot mehr in dieser Stadt ist… Zwischenruf unverständlich. GR. Mag. Korschelt: …oder halt eine Aufforderung, aber auf das geht es ja hinaus, und wir glauben, dass es doch eine Einschränkung sowohl der Pressefreiheit ist, auch der Freiheit des Einzelnen. Also wir glauben, dass wir, natürlich in der Grundintention gebe ich Ihnen schon Recht, hie und da ist es natürlich nicht gerade schön, wenn ein paar Sachen liegen, aber auch Sie verteilen auch ein Gratisblättchen und auch ihr Gratisblättchen liegt hie und da vor der Türe, also sollte man im wahrsten Sinne des Wortes wirklich vor der eigenen Tür kehren. Wir glauben, dass man vielleicht mit den einzelnen Verteilerorganisationen, es gibt eh nicht so viele, ist eh fast alles in zwei Händen, dass man vielleicht da noch einmal reden sollte, sie darauf aufmerksam machen, dass es halt hie und da Geschäfte gibt, wo man von vorneherein sieht, da ist schon seit 14 Jahren kein Kunde mehr hineingegangen, also da muss es nicht unbedingt sein, aber sonst würden wir nicht zustimmen. Wobei ich immer wieder sage, und da schließt sich oft natürlich auch der Kreis Sicherheit, natürlich ist oft so, dass Nachbarn, die auf Urlaub fahren, dass dann Zeitungen oder Post vor der Türe liegt, aber das ist, glaube ich, in der Aufgabe des Einzelnen, dass er mit seinem Nachbarn halt einen Vertrag schließt oder bittet, dass, wenn etwas vor der Türe liegt, dass er das eben entfernen sollte, und für uns ist dieses Verbot oder Gebot oder wie Sie es auch immer nennen wollen darüber hinaus, wir wollen das nicht dann (Applaus FPÖ). GR. Mag. Frölich: Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Kollegin Gerti Schloffer! Es ist ein Thema, Sauberkeit ist ein Thema, das natürlich immer ein wichtiges Thema ist, in welcher Art auch immer auf uns zukommt. Es ist natürlich auch wieder so eine Geschichte mit dem dringlichen Antrag zu diesem Thema, weil Sie sind eine langjährige Gemeinderätin, die mit einem Griff zum Telefon und mit einem Gespräch mit den zuständigen Stellen, durchaus einmal abfragen kann, was könnten wir machen, habt ihr nicht eine Idee. Ich denke, auf das lauft es ja dann hinaus, dass man sagt, ok, bitte redet einmal mit diesen Firmen, so einfach ist es nicht. Diese Firmen sind ja alle Auftragnehmer, diese Verteilerfirmen sind Auftragnehmer, ich habe mich da auch in der Wirtschaftskammer ein bisschen schlau gemacht, von anderen wieder, die ihr Material, ihre Werbung, ihre Zeitungen an den Mann bringen wollen und dem Kolporteur, der Kolporteurin zuzutrauen, abzuschätzen, wohnt da jetzt wer, ist da jetzt jemand nur eine Stunde weg oder ist jemand auf Dauer weg, da ist eine Tür verschlossen. Bei machen Objekten wird man es sehen, also ich glaube, wenn die sich zusammensetzen und eine vernünftige Vorgehensweise finden, dann kann man da sicher zu einer guten Lösung kommen. Aber ich bewundere aber auch Ihren Mut, den Sie mit diesem Antrag zum Ausdruck bringen, weil es ist schon mutig, wenn da vielleicht noch ein paar Journalisten im Raum sind, hören sie noch zu, aber Sie sagen da hier, ein großes Wort ganz gelassen, indem Sie den Satz einfügen, das sind Zeitungen, die niemand mehr lesen kann. Zwischenruf GRin. Schloffer: Die am Boden liegen, vom Winde verweht. Die liegen ja dort und fliegen herum. GR. Mag. Frölich: Das steht ja nicht da, das können die ja alle falsch verstehen. Aber wie immer es gemeint ist, der Regen bewahrt die Leser manchmal davor, die Zeitungen lesen zu müssen. Aber Fakt ist, dass wir der Dringlichkeit und dem Antrag zustimmen werden und hoffe, dass es da gute Gespräche geben wird und eine Lösung kommt. Danke (Applaus ÖVP). GRin. Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Bei diesem Antrag, der zugegebenermaßen sehr lustig zum Lesen war, habe ich schon ein bisschen nachgedacht, weil es natürlich im Sinne des Umweltschutzes klar ist, dass da die Stadt nicht durch Zeitungen und Prospekte verschmutzt werden soll. Auf der anderen Seite muss ich Ihnen sagen, und das sage ich Ihnen jetzt auch in meiner Funktion als Fachgruppenobmannstellvertreterin in der Wirtschaftskammer, bei uns sind diese Leute Mitglieder, die diese Zeitungen verteilen, also die Kolporteurinnen und Kolporteure, und ich habe mich wirklich auch mit dieser Gruppe, mit diesen Mitgliedern auseinandergesetzt und ich kann Ihnen sagen, das sind wirklich prekäre Arbeitsverhältnisse. Leute, die sehr, sehr schlecht bezahlt werden für das, was sie tun und meine Bitte ist einfach, dass sie auch an das denken, wenn Sie so einen Antrag schreiben, dass das Menschen sind, die zu sehr schlechten Arbeitsbedingungen arbeiten müssen und für die vielleicht auch gar nicht so einfach ist, jetzt die Zeitungen, also zu wissen, wo sie eine Zeitung hinlegen sollen, das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist, den ich zu bedenken gebe, dass die Eingänge, die Sie da zitieren kein öffentliches Gut sind, das heißt, dass die Stadt Graz da oft überhaupt keinen Zugriff hat, irgendetwas zu verordnen oder zu erlassen und dass es eigentlich auch im Magistrat keine zuständige Stelle gibt und deshalb bin ich sehr froh, dass der Herr Gemeindrat Frölich das schon eingebracht hat, dass man da intensiv die Holding der Stadt Graz beschäftigen soll. Ich bitte Sie einfach, diese Punkte zu berücksichtigen auch das nächste Mal, wenn Sie einen Antrag schreiben, und wir werden dem Antrag trotzdem, also sowohl der Dringlichkeit als auch dem Inhalt, zustimmen (Applaus Grüne). GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist meines Erachtens vom Inhalt her absolut gerechtfertigt, weil er einfach ein Thema aufgreift, das wir tagtäglich sehen, mit dem wir konfrontiert sind. Ich bin da überhaupt nicht bei der Kollegin Meixner, die meint, aufgrund der Arbeitsverhältnisse, Arbeitssituation, aufgrund, ich ergänze es noch, aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Unternehmen, die verteilen, darf man da gar nicht das Thema aufgreifen, muss man wegschauen. Ganz im Gegenteil, ich finde das Thema gehört bearbeitet und das ist ein Thema, das wesentlich zum Umweltschutz direkt vor der Haustüre beiträgt, wenn man sieht die Gänge in den einzelnen Siedlungen, wo dann durch den Wind wirklich alle Prospekte und Zeitungen durcheinander gewirbelt sind, dass man sich schon kaum mehr durchgehen traut, weil hinaufsteigen will man auch nicht unbedingt. Ich denke mir nur, dass ein Ansatz gefunden werden muss, da bin ich mit den Vorrednern einig, hier etwas zu machen, ob das Telefonate sind, ob das Briefe sind. Auf jeden Fall, es muss irgendwelche Konsequenzen dieses Verhaltens geben, das einfach zu einer Situation führt, die wir eigentlich alle nicht haben wollen. Und da denke ich mir auch weiterhin gehend, ob nicht die Verteilerfirmen, die Prospektverteilerfirmen eigentlich im engeren Sinne, im engeren rechtlichen Sinne nicht Erfüllungsgehilfen sozusagen der Zeitungsherausgeber sind oder der Publikationen, die produziert werden. Und da meine ich, diese Herausgeber der Zeitungen, die letztlich dann vom Winde verweht sind, die wären eigentlich in erster Linie einmal zu kontaktieren, um hier wirklich Sorge zu tragen, dass eigentlich ihre Erfüllungsgehilfen, die Firmen, die sie beauftragen, hier kein Chaos anrichten, sondern wirklich zielgerichtet die Information an Mann, an die Frau, an die Familien bringen, die diese Zeitung lesen wollen. Das ist meine unabhängige Sicht, ich glaube nicht, dass es einen Sinn macht, hier wegzuschauen und sich auf Freiheit zu berufen, weil ich glaube, hier ist wirklich Ordnung, Sauberkeit einfach im Vordergrund stehend, es gehört einer Lösung geführt. Insofern werde ich den Antrag gerne unterstützen. Danke. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit angenommen. GRin. Schloffer: Danke für Ihre Zustimmung. Es freut mich, dass Sie das Problem genauso sehen wie ich. Soviel ich weiß, Herr Korschelt, wird unser Stadtblatt von der Post verteilt und kommt in die Postbriefkästen hinein. Die dürfen nicht vor einer Türe liegen und vor einem Hauseingang oder vor einem Friseurladen, der am Samstag zusperrt und am Dienstag erst wieder aufsperrt und in der Zwischenzeit dort liegen bleibt und vom Winde verweht wird, und dann wird draufgeregnet. Mir geht es um diese, nicht die in die zwei/drei Stock hohen Häuser drinnen liegen, vor jeder Wohnungstür. Mir geht es um diese Zeitungen, die bei mir in der Feuerbachgasse vor der Friseurin liegen, die vor der Videothek liegen, die vor den Pubs liegen, die am Sonntag in der Früh hingelegt werden und vielleicht erst am Montag, Friseurin kommt am Dienstag, bis dorthin ist das Blattl schon fort, aber sie hat sie zu Hause vor in der Wohnung schon gelesen, die sie bekommen hat trotzdem. Mir geht es um diese Zeitungen, die am offenen Gehsteig vor den Geschäften hingelegt werden. Zwischenruf Bgm. Mag. Nagl: Stadtzeitung. GRin. Schloffer: Bitte? Die Stadtzeitung. Natürlich, wir freuen uns alle, wenn wir in diesen Gratiszeitungen ab und zu abgedruckt sind mit einem Bild und die unsere Anliegen abdrucken. Natürlich bin ich auch froh, wenn ich auch ab und zu drinnen einmal erscheine, was nicht sehr oft ist. Ich weiß, ich trage das Problem schon wirklich lange mit mir herum, aber wenn ich denke, wie es zu Ostern ausgeschaut hat, wie wird es dann zu den Pfingstfeiertagen wieder ausschauen, die Leute sind nicht da, die Geschäfte haben zu und die Zeitungen liegen ein paar Tage am offenen Gehsteig. Um diese Zeitungen geht es mir, nicht die, die in den Wohnungen drinnen bitte verteilt werden, überhaupt nicht. Das eine Problem ist ja auch noch, es gibt heute in den meisten Häusern schon bald keine Hausmeister mehr, gäbe es Hausmeister, die würden das ja eventuell am Montag wegräumen oder vielleicht sogar am Sonntag, die meisten Häuser haben die Putzfirmen, die kommen einmal in der Woche, da wird einmal zusammengeräumt und dann liegt der Dreck die restliche Woche am Gehsteig. Es ist einfach so, es klaubt ja keiner zusammen. Und um das geht es mir, diesen Müll, diese Zeitungen, die am Südtirolerplatz, ob in der Herrengasse, vor den geschlossenen Geschäften liegen, dass die nicht hingelegt werden sollen. Frau Pavlovec-Meixner, und genau das ist das, warum ich mir so lange Zeit lassen habe mit diesem Antrag. Ich weiß es, den Letzten beißen die Hunde, ich habe lange gerungen, aber der letzte Antrag vom Kurt Hohensinner hat mich dazu motiviert, der über die Tschickstummel stolpert, aber die Zeitungsblattl sieht er nicht. Aber, warum gibt es solche Arbeitsplätze, warum kriegen die Leute so wenig bezahlt, dort müsste man anfangen, das ist ja das Problem, ich weiß, sie kriegen pro Stückzahl bezahlt. Jetzt tun sie weniger Blattln austeilen, weniger Zeitungen, kriegen sie weniger, ich weiß, warum kriegen sie von den anderen nicht mehr? Das ist ein arbeitsmarktpolitisches Problem. Ansonsten danke ich herzlichst für Ihre Zustimmung und ich hoffe, wir können damit eine gescheite Lösung finden. Ich habe natürlich nicht die Wirtschaftskammer angerufen so wie der Herr Frölich, ich habe gedacht, vielleicht bekomme ich hier herinnen in diesem Haus eine Hilfe für das Problem. Dankeschön (Applaus KPÖ). 7) Maßnahmenpaket Verkehrsanbindungen GR. Mag. Sippel stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Sippel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mein dringlicher Antrag betrifft ein Maßnahmenpaket bezüglich Verkehrsanbindungen für Graz. Graz trägt zu Recht oder auch nicht zu Recht eine Fülle von Titeln, die natürlich auch dazu beitragen oder, das hoffen wir zumindest alle, dass Graz auch aus touristischer Sicht an Attraktivität gewinnt. Gerade auch eine Stadt, die, wie auch immer vom Herrn Bürgermeister erwähnt, im Wachsen begriffen ist, sollte danach trachten, nicht völlig von der Außenwelt abgeschnitten zu werden. Weil ich möchte eines nicht haben und zwar, dass die Stadt Graz in Zukunft sich den Titel umhängen muss Stadt der Unerreichbarkeit. Deswegen ist auch festzuhalten und leider Gotte in letzter Zeit zu beobachten, dass zahlreiche Zugverbindungen, insbesondere die Zugverbindung, die Direktverbindung Graz – Linz aber auch Graz – Salzburg in Bälde, zumindest wird darüber diskutiert, demnächst eingestellt werden und dass auch die Frequenz hinsichtlich der Busanbindung durch die steirische Verkehrsverbund GmbH in den letzten Jahren massiv auch nachgelassen hat. Ebenso Besorgnis erregend ist auch das Bild, das die direkte Erreichbarkeit unserer Stadt auf dem Luftweg zeigt. Natürlich hat das auch damit zu tun, dass jetzt, wie auch zu lesen war, der Flughafen Graz-Thalerhof um 20 % abgewertet worden ist. Zahlreiche Städte Europas können von Graz aus nur über Verkehrsknoten angeflogen werden, und auch die AUA hat in den letzten Jahren die Direktflüge von Wien insbesondere auch nach Graz reduziert. Und das Ganze führt auch natürlich zu einer Schwächung des Wirtschaftsstandortes Graz, weil es ist ganz klar, jemand, der hier auch investiert und vielleicht einen Firmenstandort errichtet, braucht natürlich auch eine dementsprechende Verkehrsanbindung und zwar eine Verkehrsanbindung, dass er, wenn es sein muss, in der Früh in Graz landet und am Abend auch wieder nach London beispielsweise, was ja nicht mehr möglich ist, auch am gleichen Tag wieder nach London verlassen kann Und dieses Problem gibt es auch in anderen österreichischen Städten, nur dort hat man sich auch dazu durchgerungen, Lösungen anzugehen, und ich möchte hier ein Beispiel bringen, wie es Salzburg gemacht hat, und zwar die Stadt Salzburg und das Land gemeinsam, wo man etwas Geld in die Hand genommen hat, um Marketingmaßnahmen auch durchzuführen und zwar mit Billig-Airlines, wo man Inserate geschalten hat, wo man Werbung gemacht hat für das Land Salzburg und zwar in dem Sinn eine vernünftige Werbung, weil auf diesen Webseiten der Billig-Airlines sind unglaubliche Zugriffsraten auch zu vermelden und das hat zur Folge gehabt, dass zum Beispiel die Air Berlin insgesamt mit zehn Flügen mehr die Stadt Salzburg im Monat auch bedient. Ich glaube, dass es hier, und in den einzelnen Bereichen hat es immer wieder auch dringliche Anträge gegeben, hinsichtlich ÖBB, beispielsweise Graz-Linz, und ich glaube, dass es hier notwendig ist, auch ernsthaft einen Maßnahmenkatalog zu diskutieren, vorzustellen und dann auch umzusetzen. Und deshalb stelle ich meinen d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Herr Bürgermeister Nagl wird ersucht, während der Sommerpause des Grazer Gemeinderates, also in nächster Zeit, eine Enquete auszurichten, die sich ausschließlich mit der infrastrukturellen und verkehrstechnischen Anbindung beziehungsweise Erreichbarkeit unserer Stadt befasst. Die Zielsetzung dieser Veranstaltung wird dahingehend definiert, dass Vorschläge und Initiativen zur nachhaltigen Verdichtung der Anbindung unserer Stadt hinsichtlich der Bus-, Zug- und Flugverbindungen erarbeitet und präsentiert werden können. Die hierbei erzielten Ergebnisse mögen dem Gemeinderat zur weiteren Behandlung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Herr Bürgermeister Nagl wird in diesem Zusammenhang ersucht, zu dieser Enquete folgenden demonstrativ – also keineswegs abschließend - angeführten Personenkreis einzuladen: • Vertreter aller Parteien im Grazer Gemeinderat, • maßgebliche Vertreter und Experten aus den Reihen der Beamtenschaft beziehungsweise qualifizierte Mitarbeiter aus den städtischen und den stadtnahen Betrieben, • entscheidungsbefugte Vertreter der ÖBB und der für Graz relevanten Fluglinien, • Repräsentanten der wesentlichen in unserer Stadt angesiedelten Handels-, Wirtschafts- und Gewerbebetriebe, • Medienvertreter. Dankeschön (Applaus FPÖ). GR. Grosz zur Dringlichkeit: Herr Kollege Sippel, wir unterstützen den dringlichen Antrag naturgemäß voll und ganz. Wiewohl ich auch jetzt gerade in den Reihen von Gemeinderäten auch einen sehr vernünftigen Vorschlag gehört habe, dass natürlich auch der kürzere Weg es ist, mit dem Verkehrslandesrat der Steiermark, meines Wissens Dr. Gerhard Kurzmann, auch diesbezüglich Kontakt aufzunehmen. Man kann nicht einerseits einen in der Landesregierung haben, der dafür zuständig ist, aber dann die Zuständigkeit wie ein Magnet immer an sich ziehen, das stimmt schon. Das, was aber der Antrag durchaus anspricht, ist das Problem, jetzt nicht die Flugverbindungen, aber das Problem mit den Österreichischen Bundesbahnen. Die Österreichischen Bundesbahnen haben in den letzten fünf Jahren bewiesen, dass sie 1,3 Milliarden Euro in den Sand setzen, 300 Millionen Euro durch Spekulationsverluste, durch Geschäfte, die mitten ins Kriminal führen und fast eine Milliarde Euro durch die Übernahme von… Zwischenruf GR. Hagenauer: Lauter Grüne. GR. Grosz: Nein, überhaupt kein einziger Grüne dabei, ganz im Gegenteil, ich bin mit der Abgeordneten Moser genau in dem Ausschuss, ÖBB Rechnungshof-Unterausschuss, bilden wir da eine Allianz, Sie werden es nicht glauben, weil die ist im Gegensatz zu Ihnen ein wenig toleranter. Auch wenn es darum geht, gemeinsam Anliegen durchsetzen und ist auch intelligent genug und hat die Größe, nicht zu glauben, den Stein des Weisen gefressen zu haben mit dem Silberlöffel. Und 700 Millionen Euro Verluste allein durch den Kauf der MVK in Ungarn und zusätzliche 300 Millionen Euro an Wertberichtigungen. Alles die Großtat der Haberzettels, der Böhakers, der Poschalkos, der Hubers, der Frau Bures und des Herrn Faymann der letzten vier Jahre, 1,3 Milliarde Euro. Und dann erleben wir als Stadt, umgeben von einem ländlichen Raum, dass die Verkehrsverbindungen gerade für die Pendlerinnen und für die Pendler, aber für jene, die die Bahn nutzen wollen, immer mehr ausgedünnt werden. Das kann es nicht sein und daher verstehe ich auch, dass sich eine Stadt zur Wehr setzt und auch das mit dem heutigen Antrag macht. Und wenn wir gerade über die ÖBB reden, wäre es durchaus gescheit, nicht die Menschen, so wie es die ÖVP will, mit 53 in Pension dort zu schicken, Privilegienpensionen, das soll man einmal einem Mann erklären, der 65 Jahre alt ist und 45 Jahre gehackelt hat, dass bei der ÖBB am SPÖ-Betrieb dort die Leute dann mit 53 in Pension gehen, so wie Sie es fordern, Ihr Verkehrssprecher Ferry Mayer, da könnte man nämlich genau jene für die, die ÖBB keine Verwendung mehr hat, Fahrerinnen und Fahrer der ÖBB dafür einsetzen, dass sie die Linienverbindungen aufrecht erhalten. Da brauchen wir nämlich keinen Einzigen in Pension schicken, sondern den natürlichen Abgang abwarten, das sind 1.300 MitarbeiterInnen im Jahr, die natürlich in die Pension abgehen, dann wird sich die ÖBB auch gesunden, und auf der anderen Seite hätten wir Mittel frei, nämlich personelle Mittel, damit die ÖBB auch die Streckenverbindungen in der Steiermark aufrecht erhalten kann. Das würden wir gerne in dieser Enquete, die Armin Sippel vorschlägt, einbringen. GR. Mayr: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Sippel! Das Thema ist absolut dringlich, da hast du vollkommen Recht. Was mit den überregionalen Verbindungen in letzter Zeit gerade für die Steiermark passiert ist von Seiten der ÖBB, aber natürlich auch in anderen Bereichen, das können wir als Standort, als Wirtschaftsstandort, als wichtige Verkehrsfunktion für das gesamte Umland, für den Zentralraum in der Form so nicht hinnehmen. Das tut die Stadt Graz auch nicht. Es gibt zahlreiche Bemühungen, es ist zum Glück gesichert worden, dass Intersky und Air Berlin die Flugverbindungen aufrecht erhalten kann, die gesamte Stadtregierung, der Herr Bürgermeister, die Frau Vizebürgermeisterin bemühen sich, mit der zuständigen Bundesministerin, mit der ÖBB ins Gespräch zu kommen, im Gespräch zu bleiben, die wesentlichen Verbindungen für die Steiermark aufrecht zu erhalten. Also ein ganz zentraler Punkt, der Antrag ist gut, wir hätten nur einen kleinen entscheidenden Verbesserungsvorschlag und den möchten wir im Zuge eines Abänderungsantrages der Fraktionen der SPÖ, der Grünen, der KPÖ und der ÖVP gerne einbringen. Es wäre folgender Verbesserungsvorschlag, den schon der Kollege Grosz vom BZÖ angedeutet hat. Man könnte den direkten Weg gehen. Wäre es nicht sinnvoll, und das ist unser Eindruck, wenn wir die Enquete direkt vom zuständigen Verkehrslandesrat Dr. Kurzmann initiieren lassen, dass er wirklich von seiner Seite, von der Seite des Landes aus alle relevanten Player an einen Tisch holt in diesem Sommer und von sich aus, das ist seine Aufgabe, er hat leider jetzt im letzten halben Jahr nicht wirklich die Möglichkeit gehabt anscheinend aus seiner Sicht, er hat eher von Abstrichen und vom Zusperren und vom Nichtrealisieren gesprochen, aber wir wollen ihm wirklich die Chance geben, hier eine Initiative zu setzen und wir bringen daher gemeinsam einen Abänderungsantrag ein, der im Wesentlichen den Inhalt deines Antrages enthält, aber den entscheidenden Unterschied ausmacht, wir bitten darin den Landesrat Kurzmann, im Sommer diese Enquete zu den wesentlichen Themen zu bringen. Wir haben sonst nicht sehr viel geändert, die wesentlichen Themen hast du ja schon hier aufgezählt, wir haben natürlich auch noch einen gewisser Genderaspekt in der Sprache des Antrages untergebracht, aber sonst haben wir einfach Nagl mit Kurzmann ersetzt. Danke zunächst einmal, und die ÖVP stimmt natürlich der Dringlichkeit zu und danach dem Abänderungsantrag (Applaus ÖVP). GR. Hagenauer: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer! Zuerst zur Bedeutung des Themas, steht außer Streit, die Fernverbindungen, und wir sollten uns auf die Fernverbindungen bei einer derartigen Enquete konzentrieren und den Regionalverkehr, der auch eine Debatte wert ist, um das Ganze zum Erfolg zu führen, bei dieser Sache nicht behandeln. Standort und Fernverkehr sind natürlich sehr eng verbunden und es steht für uns außer Zweifel, dass das Thema große Bedeutung hat, daher auch eine Enquete berechtigt ist, gerade aus der aktuellen Situation heraus. Ich habe mir ganz kurz heute angeschaut, um das zu illustrieren: Die Fahrzeit mit dem Zug von Graz nach Linz beträgt also dreieinhalb Stunden. In der Zeit, wenn ich jetzt, als Beispiel habe ich mir herausgesucht vergleichbare Stadt, Mannheim, ungefähr gleich groß, ehemalige Residenzstadt, Uni, durchaus vergleichbar. Von Mannheim aus sind Sie schneller in Paris, schneller in Bern, schneller in Zürich, schneller in München, schneller in Hannover usw. Insgesamt zirka 100 Millionen Einwohner können von Mannheim aus in derselben Fahrzeit oder schneller erreicht werden als etwa von Graz, da sind es zirka 8 bis 9 Millionen, die wir in der Zeit erreichen können. Wir haben also von Graz nach Zagreb, das sind lumpige 200 Kilometer, wesentlich größere Fahrzeiten, als etwa ein Mannheimer nach Amsterdam oder nach Paris hätte. Das zeigt schon die enorme Brisanz, weil dahinter ja natürlich noch ein viel ernsteres Problem steht als die momentanen wirtschaftlichen Nachteile, nämlich die Dynamik. Wenn Sie sich anschauen, in welcher Geschwindigkeit das Bahnnetz ausgebaut wird, dann verstärken sich diese Unterschiede noch und wenn Sie noch bedenken, was das auch in einer innovationsorientierten Gesellschaft, wo die Kontakte enorm wichtig sind, bedeutet, dass Sie nämlich in eine Bewusstseinsrandlage kommen, dann halte ich das für noch das gefährlichere Thema als die Reisezeit alleine. Und noch kurz zwei Anmerkungen, die angesprochen worden sind, also erstens vorweg, wir bringen einen Abänderungsantrag ein, das ist schon angekündigt worden, zweitens zum Thema Fluglinien noch ganz kurz eine Anmerkung. Parallel zu dem, was jetzt gesagt wurde zum Thema Bedeutung der Flugverbindungen, und damit das klar ist, in der Tat bei den schlechten Bahnverbindungen, die wir haben, ist eine Flugverbindung wichtiger, das ist richtig, aber uns von Ryan-Air ausspielen zu lassen und vorzugsweise übrigens mit Klagenfurt, das ist jetzt mein Abschluss, das halte ich für nicht so gelungen, weil unser größter Konkurrent, und diejenigen, die uns noch Defizite bescheren, weil natürlich Air Berlin und Ryan-Air zu uns kommen und sagen, ja schaut uns an, was wir von Klagenfurt bezahlt bekommen und von Kärnten, sprich gezahlt bekommen, das haben wir nicht notwendig, zumal jene Subventionen, mit denen uns geschadet wird, bei unserem Unternehmen Thalerhof geschadet wird, woher kommen denn die? Die kommen aus dem ominösen Zukunftsfonds und woher kommt der, aus unserer Geldtasche. Wenn wir wissen, wie die Hypo und wie das Land Kärnten finanziell dasteht Summa Summarum, ich glaube, ich habe an der Stelle das Wort Projektion schon einmal verwendet, wenn ich das richtig sehe, Herr Kollege Grosz, immer wird davon geredet, was eigentlich selber man das größte Problem hat, ich wundere mich nur, wie man als BZÖler und Angehöriger des nationalen Flügels das Wort Postenschacher und Misswirtschaft im Zusammenhang mit der Bundesbahn in den Mund nimmt, da schweige ich einfach am besten. Wie viele Leute hat denn die FPÖ in das Unternehmen hineingedrückt und mit welchem Ergebnis, wir können uns ja noch erinnern und wir können uns noch erinnern an diese Lichtgestalten im Verkehrsministerium von Schmid, der als erstes das Ende des Semmeringtunnels angekündigt hat, über die Frau Forstinger, die eben genau diesen katastrophalen Gesamtverkehrswegeplan auf die Schiene gebracht hat und vom Herrn Reinhold fallt mir nicht mehr viel ein. Danke für die Aufmerksamkeit (Applaus Grüne). GR. Herper: Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen! Für den Wirtschaftsarbeitsplatz, Wissenschaftsstandort Graz, noch dazu im Hinblick auf Kulturdestination und Tourismusstandort und im Hinblick auf unsere internationale transkontinentale Vernetzung als Design-Stadt Graz sind überregionale Relationen lebens- ja sogar überlebensnotwendig. Und deswegen ist das auch ein sehr dringliches Thema. Wir haben ja mehrmals alle Fraktionen und wir als sozialdemokratische auch zuletzt auch einen Dringlichen eingebracht zur Verbindung Graz-Linz und das ist nur die logische Konsequenz und die logische Fortsetzung, danke, Armin Sippel, dass du das wieder einmal aufgreifst. Es ist im Interesse, es gibt ja Resolutionen, Vollversammlungen, ob das bei der Wirtschaftskammer oder bei der Arbeiterkammer ist, aus aktuellem Anlass und wir brauchen die Druckverstärkung, wir brauchen diesen Druck in Richtung auch der Überregionalität und deswegen unterstützten wir sehr die Dringlichkeit dieses Anliegens im Interesse der Grazerinnen und Grazer und wir haben uns auch gemeinsam entschlossen, einen Abänderungsantrag zu stellen, weil es muss auch der Schulterschluss mit dem Landesverkehrsreferenten Dr. Kurzmann hergestellt werden und in die Verantwortung genommen werden. In diesem Sinne danke, und wir unterstützen den Abänderungsantrag (Applaus SPÖ). GR. Mag. Sippel: Recht herzlichen Dank einmal als Erstes, dass dieses Thema auch in seiner Wichtigkeit erkannt worden ist. Ich möchte zum Abänderungsantrag Folgendes sagen: Selbstverständlich wird auch der Verkehrslandesrat Interesse haben, dass die Landeshauptstadt Graz eine bessere infrastrukturelle und verkehrsmäßige Anbindung erfährt. Ich glaube auch, was den Tourismus betrifft, ist das für das Land Steiermark sehr, sehr wichtig. Allerdings muss es natürlich klar sein, dass auch ein Herr Verkehrslandesrat nicht auf die Entwicklung beispielsweise des Grazer Flughafens, den ich ja auch mit seiner Abwertung etc. die er ja erfahren hat leider Gottes, auch in meinem Motivenbericht drinnen habe, darauf wird er keinen Einfluss nehmen können, und es ist halt wieder die Tendenz zu merken, Verantwortung wieder auch etwas abzuschieben. Nichtsdestotrotz bin ich sicher, dass der Herr Landesrat diese Aufgabe, die ihm jetzt gestellt wird mehrheitlich, auch wahrnehmen wird und da mit Sicherheit auch eine Enquete ins Leben rufen wird mit allen notwendigen Beteiligten und ich bin mir sicher, so wie sich das jetzt hier angehört hat, dass die von Erfolg gekrönt sein wird. Aber ganz aus der Verantwortung sollte man hier auch die Verantwortlichen in der Stadt Graz nicht entlassen und ich appelliere wirklich, auch hier Zusammenarbeit, auch was das Organisatorische betrifft, zu leben, aber nichtsdestotrotz glaube ich, dass das Landesratsbüro des Dr. Gerhard Kurzmann organisatorisch so eine Enquete auf die Beine stellen kann und wird. Danke (Applaus FPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit angenommen. Bgm. Mag. Nagl zum Antrag: Ich darf vielleicht auch persönlich zu dieser Diskussion zum wiederholten Male ein paar Dinge ausführen. Erstens: Die Stadt Graz hat die Verantwortung für den Flughafen übernommen, als sich viele andere, wie auch bei der Messe etc., verabschiedet haben, wir haben diesen Flughafen zum Schmuckkasterl umgebaut, wir haben ein Management, das sich so bemüht hat, auch für einen Regionalflughafen so viele Verkehrsanbindungen zustande zu bringen, dass wir stolz sein dürfen, dieser Flughafen erwirtschaftet Jahr für Jahr ein Ergebnis, das jetzt über drei Millionen Euro liegt. Die Flughäfen international haben im vergangenen Jahr, aber auch heuer durch Wirtschaftskrise, durch Vulkanausbrüche, durch viele andere Dinge bis hin zu den Treibstoffpreisen ganz schöne Probleme. Wir haben die gut gemeistert, wir werden, wie gesagt, und haben jetzt auch mitgeholfen, dass die wichtigsten Anbindungen bleiben. Der letzte Flugplan ist herausgekommen, der kann sich wirklich sehen lassen, wir haben es gerade auch im vergangenen Krisenjahr nicht geschafft, die Millionen-Passagier-Zahl zu überwinden, das heißt, da tun wir, da arbeiten wir und dass wir auch aufgrund dieses schwierigen Ergebnisses in einer sehr, sehr kurzfristigen Betrachtung vom Wirtschaftsprüfer vorgeschlagen bekommen haben, auch eine Abwertung durchzuführen, das tut weh, aber wir haben auch im Aufsichtsrat das Vorsichtsprinzip gelten lassen. Der Flughafen hat für mich vielmehr Wert als nur die 40 Millionen, mit denen er jetzt als Buchwert quasi dasteht, jetzt war er drinnen mit 66 in etwa, 26 Millionen sind abgewertet worden; in einer, zumindest habe ich es gesehen, österreichweiten Betrachtung der Flughäfen ist unser Flughafen mit einem Wert von 100 Millionen drinnen gestanden, also ich würde aufgrund des Vorsichtsprinzips im Wirtschaftsprüfungsbereich und auch im Aufsichtsrat jetzt nicht darauf schließen, dass dieser Flughafen keinen Wert hätte und ich glaube, wir arbeiten da sehr gezielt dran. Zur Österreichischen Bundesbahn möchte ich nur anmerken, dass nicht nur das Personenaufkommen und das Einstellen und Einschränken von Personenbeförderungsbereichen ein Thema ist, sondern dass mittlerweile auch im Gütertransport vieles auf die Straße verlegt werden soll. Ich weiß das zufällig, weil ich gerade über den Waldverband die Nachrichten erhalten habe, dass man ernsthaft daran denkt, die Holztransporte Österreichs auf den Lkw zu verlagern, das würde in Österreich 2000 Lkw-Fuhren pro Jahr bedeuten. Manchmal verstehe ich überhaupt nicht mehr, wie wir zu wichtigen Bereichen der Gesellschaft in Österreich und der Entwicklung und Zukunft Österreichs wirklich damit umgehen. Die Bundesheerdebatte ist für diejenigen, die dort arbeiten, schon fast unerträglich geworden, da gehört eine Entscheidung her und dann muss man wieder arbeiten können, da gibt es keine, und bei den Österreichischen Bundesbahnen, sage ich auch ganz ehrlich, entweder nimmst du viel, viel Geld in die Hand, um in ein System weiter zu investieren, das zurzeit aus meiner Sicht nicht richtig geführt wird, und wer sich anschaut, dass in Deutschland, in der Schweiz, in Frankreich die Bahnunternehmungen auch Milliardengewinne abwerfen und wir uns mittlerweile anschauen müssen bis in die Grundbücher hinein, dass die Österreichischen Bundesbahnen de facto Schulden über Schulden haben, dass jährlich die Betriebsergebnisse nicht beginnen und man ernsthaft nicht daran denkt, dass System komplett neu zu überdenken und zu machen, wird weiter dazu führen, dass wir ausdünnen, noch dazu, wo ja auch durch europäisches Recht die Möglichkeit jetzt gegeben ist für andere Bahnen Europas oder auch aus Übersee, wenn sie Lust haben, auf den profitablen Bahnstrecken uns auch noch Konkurrenz zu betreiben. Also ich sehe im Moment, und jetzt nehme ich ein Wort aus dem Eisenbahnbericht, kein Licht am Ende des Tunnels und ich würde mich freuen, wenn alle verantwortlichen Fraktionen, auch auf Bundesebene, einmal ernsthaft auch mit allen Gewerkschaften, mit allen Menschen auch im Unternehmen endlich drüber reden, wie man das hinkriegt, bevor wir denselben Zustand haben wie bei unserem Luftverkehr, weil da sind wir bei der AUA irgendwann auch soweit gekommen zu sagen, und jetzt müssen wir es verkaufen, und damit wir es verkaufen können, legen wir noch ein Geld drauf und das tut weh, das ist nicht österreichisch, dass wir keine Lösung finden, da hat die Politik ein Totalversagen und ich freue mich wirklich, auch wenn der Herr Landesrat Kurzmann eine Initiativen in dem Punkt setzt, ich habe nichts gehört in letzter Zeit, ich habe genügend Briefe an die Frau Ministerin Bures geschrieben, sie hat mir oft genug auch zurückgeschrieben, es kommt dabei relativ wenig heraus, das heißt, mir geht es darum, heute auch noch einmal klarzumachen, selbst wenn wir uns in der Steiermark, auch unterm Herrn Kurzmann, noch einmal zusammensetzen, wird das vielleicht einen größeren Druck auch eines Bundeslandes geben, ich setze mich da gerne an den Tisch und sage auch allen Verantwortlichen, was es ist, was da im Moment läuft. Ich sehe nur, wie gesagt, im Moment leider kein Licht am Ende des Tunnels, es sind jeden Monat eigentlich nur schlechtere Nachrichten und zeitgleich investieren wir voll in die Infrastruktur. Ja, jetzt sage ich noch einmal, das ist wunderschön, aber da hätte mein Bua beim Eisenbahnspielen auch keine Freude, wenn ich nur Schienen kaufe und niemals mit rollendem Material da unterwegs bin, so kann es nicht funktionieren dauerhaft, also ich werde mit dabei sein, keine Sorge, es ist auch keine Verweigerung, aber wir haben es heute schon alle miteinander jetzt, die wir nicht Ihrer Fraktion angehören, schon als ein bisschen verwunderlich erlebt, dass wir schon wieder Arbeit machen sollen, obwohl wir im Bereich der freiheitlichen Partei auf Landesebene jetzt einen Verkehrslandesrat haben, der soll die Stimme so erheben, dass in Wien sich alle fürchten (Applaus ÖVP). Zwischenruf GR. Mag. Sippel: Es betrifft aber Graz ganz besonders. Bgm. Mag. Nagl: Graz gehört zur Steiermark, und das sollte man wieder öfter betonen. Ich denke mir, dass das ein gemeinsames Anliegen sein muss. Der Abänderungsantrag wurde mit Mehrheit angenommen. 8) Neuauflage der „Aktion scharf“ im Grazer Univiertel GR. Mag. Korschelt stellt namens von ÖVP, SPÖ und FPÖ folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Korschelt: Herr Bürgermeister! Ich darf dich in diesem Falle natürlich auch als Mitkämpfer ansprechen, weil auch bei der Aktion scharf bist du an vorderster Front immer dabei. Ich darf auch diesen Antrag auch im Namen der ÖVP und der SPÖ einbringen, und zwar es geht darum: Auf der Tagesordnung für die heutige Gemeinderatssitzung befindet sich ein Gemeinderatsstück, das - einmal mehr - die nächtliche Lärmbelästigung im Grazer Universitätsviertel thematisiert. Tatsächlich erfordert gerade das erhöhte Personenaufkommen in der schönen Jahreszeit die Einleitung wirksamer Sofortmaßnahmen. Gemäß der Beantwortung meiner diesbezüglichen Anfrage durch das Bürgermeisteramt hat sich die „Aktion scharf“ (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke) der Exekutive in jüngerer Vergangenheit als wirkungsvolles Mittel zur Bekämpfung der viel zitierten Missstände im Grazer Universitätsviertel erwiesen. In Ermangelung wirksamerer Regelungsmechanismen seitens der Stadt Graz empfiehlt es sich daher gerade in den Sommermonaten, gegenständliche Aktion zu wiederholen. Ich stelle deshalb namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs folgend nachstehenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Herr Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl wird ersucht, mit den zuständigen Stellen der Exekutive in Kontakt zu treten, um auch in diesem Jahr eine Durchführung der sogenannten „Aktion scharf“ während der Sommermonate zu erwirken. GR. Schneider zur Dringlichkeit: Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Stadtregierer, liebes Publikum! Das Zusammenleben in der Stadt beinhaltet sowohl Fortgehen und Feiern, Musik hören, Tanzen, als auch für die Lebensqualität wichtig die Nachtruhe, die ungestörte und ein gepflegtes sauberes Umfeld, wenn man raustritt aus seiner Wohnung vor die Türe. Das Ganze muss sich in einem Verhältnis befinden, das ausgewogen ist. Seit Jahren haben wir im Uni-Viertel das Problem, dass diese Ausgewogenheit dort nicht gegeben ist und deshalb, und auch das ist manchmal notwendig, um das Zusammenleben der Menschen wieder in die richtigen Bahnen zu lenken und die Ausgewogenheit herzustellen, dass die Polizei eingreifen muss. Insofern unterstützen wir diesen Antrag, weil die Zustände im Uni-Viertel tatsächlich so nicht hinnehmbar sind. Ganz besonders freut uns, dass auch die FPÖ auf den Kurs eingeschwenkt ist heute, dass wir die Verbote in der Stadt nicht wuchern lassen sollten. Noch dazu die Verbote, so wie das Alkoholverbot im Uni-Viertel, das Problem nicht beseitigen, nicht wirkungsvoll ist, also ein Verbot ist, das eigentlich überflüssig ist, und ich würde mich sehr freuen, wenn wir auch da drüber reden könnten, vielleicht in der nächsten Gemeinderatssitzung einen gemeinsamen Antrag einzubringen, dass gerade sinnlose, nicht wirkungsvolle Verbote in Graz auch abgeschafft werden. Vielen Dank (Applaus Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Ich darf mich namens meiner Fraktion auch zur Dringlichkeit melden. Was tun wir, um den Menschen, die dort um ihren Schlaf gebracht werden, mit Vandalismus und mit Verschmutzung ihrer Häuser und der Gehsteige täglich leben müssen, wie man ihnen wirklich helfen kann. Das Erste ist, weiterhin die Polizei zu ersuchen, und deswegen auch Unterstützung des Antrages und der Dringlichkeit, dass ihre Einsätze dort wieder durchführt, wie auch im vergangen Jahr. Wir wissen, wie der Personalstand ist, dass das Überstunden bedeutet, deswegen auch der Versuch, auch Gelder flüssig zu stellen, damit man hier auch tatsächlich mithilft. Wir haben uns schon an das Land gewandt, um juristisch andere Möglichkeiten zu kriegen, das wurde uns abgelehnt, wir wenden uns jetzt an den Bund, um eine Möglichkeit zu bekommen, will aber auch sagen, dass das Verfahren oder die Verfahren in der Zwischenzeit voll laufen und wir unter Umständen, das muss sehr gut vorbereitet sein, auch selbst noch einen Spielraum haben, um hier Handlungen setzen zu können. Es geht ja in erster Linie um die Vorverlegung der Sperrstunde, wenn sich die Zustände dort nicht ändern sollen. Das heißt, wir gehen sowohl bei der Dringlichkeit als auch beim Inhalt mit. GR. Mag. Korschelt: Ich darf mich herzlich für die breite Zustimmung bedanken und, wie gesagt, auch für die Dringlichkeit, das Wetter wird ja hoffentlich schön bleiben, ich glaube, wir sind es den Bürgern dort in diesem Uni-Viertel schuldig, dass wir etwas unternehmen, der Herr Bürgermeister hat das eh schon gesagt, es betrifft ja nicht nur die Lärmbelästigung, sondern, nachdem ich ja unter seniler Bettflucht leide, habe ich mir letzten Samstag und letzten Sonntag in der Früh zwischen 7.00 und 8.00 Uhr auch die Elisabethstraße angeschaut, ich kann nur allen empfehlen, wer einmal was Grausiges sehen will, der soll dorthin gehen. Das spottet jeder Beschreibung für eine doch, oder doch für die größte Stadt Österreichs und ich darf mich in dem Sinne herzlich bedanken. Zwischenruf GR. Schneider: Gummistiefel anziehen. GR. Mag. Korschelt: Gummistiefel noch nicht, aber ich bin mit dem Auto vorbeigefahren, ich bin nicht ausgestiegen (Applaus FPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 9) Bessere Prävention von Alkoholmissbrauch durch Kinder an den Grazer Schulen GR. Grosz stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Grosz: Sehr geehrte Damen und Herren, hoher Gemeinderat! Auch auf die Gefahr, dass meine jetzige Wortmeldung wieder die Reflektion des Kollegen Hagenauer auslöst, den vorgetragenen Worten, Herr Dr. Hagenauer herausgeht und intellektuell mich in das nationale Lager irgendeiner Partei versucht einzusortieren, in das Kastendenken, das ihm halt in irgendeiner Form zur Verfügung steht oder dem er sich bedient. Würde mich ja freuen, wenn er es zu den Themen auch macht betreffend den Antrag die bessere Prävention von Alkoholmissbrauch durch Kinder an den Grazer Schulen und auch davor. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind alle betroffen nicht nur von den Ereignissen der vergangenen Jahre, die uns immer wieder vor Augen geführt haben, dass komasaufende Jugendliche ihr Leben und das Leben anderer gefährden, indem sie Alkoholmissbrauch ganz offen betreiben, sondern auch die erschreckenden zu Tage getretenen, ich sage nicht, dass es jetzt eine Erfindung der letzten zwei Wochen sind, aber die jetzt auch medial zu Tage getretenen Ereignisse, dass nicht nur Jugendliche, sondern Kinder mit zehn Jahren und darunter zu Alk-Patienten, zu sogenannten Alk-Patienten gehören, macht betroffen. Allein im letzten Jahr sind in Graz 267 junge Alk-Patientinnen und -Patienten in der Grazer Kinderklinik behandelt worden, 90 %, laut Auskunft auch der Kinderklinik, dieser Patienten, die jungen Patienten, die eingeliefert wurden, waren nicht mehr ansprechbar. Das heißt, 267, fast jeden zweiten Tage oder nicht einmal wird in der Grazer Kinderklinik ein Kind eingeliefert, das eigentlich, von mir aus am Kinderspielplatz spielen sollte, sein kindliches Dasein genießen sollte, in der Erziehung seiner Eltern steckt und de facto mit einem Suchtmittel in Berührung kommt, das nachhaltig sein Leben zerstört. Wir wissen, dass die Alkohol-ist-schlecht-Verbote und Kampagnen nichts fruchten, wir wissen es, vielleicht mehrere oder viele in dem Raum auch aus dem persönlichen Umfeld, und ich habe das heute in Gesprächen mit einigen Gemeinderätinnen und Gemeinden besprochen, das 15/16 Monate alte Kleinkind, dass von seinen Eltern in einer Diskussion gefallen ist das Wort Scheiße hört. Kein Ordnungsruf bitte dafür und dann dieses Wort, weil das Kind recht schnell lernt, übernimmt und dann beim erstbesten Moment, möglicherweise wo die Familie bei einer anderen Familie eingeladen ist und alle sitzen am Mittagstisch dann, neunmalklug mit 16 Monaten, der sagt, Scheiße, Scheiße. Und eigentlich nur darauf wartet oder dieser Begriff auch weiterhin in dem kindlichen Hirn drinnen ist, wenn alle sagen, um Gottes Willen, das darfst du nicht sagen, sagt er nie mehr wieder und dann das Kind, das erst recht, das Kind erst recht dieses Wort weiterhin verwenden wird, weil es provoziert. Auf der anderen Seite, wenn man als Elternteil darüber hinwegsieht, wird sich die Provokation spätestens nach drei Tagen verlaufen und dieses Wort wird im Sprachwortschatz nicht mehr vorkommen. Genauso verhält es sich beim Alkohol bei Zehnjährigen, auch wenn das für den Herrn Dr. Hagenauer offenbar, Prof. Hagenauer, offenbar so unwahrscheinlich klingt, er ist ja immer so intellektuell, Entschuldigung, dann ist es so, dass gerade Verbote auch bei Zehnjährigen genauso wie Verbote bei Provokation und von 16 Monate alten oder 20 Monate alten Kindern genau das Gegenteil auslösen. Das heißt, wenn du einem zehnjährigen verbietest, du darfst keinen Alkohol trinken, dann wird es erst richtig interessant. Dann haben wir auch noch das Phänomen, dass Kleinkinder, wenn sie in einen Supermarkt mit ihren Eltern gehen, auf die Bierdose zeigen und sagen, Papa, das gibt es, gibt es alles, braucht man nur lesen, braucht sich umhören, dann wirst du das sehen. Das Problem ist, wie gesagt, ein Problem, das dauerhaft Existenzen ruiniert, das Menschen mit zehn, mit 15 eigentlich in einen Lebensweg hineindrängt, in einen schrecklichen Lebensweg hineindrängt, wo sie nie mehr herauskommen und die Politik durchaus auch im Wege der Instrumente Bildung, Volksschulen, Kindergärten früh genug präventive Maßnahmen durchführen sollte und zwar nicht mit den Verboten, sondern präventiv mit ausgebildeten Sozialarbeitern, Psychologen und Pädagogen. Und daher bringe ich den d r i n g l i c h e n A n t r a g ein: Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen: Die zuständigen Stellen im Magistrat Graz werden aufgefordert, entsprechende Initiativen zu setzen, um für eine frühe und wirkungsvolle Aufklärung über die Gefahren des Alkoholmissbrauchs zu sorgen, welche unter Umständen schon vor der Volksschule beginnen sollte. Diese Initiativen sollten, möglicherweise im Vorfeld von entsprechenden Expertisen unterstützt, von fachlich kompetenten Personen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Psychologinnen und Psychologen, Familienberaterinnen und Familienberatern erarbeitet werden. Ziel soll es sein, den Kindern und Jugendlichen die Kausalität der vom Gesetzgeber im Rahmen des Jugendschutzgesetzes vorgegebenen Richtlinien verständlich zu machen und ihnen die Problematik von Alkoholkonsum im Allgemeinen näher zu bringen. Meine Redezeit ist schon erschöpft, eines möchte ich noch sagen, mir geht es nicht darum, die Verbote hinunterzutragen, die ohnedies das Jugendschutzgesetz vorsieht, sondern niederschwellig mit psychologischen Methoden jungen Menschen, Kindern, sie davon abzuhalten und sie auch abzuschrecken vor dem Alkoholmissbrauch. Nicht als Verbot, sondern Alkohol als ein Suchtmittel, das ihr Leben nachhaltig ruiniert. Ich danke Ihnen. Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GRin. Potzinger zum Antrag: Sehr geschätzter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren der Stadtregierung und des Gemeinderates und die Gäste auf der Galerie! Selbstverständlich ist das ein Dauerauftrag, möglichst früh, primär präventiv alles zu unternehmen, dass Alkohol Abusus massiv abnimmt. Nur, lieber Gerald Grosz, du hast hier nicht das Rad neu erfunden, sondern sehr viel von dem, was du da forderst, passiert schon längst und zwar hervorragend in Zusammenarbeit mit den Fachleuten. Ich möchte hier erwähnen, was Stadtrat Eisel-Eiselsberg hier auf Schiene gebracht hat im persönlichen Kontakt mit Prof. Müller von der Kinderklinik, wo es erstklassige Präventionsmaßnahmen gibt: Broschüren des Amtes für Jugend und Familie, Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer, Aufklärung, vor allem auch im Bereich der Elternbildung, höre nur zu, lieber Gerald Grosz, ich rede mit dir. Also wie Cäsar machst du das, du hörst doppelt… Zwischenruf GR. Grosz: Wie Cäsarin Martina Schröck multitaskingfähig. GRin. Potzinger: Jedenfalls sehr viel von dem passiert schon, ich nehme als Pars pro Toto das Beispiel Vivit, die Suchtpräventionsstelle, die steiermarkweit agiert, schwerpunktmäßig in Graz, wo allein im Vorjahr über 34.000 Informationsmaterialien verteilt wurden, über 2000 Personen in direkten Kontakt mit den Beraterinnen und Beratern gekommen sind, vor allem Elternbildung, Kontakt mit Pädagoginnen mit den Kindern. Es passiert schon sehr viel, aber das Thema ist wichtig, die traurigen Vorkommnisse der letzten Zeit sind ein Anlass, das Ganze jetzt dringlich zu behandeln. In einem Bereich bist du, lieber Gerald Grosz, aber am Holzweg, wenn Eltern Alkoholkonsum verbieten, heißt das nicht, dass Kinder dann automatisch trinken. Man muss, ganz im Gegenteil, eben nicht beim Geburtstag vom Großvater dem Zehnjährigen auch schon das Sektglas geben, wenn dann gefüllt mit alkoholfreiem Sekt, den es ja auch gibt, Robby Bubbles, sehr zu empfehlen, kleine Werbung. Jedenfalls das gute Beispiel der Eltern ist unverzichtbar im Umgang mit Suchtmitteln. Wir werden sehr gerne diesem Stück die Zustimmung geben (Applaus ÖVP). Stadtrat Eisel-Eiselsberg übernimmt um 18.00 Uhr den Vorsitz. GR. Grosz: Kollegin Potzinger, falsch, nicht die Eltern sind schuld, dass das Kind trinkt, und wenn es die Eltern verbieten, wird das Kind auch nicht mehr trinken, nein, es macht es nur interessanter, jedes Verbot macht interessanter, das ist halt so. Das ist ein Grundprinzip. Und zu den Maßnahmen zum Verteilen, Kollegin Gemeinderätin Ennemoser hat mir gerade eine dieser Dinge gegeben, das ist viel zu positiv, da sind vier Jugendliche drauf, die sich freuen, die lässig sind, die cool sind und dann steht halt unten, ich bin gut drauf, auch wenn ich nicht sauf. Das ist ungefähr so nett gestaltet wie eine Einladung zu einem Jungscharlager, sondern man muss Jugend davor abschrecken, Alkohol zu trinken und ich sage es auch in dieser Härte, da gehört die Klomuschel hinauf, die von einem komasaufenden Jugendlichen umarmt wird, dass er sieht, in welche Armseligkeit der Alkohol und die Aufgabe seiner eigenen Sinne führen kann. Da gehört der Komasaufende Jugendliche von einem Polizeifoto mit verpixeltem Gesicht hinauf, dass er sieht, so möchte ich nie aussehen und das ist das, das muss abschreckend wirken und damit etwas auslösen aber nicht ich bin gut drauf, wenn ich nichts sauf. Das ist die Einladung, dass ich… ist, wie gesagt, zu nett gehalten, ist gut gemeint, aber zu nett gehalten und mit diesen abschreckenden Bildern kann man auch Jugendlichen verständlich machen, dass ihre Zukunft auf dem Spiel steht und das wollen wir einerseits, aber andererseits in dem heutigen Antrag, dass mediativ, niederschwellig die Grazer Pädagoginnen/Pädagogen, die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter auf dieses Problem optimal vorbereitet werden und vor den Volksschulen bereits hier Maßnahmen treffen, in den Volksschulen, in den Kindergärten, wo auch immer, um Jugendliche vor diesen Gefahren zu warnen. Ich danke. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 18.05 Uhr den Vorsitz. 10) Aufforderung, während der Gemeinderatssitzungen keinen Alkohol auszuschenken GR. Schröck stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Schröck: Werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zu meinem Antrag komme, möchte ich nur ganz kurz auf die wieder einmal äußerst entbehrliche Wortmeldung vom Kollegen Hagenauer antworten, der es schon wieder gewagt hat, den Gerald Grosz, aber auch mich in irgendeine Nähe zum Dritten Reich zu rücken, indem er da von irgendwelchen Sympathie geschwafelt hat, die wir hätten zu welchen großjährigen, großen Reichen. Kollege Hagenauer, ich verbitte mir das wirklich, ich hoffe, Sie nehmen das auch einmal zurück, haben die Größe, das zu machen und entschuldigen sich dafür, weil diese Paraderolle, die Sie hier ausfüllen, ganz offensichtlich als alternde moralische Politinstanz, die mag Ihnen in Ihre eigene Partei zugestehen aber sicher nicht für andere Kolleginnen und Kollegen hier in diesem Saal (Applaus FPÖ und BZÖ). Ich komme nun zu meinem dringlichen Antrag betreffend während der Gemeinderatsitzungen keinen Alkohol auszuschenken. Der Gemeinderat als oberstes Organ der Stadt Graz ist mit zahlreichen wesentlichen Entscheidungen befasst, die für unsere Stadt von wesentlicher und vor allem nachhaltiger Bedeutung sind. Zu Beginn dieser Gemeinderatsperiode wurde wiederholt der Missstand moniert, dass eine Vielzahl der Gemeinderatssitzungen aufgrund einer Fülle von Initiativen und Tagesordnungsstücken bis in die späten Nachtstunden dauern, weshalb Stücke von großer Bedeutung oftmals erst zur vorgerückten Stunde nur noch durch den Gemeinderat gewunken wurden. Die logische Konsequenz war eine Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Graz, um zu gewährleisten, dass wesentliche Entscheidungen auch mit der entsprechenden Sorgfalt diskutiert werden. Eine ähnliche Intention verfolgen wir nun mit dieser Initiative. Wesentlich dabei ist, dass es nicht darum geht, einzelnen Gemeinderäten oder Stadtsenatsmitgliedern mangelndes Verantwortungsbewusstsein oder gar übermäßigen Alkoholgenuss zu unterstellen, sondern vielmehr darum, hier ohne konkreten Vorwurf und direkte Angriffe ein generelles Problembewusstsein zu schaffen, das dazu beitragen könnte, das Ansehen der Politik bei der Bevölkerung zu steigern. Zwischenruf unverständlich. GR. Schröck: Umso besser, wenn es für Sie nicht gegeben ist, Kollegin, es hindert Sie hoffentlich nicht daran, mir zu folgen. Dennoch muss angemerkt werden, dass mir von zahlreichen Zusehern auf der Tribüne und auch Medienvertretern schon öfter mitgeteilt wurde, dass bei diversen Gemeinderatssitzungen möglicherweise der eine oder andere politische Vertreter nicht mehr den Eindruck erweckt hat, besonders frisch zu sein. In zahlreichen Unternehmen herrscht während der Arbeitszeit striktes Alkoholverbot, bei bestimmten Tätigkeiten ist wegen der besonderen Wichtigkeit und der erhöhten Gefährlichkeit ein Alkoholverbot sogar gesetzlich vorgegeben. Nun ist es nicht vermessen anzunehmen, dass gerade die Tätigkeit in einem politischen Vertretungskörper mit der höchstmöglichen Sorgfalt ausgeübt werden muss. In diesem Zusammenhang ist nun ein allzu großzügiger Umgang mit dem Suchtmittel Alkohol nur schwer zu argumentieren, wobei auch die Überlegung der Vorbildfunktion der Politik nicht außer Acht gelassen werden darf. Ich appelliere mit dieser Initiative nun an die Vernunft der Gemeinderatsmitglieder, versuche aber nicht die Eigenverantwortlichkeit der einzelnen Mandatare zu beschneiden, sondern beabsichtige damit ein politisches Zeichen mit Signalwirkung an alle gesellschaftlichen Lebensbereiche zu setzen. Daher stellt der unterfertigte Gemeinderat folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Grazer Gemeinderat bekennt sich im Hinblick auf seine Verantwortung zu einem der Würde des Hauses entsprechenden Umgang mit dem Suchtmittel Alkohol und hält die einzelnen Gemeinderatsklubs und -fraktionen an, während der Gemeinderatssitzungen keinen Alkohol auszuschenken. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Bgm. Mag. Nagl. Ich möchte aber noch einen Satz hinzufügen. Es gibt am Hauptplatz ein Alkoholverbot, es gibt ein Verbot des Trinkens von Alkohol auch im Rathaus für die gesamte Verwaltung, und die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns von Haus aus auch eine vorbildliche Wirkung, und aus diesem Grund darf ich auch als Bürgermeister ersuchen, dass wir weiterhin hier herinnen die Entscheidungen so fällen, wie wir das auch in der Vergangenheit getan habe, ohne Einfluss von Alkohol (Applaus ÖVP und Grüne). 11) Die bis dato gegebene Verfügbarkeit von freien Sozialwohnungen der Stadt Graz deckt nicht den andrängenden Bedarf: Daher Einleitung von substantiellen Maßnahmen, um vorhandene Sozialwohnungen beziehungsweise die Ressourcen der Stadt Graz trefflicher einzusetzen GR. Mag. Mariacher stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Her Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei meinem heutigen dringlichen Antrag um die Sozialwohnungen der Stadt Graz, um die Verfügbarkeit dieser Sozialwohnungen, die dem andrängenden Bedarf nicht standhalten. Daher möchte ich mit diesem dringlichen Antrag eine Einleitung von substantiellen Maßnahmen und vorhandenen Sozialwohnungen beziehungsweise die Ressourcen der Stadt Graz trefflicher einzusetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben laut aktuellem Stand insgesamt 10.800 Sozialwohnungen und 4.300 eigene, 6.500, wo wir das Einweisungsrecht haben. Wir haben de facto eine Vollauslastung, ich glaube, da wird mir die Frau Stadträtin Kahr Recht geben, und wir haben beträchtliche Wartezeiten, insbesondere gerade bei Haushalten mit vier und mehr Personen, wo die Wartezeit nach entsprechendem Ansuchen und entsprechender Überprüfung bereits an die zwei Jahre dauert. Es besteht daher ein klarer Handlungsbedarf für sozial verantwortungsvolle Politik, denn die bisherigen Maßnahmen im Sinne eines Sozialwohnbauprogrammes hier Verbesserungen herbeizuführen sind löblich, gut, auch von mir unterstützt, aber sie reichen bei weitem nicht aus, um den andrängenden Bedarf wirklich abzudecken. Die Verfügbarkeit von Sozialwohnungen stellt demnach eine äußerst wertvolle und zugleich ökonomisch knappe Ressource da und unterliegt vollends der Politik. Wir müssen Sozialwohnungen wirklich zielgerecht und zeitnah jenen Grazerinnen und Grazern zur Verfügung stellen, um insbesondere in einer bis dato gegebenen bedürftigen Einkommen- und Vermögenssituation der Betroffenen Hilfe zu leisten. zeitnah gegen Not, das ist eine moralische und aus meiner Sicht eine sehr ethische Verantwortung und Pflicht. In realiter sind unter anderem folgenden Hausaufgaben erkennbar: Es kommt scheinbar in Einzelfällen, wie mir zu Ohren gekommen ist, dazu, dass Wohnungen an Dritte und gemäß den geltenden beziehungsweise allfälligen anzupassenden Bestimmungen an Nichtberechtigte in Teilen beziehungsweise zur Gänze untervermietet werden. Auch kommt es scheinbar weiters vor, dass im Todesfall des Hauptmieters dessen Kinder, nahestehende Bekannte in den Hauptmietvertrag eintreten, obwohl sie in den letzten Jahren bereits ihren Lebensmittelpunkt faktisch nicht mehr an der Wohnadresse des Verstorbenen gehabt haben. Sie kennen alle den Fall Miedl von der ÖVP, Ähnliches haben wir hier in diesem Bereich auch. Und auch die strengere Handhabe, aus wichtigem Grund gemäß Mietrechtsgesetz eine Kündigung des Mietvertrages auszusprechen beziehungsweise auch sinnverwandt dafür zu sorgen, dass wahrhaft Bedürftige von den Subventionen der Grazerinnen und Grazer Nutzen haben, wird dem Anschein nach vom Wohnungsamt der Stadt Graz nicht ausschöpfend genützt. Auch scheint es an der Justierung zu mangeln, dass wenn sich Nutzerinnen und Nutzer von Sozialwohnungen der Stadt Graz ökonomisch erholt haben beziehungsweise sich konsolidieren konnten, dies den Anspruch auf anhaltende Unterstützung von anderen Grazerinnen und Grazern auszuschließen hätte, das ist zumindest mein Verständnis von Sozialpolitik. All das behindert die Verfügbarkeit einer wohl erheblichen Anzahl von Sozialwohnungen der Stadt Graz, verhindert, dass zeitnah gegen Not substantielle Wirkung trefflich erzielt werden kann und sozial Bedürftige in Graz diesen preisgünstigen Wohnraum sozialpolitisch auch zur Verfügung gestellt bekommen. Meine Damen und Herren, 1.650 Grazerinnen und Grazer warten auf eine Sozialwohnung, ich stelle daher als unabhängiger Gemeinderat den d r i n g l i c h e n A n t r a g : 1. Der Gemeinderat der Stadt Graz beauftragt die für das Amt für Wohnungsangelegenheiten zuständige Stadtsenatsreferentin Kahr: a) um Berichterstattung, wie sie sicherstellt, dass die in Gestehung und Betrieb substantiell subventionierten Sozialwohnungen der Stadt Graz ausschließlich von bedürftigen Personen, welche die „Kriterien der Stadt Graz für die Vergabe einer Sozialwohnung“ zum jetzigen Zeitpunkt erfüllen, benützt werden. b) um Berichterstattung, ob alle rechtlichen Möglichkeiten zumindest einmal jährlich genützt werden, um Mietverträge von Nutzern, welche hinsichtlich der Zurverfügungstellung von sozialem Wohnraum als nicht mehr bedürftig gelten, zu beenden. c) um Berichterstattung, wie viele derzeit belegte Sozialwohnungen der Stadt Graz innerhalb von 6 bis 9 Monaten unter intensiver Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten frei gemacht werden können, um dem Grazer Gemeinderat zahlenunterstützte Entscheidungsgrundlagen zu liefern. d) um Berichterstattung beziehungsweise auch um ihre Einschätzung, in welcher zahlenunterfütterten Variante die Ressourcen der Stadt Graz vorteilhafter eingesetzt werden können. Als Varianten sind in Betracht zu ziehen: Kauf von Sozialwohnungen, Bau von Sozialwohnungen durch die GBG, Bau durch externe Vertragspartner oder andere Möglichkeiten. 2. Die zuständige Staatsenatsreferentin hat, um darauf aufsetzend das Thema zu beraten und sozialpolitisch treffliche Veranlassungen zu beschließen, dem Grazer Gemeinderat bis längstens zur Gemeinderatssitzung im Oktober 2011 Bericht zu erstatten. Bitte um Diskussion und Annahme. Danke sehr. StRin. Kahr zur Dringlichkeit: Sehr geehrter Herr Gemeinderat, sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben in dem Punkt Recht, dass es, wie bei allen anderen Wohnungen in Graz gelegentlich vorkommt, dass Gemeindewohnungen verbotenerweise untervermietet werden. Ich weiß, dass Sie vor einigen Wochen am städtischen Wohnungsamt waren und dort auch ein Gespräch geführt haben über verschiedene Fragen im Zusammenhang mit Gemeindewohnungen. Was mich wundert ist, dass Sie genau diese Fragen, die Sie heute hier stellen, in dem Antrag dort damals nicht gefragt haben, weil dann hätten Sie dort erfahren, dass das städtische Wohnungsamt, genau um diese Fälle aufzuspüren, im Wohnungsamt es mittlerweile schon seit 20 Jahren eine Wohnungskontrollstelle gibt. Diese sorgt dafür, dass widerrechtlich bewohnte beziehungsweise nicht der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dienende Gemeindewohnung wieder der richtlinienkonformen Vergabe zugeführt werden können. Das heißt, genau dieser Punkt, Herr Gemeinderat, wird seit 20 Jahren am städtischen Wohnungsamt gemacht. Ich kann Ihnen dann im Anschluss daran auch den Leistungsbericht der Wohnungskontrollstelle übergeben und auch allen anderen KollegInnen hier. Nun zu den weiteren Punkten. Sie sprechen hier an die Eintritte in die Mietrechte. Lieber Herr Gemeinderat, es ist nicht nur scheinbar, sondern auch tatsächlich kommt es vor (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke), dass Verwandte, Ehegatten oder Lebensgefährten nach dem Tode des Hauptmieters in deren Mietrechte eintreten wollen. Dafür gibt es im Mietrechtsgesetz, das selbstverständlich auch für die Gemeindewohnungen anzuwenden ist, ganz klare Regelungen. Grundsätzlich können nach dem Tod des Hauptmieters insbesondere dessen Gatte, Verwandte in gerader Linie sowie Geschwister in dessen Hauptmietrechte eintreten, wenn sie schon bisher mit ihm oder ihr im gemeinsamen Haushalt gelebt haben und ein dringendes Wohnbedürfnis haben. Dazu kommen LebensgefährtInnen, wenn sie die letzten drei Jahre mit dem Hauptmieter im gemeinsamen Haushalt lebten oder die Wohnung gemeinsam mit ihm oder ihr bezogen haben. Diese Voraussetzungen, Herr Gemeinderat, werden vom Wohnungsamt eben genau im Hinblick darauf, dass nur Berechtigte in Gemeindewohnungen leben, wie von Ihnen im Punkt 1 a des Antrages gefordert, besonders genau geprüft. Eine von Ihnen geforderte strengere Handhabung der Kündigungsmöglichkeit aus wichtigen Gründen, wie Sie anführen, ist übrigens schon begrifflich nicht möglich, da die Generalklausel, aus wichtigen Gründen im Absatz 1 des § 30 Mietrechtsgesetzes durch die in Absatz 2 genannten Sondertatbestände konkretisiert wird und nach Lehre und Rechtssprechung nicht als eine Art Auffangtatbestand gesehen wird, der dazu da ist, je nach politischer Laune oder eigenem Rechtsempfinden stringenter oder lockerer interpretiert zu werden. Die wichtigsten Tatbestände in aller Kürze für Sie. Erstens: Nichtbezahlung des Mietzinses, zweitens mangelnder Bedarf, drittens gänzliche Weitergabe, viertens nachteiliger Gebrauch, fünftens unleidliches Verhalten. Ob der behauptete Kündigungsgrund vorliegt, entscheidet letztendlich nicht die Stadt Graz, sondern das zuständige Gericht. Nun zu den Punkten b und c Ihres Antrages, die können auch gemeinsam beantwortet werden. Wie bereits erklärt, sind die rechtlichen Möglichkeiten von Kündigungen im Mietrechtsgesetz genau festgeschrieben. Eine Gehaltserhöhung des Mieters oder der Mieterin befindet sich nicht darunter. Um aber ernsthaft auf Ihr Ansinnen einzugehen, Herr Gemeinderat, die Einkommensobergrenzen für die Vergabe von Gemeindewohnungen orientieren sich nach den Ansätzen des Wohnbauförderungsgesetzes. Und ich darf Ihnen mitteilen, Herr Gemeinderat, dass es in meiner Amtszeit überhaupt noch nie vorgekommen ist, dass das Einkommen einer Familie oder einer Person, die um eine Gemeindewohnung angesucht hat, über dieser Grenze gelegen ist. Ohne Ihnen nahe treten zu wollen, Herr Gemeinderat, es ist völlig realitätsfern zu glauben, im Gemeindebau tummeln sich Menschen, die das Geld haben, sich locker auf dem freien Markt wohnzuversorgen. Die Tendenz ist eher umgekehrt, Leute, die es sich leisten können, ziehen ohnehin in andere Wohnungen, in andere Wohngegenden und sollte sich doch einmal jemand dazu entscheiden, trotz gutem Job und Einkommen in einer Gemeindewohnung zu bleiben, so ist das im Sinne einer sozialen Durchmischung aus meiner Sicht nur wünschenswert. Denn genau solche Mieter und Mieterinnen haben im Regelfall eine Art Stabilisierungs- und Integrationsfunktion. Wie gesagt, bei den tatsächlichen Einkommensverhältnissen unserer Gemeindemieterinnen und -mieter ist diese Diskussion eine rein akademische und hat nichts mit der Realität zu tun. Erst gar nicht eingehen möchte ich auf den Verwaltungsaufwand, den es erfordern würde, jährlich die Einkommensverhältnisse aller GemeindemieterInnen zu prüfen um, wenn überhaupt einem oder zwei Menschen, die gerne in ihrer Wohnung leben, diese auch wegzunehmen. Insofern, lieber Herr Gemeinderat, brauchen Sie auf den Bericht bis Oktober nicht warten, sondern ich habe ihn hiermit und möchte ihn gerne im Anschluss auch an Ihren Antrag geben, der Dringlichkeit können wir nicht zustimmen (Applaus KPÖ). GR. Mag. Sippel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Gerhard Mariacher! Du verunmöglichst es uns wieder einmal, hier zuzustimmen, weil wir verstehen diesen Antrag einfach nicht. Du sprichst viel, aber sagst darin nichts. Mich würde ja interessieren, was du damals in der Schule anno dazumal in Deutsch gehabt hast, diese Schachtelsätze, diese abenteuerlichen Stilbrüche verunmöglichen es uns einfach, hier auch zu folgen. Und allein der Betreff ist ja einmalig, der ist ja länger als so mancher Motivenbericht bei anderen dringlichen Anträgen. Und auch noch irgendwie auffällig ist hier auch dein Geltungsdrang. Allein auf diesem Antrag steht siebenmal dein Name, auch sehr eigenartig. Aber es ist ja nicht so, dass wir dir nicht eine Hilfestellung auch leisten wollen, ich würde dir empfehlen, ich habe das gefunden und es ist auch derzeit gerade im Angebot vom Wifi, da findet unter dem Schlagwort „Spezielle Kommunikation“ derzeit eine Seminarreihe statt, die sich nennt „Auf den Punkt gebracht“, Ziel, Sie lernen Dinge, auf den Punkt zu bringen, um weitschweifige und zeitraubende Kommunikation bei sich und anderen zu vermeiden und Vielredner zu bremsen sowie zu lenken. Also ich glaube, das wäre im Interesse von uns allen, von dir und auch von uns, vernünftig, wenn du diesen Kurs, dieses Seminar auch besuchst, 330 Euro ist nicht die Welt,… Zwischenruf GR. Grosz: Legen wir zusammen. GR. Mag. Sippel: …da legen wir, glaube ich, alle gerne zusammen und ich glaube, wenn dieses Seminar auch vorbei ist, hat der gesamte Grazer Gemeinderat viel davon. Danke (Applaus FPÖ und BZÖ). GR. Mag. Mariacher: Die Leermeldung vom Armin Sippel nehme ich gerne zur Kenntnis. Die Frau Stadträtin Kahr hat im Gegensatz zu dir keine Mühe, den Antrag zu lesen, sie hat ihn bis auf einen Punkt genau gelesen. Sie hat mir auch jetzt in ihrer ersten Reaktion zugegeben, dass es auch Wohnungen gibt, die untervermietet werden, ohne dass das entsprechend rechtlich abgesegnet ist. Den zweiten Punkt hat sie leider Gottes nicht so genau gelesen. Es geht nur um jene, die einem Hauptmieter im Hauptmietvertrag nachfolgen möchten, eintreten möchten in diesen Vertrag, die faktisch eben nicht an dieser Wohnadresse mehr gelebt haben über Jahre, und solche Fälle gibt es. Man kann dort gemeldet sein und faktisch dennoch woanders leben, das haben wir beim Kollegen Miedl ja auch gesehen, wie das geht. Dritte Sache ist, dass wir auch aus ihren Informationen immer wieder gehört haben, dass entsprechende Totalsanierungen von Wohnungen gemacht werden mussten, wenn Wohnungsmieter ausgezogen sind, na was war denn das dann als nachteiliger Gebrauch dieser Wohnung? Sie haben angesprochen natürlich meine Recherchen, die ich gemacht habe sehr wohl, und es wurde mir auch ganz eindeutig gesagt, dass eben diese ständige Kontrolle, diese Evaluierung, wie der Gebrauch ist, ob derjenige wirklich die entsprechende Berechtigung auch weiterhin hat, eben nicht laufend erfolgt, sondern nur bei Bedarf, wie es so schön heißt. Das heißt, eine Generalübersicht über die Situation, wie es in den 10.800 Wohnungen ist, haben wir dadurch nicht und haben wir auch durch Ihren Bericht nicht. Daher bleibt der Inhalt des Antrages für mich vollends aufrecht. Danke. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Bgm. Mag. Nagl: Damit haben wir alle dringlichen Anträge erledigt. Wir kommen nun zu den Anfragen und zu den Anträgen. Wir haben heute insgesamt 11 Anfragen und 20 Anträge vorliegen. Mit Ausnahme von zwei Anfragen gelten alle Anfragen und Anträge als eingebracht, wir haben auch noch versucht, für jeden Klub jetzt eine Liste zu erstellen, da darf ich vielleicht auch für die nächsten Male bitten, dass wir in den Klubs das gleich auch so gemeinsam zusammensammeln, das ist nicht so viel Arbeit, das jetzt im Schnellen dann zusammenzukopieren und zusammenzutragen. Es gibt zwei Anfragen, einmal ist die Frau Gemeinderätin Binder, die betreffend eines interkulturellen Gartens eine Anfrage an mich richten möchte, und der Kollege Grosz möchte einmal zum Thema Radfahrkurse für Afrika seine Anfrage auch stellen. A N F R A G E N an den Bürgermeister 1.) Erarbeitung des Pilotprojektes „Zeitwertkonto“ für das „Haus Graz“ GR. Pogner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Anforderungen im Berufsleben werden härter. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen sich von Stress und Hektik des Berufsalltags eine Auszeit nehmen können, um mehr Zeit für sich und die Kinder zu haben, für die Weiterbildung oder vor dem gesetzlichen Pensionsantritt. Bereits jetzt bietet die Altersteilzeit gewisse Möglichkeiten, vor dem Pensionsantritt Zeit zu lukrieren. Für die Kindererziehung bis zum Schuleintritt bietet das Recht auf Elternteilzeit mit Einschränkungen Möglichkeiten. In sonstigen Fällen eines Wunsches nach individueller Lebens- und Arbeitszeitgestaltung bleibt aber meist nur eine unbezahlte Karenzierung oder das persönliche Vorhaben auf der Strecke (Stichwort Bildungskarenz). Gerade Weiterbildung wird in wirtschaftlich schwierigen Zeiten immer wichtiger. Doch ist die Bildungskarenz nicht immer ein zielführendes Mittel. Das Zeitwertkonto stellt nun eine neue Art der Entlohnung zur Hebung der persönlichen Flexibilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dar. Es bietet die Möglichkeit, bestimmte arbeitsrechtliche Ansprüche, wie z.B. Überstunden oder Zulagen, auf ein Konto zu transferieren. Mit den angesparten arbeitsrechtlichen Ansprüchen können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer später eine längere bezahlte Freizeit leisten. Diese kann von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach ihren Vorstellungen verwendet werden, z.B. als „Auszeit“ für die Familie, für Weiterbildung oder für einen früheren Pensionsantritt. Ein ähnliches derartiges Modell, das „Zeitwertpapier“, besteht in Deutschland bei Volkswagen und findet breite Anerkennung. Dort wird es als neuartiges Wertpapier, das zukünftige Zeiten der Lebensarbeitszeitverkürzung finanzieren kann, verstanden. Das Zeitwertpapier ist also in Geld realisierbar, wobei dabei Zeit als Freizeit oder Teilzeit-Arbeitszeit konsumiert wird, es kann aber auch als Geldleistung beispielsweise in Form einer Zusatzpension konsumiert werden. Die Konsumation des Zeitwertpapiers ist kein Ruhestand. Es besteht ein Arbeitsverhältnis, entweder im „Stammbetrieb“ oder zumindest sozialrechtlich ein fiktives, um die Pflichtversicherung aufrecht zu erhalten. Namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs stelle ich daher an dich, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e , ob du bereit bist, die Magistratsdirektion zu beauftragen, ein Zeitwertkonto-Modell zu erarbeiten und dieses als Pilotprojekt im „Haus Graz“ einzuführen? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Ferienbetreuung der Schulkinder in der Nachmittagsbetreuung GRin. Meißlitzer stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Wir schreiben bereits den 12. Mai. Viele ArbeitnehmerInnen müssen an ihren Arbeitsstellen schon längst ihre Urlaubswünsche bekannt geben. Nun hat es sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Ferienbetreuung für die Schulkinder in den Schulen immer sehr, sehr problematisch abgelaufen ist. Eltern, Kinder und Personal waren bis zuletzt immer verunsichert. Mit Unterstützung des Amtes für Jugend und Familie war in den letzten Jahren die Betreuung der Schulkinder in den Ferienzeiten gut abgesichert. Dennoch gibt es noch immer kein Konzept für die Betreuung in den Ferienzeiten für Schulkinder aus der Nachmittagsbetreuung. Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e : Wie viele Schulkinder aus der schulischen Nachmittagsbetreuung benötigen eine Ferienbetreuung und wie schaut diese aus? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Variobahn/Mehrkosten GRin. Mag.a Bauer stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Das Projekt „Variobahn“ droht – zumindest wenn man die Medienberichterstattung verfolgt – zu einem Fass ohne Boden zu werden. Denn die Liste der Optimierungen, die diese sogenannten „Donnervögel“ notwendig machen, wird immer länger; nicht umsonst wird immer öfter die Frage gestellt, inwieweit die Ausschreibung – die formal sicher absolut korrekt war – aus technischer Sicht wirklich das Optimum an Anforderungen an diese Tram aus Sicht der Stadt Graz enthalten hat; und es stellt sich auch zunehmend die Frage, warum nicht erst einmal ein Prototyp angeschafft wurde, um entsprechende intensive Testläufe auf dem Grazer Schienennetz durchzuführen. Aber das sind Fragen, mit denen sich auch der Rechnungshof noch intensiv beschäftigen wird. Seit Dienstag, seit der AnrainerInneninformation, ist jedenfalls die To-do-Liste, was lärmreduzierende und Erschütterungen verringernde Maßnahmen betrifft, wieder um ein gehöriges Stück größer geworden: Denn neben einer Reihe von Adaptierungen an der Tram selbst, wie den Einbau neuer Rollfedern, Modifizierungen und Neuentwicklungsmaßnahmen bei den Rädern sowie der Forcierung des Schienenpflegeprogramm, soll vor allem auch ein Schienenaustauschprogramm inklusive stoßdämpfendem Unterbau die Belastungen für die AnrainerInnen entschärfen. Wobei dieses vorgezogene Schienentauschprogramm von 2015 auf 2012 zwar vorerst nur in der Th. Körner- und Körösistraße (von der Robert-Stolz-Gasse bis zur Andritzer Maut, Hasnerplatz, Eichen- bis Heinrich-Kasper-Gasse) erfolgen soll. Die Murgasse muss heuer umgebaut werden, und die Jakominiplatzbaumaßnahmen folgen 2013. Wenn aber alle 48 Variobahnen in Graz angeliefert sein werden, ist wohl nicht davon auszugehen, dass diese ausschließlich die Linien 4 und 5 bedienen, gäbe es dann dort ja bei dieser Anzahl einen Tram-Stau. Ergo dessen werden dann wohl auch auf anderen Strecken im Interesse der dort wohnenden AnrainerInnen diese Schienenaustäusche ebenfalls durchgeführt werden müssen – was sicher eine enorme Kostenbelastung darstellen wird. In diesem Sinne stelle ich namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e : 1. Wie werden diese durch die Variobahn anfallenden Mehrkosten im Bereich des Schienenbauprogramms finanziert? 2. Sind diese vorerst für die Theodor-Körner-Straße und Körösistraße vorgesehenen Schienenaustauschprogramme zur Lärm- und Erschütterungsreduzierung der Variobahn finanziell bereits abgesichert bzw. welche Schienenaustäusche müssen wegen dieser Maßnahme zurückgestellt werden? 3. Auf welchen Schienenstrecken anderer Linien muss der Unterbau an das höhere Variobahnstraßenbahngewicht angepasst werden? 4. Wird es seitens der Stadt für in weiterer Folge aufgrund der Variobahn notwendige Schienenaustauschprogramme Sonderfinanzierungen geben oder müssen die Linien Graz bzw. die Holding für diese Zusatzinvestition durch Kürzungen in anderen Bereichen finanziell selbst aufkommen? 5. Und wie schaut es mit dem Schienennetz der Stadt aus im Hinblick auf die sogenannten Verlängerungsmodule? Mit welchen Baumaßnahmen, zu welchen Kosten und Finanzierungsmodalitäten wird hier gerechnet? 6. Als Problempunkt wird seitens des Variobahn-Produzenten das Zusammenwirken von Fahrzeug und örtlicher Infrastruktur genannt; wurde in der Ausschreibung auf die örtlichen Infrastrukturen nicht eingegangen bzw. seit wann sind diese Dissonanzen bekannt? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Interkulturelle Gärten GRin. Binder stellt folgende Anfrage: GRin. Binder: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe darauf bestanden, die Anfrage an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister zu richten, weil ich im Wort bin, und daher mache ich das. Vor nicht allzu langer Zeit bekam ich eine E-Mail, das begann so: Frühling liegt in der Luft und das Telefon klingelt, gerade musste ich wieder einer Familie absagen, wir können keine weiteren Beete vergeben (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke). Das schrieb mir Frau Dietschy vom Verein „Palaver unterm Apfelbaum“, die seit 2008 auf dem landwirtschaftlich genutzten Grundstück der Landwirtschaftlichen Fachschule Grottenhof einen interkulturellen Garten betreibt, der sich großer Beliebtheit erfreut. Familien mit und ohne Migrationshintergrund haben dort ihre Gärten angelegt, tauschen ihre Kenntnisse und Erfahrungen aus, helfen einander und lernen sich kennen. Dadurch entstehen positive Beziehungen und Freundschaften. Feste werden gefeiert (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke), es wird Deutsch gelernt und die Familien erleben Integration, ohne dass darüber gesprochen werden muss. Die interkulturellen Gärten sind praktische Lernorte dafür, die nicht nur neue Impulse für eine Kultur des generationen-übergreifenden Miteinanders geben, sondern auch die Lebensqualität durch Grünoasen steigert. Frau Dietschy benötigt dringend ein neues Grundstück für einen weiteren Gemeinschaftsgarten in Graz-West, da sich auch immer mehr Kinder und Jugendliche engagieren wollen. Mit der Bebauung des Grundstückes Hummelkaserne würde die Realisierung eines solchen Gartens für die Menschen ein großer Gewinn sein. Daher stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende Anfrage, sehen Sie eine Möglichkeit, die Idee eines interkulturellen Gemeinschaftsgartens in Graz-West durch die Zurverfügungstellung eines entsprechenden Grundstückes zu unterstützen und würden Sie auch eine Möglichkeit sehen, für Frau Dietschy, einen persönlichen Termin zu geben, damit sie Ihnen ihr Konzept und ihre Arbeit vorstellen kann (Applaus Grüne)? Bgm. Nagl: Frau Gemeinderätin! Ich darf gleich anmerken, dass mir dieses Projekt und auch die Frau Dietschy durchaus bekannt sind. Ich glaube auch, dass dort wirklich gute Arbeit geleistet wird auch mit unterschiedlichen Projekten, wenn ich an diese Zeltvarianten und all diese Dinge denke, die sie dort tut. Ich glaube, es ist ein wertvoller Beitrag zum Kennenlernen von Menschen, und man kann ja auch nur froh sein, wenn Personen wie die Frau Dietschy sich die Arbeit machen, anderen Menschen auch unsere Gesellschaft näher zu bringen und sich da auszutauschen. Ich verspreche Ihnen, dass wir auch mit dem Kollegen Rüsch und der Frau Peer noch einmal schauen werden, ob wir ein adäquates Grundstück kriegen. Die Schwierigkeit, die wir beim letzten Mal hatten, war, ob wir zusätzlich auch noch finanzielle Unterstützung zusagen können, da haben wir ja/nein gesagt, aber mit den Grundstücken werden wir vielleicht was haben und wir werden das aufnehmen. Motivenbericht nur schriftlich: „Frühling liegt in der Luft, und das Telefon klingelt. Gerade musste ich wieder einer Familie absagen: Wir können keine weiteren Beete vergeben.“ Das schrieb mir Frau Dietschy vom Verein „Palaver unterm Apfelbaum“, die seit 2008 auf dem landwirtschaftlich genutzten Grundstück der Landwirtschaftlichen Fachschule Grottenhof einen interkulturellen Garten betreibt, der sich großer Beliebtheit erfreut. Familien mit und ohne Migrationshintergrund haben dort ihre Gärten angelegt, tauschen ihre Kenntnisse und Erfahrungen aus, helfen einander und lernen sich kennen. Dadurch entstehen positive Beziehungen und Freundschaften. Feste werden gefeiert, es wird Deutsch gelernt und die Familien erleben Integration, ohne dass darüber gesprochen werden muss. Die interkulturellen Gärten sind praktische Lernorte, die nicht nur neue Impulse für eine Kultur des generationen-übergreifenden Miteinanders geben, sondern auch die Lebensqualität durch Grünoasen steigert. Frau Dietschy benötigt dringend ein neues Grundstück für einen weiteren Gemeinschaftsgarten in Graz-West, da sich auch immer mehr Kinder und Jugendliche engagieren wollen. Mit der Bebauung des Grundstückes Hummelkaserne würde die Realisierung eines solchen Gartens für die Menschen ein großer Gewinn sein. Daher stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Sehen Sie eine Möglichkeit, die Idee eines interkulturellen Gemeinschaftsgartens in Graz-West durch die Zurverfügungstellung eines entsprechenden Grundstückes zu unterstützen? Gäbe es auch die Möglichkeit für Frau Dietschy, Ihnen persönlich ihre Konzepte und ihre Arbeit vorzustellen? 5) Energieeffizienz-Initiative Nr. 5 – Realisierung von Green IT in Graz GRin. Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Bereits im November 2009 habe ich in einem Antrag die erste Initiative in Richtung Green IT in der Stadt Graz gesetzt. Im Februar 2010 wurde ein Zusatzantrag mit der Forderung nach Berücksichtigung von Green IT im IT-Umsetzungsprogramm 2010 vom Gemeinderat beschlossen. Im November 2010 wurde ein dringlicher Antrag von GR Dominic Neumann betreffend Prüfung des GreenIT-Potenzials im Haus Graz vom Gemeinderat angenommen. Warum Green IT? Energie sparende Informationstechnologien sind nicht nur ökonomisch ein Thema, sie sind auch für die Umwelt und das Klima von Nutzen. Durch innovative IT-Technologien und -Infrastrukturen können erhebliche Effizienzgewinne erzielt werden. Es ist daher einerseits wichtig, bei der Modernisierung der Technik Green IT-Kriterien anzuwenden und damit ökonomisch und ökologisch zu handeln. Andererseits sollen auch alle MitarbeiterInnen im Haus Graz zum Thema GreenIT sensibilisiert werden, um dadurch den Energieverbrauch deutlich zu senken. Daher stelle ich seitens des grünen Gemeinderatsklubs – ALG folgende A n f r a g e : Sehr geehrter Herr Bürgermeister, welche Maßnahmen wurden im Magistrat und in der Holding Graz in Richtung Green IT-Maßnahmen gesetzt und welche Einsparpotenziale konnten dadurch bereits realisiert werden? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Jährliches Gedenken an die Befreiung des KZ Auschwitz GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die UNO hat im Jahr 2005 den 27. Jänner (Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Sowjetarmee) offiziell zum internationalen Holocaust-Gedenktag erklärt, an dem weltweit der Opfer des Nationalsozialismus gedacht wird. Auch in Deutschland wird dieser Gedenktag feierlich begangen. Da auch Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt ihr Leben in Konzentrationslagern verloren haben, wäre es für eine Menschenrechtsstadt wie Graz angemessen, durch eine alljährlich stattfindende Veranstaltung an diesem Gedenktag österreichweit ein Zeichen zu setzen. Deshalb richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e: Sind Sie von Seiten der Stadt Graz bereit, den von der UNO zum Holocaust-Gedenktag bestimmten 27. Jänner (Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz) alljährlich durch eine Gedenkveranstaltung in Zusammenarbeit mit der Israelitischen Kultusgemeinde und eventuell auch mit dem Stadtmuseum und dem Verein CLIO-Geschichtswerkstatt würdevoll zu begehen? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Fahrscheinkontrolle bei den Graz Linien GRin. Mag.a Taberhofer stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Als regelmäßige Nutzerin der öffentlichen Verkehrsmittel in Graz habe ich in letzter Zeit mehrmals die Beobachtung gemacht, dass aus meiner Sicht der Umgang mancher KontrollorInnen mit den Fahrgästen nicht immer situationsadäquat und menschlich ist. Es ist für mich natürlich nachvollziehbar, dass diese Tätigkeit nicht immer leicht ist, aber meine Erwartungshaltung ist doch die, dass Sachinformation und sensibler Umgangston vorherrschend sein sollen. So habe ich zumindest zwei Vorfälle erlebt, bei denen man den Eindruck gewinnen konnte, dass die Personen ohne Fahrausweis fast als Kriminelle hingestellt worden sind. In einer anderen Situation hat ein Fahrgast nach Antritt seiner Fahrt mit dem Bus seine Karte entwertet, und in diesem Augenblick ist der Kontrollor dazu gekommen und hat angemerkt, dass die Entwertung zu spät erfolgt und deshalb eine Strafe zu leisten sei. Damit wurde die Glaubwürdigkeit des Fahrgasts trotz Intervention meinerseits in Frage gestellt und eine aus meiner Sicht ungerechtfertigte Strafe ausgestellt. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit die verantwortlichen Stellen zu kontaktieren und anzuregen, dass alle KontrollorInnen der öffentlichen Verkehrsmittel ihre Tätigkeit situationsadäquat und in menschlicher Art und Weise durchführen? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Unterstützung der Arbeit der SoziallotsInnen und der damit in Zusammenhang stehenden erforderlichen Vertragsverlängerung GRin. Mag.a Taberhofer stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Der Verein ERFA hat vor einiger Zeit in Kooperation mit dem Sozialamt der Stadt Graz und dem AMS das innovative Sozialprojekt der SoziallotsInnen umgesetzt. Die SoziallotsInnen helfen von Armut betroffenen, alten und kranken Menschen durch den Alltag. Sie begleiten sie z.B. zu Ämtern und Behörden, unterstützen bei Antragstellungen sowie beim Ausfüllen von Formularen, helfen bei der Erledigung von Einkäufen, übernehmen Botengänge, leisten Nachbarschaftshilfe, bringen Kranke zum Arzt oder stehen MigrantInnen beim Einzug oder Wohnungswechsel bei. Es ist unbestritten, dass die SoziallotsInnen eine große Hilfe für Menschen sind, die ohnehin schon in einer schwierigen sozialen Situation sind und manchmal noch zusätzliche Barrieren vorfinden, die es ihnen erschweren, das Leben meistern zu können. Der Bedarf nach dieser Form von Unterstützung ist steigend. Deshalb ist auch die Kontinuität und die Absicherung der Arbeit der SoziallotsInnen eine erforderliche Maßnahme im Interesse der Stadt Graz. Jetzt läuft jedoch mit 20. Mai der Vertrag der sechs SoziallotsInnen aus. Aus diesem Grund stelle ich daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, die zuständigen Stellen der Stadt Graz zu kontaktieren und die erforderlichen Schritte zur Weiterverwendung der SoziallotsInnen und damit zur Vertragsverlängerung zu unterstützen, um eine Kontinuität dieser wichtigen niederschwelligen Arbeit im Interesse der Betroffenen herstellen zu können? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Radtraining ausschließlich für Afrikanerinnen und muslimische Frauen GR. Grosz stellt folgende Anfrage: GR. Grosz: Sehr geehrte Damen und Herren, hoher Gemeinderat! Aus dem äußerst lehrreichen Heft dieser Broschüre, Bevölkerung der Landeshauptstadt Graz, Wohnbevölkerung entnehme ich, dass wir in Graz, Stand 2010, per 31.12. 337 Ägypterinnen in unserer Stadt haben, aus Serbien-Montenegro 377 Damen, aus Ungarn 755, aus der Türke 1.974. Das ist hochinteressant, ich lese am 5.5.2011 auf graz.at, dass die Stadt Graz, die Frau Vizebürgermeisterin, die jetzt wieder im Gemeinderatssitzungssaal eingetroffen ist, einen Radfahrkurs für 13 Afrikanerinnen unterstützt auch als Integrationsmaßnahme, ein Radtraining für diese Damen und auch für islamische Frauen es in Zukunft gibt und daher richte ich sehr wertfrei an die Frau Vizebürgermeisterin folgende Fragen: Mit welchen Kosten ist das Engagement der städtischen Abteilung für Verkehrsplanung in dieser Sache verbunden? Welche Notwendigkeit sehen Sie in einem Projekt dieser Art? Und stelle natürlich auch im Sinne der Gerechtigkeit, und wie gesagt, 13 Afrikanerinnen, in dem Fall aus Senegal, Nigeria, Kamerun und Südafrika gegen 337 Ägypterinnen, 294 Italienerinnen, 1.698 Türkinnen, im Übrigen auch 2.131 Damen aus Deutschland, die hier bei uns sind, 2.200 Frauen aus Bosnien-Herzegowina und aus der Slowakei 364. Im Sinne der Gerechtigkeit stelle ich an Sie, Frau Vizebürgermeisterin, folgende Frage, was Sie für die Frauen aus China tun, um ihnen den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen, aus Ägypten, aus Äquatorialguinea, aus Äthiopien, Afghanistan, Albanien, Algerien, Andorra, Angola, Antiqua, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahamas, Bahrain, Bangladesh, Barbados, Belgien, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Botsuana, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Dominica, der Dominikanischen Republik, Dschibuti, Ecuador, El Salvador, Elfenbeinküste, Eritrea, Estland, Fidschi, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, bis wir dann bei Z sind natürlich, also alle Staaten, die bei den Vereinten Nationen akkreditiert und auch gemeldet sind… Bgm. Mag. Nagl: Das sind 192. GR. Grosz: So ist es. Danke Ihnen, Herr Bürgermeister, ich erspare jetzt die 192 und ich bedanke mich sehr ausdrücklich für die Mithilfe, Herr Bürgermeister, und selbstverständlich die Frau Vizebürgermeisterin plant es auch für islamische Frauen, also explizit für eine Religionsgemeinschaft und daher frage ich mich im Sinne der Gerechtigkeit, welche Initiativen Sie auch gesetzt haben, um Frauen, die dem Hinduismus angehören, dem Buddhismus, den Juden, den Katholiken, Anglikanern, Evangelikalen, Orthodoxen Christen, Zeugen Jehovas bis hin zu den Animisten, Voodoo-Priestern und Germanischen Neuheiten ermöglichen. Altkatholiken sind auch dabei, aber auch im Interesse der Zeiteffizienz habe das jetzt nicht gesagt, auch altkatholische Frauen haben ein Anrecht auf einen Fahrradkurs, wenn es islamische Frauen haben und damit möchte ich… Zwischenruf unverständlich. GR. Grosz: Neuheim, Germanische Neuheim ist eine anerkannt Religionsgemeinschaft, wie im Übrigen auch die Ihnen nahestehende Religionsgemeinschaft der Druiden, Dr. Hagenauer, die selbstverständlich auch angewandt hat, jede Fraktion hat ihren weisen Druiden, wie wir wissen, bis hin zu den Mormonen, Schiiten und Taoismus. Was ich damit sagen will mit dieser Frage und ausdrücken will, Frau Vizebürgermeisterin: Ihre Partei und auch die KPÖ, aber auch ich und viele andere in dem Raum, auch Gewerkschaftsmitglieder, sind vor drei Wochen bei der Demonstration gewesen, Plattform 25, minus 25 Prozent Landesbudget. Die Budgets sind leer, auch in dieser Stadt, das haben wir heute einmal mehr bemerkt und jetzt frage ich mich wirklich, welche Sinnhaftigkeit tatsächlich diese Maßnahme im Sinne der Integration hat und wie sich Ihre Maßnahme mit dem Radfahrkurs von einem Inline-Skater-Kurs für Slowakinnen unterscheidet. Und ich wirklich tatsächlich der Meinung bin, dass wir uns ergehen sollten, auch Kochkurse zu fördern etc. sondern den wichtigsten Schlüssel für Integration, nämlich die Sprache, zu erlernen, diese Sprache, deren Sprache in deren Land diese Damen leben, und das ist viel sinnvoller als diese Aktion, die Sie gestartet haben. Ich verzichte jetzt aufgrund der Zeitökonomie, weil sonst müsste ich 15 Minuten reden, auf die 219 Fragen, sie gelten als eingebracht, ich lege auf schriftliche Antwort selbstverständlich wert, das spart uns Zeit. Danke (Applaus FPÖ und BZÖ). Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat, nach Überziehung der Redezeit von zwei Minuten und drei Sekunden, darf ich dir mitteilen, dass diese Anfrage von der Frau Vizebürgermeisterin geschäftsordnungsgemäß erledigt wird, die schriftliche Antwort wird kommen. Motivenbericht nur schriftlich: Am 05.05.2011 konnte man sich auf www.graz.at darüber informieren, dass es neuerdings auch einen Radfahrkurs für Afrikanerinnen (unter anderem aus Senegal, Nigeria, Kamerun und Südafrika) und laut Frau Barbara Fürst bald auch für islamische Frauen in Graz gibt, welcher von der städtischen Abteilung für Verkehrsplanung co-finanziert wird. Erfreut nimmt man zur Kenntnis, dass sich die Damen zwar anfangs ein wenig schwer taten, doch nachdem es auch in Zukunft mehrere Rad-Trainings geben soll, ist man zuversichtlich, dass sich diese auch auf der Straße bestens integrieren werden. Nicht ohne ein wenig mit den Lachfalten zu zucken, stolpert man über den Satz der Frau Vize-Bürgermeister, welche unter anderem davon spricht, dass eigenständige Mobilität ein wichtiger Beitrag zur Eroberung einer Stadt sei. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Daher richtet der unterzeichnende Gemeinderat an den Bürgermeister der Stadt Graz nachstehende A n f r a g e : 1. Mit welchen Kosten ist das Engagement der städtischen Abteilung für Verkehrsplanung in dieser Sache verbunden? 2. Welche Notwendigkeit sehen sie in einem Projekt dieser Art? 3. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus China den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 4. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Ägypten den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 5. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Äquatorialguinea den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 6. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Äthiopien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 7. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Afghanistan den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 8. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Albanien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 9. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Algerien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 10. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Andorra den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 11. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Angola den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 12. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Antigua und Barbuda den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 13. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Argentinien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 14. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Armenien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 15. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Aserbaidschan den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 16. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Australien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 17. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Bahamas den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 18. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Bahrain den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 19. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Bangladesh den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 20. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Barbados den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 21. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Belgien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 22. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Belize den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 23. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Benin den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 24. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Bhutan den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 25. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Bolivien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 26. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Bosnien und Herzegowina den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 27. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Botsuana den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 28. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Brasilien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 29. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Brunei den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 30. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Bulgarien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 31. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Burkina Faso den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 32. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Burundi den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 33. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Chile den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 34. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Costa Rica den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 35. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Dänemark den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 36. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Deutschland den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 37. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Dominica den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 38. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus der Dominikanischen Republik den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 39. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Dschibuti den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 40. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Ecuador den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 41. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus El Salvador den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 42. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Elfenbeinküste den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 43. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Eritrea den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 44. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Estland den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 45. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Fidschi den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 46. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Finnland den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 47. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Frankreich den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 48. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Gabun den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 49. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Gambia den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 50. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Georgien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 51. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Ghana den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 52. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Grenada den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 53. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Griechenland den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 54. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Großbritannien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 55. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Guatemala den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 56. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Guinea den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 57. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Guinea-Bissau den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 58. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Guyana den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 59. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Haiti den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 60. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Honduras den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 61. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Indien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 62. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Indonesien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 63. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus dem Irak den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 64. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Iran den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 65. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Irland den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 66. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Island den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 67. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Israel den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 68. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Italien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 69. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Jamaika den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 70. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Japan den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 71. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus dem Jemen den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 72. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Jordanien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 73. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Kambodscha den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 74. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Kanada den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 75. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Kap Verde den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 76. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Kasachstan den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 77. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Katar den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 78. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Kenia den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 79. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Kirgistan den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 80. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Kiribati den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 81. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Kolumbien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 82. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen von den Komoren den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 83. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus der Republik Kongo den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 84. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Kroatien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 85. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Kuba den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 86. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Kuwait den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 87. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Laos den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 88. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Lesotho den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 89. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Lettland den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 90. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus dem Libanon den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 91. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Liberia den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 92. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Libyen den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 93. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Liechtenstein den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 94. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Litauen den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 95. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Luxemburg den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 96. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Madagaskar den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 97. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Malawi den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 98. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Malaysia den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 99. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen von den Malediven den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 100. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Mali den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 101. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Malta den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 102. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Marokko den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 103. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus den Marshallinseln den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 104. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Mauretanien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 105. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Mauritius den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 106. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Mazedonien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 107. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Mexiko den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 108. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Mikronesien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 109. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Moldawien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 110. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Monaco den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 111. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus der Mongolei den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 112. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Montenegro den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 113. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Mosambik den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 114. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Myanmar den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 115. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Namibia den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 116. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Nauru den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 117. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Nepal den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 118. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Neuseeland den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 119. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Nicaragua den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 120. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus den Niederlanden den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 121. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Niger den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 122. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Niue den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 123. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Nordkorea den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 124. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Norwegen den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 125. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus dem Oman den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 126. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Pakistan den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 127. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Palau den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 128. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus den Palästinensischen Gebieten den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 129. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Panama den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 130. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Papua-Neuguinea den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 131. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Paraguay den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 132. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Peru den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 133. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen von den Philippinen den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 134. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Portugal den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 135. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Polen den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 136. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Ruanda den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 137. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Rumänien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 138. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Russland den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 139. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Sahara den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 140. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen von den Salomonen den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 141. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Sambia den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 142. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Samoa den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 143. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus San Marino den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 144. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus São Tomé und Principe den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 145. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Saudi-Arabien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 146. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus der Schweiz den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 147. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Schweden den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 148. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Serbien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 149. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen von den Seychellen den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 150. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Sierra Leone den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 151. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Simbabwe den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 152. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Singapur den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 153. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Slowakei den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 154. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Slowenien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 155. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Somalia den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 156. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Spanien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 157. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Sri Lanka den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 158. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus St. Kitts und Nevis den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 159. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus St. Lucia den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 160. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus St. Vincent und den Grenadinen den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 161. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus dem Sudan den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 162. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Südkorea den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 163. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Suriname den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 164. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Swasiland den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 165. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Syrien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 166. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Tadschikistan den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 167. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Taiwan den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 168. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Tansania den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 169. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Thailand den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 170. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Timor-Leste den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 171. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Togo den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 172. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Tonga den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 173. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Trinidad und Tobago den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 174. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus dem Tschad den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 175. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Tschechien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 176. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Tunesien den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 177. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Turkmenistan den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 178. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen von den Turks- und Caicosinseln den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 179. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Tuvalu den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 180. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus der Türkei den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 181. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Uganda den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 182. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Ukraine den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 183. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Ungarn den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 184. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Uruguay den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 185. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus den USA den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 186. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Usbekistan den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 187. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Vanuatu den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 188. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Vatikanstadt den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 189. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus China den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 190. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Venezuela den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 191. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 192. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus dem Vietnam den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 193. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Weißrussland den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 194. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus der Zentralafrikanischen Republik den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 195. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Menschen aus Zypern den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 196. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Männern den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 197. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Frauen den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 198. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch jugendlichen Männern den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 199. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch jugendlichen Frauen den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 200. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch älteren Damen den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 201. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen sie gesetzt haben, um auch älteren Herren den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 202. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Hinduisten den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 203. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Buddhisten den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 204. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Juden den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 205. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Katholiken den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 206. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Anglikanern den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 207. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Evangelikalen den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 208. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Orthodoxen Christen den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 209. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Zeugen Jehovas den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 210. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Mormonen den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 211. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um Sunniten den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 212. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Schiiten den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 213. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Daoisten den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 214. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Shintoisten den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 215. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Rastafaristen den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 216. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Voodoo-Priestern den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 217. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Animisten den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 218. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Druiden den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. 219. Im Sinne der Gerechtigkeit stellt sich auch die Frage, welche Initiativen Sie gesetzt haben, um auch Germanischen Neuheiden den ungefährlichen Umgang mit Fahrrädern zu ermöglichen. Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Notwendige gravierende Anstrengungen in der Familienpolitik der Stadt Graz GR. Mag. Mariacher stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Das Wohlbefinden einer Gesellschaft ist a priori wohl nicht an deren Wirtschaftsergebnissen zu messen, sondern zentral am Umgang mit Familien und Kindern und nicht zuletzt auch am Kinderreichtum, die zumindest den Weiterbestand der eigenen Bevölkerung sicherstellen sollte. Und hierbei scheint in Graz Arges gegeben zu sein, was angesichts der rundum in Halbherzigkeiten steckenbleibenden Unterstützungen für Sehenwollende keine Überraschung darstellt. Es sind unselige Kooperationen aus Ignoranz gepaart mit Ideologie, die den Umgang mit Familien bzw. familiengleichen Lebensgemeinschaften, in denen der jeweilige individuelle und spezifische Organisationsbedarf, nämlich sowohl einen Spagat zwischen Kindern, Haushalt und Familienleben zu schaffen, als auch beruflich den anderen Spagat zwischen Einkommensbedarf, Fortkommen und beruflicher Erfüllung zu schaffen, geradezu verächtlich punzieren, sofern es nicht der jeweiligen "eigenen und allein richtigen" Ideologie entspricht. Flexible Arbeitszeiten gelten den einen als „Benachteiligung der Frauen“, und den anderen als „unvorstellbar im Arbeitstakt der Männer“. Beiden Seiten ist das Wohlbefinden der Familie und hierin insbesondere der Kinder weitgehend egal. Übrig bleiben dabei all jene, die von den zentralen Stellen wirksame und zeitnahe Unterstützung benötigen, die Familien und die Kinder, nämlich sowohl auf den jeweiligen individuellen Bedarf und den persönlichen und zeitlichen Berufsrealitäten hin einteilbare günstige Qualitäts-Kinderbetreuung, als auch eine der Stadt Graz endlich gut anstehende Initiative, um Zeiteinteilung bzw. Teilzeitoptionen für Eltern in den Grazer Unternehmen auf ein substantiell besseres Niveau anzuheben. Da es nicht unerwartbar wäre, wenn sich die vorgeblich „unzulängliche“ Mittelzuweisung aus Bund und Land als politisch adrette Ausrede anböte, halte ich mit meiner Meinung nicht zurück, dass eine Verwaltungsreform in der Stadt Graz, und das einschließlich der angehängten Beteiligungen, für die Grazer Familien enorme Mittel frei machen könnte. Oder halten Sie es mit SPÖ-Bundeskanzler Faymann, der laut Profil meint, „eine Verwaltungsreform würde doch Arbeitsplätze in der Verwaltung kosten“ und damit die angesagte Effizienzsteigerung zum bloßen Sturm im Wasserglas herabstuft http://www.profil.at/articles/1115/568/294721_s3/proell-strache-die-turbulenzen-oevp-fpoe-weg-nummer. Auf die Idee, dass man damit den Unternehmen und den Arbeitenden bis herunter zum "Hackler" das Geld – eben zur Finanzierung von nicht zwingend nötigem Verwaltungspersonal - unnötig aus den Taschen zieht bzw. deswegen den Bedürftigen und insbesondere den Familien weniger als nötig und sinnvoll helfen kann, wird aus Parteiräson wohl ignoriert. Und nicht zu vergessen, Aufheulen, oder zumindest ein sonst irgendwie erkennbarer Protest von Seiten der „Schwarzen“, war nicht zu vernehmen. Und bevor das Lamentieren über die dann arbeitslos dastehenden „Überzähligen“ einsetzt, wer oder was hindert Sie im Sinn eines Outplacements daran, die betreffenden Personen im eigenen, im näheren oder weiteren Umfeld zu Betätigungen zu verhelfen, in denen das persönliche Engagement des jeweiligen Mitarbeiters wieder mit dem Erreichen der wirtschaftlichen Rentabilität vereint sind, und damit eine für den Grazer Steuerzahler teure und „traurige“ Subvention ein Ende findet? In den letzten Tagen, Herr Bgm. Mag. Nagl, wurde mannigfaltig über Ihre weitere politische Aktivität und Ihren allfälligen Rücktritt sinniert, eine erprobte und erneut sich als wirksam erweisende Konzeption, um die Aufmerksamkeit der veröffentlichten Meinung nicht zu verlieren. Dabei war jedoch interessanterweise eine die Hoffnung auf substantielle Neuerung und Besserung nährende Nebenbemerkung gegeben, nämlich dass die ÖVP beabsichtigt die Schicksalsgemeinschaft mit Rücker und Co – das Wort „Grün“ will mir dabei aus guten Gründen nicht über die Lippen – zu überarbeiten und in eine Version „2.0“ überzuführen. A n f r a g e : Beabsichtigen Sie endlich, den bis dato gegebenen und wohl in mehreren Aspekten als „lausig“ zu benennenden Umgang der Grazer Stadtpolitik mit den Familien unserer Grazerinnen und Grazer zu verbessern, und welche Erfolgsmetrik haben Sie in solch einem Fall vor, zugrunde zu legen? Oder ist auch weiterhin nichts Besseres zu erwarten bzw. hüten Sie sich, allfällige „Absichten“ einer Messbarkeit zu unterwerfen? Auch um nicht nur mir, sondern insbesondere den Grazerinnen und Grazern Auskunft zu geben, wer schlussendlich in der Grazer Koalition mehr den Wortspenden oder mehr der wirkungsvollen Tat zuhängig ist und was das bezüglich Kinder und Familien bedeutet. Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N T R Ä G E 1) Kennzeichnung von hochprozentigem Alkohol mit Warnhinweisen GRin. Mag.a Ennemoser stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In den letzten Tagen waren wieder vermehrt Meldungen in den Zeitungen über sich ins Koma saufende Kinder. Leider ist das Alter der Konsumierenden stark nach unten gerutscht. Schon Zehnjährige konsumieren regelmäßig Wodka und Alkopops, ohne über die Gefährlichkeit für ihre Gesundheit und Entwicklung Bescheid zu wissen. Aus diesem Grund wäre eine mögliche Maßnahme von vielen, Kinder mittels Warnhinweisen, ähnlich der auf Zigarettenpackungen, darauf hinzuweisen und somit einen kleinen Teil zur Prävention von Alkoholmissbrauch beizutragen. Aus diesem Grund stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den A n t r a g, das Gesundheitsamt solle beauftragt werden, eine Petition im Sinne des obigen Motivenberichts auszuarbeiten, um in Hinkunft Getränke mit hochprozentigem Alkohol im Sinne der Prävention mit Warnhinweisen auszustatten. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Karenzierungsmöglichkeit politischer MandatarInnen GRin. Potzinger und GR. Kraxner stellen folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Junge Mütter und Väter, die als politische MandatarInnen aktiv sind, bedauern, dass es in fast ganz Österreich keine Karenzierungsmöglichkeiten im politischen Berufs-alltag gibt – dies ganz im Gegensatz zu der im übrigen Berufsalltag vorherrschenden und gut angenommen Praxis, wonach Frauen, wie auch Männer die Möglichkeit auf Karenzzeiten haben und einander gleichgestellt sind. Eine löbliche Ausnahme bieten das Land und die Stadt Salzburg sowie die Stadt Innsbruck, wo sich MandatarInnen schon seit mehreren Jahren mit Verzicht auf den politischen Bezug karenzieren lassen können, um Betreuungsaufgaben übernehmen zu können. Während dieser Karenzzeit rückt die auf der Liste der jeweiligen Partei nächstgereihte Person befristet nach und macht nach Ende der Karenzzeit wieder für den / die ursprünglichen/-e Mandatsinhaber/-in Platz. Auf Nachfrage in Salzburg und Innsbruck wurde uns mitgeteilt, dass dieses Modell gut angenommen wurde. Wir wünschen uns, dass sich Graz die Modelle von Salzburg und Innsbruck zum Vorbild nimmt und im Sinne einer kinderfreundlichen Gesellschaft so schnell wie möglich umsetzt. Daher stellen wir namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrates sollen prüfen, wie in Anlehnung an die Modelle von Salzburg und Innsbruck Karenzierungsmöglichkeiten für politische MandatarInnen in Graz eingeführt werden können. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Brustkrebs-Früherkennung in Gefahr – Petition an den Gesundheitsminister GRin. Potzinger und GRin. Mag.a Ennemoser stellen folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Der Gesundheitsminister und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger haben die Einführung eines neuen Brustkrebs-Screenings angekündigt – dies bedeutet eine massive Gefahr für alle Frauen jeglichen Alters. Es soll künftig  nur noch die Mammographie in Masseneinrichtungen durchgeführt werden. Das bedeutet den Wegfall des persönlichen Arztgespräches, des wichtigen Ultraschalls und des Tastbefundes. Für Frauen unter 50 Jahren soll die derzeit gebräuchliche Brustkrebs-früherkennungsmethode abgeschafft werden, für Frauen zwischen dem 50. und dem 69. Lebensjahr soll es nur alle zwei Jahre eine Untersuchung geben – dazwischen soll die e-card gesperrt werden. Auf Frauen ab dem 70. Lebensjahr wurde bei diesen Plänen komplett vergessen.   RadiologInnen warnen davor, dass durch diese Verschlechterungen bei der Vorsorge über 700 Karzinome pro Jahr in Österreich nicht mehr erkannt werden und 600 Frauen jährlich zusätzlich sterben könnten und bei hunderten weiteren Frauen eine Brustamputation notwendig würde. Dies kann nur verhindert werden, wenn wir in Österreich das jetzige Untersuchungssystem beibehalten. Es genügt nicht, ein Programm zur Erfüllung von EU-Richtlinien durchzuführen – nur die bestmögliche Vorsorge kann möglichst viel Leid verhindern. Daher stellen wir namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden A n t r a g : Der Gesundheitsminister wird auf dem Petitionswege aufgefordert sicherzustellen, dass es in Österreich zu keinen Verschlechterungen bei der Brustkrebs-Vorsorge kommt. Die derzeitigen fachärztlichen Leistungen dürfen nicht zulasten der Frauengesundheit gekürzt werden. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Mehrfachnutzung von Flächen in Graz / Grazer Messeareal GR. Rajakovics stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Stadt Graz wächst, Prognostiziert um 30.000 Menschen bis 2020, tatsächlich fast um 3000 BewohnerInnen monatlich. Daher spielt der mögliche Freiraum eine immer wichtigere Rolle. Die Bezirke Lend, Gries und Jakomini sind hier in einer besonders schlechten Situation. Daher muss gerade dort, wo städtische, aber auch Firmenflächen zeitweise nicht genutzt werden, dringend über eine Zusatznutzung für den Freizeitbereich nachgedacht und verhandelt werden. Das Areal der Grazer Messe zum Beispiel steht an den Wochenenden häufig leer. Die Fachwerkhalle, die um sehr viel Geld aus Denkmalschutzgründen erhalten werden musste, wird überhaupt nur an sehr wenigen Tagen im Jahr genutzt. Jahrelang reden wir schon über eine überdachte Fläche für den Freizeit, den Sport und Spielbereich. In dieser Halle wäre genügend Platz und sie ist auch direkt von der Fröhlichgasse zu betreten, ohne dass man sich weiter auf das Areal der Messe begeben muss. Ich stelle daher namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden A n t r a g: Die zuständigen Stellen des Magistrats mögen mit der Leitung der Messe Graz über die Zusatznutzung des Areals im oben ausgeführten Sinn in Verhandlungen treten. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Graz braucht mehr Farbe GR. Eichberger stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Viele Fußgängerschutzwege ("Zebrastreifen") im Grazer Stadtgebiet präsentieren sich in einem erbärmlichen Zustand. Bei vielen geklebten Zebrastreifen sind die Folien oftmals brüchig oder fehlen Teile, markierte Zebrastreifen sind vielfach verblasst oder zum Teil gar nicht mehr als solche erkennbar. Ließ der lange Winter und die tiefen Temperaturen bis vor kurzem keine Markierungsarbeiten zu, sollte nunmehr umgehend mit den dringend notwendigen Markierungsarbeiten begonnen werden. Wenn für zusätzliche Radwege und großflächige Färbelungsaktionen, wie in der Jakoministraße, hunderttausende Euro vorhanden sind, lasse ich mögliche budgetäre Ausreden für Nichtmarkierung von Schutzwegen oder schleppende Nachbesserungen zu Lasten der Sicherheit von FußgängerInnen nicht gelten. Gerade die jüngsten erschreckenden - Unfallstatistikzahlen für Graz mit einem drastischen Anstieg von Verkehrstoten im Stadtgebiet müssten auch Auftrag und Verpflichtung für gut erkennbare Zebrastreifen sein und daher stelle ich namens des SPÖ-Gemeinderatsklubs den A n t r a g , dass in einer Schwerpunktaktion sämtliche Fußgängerübergänge einer Kontrolle unterzogen werden und mangelhafte und verblasste umgehend in Stand gesetzt werden. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Kundenfreundlichere Öffnungszeiten für das Straßganger Freibad GR. Mag. Haßler stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Seit der Sanierung im Jahr 1999 präsentiert sich das Straßganger Freibad, das mit seiner Wasserfläche von 11.400 m2 zu einem der größten Freibäder Mitteleuropas zählt, als moderne Freizeitoase. Leider wird das Badevergnügen der zahlreichen Stammgäste und DauerkartenbesitzerInnen durch die kundenunfreundlichen Öffnungszeiten getrübt. In Zeiten, in denen das Freibad an private Pächter vergeben war, konnten die Gäste teilweise sogar von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr ihrem Badevergnügen nachgehen. Seitdem die Freizeitbetriebe der Holding Graz die Führung des Bades wieder selbst übernommen haben, wurden leider auch die Öffnungszeiten sukzessive eingeschränkt, sodass aktuell ein Badebetrieb in der Hauptsaison von Juni bis August nur von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr möglich ist. Dies führt dazu, dass immer wieder bereits vor Öffnung des Bades eine lange Schlange an Badegästen bei der Kassa ansteht und bis zu 30 Minuten vergehen, bis man tatsächlich ins Bad gelangt. Auch für die Gäste des angeschlossenen Campingplatzes sind die derzeitigen Öffnungszeiten alles andere als kundenfreundlich. Die starre Haltung der Freizeitbetriebe, was die Öffnungszeiten des Straßganger Bades betrifft, ist für viele Stammgäste nicht nachvollziehbar, da beim Eggenberger Freibad über die ganze Badesaison hinweg sehr wohl eine Öffnungszeit von 08.00 Uhr bis 21.00 Uhr ermöglicht wird. Anzumerken ist auch, dass die Badegäste in den Freibädern der Stadt Wien zumindest an Wochenenden und an Feiertagen schon ab 08.00 Uhr ihr Badevergnügen genießen können. Ich stelle daher namens des SPÖ-Gemeinderatsklubs den A n t r a g : Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl wird ersucht, sich bei den Verantwortlichen der Holding Graz bzw. der Grazer Freizeitbetriebe dafür einzusetzen, dass die Öffnungszeiten des Straßganger Bades besser an die Kundenwünsche angepasst werden. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Bessere Information vor Wohnstraßen-Befragungen GR. Kolar stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Ein Mehr an BürgerInnenbefragungen/BürgerInnenbeteiligung ist, dem wird niemand in diesem Haus widersprechen, ein Anliegen von uns allen. Allerdings sollten im Vorfeld von Befragungen Informationen dergestalt sein, dass die befragten BürgerInnen auch bestmöglich informiert werden, worüber sie befragt werden, welche Konsequenzen ein „Ja“ bzw. „Nein“ nach sich zieht. Konkreter Anlassfall: Die Befragung der BewohnerInnen in einem Bezirksteil in Eggenberg, ob sie denn eine Wohnstraße haben wollen. Erst nachdem die Mehrheit mit „Ja“ stimmte, wurden die AnrainerInnen tatsächlich darüber im Detail informiert, welche Rahmenbedingungen in Zusammenhang mit einer Wohnstraße zu beachten sind, wie eine Wohnstraße theoretisch ausgestaltet sein, wie eine Wohnstraße von den AnrainerInnen in Zukunft genutzt werden könnte und wer von den betroffenen AnrainerInnen im Rahmen einer Beteiligung eingebunden werden soll. Was, weil die Erwartungen zum Teil aufgrund fehlender Vorab-Informationen doch andere waren, zum Teil zu Irritationen bis Unzufriedenheit bei den Betroffenen führte. Das führte dazu, dass sich mittlerweile zahlreiche AnrainerInnen bereits die Frage stellen, wie denn das „Ja“ zur Wohnstraße wieder „rückabgewickelt“ werden könnte und ob denn diese Wohnstraße, der sie eigentlich nur unter aus ihrer Sicht falschen Annahmen bzw. mangelnden Informationen zustimmten, nun doch noch verhindert werden könnte. Namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion stelle ich daher den A n t r a g : Vor AnrainerInnenbefragungen betreffend Wohnstraßen ist durch die zuständigen Abteilungen bzw. die politische Referentin auf jeden Fall sicherzustellen, dass die AnrainerInnen bereits im Vorfeld ihrer Entscheidung ausreichend darüber informiert werden, welche Konsequenzen sich aus einer Wohnstraße ergeben, wie Wohnstraßen ausgestaltet sein könnten, welche Nutzungsmöglichkeiten gegeben wären und wie die Beteiligungsmöglichkeiten der AnrainerInnen bei den Planungen aussehen, damit Irritationen und Missverständnissen im Interesse der betroffenen BürgerInnen vorab begegnet werden können. Ebenso ist eine intensivere Einbindung der Bezirksvorstehung mit einer umfassenden fachlichen Vorab-Information zu gewährleisten. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Aufnahme von Verhandlungen für die Erstellung eines Masterplanes für die Grazer Universitäten GRin. Mag.a Drin. Sprachmann stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Bereits am 12. Oktober 2010 habe ich namens der sozialdemokratischen Fraktion einen Antrag gestellt, dass die Stadt Graz die damalige Wissenschaftsministerin auffordert, einen Masterplan betreffend der Verbesserung der Situation für Studierende und Lehrende an den Grazer Unis zu erstellen sowie diesen umzusetzen und aus finanzieller Sicht mit dem zuständigen Finanzminister zu koordinieren. Bis dato hat sich nichts getan. Im Gegenteil: Die Situation wird immer schlimmer. Nach Angaben der Rektoren müssen die österreichischen Unis ab 2013 mindestens 300 Mio. Euro einsparen. Die Hälfte der Einsparungen betrifft den Sach- und den Personalaufwand. Damit sind einerseits sowohl bestehende Arbeitsplätze bedroht, und andererseits werden die Studienbedingungen für Student/Innen immer schlechter. Der Handlungsbedarf wird in Anbetracht der immer trister werdenden Situation an den Unis immer akuter. Es ist notwendig, einen Masterplan für die Verbesserung der Bedingungen an den Unis sowohl für Studierende als auch für Lehrende zu erstellen und für eine finanzielle Absicherung der Grazer Universitäten einzutreten. Daher stelle ich namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion den A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz fordert Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl auf, in Verhandlungen mit dem Bund betreffend Erstellung eines Masterplanes für die Grazer Universitäten und deren bestmögliche finanzielle Absicherung zu treten. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsgemäßen Behandlung zugewiesen. 9) Gedenkstunde im Gemeinderat GRin. Binder stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Am 5. Mai 1945 wurde das KZ Mauthausen, das als einziges KZ im Deutschen Reich der Kategorie III – Vernichtung durch Arbeit, zugeordnet war und in der Fachliteratur als eines der schrecklichsten beschrieben wird, von der 11. US-Panzerdivision der 3. US-Armee befreit. Das KZ Mauthausen hatte 49 Nebenlager, 5 davon in der Steiermark. Etwa 200.000 Menschen aus 30 Nationen waren in Mauthausen inhaftiert, und ca. 100.000 Inhaftierte fanden dort einen grausamen Tod. Von den 200.000 Inhaftierten waren 2,5% Frauen, ebenso wie Kinder und Jugendliche. Seit 1998 gibt es anlässlich der Befreiung des KZ Mauthausen den nationalen Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus. Ruth Klüger, Literatur- und Sprachwissenschafterin, Kind eines jüdischen Arztes in Wien und als 11-Jährige mit ihrer Mutter nach Theresienstadt, danach nach Auschwitz und Christianstadt deportiert, meinte sinngemäß in ihrer Rede anlässlich der heurigen Gedenkfeier des Parlaments, dass ein Rechtsstaat nicht automatisch ein Rechtsstaat bleibt und wenn es die politischen Umstände ergeben, dieser auch jederzeit wieder über „den Haufen geworfen werden kann“. 2010 betrug die Zunahme der Strafanzeigen wegen NS-Wiederbetätigung in Österreich 39,5%. Konkret heißt das, dass 2008 in 17 Fällen, 2009 in 104 Fällen und 2010 in 153 Fällen durch die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben wurde, 244 Verfahren wurden abgebrochen – ohne Begründung. Erschreckend ist auch die Zunahme rechtsradikaler Hetze gegen MigrantInnen, Roma und Juden und die Verbreitung von rassistischem und fremdenfeindlichem Material über das Internet. Die Stadt Graz setzt als Menschenrechtsstadt und Mitglied der Städtekoalition gegen Rassismus viele Zeichen gegen Rechts. In diesem Sinne wäre eine jährliche Gedenkstunde in der GR-Sitzung im Mai von großer Bedeutung. Daher stelle ich seitens des grünen Gemeinderatsklubs – ALG folgenden A n t r a g : Ab 2012 soll vor Beginn der Gemeinderatssitzung im Mai eine Gedenkstunde gegen Gewalt und Rassismus anlässlich der Befreiung des KZ Mauthausen abgehalten werden. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Ersatz für Problemstoffsammelstellen der aufgelassenen Bezirksämter GRin. Bergmann stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Mit der Schließung der Bezirksämter wurden in den Bezirken auch alle Problemstoffsammelstellen, welche an die Bezirksämter angeschlossen waren, abgeschafft. Für die Bevölkerung steht nunmehr als einzige Abgabestelle für Problemstoffe nur mehr die Sammelstelle in der Sturzgasse zur Verfügung. Viele Menschen sind an uns herangetreten und vermissen diese Sammelstellen in den Bezirken. Vor allem für viele ältere Menschen und jene, die auf den ÖV angewiesen sind, ist es äußerst aufwendig, für etwas Altöl oder einige Batterien extra in die Deponie Sturzgasse zu fahren. Der Bezirksrat Wetzelsdorf hat in seiner letzten Sitzung dieses Thema in Form eines Antrages ebenfalls behandelt. Es wird befürchtet, dass das Altöl im Haushalt wieder verstärkt im Abwasser entsorgt wird. Ich stelle daher im Namen der KPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden A n t r a g : In allen Grazer Stadtbezirken, in denen die Problemstoff - Sammelstellen auf Grund der Schließung der Bezirksämter aufgelassen wurden, sollen für diese umgehend wieder Ersatzstellen eingerichtet werden. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Genehmigung von Baudichteüberschreitungen GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Mit Hilfe von Sachverständigengutachten des Bauamtes können durch den Flächenwidmungsplan oder Bebauungspläne festgesetzte Baudichten überschritten werden. Um im ohnehin zeitintensiven Bauverfahren eine gewisse Flexibilität zu gewährleisten, ist diese Möglichkeit auch sinnvoll. In Einzelfällen werden durch diese Sachverständigengutachten jedoch Entscheidungen des Gemeinderates in nicht unerheblichem Ausmaß abgeändert. Um hinkünftig die Verantwortung in einem speziell im städtischen Gebiet so sensiblen Bereich, wie es die Baudichte darstellt, von einem städtischen Bediensteten auf ein demokratisch gewähltes Kollegialorgan zu übertragen, stelle ich namens des KPÖ Gemeinderatsklubs den A n t r a g : Der Gemeinderat möge beschließen, durch bauamtliche Sachverständigengutachten geplante Überschreitungen der im Flächenwidmungsplan, Bebauungsrichtlinien oder Bebauungsplänen festgesetzten Baudichte von mehr als 20% sind hinkünftig dem Stadtsenat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 12) FKK-Bereiche in Grazer Schwimmbädern GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Nachdem im umgebauten Bad Eggenberg der ehemalige FKK-Bereich verschwunden ist, sind nunmehr für den bloßen Wunsch, hüllenlos ein Sonnenbad zu genießen, 18 Euro (Wellnessbereich) zu berappen - sehr zum Ärger vieler Grazerinnen und Grazer. In unserer Stadt gibt es immer weniger Möglichkeiten, preisgünstig ein hüllenloses Sonnenbad zu nehmen. Nicht alle Grazerinnen und Grazer verfügen über einen Garten, viele auch nicht einmal über einen Balkon. Daher ist auch dem Wunsch vieler FKK-Freunde Rechnung zu tragen und verstärkt diese Möglichkeit in den öffentlichen Bädern preiswert einzurichten. Neben Eggenberg wünschen sich zum Beispiel auch viele Andritzer im Stukitzbad ein entsprechendes Angebot. Schließlich können sich nicht alle teure Urlaube leisten. Daher stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs den A n t r a g : Der Gemeinderat möge an die zuständigen Stellen in der Holding Graz –Freizeitbetriebe – mit dem Wunsch herantreten, in öffentlichen Bädern verstärkt preiswerte FKK-Bereiche einzurichten. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) Weiterführung der Förderung des Vereins „Patchwork-Familien-Service“ GRin. Mag.a Taberhofer stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Der Verein „Patchwork-Familien-Service“ in Graz ist bundesweit die einzige Organisation, die Familien im Wandel, Alleinerziehende, Besuchselternteile und Patchworkfamilien mit einem umfassenden Elternbildungs- und Coachingangebot begleitet. Seit 2002 wurden rund 3000 Familien betreut und unterstützt. Die Zielgruppe sind zu 80 % alleinerziehende Frauen. Viele von ihnen sind auch armutsgefährdet. Das Angebot des Vereins umfasst einerseits individuelle und gesellschaftspolitische Bewusstseinsarbeit sowie Initiativen zur Durchsetzung der gesetzlichen Gleichstellung von unterschiedlichen Lebens- und Familienformen und andererseits zahlreiche Workshops und Projekte zu Themen wie z. B. Trennung/Scheidung, Stressbewältigung, Kommunikationstraining und Leben in Patchworkfamilien. Der Bedarf nach professioneller Unterstützung ist steigend, aber die finanziellen Mittel wurden sukzessive gekürzt. Auf der Ebene des Landes wurden vom Familienressort die ursprünglich zugesicherten 20.000 Euro auf 8300 Euro im letzten Jahr reduziert, und für dieses Jahr wurde die Förderung ganz gestrichen. Die finanzielle Unterstützung auf Stadtebene erfolgte bislang von zwei Seiten, nämlich aus den Ressorts von Stadtrat Eisel-Eiselsberg und Stadträtin Dr.in Martina Schröck. Während der Verein von Stadtrat Eisel-Eiselsberg letztes Jahr 1.500 Euro erhielt und jetzt 2011 mit 2.000 Euro rechnen kann, wurde die finanzielle Unterstützung bei Stadträtin Dr.in Martina Schröck für dieses Jahr gänzlich gestrichen. Die Summe der Subventionen hat sich dadurch drastisch reduziert und führt dazu, dass dadurch die kontinuierliche Arbeit des Vereins „Patchwork-Familien-Service“ mehr als gefährdet ist. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Es sollen Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung geprüft werden, damit der Verein „Patchwork-Familien-Service“ seine Arbeit im Interesse der betroffenen Alleinerziehenden weiterführen kann. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 14) Grazer Schwimmbäder – kostenloser Eintritt in den Sommerferien für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Mit 1. Mai hat, so wie jedes Jahr auch, die Saison in den meisten Grazer Bädern begonnen. Die Erhöhung der Eintrittspreise in den Grazer Schwimmbädern schlug hohe Wellen, und da vor allem die Preise in der „Auster“ Eggenberg. Um positiv zu bilanzieren, rechnete die Holding ja mit einem „Auster“-Besuch von durchschnittlich 1000 Badegästen pro Tag. Im Schnitt kamen jedoch bisher nur knapp über 600 Gäste. Die Erhöhung der Eintrittspreise in den Grazer Schwimmbädern kompensiert zum Teil den Entgang der prognostizierten Einnahmen. Für die Familien, Jugendlichen und Kinder bedeutet die eklatante Verteuerung der Eintrittspreise für die Grazer Schwimmbäder jedoch einen Sprung ins kalte Wasser und einen weiteren finanzieller Anschlag an all jene, die sich keine teuren Urlaubsfahrten leisten können und schon jetzt mit ihren Familien am Rande der Armut leben. Das ist der Grund, warum die KPÖ die Erhöhung der Tarife in den Schwimmbädern ablehnt und Vergünstigungen für Menschen mit geringem Einkommen fordert. In den Semesterferien wurde als Eröffnungszuckerl der Eintritt für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre in der „Auster“ kostenlos angeboten und auch sehr stark in Anspruch genommen. Die Holding Graz sollte auf diesen starken Zuspruch reagieren und das Angebot auch in den großen Sommerferien, als Entlastung für die vielen Familien, die sich die Eintritte nicht leisten können, flächendeckend in allen Grazer Schwimmbädern als kleine Familienentlastung einführen. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständige Stelle des Magistrats wird ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe mit der Graz Holding in Verbindung zu treten, um die Möglichkeit zu prüfen, flächendeckend in allen Grazer Schwimmbädern als kleine Familienentlastung während der großen Sommerferien den Eintritt für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren kostenlos anzubieten. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 15) Städtischer Kindergarten – flexibles Zeitmodell umsetzen GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Stadt Graz wird das Belastungspaket des Landes in punkto Abschaffung des Gratiskindergartens bei der heutigen Gemeinderatssitzung mit Stimmenmehrheit, jedoch gegen die Stimmen des KPÖ Gemeinderatsklubs, umsetzen und auch die neuen Tarife mit eklatanten Beitragserhöhungen bei der Betreuung und beim Essen absegnen. Ein sozialpolitisch gesehener Höhepunkt ist mit einem Schlag nach nur drei Jahren Geschichte, und das wieder einmal auf Kosten der Familien. Es gibt zwar eine Familieneinkommensgrenze von 1.500 Euro netto monatlich, unter welcher der Kindergartenbesuch gratis sein soll. Aber auch für diese Einkommensgruppe gibt es Härtefälle. Obwohl die gesetzlichen Grundlagen für das verpflichtende Kinderbetreuungsjahr für 5-Jährige keine starre zeitliche Begrenzung für die 30 Wochenstunden am Vormittag vorsehen, hält die Stadt Graz trotzdem weiterhin daran fest. Das verpflichtende Kinderbetreuungsjahr für 5-Jährige im Kindergarten ist nun nur mehr im Ausmaß von 30 Wochenstunden gratis, jedoch nur am Vormittag von 7.00 bis 13.00 Uhr. Wenn als Fallbeispiel z. B. eine Alleinerzieherin im Wechseldienst ihr 5 jähriges Kind in einer Ganztagesbetreuungseinrichtung im Ausmaß von 25 Stunden in Betreuung gibt, war die Betreuung bisher gratis. Mit der von der Stadt Graz angebotenen konservativen zeitlich beschränkten Vormittagsregelung werden der Alleinerzieherin im Wechseldienst jene Stunden, die berufsbedingt am Nachmittag oder vor 7.00 Uhr anfallen, nun kostenpflichtig berechnet. Und das, obwohl diese im Stundenrahmen des verpflichtenden Kinderbetreuungsjahres in Anspruch genommen werden. Für diese von der Stadt Graz angebotene starre Regelung gibt es keine nachvollziehbare gesetzliche Begründung, außer vielleicht jene, dass die Stadt auf Kosten der sozial ohnehin schon schwer angeschlagenen Familien zu Mehreinnahmen in ihrer maroden Haushaltskassa kommt. Auch entspricht diese starre Regelung nicht den realen Arbeitswelten, vor allem von Frauen in unserer Gesellschaft. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständige Stelle des Magistrats wird ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe zu prüfen, ob im Bereich der städtischen Kinderbetreuung die starre und zeitlich beschränkte Regelegung der Vormittagsbetreuung gestrichen und dafür ein modernes, zeitlich flexibles und vor allem an die reale Arbeitswelt angepasstes System eingeführt werden kann. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 16) Parkplatz-Misere vor dem Bad Eggenberg GRin. Benedik stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Mit der Renovierung und Neugestaltung des Sport- und Freizeitbades Eggenberg wurde einerseits eine hochwertige neue Badeanlage mit dem Anspruch, ein Anziehungspunkt auch für Menschen außerhalb unserer Stadt zu sein, errichtet, während andererseits die Erreichbarkeit dieser Anlage aufgrund der unzureichend gelösten Parkplatzsituation wissentlich erschwert wurde. Zahlreiche der Antragstellerin vorliegende Bürgerbeschwerden monieren das Versäumnis der Stadt Graz, für ein adäquates Parkplatzangebot zu sorgen. Demgemäß wäre es nämlich sehr naiv zu glauben, dass vor allem Familien aus dem Grazer Umland ausschließlich auf die öffentlichen Verkehrsmittel zurückgreifen werden, um zum Freibad zu gelangen. Die Anwohner angrenzender Straßenzüge befürchten jedenfalls – nicht ganz unbegründet – dass aufgrund der zu erwartenden Verparkung durch Badegäste die tägliche Parkplatzsuche erheblich erschwert wird. Direkt an das Bad Eggenberg grenzen an der Georgigasse zwei Grundstücke an, die - eine Einigung mit den Eigentümern vorausgesetzt – zumindest teilweise als Parkplatzanlage genutzt werden könnten. Es handelt sich hierbei um das Eckgrundstück Georgigasse/Algersdorfer Straße im Eigentum der GBG bzw. um das daran angrenzende Grundstück der Kongregation der Franziskanerinnen von der Unbefleckten Empfängnis, Österreichische Provinz (sprich Schulschwestern). Ziel dieser Initiative ist es nun, die Versäumnisse der zuständigen Politiker zumindest teilweise zu kompensieren und nachträglich ein ausreichendes Parkplatzangebot zu schaffen. Ich stelle daher namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Herr Bürgermeister Mag. Nagl wird ersucht, namens der Stadt Graz an die Eigentümer gegenständlicher Grundstücke heranzutreten, um über eine zumindest teilweise, zivilrechtlich näher zu definierende, Abtretung gegenständlicher Grundstücke zu Parkplatzzwecken an die Stadt Graz zu verhandeln. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 17) Fußgängerübergang Waltendorfer Hauptstraße /Savenauweg GR. Hötzl stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: An der im Betreff bezeichneten Kreuzung befindet sich eine Bushaltestelle, die während der Betriebszeiten von zahlreichen Personen frequentiert wird. Daraus ergibt sich auch, dass wiederholt Fußgänger die Waltendorfer Hauptstraße queren, wobei hierorts kein gekennzeichneter Fußgängerübergang existiert, weshalb regelmäßig gefährliche Situationen entstehen. Es empfiehlt sich also, die Autofahrer auf die querenden Fußgänger hinzuweisen. Ich stelle daher namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Ämter des Magistrates Graz werden beauftragt, an der im Betreff bezeichneten Stelle die Errichtung eines markierten und beschilderten Fußgängerüberganges zu prüfen und diese gegebenenfalls unverzüglich durchführen zu lassen. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 18) Verkehrsspiegel Kollonitschstraße-Stiftingtalstraße GR. Mag. Korschelt stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Verkehrsspiegel heben die Sicherheit und erleichtern auch den Verkehrsteilnehmern die Einfahrt in sehr bewegte Straßen. Ich stelle daher im Namen des freiheitlichen Gemeinderatsklubs den A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen des Magistrates werden beauftragt, die Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Kreuzung Kollonitschstraße - Stiftingtalstraße zu prüfen und bei positivem Ergebnis eine sofortige Aufstellung zu veranlassen. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 19) Universitätsviertel; medizinische Bewertung der Schallpegelmessung GR. Mag. Korschelt stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Wie den betroffenen Anrainern seitens der offiziellen Stellen der Stadt Graz mitgeteilt wurde, hat es im Universitätsviertel eine - von Amts wegen durchgeführte - Messung des Schallpegels während der Nachtstunden gegeben. Allerdings wurde eine medizinische Auswertung der Messergebnisse nicht eingeleitet. Da es aber gerade darum geht, die gesundheitsschädlichen Folgen der nächtlichen Lärmbelastungen zu dokumentieren und die betroffenen Anrainer gerade aus diesem Grund ein Einschreiten der Behörden erwarten, erscheint vor allem eine entsprechende medizinische Auswertung der Messergebnisse als angebracht. Ich stelle daher im Namen des freiheitlichen Gemeinderatsklubs den A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Ämter werden beauftragt, die Ergebnisse der aktuellen Schallpegelmessungen durch medizinisch sachverständige Personen bewerten zu lassen und die hieraus gewonnenen Ergebnisse dem Gemeinderat zu präsentieren. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 20) Einbau von Rauchmeldern GR. Mag. Korschelt stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In letzter Zeit musste leider abermals ein Todesopfer durch Brandeinwirkung beklagt werden. Gemäß einer Aussage von Dr. Alfred Pölzl, dem Chef der Feuerpolizei und stellvertretenden Branddirektor der Grazer Berufsfeuerwehr, hätte dieses Leben durch die Installation eines Heimrauchmelders, welcher schon bei geringer Rauchentwicklung mittels eines lauten Signaltones, der auch von Wohnungsnachbarn gehört wird, alarmiert, gerettet werden können. Dieser traurige Vorfall soll zum Anlass genommen werden, um wieder darauf hinzuweisen, dass diese zehn Zentimeter kleinen und finanziell erschwinglichen Geräte Menschenleben retten können. In einer Aussendung der Berufsfeuerwehr steht zu lesen, dass in der betroffenen Siedlung kein einziger Rauchmelder vorzufinden war. Tatsächlich sind lediglich 4 % der Grazer Haushalte mit Rauchmeldern versehen. Während in Kärnten, Deutschland und anderen Ländern der Europäischen Union der Einbau von Rauchmeldern durch das Baugesetz vorgeschrieben wird, ist die Steiermark auf diesem Gebiet leider säumig. So ist im Grazer Stadtgebiet nur knapp die Hälfte der Hochhäuser mit Garagen mit entsprechenden Rauchmeldern ausgestattet. Ich stelle daher im Namen des freiheitlichen Gemeinderatsklubs den A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen des Magistrates werden beauftragt, Mittel und Wege zu finden, um der Grazer Bevölkerung die Vorteile eines Rauchmelders in Zusammenhang mit den Gefahren für Leib und Leben zu verdeutlichen. Die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit - im Besonderen die BIG - und das Sicherheitsmanagement mögen in diese Aktion eingebunden werden. Weiters soll die Möglichkeit einer besonderen Förderung für den Ankauf von Rauchmeldern durch Privatpersonen in Erwägung gezogen werden. Einen wesentlichen Anteil an dieser Aufklärungsaktion für die Grazer Bevölkerung sollte die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Graz einnehmen. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 21) Verbesserung der Straßenreinigung GR. Ing. Lohr stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Seit einiger Zeit werden Straßenreinigungsarbeiten durch die Holding Graz aus Spargründen ohne ein zuvor verordnetes Halte- und Parkverbot durchgeführt. Die Reinigungswagen fahren daher oftmals im Schnellverfahren durch die zu reinigenden Straßen. Aufgrund zahlreicher, am Straßenrand parkender Fahrzeuge kann die Reinigung nur mit einem schwachen Wasserstrahl erfolgen. Der Schmutz wird somit auf den Gehsteig geschwemmt, wobei ein manuelles Nachreinigen üblicherweise nicht stattfindet. Beobachtet und durch Fotomaterial dokumentiert wurde eine derartige Verunreinigung der Gehsteige beispielsweise am 29. März 2011 in der Leechgasse. Um ein sauberes Grazer Stadtbild zu erhalten und um Staubaufwirbelungen in Zukunft zu vermeiden, sollten Reinigungsarbeiten in der alten und bewährten Form durchgeführt werden. Dazu ist in den betreffenden Straßen ein Halteverbot für die Zeit der Reinigung auszusprechen. Ich stelle daher namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Herr Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl wird ersucht, mit den zuständigen Personen der Holding Graz in Kontakt zu treten und eine Verbesserung der Straßenreinigung, vor allem durch Verordnung von Halteverboten während der Durchführung, anzuregen. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz beendet. Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l schließt die Sitzung des Gemeinderates um 18.35 Uhr. Die Vorsitzenden: Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl Bürgermeisterstellvertreterin Lisa Rücker Stadtrat Detlev Eisel-Eiselsberg Der Schriftführer: Die Schriftprüferin: Wolfgang Polz GRin. Sissi Potzinger Protokoll erstellt: Heidemarie Leeb 1 Sitzung des Gemeinderates vom 12. Mai 2011